ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Lage im Irak
19.2.2014 - (2014/2565(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Willy Meyer, Patrick Le Hyaric, Nikolaos Chountis, Marie-Christine Vergiat im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2013 zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Irak[1],
– unter Hinweis auf die erste Tagung des Kooperationsrates EU-Irak am 20. Januar 2014,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 5. September 2013 zu den jüngsten Gewaltausbrüchen im Irak und vom 5. Februar 2014 zu den jüngsten Anschlägen im Irak,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Irak, namentlich jene vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen[2] und jene vom 10. Oktober 2013 zu der jüngsten Gewalt in Irak[3],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Iran vom 10. Februar 2014,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Irak, Nikolai Mladenow,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki‑moon, zum Irak, insbesondere jene nach seinem Besuch des Landes im Januar 2014,
– unter Hinweis auf das gemeinsame Strategiepapier der Kommission für den Irak (2011–2013),
– unter Hinweis auf den im April 2013 veröffentlichten Bericht über Umweltmerkmale und das vermehrte Auftreten von Fehlbildungen bei Kindern in der Nachkriegszeit im Irak und ihre Bedeutung für Maßnahmen zum Wiederaufbau des irakischen Bildungssystems (Environmental characteristics and prevalence of birth defects among children in post-war Iraq: implications for policies on rebuilding the Iraqi education system),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Waffen, die (abgereichertes) Uran enthalten, und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt – Wege zu einem weltweiten Verbot des Einsatzes solcher Waffen[4],
– unter Hinweis auf die Resolutionen 1956 (2010), 1957 (2010) und 1958 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 15. Dezember 2010,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen von 1981 über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen gegen Korruption, die vom Irak im Jahr 2008 ratifiziert wurde,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahr 1966, zu dessen Vertragsparteien der Irak zählt,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die gesamte Bevölkerung des Irak unter dem Schock eines Krieges steht, der mehr als 1 Million Opfer gefordert hat, durch den große Teile der Infrastruktur des Irak zerstört wurden und in dessen Folge die Gewalt im Rahmen einer alarmierend hohen Anzahl an Terrorangriffen zugenommen hat, die mit Menschenrechtsverstößen einhergehen;
B. in der Erwägung, dass die Gewalt im Land in jüngerer Zeit deutlich zugenommen und zu der seit 2008 höchsten Anzahl an Opfern geführt hat; in der Erwägung, dass aufgrund der Entwicklungen in der Provinz Anbar viele Binnenflüchtlinge die Konfliktgebiete verlassen;
C. in der Erwägung, dass die Gewalt im Irak angesichts der von der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (UNAMI) vorgelegten Opferzahlen in dem Land für November 2013 nach wie vor Anlass zu tiefer Sorge gibt, da die willkürliche Gewalt anhält und allein im Oktober 2013 bei Terrorakten und Gewalttaten 979 Iraker getötet und 1902 verwundet worden sind;
D. in der Erwägung, dass das Land nach einer zehnjährigen Besatzungszeit ärmer ist als zuvor und der Analphabetismus sowie die Zahl der Hungertoten zugenommen haben; in der Erwägung, dass 88 % der Bevölkerung des Irak von Armut betroffen sind und etwa 6 Millionen Iraker unterhalb der Armutsgrenze leben; in der Erwägung, dass die Ölförderung im Irak zwar fast vollständig wieder in Betrieb genommen werden konnte, die soziale Ungleichheit jedoch zunimmt, da der irakische Staat für seine Bevölkerung nach wie vor keine Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen kann, was auch für eine regelmäßige Stromversorgung im Sommer, sauberes Wasser und das öffentliche Gesundheitswesen gilt;
