ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der EU-Strategie für die Arktis
5.3.2014 - (2013/2959(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Véronique De Keyser, Libor Rouček, Liisa Jaakonsaari, Jens Nilsson, Ivari Padar im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0229/2014
B7‑0229/2014
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der EU-Strategie für die Arktis
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Arktis, insbesondere seine Entschließung vom 20. Januar 2011 zu einer nachhaltigen EU-Politik für den hohen Norden[1] und den Bericht des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses Europäischer Wirtschaftsraum vom 28. Oktober 2013 über die Politik für die arktischen Gebiete,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Juni 2012 mit dem Titel: „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis: Fortschritte seit 2008 und nächste Schritte“ und auf die damit einhergehenden Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen mit den Titeln „Inventory of activities in the framework of developing a European Union Arctic Policy“ [Maßnahmenkatalog im Rahmen der Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die arktischen Gebiete] (SWD(2012)0182) und „Space and the Arctic“ [Der Raum und die Arktis] (SWD(2012)0183),
– unter Hinweis auf seine Anfrage zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache vom 9. April 2013 (O-000042/2013),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Politik der EU für den arktischen Raum als Antwort auf das neue weltweite Interesse an dieser Region – Standpunkte der Zivilgesellschaft“ vom 17. April 2013,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Kiruna des Arktischen Rates vom 15. Mai 2013,
– unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen EU-Grönland 2007–2013 und das zwischen der EU und Grönland bestehende partnerschaftliche Fischereiabkommen, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist und für einen Zeitraum von drei Jahren gilt,
– unter Hinweis auf das von 2014 bis 2020 laufende EU-Programm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“,
– unter Hinweis auf das Programm des Vorsitzes des Arktischen Rates, das Kooperationsprogramm für die Arktis des Nordischen Ministerrates und das Programm des Euro-Arktischen Barents-Rates (BEAC),
– unter Hinweis auf die Erklärung zum 20. Jahrestag der Zusammenarbeit im europäisch-arktischen Bereich der Barentssee, die am 3./4. Juni 2013 in Kirkenes abgegeben wurde,
– unter Hinweis auf die jeweiligen neuen und aktualisierten nationalen Strategien und Strategiepläne für den arktischen Raum betreffende Angelegenheiten von Finnland, Schweden, Dänemark und Grönland, Norwegen, Russland, den Vereinigten Staaten und Kanada sowie Deutschland und dem Vereinigten Königreich,
– unter Hinweis auf die auf dem Parlamentarischen Forum der Nördlichen Dimension im Februar 2009 und im Februar 2011 in Tromsø angenommenen Erklärungen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des dritten Ministertreffens der erneuerten Nördlichen Dimension, das am 18. Februar 2013 in Brüssel stattfand,
– unter Hinweis auf die jeweiligen Erklärungen anlässlich der 9. Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums, die vom 13. bis zum 15. September 2010 in Brüssel stattfand, und der 10. Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums, die vom 5. bis zum 7. September 2012 in Akureyri stattfand,
– unter Hinweis auf die Empfehlungen des Nordischen Rates von 2012,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und ‑Erdgasaktivitäten[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“[4],
– unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑583/11 P und vom 25. April 2013 in der Rechtssache T‑526/10 betreffend die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission vom 10. August 2010 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen[5],
– unter Hinweis auf den Panelbericht der Welthandelsorganisation (WTO) vom 25. November 2013 mit dem Titel „European Communities – measures prohibiting the importation and marketing of seal products“ [Europäische Gemeinschaften – Maßnahmen zum Verbot der Einfuhr und Vermarktung von Robbenerzeugnissen], Kapitel 1.3.5 (betreffend die am 29. Januar 2013 erlassene Vorabentscheidung), und auf die Beschwerdeschrift der EU an das Berufungsgremium der WTO vom 29. Januar 2014,
