Entschließungsantrag - B7-0232/2014Entschließungsantrag
B7-0232/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der EU-Strategie für die Arktis

5.3.2014 - (2013/2595(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Elmar Brok, Mairead McGuinness, Michael Gahler, Ivo Belet, Dubravka Šuica, Elena Băsescu im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0229/2014

Verfahren : 2013/2595(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0232/2014
Eingereichte Texte :
B7-0232/2014
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Angenommene Texte :

B7‑0232/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der EU-Strategie für die Arktis

(2013/2595(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zur Arktis, insbesondere seine Entschließung vom 20. Januar 2011 über eine nachhaltige Politik der EU für den hohen Norden[1] und den Bericht des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses vom 28. Oktober 2013 über die Politik für die Arktis,

–       unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis: Fortschritte seit 2008 und nächste Schritte" (JOIN(2012)0019) und auf die dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen mit den Titeln „Inventory of activities in the framework of developing a European Union Arctic Policy“ [Maßnahmenkatalog im Rahmen der Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis] (SWD(2012)0182) und „Space and the Arctic“ [Der Raum und die Arktis] (SWD(2012)0183),

–       unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen EU-Grönland 2007–2013 und das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU und Grönland, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist und für einen Zeitraum von drei Jahren gilt,

–       unter Hinweis auf das von 2014 bis 2020 laufende EU-Programm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“,

–       in Kenntnis des Programms des Vorsitzes des Arktischen Rates, des Kooperationsprogramms für die Arktis des Nordischen Ministerrates und des Programms des Euro-Arktischen Barents-Rates (BEAC),

–       unter Hinweis auf die neuen und aktuellen nationalen Strategien und Strategiepläne für den arktischen Raum betreffende Angelegenheiten von Finnland, Schweden, Dänemark und Grönland, Norwegen, Russland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und dem Vereinigten Königreich,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf dem Parlamentarischen Forum der Nördlichen Dimension im September 2009 in Brüssel und im Februar 2011 in Tromsø angenommen wurden,

–       unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des dritten Ministertreffens der erneuerten Nördlichen Dimension, das am 18. Februar 2013 in Brüssel stattfand,

–       unter Hinweis auf die jeweiligen Erklärungen anlässlich der 9. Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums, die vom 13. bis 15. September 2010 in Brüssel stattfand, und der 10. Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums, die vom 5. bis 7. September 2012 in Akureyri stattfand,

–       unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Oktober 2013 in der Rechtssache C‑583/11 P und vom 25. April 2013 in der Rechtssache T‑526/10 betreffend den Antrag auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission vom 10. August 2010 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen,

–       unter Hinweis auf den Panelbericht der Welthandelsorganisation vom 25. November 2013 mit dem Titel „European Communities – measures prohibiting the importation and marketing of seal products“ [Europäische Gemeinschaften – Maßnahmen zum Verbot der Einfuhr und Vermarktung von Robbenerzeugnissen], Abschnitt 1.3.5 (betreffend die am 29. Januar 2013 erlassene Vorabentscheidung),

–       gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom Sommer 2012 eine Reaktion auf die Forderung des Parlaments, eine in sich schlüssige Politik der EU für die Arktis zu formulieren, war;

B.     in der Erwägung, dass sich das Parlament durch seine Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum aktiv an den Arbeiten des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier des arktischen Raums beteiligt;

C.     in der Erwägung, dass Dänemark, Finnland und Schweden Anrainerstaaten der Arktis sind und dass Teile Finnlands und Schwedens innerhalb des Polarkreises liegen; in der Erwägung, dass das einzige indigene Volk der EU, die Samen, in den arktischen Regionen Finnlands und Schwedens sowie Norwegens und Russlands lebt,

D.     in der Erwägung, dass Norwegen als verlässlicher Partner durch den EWR und das Schengener Abkommen mit der EU verbunden ist;

E.     in Erwägung des langjährigen Engagements der EU in der Arktis durch ihre Einbindung in die Politik der Nördlichen Dimension gemeinsam mit Russland, Norwegen und Island (einschließlich des „Arktischen Fensters“) sowie in die Zusammenarbeit in der Region der Barentssee und insbesondere in den Euro-arktischen Barents-Rat und den Barents-Regionalrat, und in Anbetracht der Auswirkungen ihrer strategischen Partnerschaft mit Kanada, den Vereinigten Staaten und Russland und durch ihre Beteiligung als aktiver Ad-hoc-Beobachter im Arktischen Rat in den letzten Jahren;

F.     in der Erwägung, dass der in Kiruna gefasste Beschluss des Arktischen Rates, den Antrag der EU auf Erlangung des Beobachterstatus positiv aufzunehmen, unterschiedlich ausgelegt wird, was die Frage betrifft, inwieweit der EU der Status eines Beobachters im Arktischen Rat gewährt wird;