E. in der Erwägung, dass die USA und ihre Verbündeten in den vergangenen Jahren zugelassen haben, dass es im Irak wieder zu einer tiefen gesellschaftlichen Spaltung kam, anstatt das Land bei seiner Weiterentwicklung zu unterstützen; in der Erwägung, dass sich die Lage im Irak in den vergangenen Jahren wesentlich verschlechtert hat und es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Schiiten und Sunniten gekommen ist; in der Erwägung, dass 20 % des Ölvorkommens des Irak in der Provinz Kirkuk liegen;
F. in der Erwägung, dass sich die Lage seit der Invasion des Irak und der Besatzung durch die Koalitionstruppen in dramatischer Weise verschlechtert hat und Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, Folter und ethnisch motivierte Auseinandersetzungen im Irak alltäglich geworden sind; in der Erwägung, dass die meisten Iraker aufgrund der derzeit täglich vorkommenden Bombenanschläge und Schießereien voller Ungewissheit in die Zukunft blicken und es aufgrund dieser Situation nicht möglich ist, die soziale und wirtschaftliche Integration der breiten Bevölkerung des Irak voranzutreiben;
G. in der Erwägung, dass es nach den Angaben des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) im Irak derzeit 1,5 Millionen Binnenvertriebene gibt, von denen 500 000 obdachlos sind, und dass 230 000 Menschen in Nachbarländer geflohen sind;
H. in der Erwägung, dass sich der Konflikt in Syrien in vielerlei Weise negativ auf die Region auswirkt und zu weiteren großen Flüchtlingsströmen von insgesamt mehr als 220 000 Menschen sowie dazu geführt hat, dass viele Flüchtlinge in den Irak zurückkehrt sind, wo sie extrem gefährdet sind;
I. in der Erwägung, dass im Irak seit 2004 mutmaßlich mehr als 1300 Personen zum Tode verurteilt worden sind; in der Erwägung, dass die Todesstrafe nach dem irakischen Recht auf fast 50 Straftaten steht im Rahmen des irakischen Rechts auf fast 50 Straftaten steht, darunter auf Terrorismus, Entführung und Mord, jedoch beispielsweise auch für die Beschädigung öffentlichen Eigentums vorgesehen ist;
J. in der Erwägung, dass die Regierung des Irak laut Transparency International die korrupteste Regierung im Nahen Osten ist; in der Erwägung, dass die Korruption im Irak ein strukturelles Problem darstellt, da keine wirksame parlamentarische Kontrolle stattfindet und das Justizwesen untätig ist, was Anzeichen für einen gescheiterten Staat sind; in der Erwägung, dass gemäß dem Büro des für den Wiederaufbau im Irak zuständigen US‑Sonderinspektors wöchentlich 800 Millionen US‑Dollar illegal außer Landes gebracht werden;
K. in der Erwägung, dass der bereits seit langem andauernde Konflikt in der Provinz Kirkuk um die Ölausfuhren aus der Region über eine neue Pipeline noch immer nicht beigelegt worden ist;
L. in der Erwägung, dass 2013 mindestens 10 Journalisten getötet worden sind; in der Erwägung, dass in den vergangenen zehn Jahren 100 Journalisten ermordet wurden und für keine dieser Taten ein Urteil verhängt worden ist, womit der Irak die weltweit höchste Rate an ungesühnten, unaufgeklärten Morden an Journalisten aufweist;
M. in der Erwägung, dass der spanische Journalist José Couso sowie die Journalisten Taras Protsyuk und Tareq Ayub im April 2003 bei einem Angriff der US‑Armee ums Leben kamen; in der Erwägung, dass ein spanisches Gericht einen Haftbefehl gegen drei US‑Soldaten verhängt hat, die beschuldigt werden, an diesem Vorfall beteiligt gewesen zu sein; in der Erwägung, dass diesbezüglich noch immer keine Gerechtigkeit geübt worden ist; in der Erwägung, dass die USA die Vollstreckung der Haftbefehle behinderten und Interpol diese nicht bearbeitet hat;
N. in der Erwägung, dass die USA und das Vereinigte Königreich im Irak wesentliche Mengen an Munition mit abgereichtertem Uran zum Einsatz gebracht haben, was zu einem tragischen Anstieg der Krebserkrankungen und Fehlbildungen bei Kindern führt;
O. in der Erwägung, dass der Mangel an Informationen über die Rückstände abgereicherten Urans seitens der USA die Maßnahmen zur Dekontaminierung, Überwachung und Sensibilisierung behindert, durch die die Exposition der Zivilbevölkerung gegenüber diesen Rückständen verringert werden soll;