– unter Hinweis auf den „Nordregio Report 2009:2 (Strong, Specific and Promising – Towards a Vision for the Northern Sparsely Populated Areas in 2020)“ [Stark, besonders und verheißungsvoll – auf dem Weg zu einer Vision für die nördlichen dünn besiedelten Gebiete 2020],
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin vom Sommer 2012 einen weiteren Schritt vorwärts darstellt;
B. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Anfrage zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache vom 9. April 2013 die Kommission und den Rat herausforderte, genauer auf die in seiner Entschließung von 2011 zu einer nachhaltigen EU-Politik für den Hohen Norden enthaltenen Forderungen und Schlussfolgerungen einzugehen und eine klare politische Vision, bereichsspezifische Schwerpunkte und Ziele und konkrete Aktionen zur Umsetzung einer umfassenden EU-Arktis-Strategie vorzulegen;
C. in der Erwägung, dass der Rat seine Schlussfolgerungen zu der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des EAD vom Sommer 2012 noch nicht veröffentlicht hat;
D. in der Erwägung, dass sich das Parlament durch seine Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum aktiv an den Arbeiten des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier des arktischen Raums beteiligt;
E. in der Erwägung, dass Dänemark, Finnland und Schweden Anrainerstaaten der Arktis sind und dass Teile Finnlands und Schwedens innerhalb des Polarkreises liegen; in der Erwägung, dass das einzige indigene Volk der EU, die Samen, in den arktischen Regionen Finnlands und Schwedens sowie in Norwegen und Russland lebt;
F. in der Erwägung, dass Norwegen als engagierter und verlässlicher Partner durch den EWR und das Schengener Übereinkommen mit der EU verbunden ist;
G. in der Erwägung, dass die Arktis ein bewohntes Gebiet mit souveränen Staaten ist; in der Erwägung, dass der europäische Arktische Raum industrialisierte moderne Gesellschaften, ländliche Gebiete und indigene Gemeinschaften umfasst; in der Erwägung, dass die aktive Einbeziehung dieser Gebiete in die Entwicklung der Politik der EU für den arktischen Raum eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, Legitimität, gegenseitiges Verständnis und Unterstützung vor Ort für das Engagement der EU für die Arktis zu gewährleisten;
H. in Erwägung des langen Engagements der EU in der Arktis durch ihre Einbindung in die Politik der Nördlichen Dimension gemeinsam mit Russland, Norwegen und Island sowie in die Zusammenarbeit im Barentsseeraum und insbesondere in den Euro-Arktischen Barents-Rat und den Barents-Regionalrat, durch die strategischen Partnerschaften mit Kanada, den Vereinigten Staaten und Russland und durch ihre Beteiligung als aktiver Ad-hoc-Beobachter im Arktischen Rat in den letzten Jahren;
I. in der Erwägung, dass der Arktische Rat am 15. Mai 2013 in Kiruna einen Beschluss fasste, den Antrag der EU auf den Status eines ständigen Beobachters positiv zu bescheiden; in der Erwägung, dass dieser positive Beschluss die Bedingung einschließt, dass die Streitfrage des Verbots von Robbenerzeugnissen zwischen der EU und Kanada beigelegt wird; in der Erwägung, dass die EU und Kanada dabei sind, diese Streitfrage beizulegen; in der Erwägung, dass die EU bereits mit dem genannten Status als ständiger Beobachter im Arktischen Rat tätig ist;
J. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen erheblichen Beitrag zur Forschung in der Arktis leisten; in der Erwägung, dass EU-Programme, darunter das neue Rahmenprogramm „Horizont 2020“, und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds wichtige Forschungsvorhaben in der Region unterstützen, die nicht zuletzt den Völkern und Volkswirtschaften der Anrainerstaaten der Arktis zugutekommen;
K. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge über etwa ein Fünftel der weltweiten unerschlossenen Kohlenwasserstoffreserven in der Arktis liegen, wobei jedoch eine eingehendere Erforschung vonnöten ist, um genauer zu bestimmen, welche Mengen an Gas und Öl in welchen Teilen des arktischen Raums zu finden sind und mit welchen technologischen Mitteln sie sicher gefördert werden könnten, ob die Nutzung mit uneingeschränkten Umwelt- und Sozialgarantien für die Bevölkerung vor Ort betrieben werden könnte und wie wirtschaftlich und unter Umweltgesichtspunkten vertretbar es wäre, diese Reserven zu nutzen; in der Erwägung, dass diesbezüglich auch die Sicherheit der Erschließung und Förderung von Erdöl und die Auswirkungen dieser Nutzungen auf das fragile Ökosystem und die biologische Vielfalt der Arktis berücksichtigt werden müssen;