G.     in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen großen Beitrag zur Forschung in der Arktis leisten und dass EU-Programme wie das neue Rahmenprogramm „Horizont 2020“ wichtige Forschungsprojekte in dieser Region fördern, was nicht zuletzt der Bevölkerung und der Wirtschaft der Anrainerstaaten der Arktis zugutekommt;

H.     in der Erwägung, dass die Arktis Schätzungen zufolge über etwa ein Fünftel der weltweiten unerschlossenen Kohlenwasserstoffreserven verfügt, wobei eine eingehendere Erforschung vonnöten ist, um den Umfang der in der Region lagernden Gas- und Erdölvorkommen und ihre genauen Lagerstätten in der Arktis sowie die notwendige Technologie und die Wirtschaftlichkeit ihrer Ausbeutung genauer zu bestimmen;

I.      in der Erwägung, dass das zunehmende Interesse, das Akteure aus China, Japan, Indien und anderen asiatischen Ländern, die keine Anrainerstaaten der Arktis sind, am arktischen Raum zeigen, sowie die von ihnen für die Polarforschung bereitgestellten Finanzmittel und nicht zuletzt die Bestätigung von Südkorea, China, Japan, Indien und Singapur als Beobachter im Arktischen Rat auf ein wachsendes weltweites geopolitisches Interesse an der Arktis hindeuten;

J.      in der Erwägung, dass die Frage der Sicherheit von Offshore-Erdöl‑ und ‑Erdgasaktivitäten in der Arktis von der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten erfasst wird, um den Umweltschutz in der Arktis zu gewährleisten und zugleich berücksichtigt wird, dass die Gefahr schwerer Unfälle besteht, auf die wirksam reagiert werden muss;

K.     in der Erwägung, dass die Notwendigkeit einer wirksamen Reaktion in Bezug auf Offshore-Erdöl‑ und ‑Erdgasaktivitäten in der Arktis in der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl‑ und ‑Erdgasaktivitäten betont wird;

Die EU und die Arktis

1.      weist auf die Annahme seiner Entschließung vom 20. Januar 2011 zu einer nachhaltigen Politik der EU für den Hohen Norden hin und begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Juni 2012; bekräftigt seine Haltung, dass die EU in Anbetracht der Tatsache, dass drei Mitgliedstaaten der EU, nämlich Dänemark, Finnland und Schweden, Anrainerstaaten der Arktis sind und Norwegen und Island zum EWR und zum Schengen-Raum gehören, ein berechtigtes Interesse hat, das sich aus ihren Rechten und Pflichten aus dem Völkerrecht, ihrem Engagement in der Umwelt- und Klimapolitik und in sonstigen Politikbereichen, ihren Finanzmitteln, Forschungstätigkeiten und wirtschaftlichen Interessen, einschließlich der Schifffahrt und der Entwicklung natürlicher Ressourcen, ergibt; erinnert darüber hinaus daran, dass die EU große arktische Landgebiete in Finnland und Schweden hat, die von der einzigen indigenen Volksgruppe der EU, den Samen, bewohnt werden;

2.      nimmt die in Kiruna angenommene Erklärung des Arktischen Rates und dessen Beschluss über den Beobachterstatus der EU und anderer staatlicher Gebilde zur Kenntnis und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die noch offenen Angelegenheiten mit Kanada weiterzuverfolgen und das Parlament während dieses Prozesses zeitnah zu unterrichten;

3.      unterstützt die Bemühungen der Kommission um die Erlangung des Status eines Beobachters im Arktischen Rat; erinnert an die Rolle der EU und ihrer Mitgliedstaaten als aktive Mitglieder anderer Einrichtungen mit Relevanz für die Arktis wie etwa der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO); betont die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Organe der EU in Bereichen, in denen die politischen und wirtschaftlichen Interessen der EU berührt werden, neu auszurichten;

4.      betont die Rolle des Euro-Arktischen Barents-Rates (BAEC) als ein wichtiges Forum für die Zusammenarbeit zwischen Dänemark, Finnland, Norwegen, Russland, Schweden und der Kommission; nimmt die Arbeit des BEAC in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Bildung und Forschung, Energie, Kultur und Tourismus zur Kenntnis; weist auf die beratende Funktion der Arbeitsgruppe Indigene Völker (WGIP) innerhalb des BEAC hin;

5.      hebt die Beiträge der EU zu Forschung und Entwicklung sowie das Engagement von nach EU-Recht eingetragenen und tätigen Wirtschaftsteilnehmern in der Arktis hervor;