P. in der Erwägung, dass die Anzahl der Hinrichtungen im Irak zunimmt und damit im Gegensatz zu der weltweiten Tendenz steht, die Todesstrafe abzuschaffen; in der Erwägung, dass 2013 im Irak internationalen Presseberichten zufolge mindestens 150 Menschen hingerichtet wurden;
Q. in der Erwägung, dass sich unter anderem auch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, äußerst besorgt darüber geäußert hat, dass die internationalen Normen für ein faires Verfahren bei den Verhandlungen zur Verhängung der Todesstrafe missachtet werden, wobei sie unter anderem auf den Mangel an Transparenz bei den Gerichtsverfahren und auf Fälle verwiesen hat, in denen „Geständnisse“ unter Anwendung von Folter oder durch andere Arten der Misshandlung von Angeklagten zustandekamen; in der Erwägung, dass die Todesstrafe grausam und unmenschlich ist und daher abgeschafft werden muss;
R. in der Erwägung, dass im Irak am 30. April 2014 Parlamentswahlen stattfinden sollen;
1. verurteilt erneut die militärische Intervention der Koalitionstruppen im Irak, verleiht seiner Auffassung erneut Ausdruck, dass mit dieser Invasion gegen das Völkerrecht verstoßen wurde, und betont, dass sie rechtswidrig war; betont, dass die Invasion des Irak durch die USA hauptsächlich dazu geführt hat, dass die Rechtsstaatlichkeit nahezu vollkommen zusammengebrochen ist und der religiös motivierte Extremismus im Irak zugenommen hat;
2. verurteilt erneut diesen Verstoß gegen das Völkerrecht; vertritt die Auffassung, dass diejenigen, die für diesen rechtswidrigen Krieg und für die dabei begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden sollten;
3. erinnert daran, dass das Recht der Völker auf Selbstbestimmung mit völliger Unabhängigkeit auf politischer und wirtschaftlicher Ebene einhergeht; verurteilt alle vergangenen, derzeitigen und auch künftigen Eingriffe des Auslands in die internen Angelegenheiten des Irak; betont, dass der Irak über die vollständige Kontrolle seiner eigenen Wirtschaft und auch seiner natürlichen Ressourcen verfügen sollte, damit das Land wirklich unabhängig wird; betont, dass die mit Öl erzielten Einnahmen als Mittel und Möglichkeit dafür genutzt werden sollten, für einen sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Wiederaufbau zu sorgen, der der gesamten irakischen Gesellschaft zugutekommt; fordert die irakische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die Ressourcen des Landes auf transparente und verantwortungsvolle Art und Weise zum Nutzen des gesamten irakischen Volkes verwendet werden;
4. vertritt die Auffassung, dass die Staaten, die an der Invasion des Irak beteiligt waren, wozu auch einige Mitgliedstaaten zählen, das irakische Volk für einen Krieg um Verzeihung bitten müssen, der auf der Grundlage von Lügen geführt wurde; stellt fest, dass dieser illegale Krieg das Land zerstört und zu einer Zunahme der Gewalt in der gesamten Region geführt hat; verurteilt, dass Unternehmen wie die Royal Dutch Shell Oil Company, BP und ExxonMobil die natürlichen Ressourcen des Irak plündern;
5. verurteilt jegliche Form der Gewalt gegen gesellschaftliche, politische oder religiöse Gruppen; bedauert die hohe Anzahl an Toten und Verletzten; verurteilt alle Tötungen und Hinrichtungen seit Beginn des Krieges im Jahr 2003; ist tief besorgt über die zunehmenden gewalttätigen Anschläge; spricht den Familien der Todesopfer und der Verletzten sein Mitgefühl aus; fordert ein sofortiges Ende der Gewalt; vertritt die Auffassung, dass Personen, die solche Verbrechen begehen, vor Gericht gestellt werden sollten;
6. weist darauf hin, dass es die humanitären Probleme des irakischen Volkes dringend zu lösen gilt; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass im Rahmen der Maßnahmen, die zwischen den Behörden des Irak und den vor Ort tätigen internationalen Geberorganisationen koordiniert werden, das Ziel verfolgt wird, schutzbedürftige Gruppen, einschließlich Flüchtlingen und Vertriebenen, zu unterstützen und zu schützen und angemessene Bedingungen zu schaffen, damit sie sich in Sicherheit befinden und ihre Würde geachtet wird;