L. in der Erwägung, dass das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung der Gebiete des Arktischen Ozeans bildet, auch in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbereiche;
M. in der Erwägung, dass das zunehmende Interesse, das Akteure wie China, Japan, Indien und andere asiatischen Ländern, die keine Anrainerstaaten der Arktis sind, am arktischen Raum zeigen, sowie die von ihnen für die Polarforschung bereitgestellten Fördermittel und nicht zuletzt die Bestätigung des Beobachterstatus von Südkorea, China, Japan, Indien und Singapur im Arktischen Rat allesamt auf eine wachsende weltweite geopolitische Bedeutung der Arktis hindeuten;
N. in der Erwägung, dass Forschung und Entwicklung, Folgenabschätzungen und der Schutz der Ökosysteme mit wirtschaftlicher Investition und Entwicklung einhergehen müssen, damit die nachhaltige Entwicklung des arktischen Raums gewährleistet ist;
O. in der Erwägung, dass es nach wie vor eine oberste Priorität ist, zu erwartende wirtschaftliche Chancen und Interessen durch nachhaltige Entwicklung mit soziokulturellen, ökologischen und Umweltaufgaben in Einklang zu bringen, was sich auch in den nationalen Strategien der Arktis-Anrainerstaaten für den arktischen Raum widerspiegelt;
Die EU und die Arktis
1. weist auf die Annahme seiner Entschließung vom 20. Januar 2011 zu einer nachhaltigen EU-Politik für den Hohen Norden hin und begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Juni 2012; bekräftigt seine Haltung, dass die EU in Anbetracht der Tatsache, dass drei Mitgliedstaaten der EU, nämlich Dänemark, Finnland und Schweden, Anrainerstaaten der Arktis sind und Norwegen und Island zum EWR und zum Schengen-Raum gehören, ein berechtigtes Interesse hat, das sich aus ihren Rechten und Pflichten aus dem Völkerrecht, ihrem Engagement in der Umwelt- und Klimapolitik und in sonstigen Politikbereichen, ihren Fördermitteln, Forschungstätigkeiten und wirtschaftlichen Interessen, einschließlich der Schifffahrt und der Entwicklung natürlicher Ressourcen, ergibt; verweist darüber hinaus darauf, dass zur EU große arktische Landgebiete in Finnland und Schweden gehören, die von der einzigen indigenen Bevölkerungsgruppe der EU, den Samen, bewohnt werden;
2. empfiehlt die Einrichtung eines Systems für regelmäßigen Austausch und Konsultationen zu mit der Arktis zusammenhängenden Themen mit regionalen, lokalen und indigenen Interessenträgern der europäischen Arktis, um das gegenseitige Verständnis zu erleichtern;
3. nimmt die Erklärung von Kiruna des Arktischen Rates vom Mai 2013 und dessen Beschluss über den Status der EU sowie weiterer staatlicher Stellen als ständige Beobachter zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die ungelöste Streitfrage des Verbots von Robbenerzeugnissen mit Kanada weiterzuverfolgen und das Parlament ordnungsgemäß über diesen Prozess zu unterrichten;
4. erinnert an den Status der EU und ihrer Mitgliedstaaten als aktive Mitglieder anderer Einrichtungen mit Relevanz für die Arktis wie etwa der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO); betont die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Organe der EU in Bereichen, in denen die politischen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Interessen der EU und der EU-Mitgliedstaaten berührt werden, neu auszurichten; betont insbesondere die Notwendigkeit, bei der Verwendung, Änderung oder Entwicklung von EU-Programmen oder ‑Strategien, die sich auf die Arktis auswirken oder auswirken können, die Interessen der EU und der europäischen Anrainerstaaten und –regionen der Arktis zu berücksichtigen, sodass sie dem arktischen Raum insgesamt dienen;
5. betrachtet den Euro-Arktischen Barents-Rat (BEAC) als ein wichtiges Forum für die Zusammenarbeit zwischen Dänemark, Finnland, Norwegen, Russland, Schweden und der Kommission; nimmt die Arbeit des BEAC in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Forschung, Energie, Kultur, Jugend, KMU und Tourismus zur Kenntnis; weist auf die beratende Funktion der Arbeitsgruppe Indigene Völker (WGIP) innerhalb des BEAC hin;
