Entschließungsantrag - B7-0201/2014Entschließungsantrag
B7-0201/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Einsatz von bewaffneten Drohnen

24.2.2014 - (2014/2567(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Michael Gahler, Arnaud Danjean, Tunne Kelam, Krzysztof Lisek, Elena Băsescu, Roberta Angelilli, Anne Delvaux im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0201/2014

Verfahren : 2014/2567(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0201/2014
Eingereichte Texte :
B7-0201/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B7‑0201/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen

(2014/2567(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Berichte über den Einsatz bewaffneter Drohnen, die vom UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen am 28. Mai 2010 und 13. September 2013 und vom UN-Sonderberichterstatter zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung am 18. September 2013 vorgelegt wurden,

–       unter Hinweis auf die Erklärung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon vom 13. August 2013 zum Einsatz bewaffneter Drohnen,

–       unter Hinweis auf die Anhörung vom 25. April 2013 zu den Folgen des Einsatzes von Drohnen für die Menschenrechte, die vom Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments gemeinsam mit dem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung organisiert wurde,

–       unter Hinweis auf seine Studie vom 3. Mai 2013 mit dem Titel „Folgen des Einsatzes von Drohnen und unbemannten Robotern in der Kriegsführung für die Menschenrechte“,

–       gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Einsatz ferngesteuerter Flugsysteme (RPAS, nachfolgend „Drohnen“) im Rahmen tödlicher extraterritorialer Militäroperationen in den letzten 10 Jahren stark zugenommen hat;

B.     in der Erwägung, dass es Berichte über Fälle gibt, in denen Zivilisten bei Drohnenangriffen getötet oder schwer verletzt wurden; in der Erwägung, dass schwer einzuschätzen ist, wie viele solcher Fälle sich ereignet haben;

C.     in der Erwägung, dass nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften willkürliche bzw. rechtswidrige Tötungen auch in bewaffneten Konflikten verboten sind;

D.     in der Erwägung, dass die gezielte Tötung von Zivilisten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort nach dem humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist;

E.     in der Erwägung, dass Staaten in bewaffneten Konflikten dazu verpflichtet sind, umgehend unabhängige und unparteiische Untersuchungen einzuleiten, eine detaillierte öffentliche Erklärung abzugeben und Zugang zu Rechtsmitteln zu gewähren, wenn Zivilisten durch Drohnenangriffe getötet werden;

F.     in der Erwägung, dass sieben Mietgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande, Polen und Spanien) gemeinsam mit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) eine Absichtserklärung unterzeichnet haben, in der sie die Agentur mit der Erstellung einer Studie zum gemeinsamen Bau einer Drohne mit mittlerer Flughöhe und großer Reichweite (MALE – Medium Altitude Long Endurance) beauftragen, die für den Angriff auf militärische Ziele oder die Überwachung von Migrantenbooten im Mittelmeer geeignet ist, und demnach mit der Arbeit an einem europäischen RPAS begonnen haben;

1.      spricht sich gegen jeden rechtswidrigen Einsatz bewaffneter Drohnen aus, insbesondere, was gezielte außergerichtliche Tötungen betrifft; fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik auf, diese Praxis abzulehnen und zu verbieten;

2.      fordert die Mitgliedstaaten auf, bewaffnete Drohnen in die einschlägigen internationalen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregelungen festzulegen;

3.      fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt der EU zum Einsatz bewaffneter Drohnen anzunehmen;

4.      ist der festen Überzeugung, dass Beschlüsse, die einen von Drohnen selbstständig ausgeführten tödlichen Angriff vorsehen, für rechtswidrig erklärt werden sollten;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.