7. stellt fest, dass seit Kriegsbeginn gemäß dem UNHCR mehr als 220 000 Syrer in den kurdischen Teil des Irak geflohen sind; fordert die EU nachdrücklich auf, diesen Menschen Unterstützung zuzusagen; erinnert daran, dass dem humanitären Völkerrecht und dem Schutz der Zivilbevölkerung Rechnung getragen werden muss; fordert die Behörden des Irak auf, dafür zu sorgen, dass die wesentlichen Dienste erbracht werden und humanitäre Organisationen in die Gebiete gelangen können, die von den Kämpfen betroffen sind; verleiht seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass den syrischen Flüchtlingen nur unzureichende Unterstützung zukommt;
8. bedauert, dass die Korruption im Irak allgegenwärtig ist, insbesondere in der Armee und bei der Polizei, was zu ernsthaften Problemen im Sicherheitsapparat des Irak führt; bedauert, dass sich diese Kultur der Korruption auch in den höchsten Regierungsebenen ausbreitet;
9. bedauert die stark zunehmende Anzahl an Hinrichtungen und die Verwendung von unter Anwendung von Folter oder durch andere Arten der Misshandlung zustande kommenden „Geständnisse“ als Beweise gegen Häftlinge;
10. verurteilt die Todesstrafe unter allen Umständen; fordert die irakische Regierung auf, als ersten Schritt die Todesstrafe abzuschaffen und unverzüglich ein Moratorium für Hinrichtungen zu verkünden und umzusetzen;
11. fordert, dass eine internationale Untersuchung unter der Federführung der Vereinten Nationen eingeleitet wird, um zu bestätigen, dass Folter im Irak weitverbreitet ist und dass es dort Geheimgefängnisse und andere Folterzentren gibt, damit festgestellt werden kann, inwiefern die involvierten Parteien verantwortlich sind, und die Schuldigen bestraft werden;
12. verurteilt jegliche Form der Gewalt gegen gesellschaftliche, politische oder religiöse Gruppen; verurteilt alle Tötungen und Hinrichtungen seit Beginn des Krieges im Jahr 2003; bedauert die neue Welle von Terroranschlägen;
13. erinnert daran, dass Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung von entscheidender Bedeutung sind; vertritt die Auffassung, dass alle Personen, die in diesem illegalen Krieg Straftaten begangen haben, vor Gericht gestellt und die damit einhergehenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht verhandelt werden müssen; besteht darauf, dass zehn Jahre nach der Tötung der Journalisten Couso, Protsyuk und Ayub endlich für Gerechtigkeit gesorgt werden muss, damit diese Morde nicht ungesühnt bleiben;
14. lehnt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits ab; vertritt die Auffassung, dass es nicht das Hauptziel der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Irak sein darf, die Ölindustrie der EU im Irak zu etablieren und auszubauen, sondern der Gewalt ein Ende zu machen, für soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu sorgen, die vollständige Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten und das Wohlergehen der Iraker wiederherzustellen;
15. verurteilt, dass während des Krieges Munition mit abgereichertem Uran verwendet wurde, namentlich von den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich; fordert, dass die EU einen gemeinsamen Standpunkt dahingehend ausarbeitet, die Verwendung von Munition mit abgereichertem Uran einzuschränken oder zu verbieten und in den betroffenen Gebieten Dekontaminationsprogramme durchzuführen;
16. fordert die Behörden des Irak auf, Maßnahmen zu verabschieden, mit denen dafür gesorgt wird, dass der Gleichstellung von Mann und Frau sowie den Frauenrechten umfassend Rechnung getragen wird;
17. fordert das Parlament und die Regierung des Irak auf, zu gewährleisten, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes geachtet wird, und gegen Kinderarbeit, Kinderprostitution und Kinderhandel vorzugehen;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Präsidenten der Parlamente der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Repräsentantenrat der Republik Irak zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0022.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0101.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0424.
- [4] ABl. C 279 vom 19.11.2009, S. 84.