6. erinnert an die Beiträge, die die EU zu Forschung und Entwicklung leistet, und das Engagement von nach EU-Recht eingetragenen und tätigen Wirtschaftsteilnehmern in der Arktis;
7. fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie das Projekt Galileo oder Vorhaben wie die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung, die Auswirkungen auf die Arktis haben könnten, so entwickelt werden können, dass sie eine sicherere und schnellere Navigation in arktischen Gewässern ermöglichen, damit insbesondere in die Sicherheit und Zugänglichkeit der Nord-Ost-Passage investiert wird, um zu einer besseren Vorhersehbarkeit von Eisbewegungen und einer besseren Kartierung des arktischen Meeresbodens und dem Verständnis der für die Geodynamik dieses Gebiets ausschlaggebenden Prozesse beizutragen;
8. betont die Notwendigkeit von Kompetenzzentren für die Gewährleistung von Sicherheit, Notfallvorsorge und Rettungseinrichtungen; empfiehlt, dass die EU aktiv zum Aufbau solcher Zentren beiträgt;
9. begrüßt die Umsetzung des Übereinkommens über die Seenotrettung und des Übereinkommens zur Bekämpfung von Ölverschmutzung durch Mitglieder des Arktischen Rates; bedauert jedoch, dass das Übereinkommen keine spezifischen verbindlichen gemeinsamen Normen enthält;
10. betont die Notwendigkeit eines verbindlichen Instruments zur Verhütung der Ölverschmutzung;
11. betont, dass ein aktives Engagement der EU in allen maßgeblichen Arbeitsgruppen des Arktischen Rates bzw. den maßgeblichen regionalen und internationalen Organisationen wie der IMO und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) erforderlich ist;
12. begrüßt die jüngst von EU-Mitgliedstaaten veröffentlichten neuen Strategien für die Arktis; hofft, dass dies zu konkreteren Verpflichtungen in der Arktis führen wird;
13. fordert die Kommission auf, in Bereichen, die von gemeinsamem Interesse sind, wie etwa der Entwicklung des Seeverkehrs und erneuerbarer Energieträger eine engere Zusammenarbeit mit Island aufzubauen, wobei bestehende Instrumente voll ausgeschöpft und die Zusammenarbeit zwischen europäischen und isländischen Akteuren in den Bereichen Forschung und Wirtschaft gefördert werden sollten und dafür zu sorgen ist, dass europäische Interessen in dieser strategisch wichtigen Region keinen Schaden nehmen;
14. begrüßt die Vorbereitungen für die Gründung eines Arktischen Wirtschaftsrats, der dem Arktischen Rat in beratender Funktion angegliedert sein soll, und hebt den Anteil europäischer Unternehmen und Institute hervor, die in der Arktis einen Beitrag leisten und dort investieren; regt an, dass es eine wirksame Beteiligung von Unternehmen nicht nur aus den drei EU-Mitgliedstaaten, die Anrainerstaaten der Arktis sind, sondern auch aus anderen (Beobachter‑) Staaten geben sollte, wobei heutzutage die weltweite Ausrichtung vieler Unternehmen zu berücksichtigen ist;
15. begrüßt die Arbeit von Initiativen, die von der Basis ausgehen, die für ein ausgewogenes und langfristiges Engagement von europäischen und nichteuropäischen Unternehmen sorgen kann, und fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, wie europäische Unternehmen unterstützt werden, die sich für nachhaltige und langfristige ausgewogene sozioökonomische Entwicklung in der Arktis einsetzen;
16. unterstreicht die Notwendigkeit des Dialogs und der Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um wirksame europäische Investitionen für Entwicklung und Zusammenarbeit zu gestalten und zusätzlich künftige weltweite Herausforderungen für den Fortschritt in der Arktis in Angriff zu nehmen und es nicht zuletzt möglich zu machen, das gesamte Entwicklungspotenzial des Gebiets aufzugreifen;
17. erkennt die derzeitige Lücke zwischen einschlägiger Kompetenz in der Gewinnung und Verarbeitung von Bodenschätzen und bei der Weiterentwicklung der Region zu erwartendem künftigem Bedarf an; schlägt vor, dass Akteure aus dem arktischen Raum durch Beteiligung an gemeinsamen Vorhaben auf europäischer Ebene wie etwa der Innovationspartnerschaft für Rohstoffe themenübergreifend Informationen und Kompetenz austauschen können; betont, dass die EU berücksichtigen muss, dass Rohstoffaktivitäten erforderlich sind, um lokale Nutzwirkungen zu erzielen und vor Ort Akzeptanz zu finden;
18. ersucht die Kommission angesichts der großen Zahl an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und zivilen Aktivitäten insbesondere im europäischen Teil der Arktis, des Barentsseeraums und darüber hinaus, Vorgehensweisen zu entwickeln, die auf die bessere Nutzung bestehender Finanzierungsinstrumente der EU und die Sicherung eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Schutz und der Entwicklung der Arktis ausgerichtet sind, wenn Finanzmittel der EU für die Arktis verwendet werden sollen;
19. weist ferner darauf hin, dass bestehende Programme (z. B. Interreg IV, das Programm für die nördliche Peripherie NPP, das Programm Kolartic, das Programm Baltic und die Strategie für ein blaues Wachstum) besser aufeinander abgestimmt werden müssen sowie zur Finanzierung der Partnerschaften der Nördlichen Dimension wie der Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension (NDEP) und der Verkehrs- und Logistikpartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDPTL) oder der Mittel des Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) beigetragen werden muss, um eine wirksame Bereitstellung von Finanzmitteln zu ermöglichen, und klare Investitionsprioritäten für das Engagement in der Arktis festzulegen; schlägt vor, eine Plattform von Kommission und EAD einzurichten, die für die Sicherung der kohärenten Bereitstellung von Mitteln für die Arktis verantwortlich ist;
20. bekräftigt seine Unterstützung für die Gründung eines Informationszentrums EU-Arktis als vernetztes Unternehmen mit ständigem Sitz in Rovaniemi im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme mit dem Titel „Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung der Entwicklung der Arktis“, die von der Kommission und dem EAD in ihrer gemeinsamen Mitteilung von 2012 befürwortet und vom Arktischen Zentrum der Hochschule Lappland zusammen mit einem Netz europäischer Exzellenzzentren zur Arktis mit dem Ziel durchgeführt wurde, wirksamen Zugang zu Informationen über der Arktis, Dialoge auf allen Ebenen und Kommunikation zu erlangen, um Informationen und Wissen für die Nachhaltigkeit in der Arktis zu nutzen, und fordert die Kommission auf, damit voranzukommen;
21. erwartet diesbezüglich die Ergebnisse des 18-monatigen Vorhabens der Vorbereitenden Maßnahme (PA) „Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung der Entwicklung der europäischen Arktis“, die in diesem Frühjahr veröffentlich werden sollen; fordert die EU auf, danach mit der Gründung des Informationszentrums EU-Arktis rasch fortzufahren;
22. fordert die EU auf, zusätzlich zu ihrem Engagement im Bereich der multilateralen Zusammenarbeit ihre Anstrengungen in der bilateralen diplomatischen Arbeit mit Arktis-Anrainerstaaten erneut zu intensivieren;
23. weist darauf hin, dass innerhalb der EU-Organe eine bessere Koordinierung zwischen der Kommission und dem EAD stattfinden sollte, insbesondere da die die Arktis betreffenden Themen bereichsübergreifend sind;
24. ersucht die Kommission, eine vorausschauende, in sich stimmige und nachhaltige sozioökonomische und umweltbezogene Strategie für das Engagement der EU in der Arktis auszuarbeiten und vorzulegen, wobei sichergestellt werden muss, dass die Interessen der EU und der europäischen Anrainerstaaten und –regionen der Arktis berücksichtigt werden, wann immer Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Arktis haben, erarbeitet, geändert oder aktualisiert werden;
25. betont die Notwendigkeit, die Politik der EU für die Arktis mit ihren Maßnahmen und die Politik der Nördlichen Dimension mit ihren Partnerschaften eng aufeinander abzustimmen, auch in Bezug auf ihre Finanzierung; erinnert die EU daran, dass sie eine ausreichende Finanzierung der wirksamen und erfolgreichen Politik der Nördlichen Dimension sichern muss;
26. unterstreicht diesbezüglich die Bedeutung bestimmter Prioritäten für den arktischen Raum wie etwa eine gut funktionierende Infrastruktur und Logistik, Entwicklung im arktischen Raum, Förderung von Investitionen in Fachwissen zu kaltem Klima und einschlägigen umweltfreundlichen Technologien und Unterstützung für regionales und ländliches Unternehmertum und insbesondere für KMU; fordert die EU auf, bei der Einbindung solcher Prioritäten für den arktischen Raum in ihre Wachstumsstrategie Europa 2020 und in Programme wie „Horizont 2020“ und die Innovationsunion sowie in weitere Forschungsprogramme der Union größere Anstrengungen zu unternehmen;
27. betont die entscheidende Bedeutung der Regional- und Kohäsionspolitik der EU, des ENPI und des Programms Interreg für diese nördlichste EU-Region, auch mit Blick auf interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit;
28. fordert die EU auf, mehr in Initiativen für eine Zusammenarbeit im arktischen Raum zu investieren, insbesondere im Hinblick auf die Vorhaben der Verkehrspartnerschaft der Nördlichen Dimension zur Anbindung des an Ressourcen reichen Barentsseeraums an die europäischen Märkte;
29. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan auszuarbeiten, in dessen Rahmen konkrete Schritte für eine kohärente Umsetzung einer EU-Arktis-Strategie sowie bestehender mit der Arktis zusammenhängender Maßnahmen und Programme festgelegt werden, damit in Bezug auf den arktischen Raum ein koordinierter Ansatz gewährleistet werden kann;
30. betont, dass eine EU-Arktis-Strategie erfordert, dass angemessene Haushaltsunterstützung einsatzbereit gemacht wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Haushaltsmittel für Maßnahmen und Programme mit Bezug zur Arktis wirksam koordiniert und mit klaren Haushaltslinien für die Arktis und einer gesonderten Haushaltslinie im nächsten EU-Haushaltsplan ausgestattet werden, um so eine glaubwürdige Umsetzung der EU-Arktis-Politik zu gewährleisten;
31. wartet immer noch auf die Schlussfolgerungen des Rates zu der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des EAD vom Sommer 2012;
Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung sowie Abschwächung der Folgen des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel im arktischen Raum
32. weist erneut auf seine Entschließung von 2011 hin und hebt die weltweiten Auswirkungen von im arktischen Raum stattfindenden Veränderungen und die wichtige Rolle hervor, die die EU und andere Industriemächte neben den im Polargebiet gelegenen Ländern einnehmen werden, wenn es darum geht, die durch die Zunahme der dortigen Aktivitäten verursachte Verschmutzung in der Arktis zu verringern; weist darauf hin, dass der Klimawandel in der Arktis erhebliche Auswirkungen auf die Küstenregionen in Europa und anderswo sowie auf die klimaabhängigen Wirtschaftszweige in Europa wie Landwirtschaft und Fischerei, Energie, Rentierhaltung, Jagd, Tourismus und Verkehr nach sich ziehen wird;
33. unterstreicht, dass es wichtig ist, bei der Erkundung von Gas- und Öllagerstätten in der Arktis die Risiken sowie die gesamten Auswirkungen auf die Umwelt und das Ökosystem anzuerkennen; weist darauf hin, dass die Arktis für Erdöl- und Erdgasbohrungen einzigartige Herausforderungen mit sich bringt, die nicht unterschätzt werden dürfen; erkennt die derzeitigen Debatten zwischen Anrainerstaaten der Arktis über das Verbot von Erdöl- und Erdgasbohrungen in bestimmten Gebieten der Arktis an;
34. ist der Auffassung, dass mehr Informationen über die arktischen Meeresökosysteme, die Auswirkungen des Klimawandels sowie die Auswirkungen von Erdöl- und Erdgasbohrungen auf die einzigartigen Spezies des Arktischen Ozeans benötigt werden, bevor die Erkundung von Erdöl und Erdgas in der Arktis fortgeführt wird; fordert, dass vor der weiteren Durchführung von Aufschluss- und Förderbohrungen in der Arktis Institutionen, Organisationen und Behörden mit einschlägigem Fachwissen eine Neubewertung der Bedingungen vornehmen müssen, unter denen künftige Bohrungen erfolgen können;
35. erinnert an die Ölverschmutzung im Golf von Mexiko durch die Bohrplattform Deepwater Horizon und weist darauf hin, dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden müssen, damit sich in EU-Gewässern nicht eine ähnliche Umweltkatastrophe ereignet;
36. räumt ein, dass die Folgen der Eisschmelze und der milderen Temperaturen nicht nur die Gefahr bergen, indigene Bevölkerungsgruppen zu verdrängen, und dadurch die indigene Lebensweise bedrohen, sondern auch Chancen für eine wirtschaftliche Entwicklung im arktischen Raum eröffnen;
37. fordert die EU auf, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um wirtschaftliche Tätigkeiten und machbaren sozioökologischen Schutz und Umweltschutz und ‑entwicklung auf nachhaltige Weise miteinander in Einklang zu bringen, um innerhalb der Arktis und darüber hinaus das Wohlergehen zu sichern;
38. betont, dass die Erhaltung entwickelter und nachhaltiger Gemeinschaften in der Arktis mit einer hohen Lebensqualität äußerst wichtig ist und dass die EU in dieser Angelegenheit eine entscheidende Rolle spielen kann; fordert die EU diesbezüglich auf, ihre Arbeit in den Bereichen des ökosystembasierten Managements, der multilateralen Zusammenarbeit, der wissensbestimmten Beschlussfassung und der engen Zusammenarbeit mit den Einwohnern vor Ort und indigenen Völkern zu verstärken;
39. erkennt den Wunsch der Einwohner und Regierungen des arktischen Raums, die hoheitliche Rechte und Pflichten besitzen, an, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fortzusetzen und gleichzeitig die traditionellen Existenzgrundlagen der indigenen Völker und die sehr sensible Natur der arktischen Ökosysteme zu schützen;
40. erkennt an, dass die Gewässer um den Nordpol internationale Gewässer sind;
41. bedauert dennoch, auch unter Berücksichtigung ähnlicher US-amerikanischer Gesetzgebung, die Auswirkungen, die die EU-Verordnung über das Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen auf Teile der Bevölkerung und insbesondere die Kultur und Existenzgrundlagen der indigenen Bevölkerung hervorgebracht hat, die zu einem Hindernis des Engagements der EU in der Arktis geworden sind; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, Möglichkeiten zu sondieren, mit denen diese Rechtsvorschriften angepasst oder reformiert und mit den Bedürfnissen der Partner der Union in der Arktis vereinbar gemacht werden können;
42. erkennt die grundlegende Bedeutung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung an, durch die Regionen in der Arktis mit besonderen Merkmalen und Problemen weiterhin auf angemessene Mechanismen zur Förderung von Innovation und nachhaltigem Wachstum zurückgreifen können;
43. bekräftigt seine Aussagen über die Rechte indigener Völker im Allgemeinen und der Samen als einzigem indigenen Volk der EU im Besonderen und fordert die Kommission auf, weiter Wege zu sondieren, wie sichergestellt werden kann, dass die Stimme und Erfahrung dieser Völker in die Beschlussfassungsverfahren der EU Eingang finden; empfiehlt diesbezüglich, die Einrichtung einer unabhängigen Vertretung indigener Völker in Brüssel zu unterstützen; unterstreicht, dass im Rahmen der Maßnahmen für eine positive Entwicklung der Lebensumfelder in dem Gebiet auch Aktivitäten gefördert werden, die insbesondere den Chancen der in der Region lebenden indigenen Völker auf Entwicklung ihrer Kultur, Sprache und Bräuche Rechnung tragen, die sich von denen der übrigen Gesellschaft des Gebiets unterscheiden können;
44. erkennt an, dass EU-Maßnahmen zur Stärkung der Hochschul- und Forschungseinrichtungen in dem Gebiet entscheidend sind, um innovative Umfelder und Mechanismen für den Technologietransfer zu stärken; unterstreicht, dass der Aufbau von Netzen der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen innerhalb der Region und darüber hinaus unterstützt und Möglichkeiten für die Forschungsfinanzierung bereitgestellt werden sollten, vor allem in Bereichen, in denen die Region nachweislich Erfolge erzielt hat, um in den Regionen der Arktis eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung herbeizuführen;
45. betont die große Bedeutung der Sicherheit neuer Welthandelsrouten durch den Arktischen Ozean, insbesondere für die EU und die Volkswirtschaften ihrer Mitgliedstaaten, die 40% der weltweiten Handelsschifffahrt kontrollieren; begrüßt die Arbeit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) im Hinblick auf die Fertigstellung eines verbindlichen Polarkodexes für die Schifffahrt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, engen Kontakt mit europäischen Forschungsinstituten sowie Transport- und Versicherungsunternehmen zu pflegen, um dafür zu sorgen, dass neue Technologien und Erfahrungen Berücksichtigung finden; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Freiheit der Meere und das Recht auf freie Durchfahrt durch internationale Wasserstraßen aktiv bewahren sollten; regt zur Zusammenarbeit sowohl in der Forschung als auch bei der Tätigung von Investitionen an, damit eine solide und sichere Infrastruktur für Schifffahrtswege in der Arktis geschaffen werden kann;
46. fordert die Staaten in der Region auf sicherzustellen, dass die derzeitigen Verkehrsrouten sowie die Verkehrsrouten, die möglicherweise in der Zukunft entstehen, dem internationalen Schiffsverkehr offenstehen, und von der Einführung einseitiger willkürlicher Belastungen finanzieller oder verwaltungstechnischer Art abzusehen, die den Schiffsverkehr in der Arktis behindern könnten, mit Ausnahme der international vereinbarten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt;
47. stellt fest, dass Infrastrukturverbindungen entwickelt werden müssen, die den arktischen Raum mit dem übrigen Europa verbinden, damit künftige Geschäftsentwicklungen erfolgreich sind; unterstreicht insbesondere die Bedeutung einschlägiger TEN‑V-Netzverbindungen im Hohen Norden wie etwa Anschlüsse an den Hafen von Narvik und den Bottnischen Korridor;
48. nimmt die jüngsten Erkundungstätigkeiten im europäischen Teil der Arktis und der Barentssee zur Kenntnis und hebt die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Norwegen und Russland hervor, die die Anwendung der höchsten verfügbaren technischen Standards im Bereich des Umweltschutzes bei der Erkundung von Erdöl und Erdgas in der Barentssee zum Ziel hat; verweist insbesondere auf die Bedeutung der umstrittenen Entwicklung neuer Technologien, die speziell für die Umwelt der Arktis konzipiert wurden, wie die Technologie für Installationen unterhalb des Meeresbodens;
49. weist auf die Stellung der EU als wichtigster Verbraucher von Erdgas aus der Arktis hin und betont die Rolle von Erdgas aus einer sicheren Versorgungsquelle, das nach den bestmöglichen Standards gefördert wird, als wichtiges Brückenelement für den Übergang zu einer Wirtschaft der Zukunft mit geringen CO2-Emissionen; unterstützt den schrittweisen Ansatz auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips bei der Entwicklung von Energieressourcen in der Arktis und betont, dass mehrere Regionen der Arktis sich in ihren Bedingungen erheblich unterscheiden und daher getrennt zu behandeln sind;
50. weist auf das Recht der Völker der Arktis hin, ihre eigenen Existenzgrundlagen selbst zu bestimmen, und erkennt ihren Wunsch nach nachhaltiger Entwicklung der Region an; ersucht die Kommission, darüber zu berichten, welche EU-Programme eingesetzt werden könnten, um eine solche langfristige und ausgewogene nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und Mittel und Wege vorzubereiten, wie konkreter zur Verwirklichung dieses Wunschs beigetragen werden kann;
51. vertritt die Auffassung, dass es, um das spezifische Potenzial jedes Ortes zu erkennen und entsprechende Entwicklungsstrategien unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede zu entwickeln, eines inklusiven Prozesses mit Unterstützung der nationalen und der EU-Ebene bedarf; ist der Ansicht, dass Partnerschaften und der Dialog zwischen allen betroffenen Verwaltungsebenen sicherstellen können, dass Maßnahmen auf der am besten geeigneten Ebene umgesetzt werden können;
52. nimmt die Prioritäten der neuen Regierung Grönlands zur Kenntnis und fordert die Kommission auf zu erkunden, wie EU-Programme zu einer nachhaltigen Entwicklung Grönlands beitragen und gleichzeitig dafür sorgen könnten, dass die Bindungen zu Dänemark und Europa insgesamt eine Entwicklung fördern können, die sowohl für das Volk Grönlands als auch für Akteure aus der EU von langfristigem Nutzen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zukunft Grönlands und die Entwicklung seiner Ressourcen unter strategischen Gesichtspunkten zu betrachten und gleichzeitig eine sinnvolle europäische Beteiligung sicherzustellen, um zu einer nachhaltigen Entwicklung Grönlands beizutragen;
53. ist besorgt über den sehr begrenzten Erfolg der von der Vizepräsidentin der Kommission und Grönland unterzeichneten Absichtserklärung im Vergleich zu der Geschwindigkeit des Engagements und der Vorbereitung von Investitionen durch asiatische Länder; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auch mit europäischen Unternehmen abzustimmen, um die langfristigen Interessen der EU und den Einsatz ihrer Fähigkeit, zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung beizutragen, sicherzustellen;
54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vize-Präsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der Anrainerstaaten der Arktis zu übermitteln.
- [1] ABl. C 136 E vom 11.5.2012, S. 71.
- [2] ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 66.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0146.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0094.
- [5] ABl. L 216 vom 17.8.2010, S. 1.