6.      fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie das Projekt Galileo oder andere Vorhaben wie die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung, die Auswirkungen auf die Arktis haben könnten, so entwickelt werden können, dass sie eine sicherere und schnellere Navigation in arktischen Gewässern ermöglichen, so dass insbesondere in die Sicherheit und Zugänglichkeit der Nord-Ost-Passage investiert wird, um zu einer besseren Vorhersehbarkeit von Eisbewegungen und einer besseren Kartierung des arktischen Meeresbodens und dem Verständnis der für die Geodynamik dieses Gebiets ausschlaggebenden Prozesse beizutragen;

7.      begrüßt die Umsetzung des Übereinkommens über die Seenotrettung und des Übereinkommens zur Bekämpfung von Ölverschmutzung durch die Mitglieder des Arktischen Rates und fordert ein aktives Engagement europäischer Einrichtungen und Unternehmen im Umsetzungsprozess;

8.      betont, dass ein aktives Engagement der EU in allen maßgeblichen Arbeitsgruppen des Arktischen Rates bzw. den maßgeblichen regionalen und internationalen Organisationen wie der IMO erforderlich ist;

9.      begrüßt die neuen Strategien für die Arktis einzelner Mitgliedstaaten der EU, die sowohl Mitglieder des Arktischen Rates wie Finnland, Dänemark und Schweden als auch Beobachterstaaten wie Deutschland und das Vereinigte Königreich sind; betont, dass diese Strategien nicht nur zu einem realistischeren Verständnis, sondern auch zu konkreten Verpflichtungen in der Arktis führen sollten, was zeigt, dass gemeinsamen Strategien und Programmen der EU, die die Arktis betreffen, Rechnung getragen werden muss;

10.    nimmt die Entscheidung der neuen isländischen Regierung zur Kenntnis, die Verhandlungen über einen Beitritt zur EU nicht weiterzuführen; bedauert, dass es keiner der Seiten gelungen ist, eine Lösung bezüglich ihrer widersprüchlichen Ansichten bei einigen Themen zu finden, obwohl enge kulturelle Bindungen bestehen und Island als Mitglied des EWR und des Schengen-Raums bereits eine beträchtliche Anzahl von Rechtsvorschriften der EU umgesetzt hat; bedauert, dass somit die Gelegenheit versäumt wurde, Island – auch mit speziellen Ausnahmeklauseln – stärker zu integrieren, wobei das Land über geopolitisch und geoökonomisch über strategisch günstige Voraussetzungen für künftige Generationen verfügt; fordert die Kommission auf, in Bereichen, die von gemeinsamem Interesse sind, wie etwa der Entwicklung des Seeverkehrs und erneuerbarer Energieträger, eine engere Zusammenarbeit mit Island anzustreben, wobei bestehende Instrumente voll ausgeschöpft und die Zusammenarbeit zwischen europäischen und isländischen Akteuren in den Bereichen Forschung und Wirtschaft gefördert werden sollten – nicht zuletzt in Anbetracht der zunehmenden Aktivitäten chinesischer Akteure – und dafür zu sorgen, dass europäische Interessen in dieser strategisch wichtigen Region keinen Schaden nehmen;

11.    begrüßt die Vorbereitungen für einen Arktischen Wirtschaftsrat, der dem Arktischen Rat in beratender Funktion angegliedert werden soll; hebt den Anteil europäischer Unternehmen und Einrichtungen hervor, die in der Arktis einen Beitrag leisten und dort investieren, was auf eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen nicht nur der drei EU-Mitgliedstaaten, die Anrainerstaaten der Arktis sind, schließen lässt, sondern auch anderer (Beobachter‑) Staaten, wobei heutzutage der globale Charakter vieler Unternehmen zu berücksichtigen ist;

12.    begrüßt die Arbeit von Initiativen, die von der Basis ausgehen, die für ein ausgewogenes und langfristiges Engagement von europäischen und nicht-europäischen Unternehmen sorgen, wie etwa der Runde Tisch von in der Arktis tätigen Unternehmen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, wie europäische Unternehmen unterstützt werden, die sich für nachhaltige und langfristige ausgewogene sozioökonomische Entwicklung in der Arktis einsetzen;

13.    fordert die Kommission angesichts der großen Zahl an wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und zivilen Aktivitäten, insbesondere im europäischen Teil der Arktis, in der Barentssee-Region und darüber hinaus auf, Vorgehensweisen zu entwickeln, die auf die bessere Nutzung von bestehenden Finanzierungsinstrumenten der EU und die Sicherung eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Schutz und der Entwicklung der Arktis ausgerichtet sind, wenn Finanzmittel der EU für Zwecke der Arktis verwendet werden sollen;

14.    schlägt ferner vor, Schritte zur besseren Abstimmung bestehender Programme zu unternehmen, etwa im Rahmen von Interreg IV, NPP, Kolartic, Baltic und der Strategie eines „blauen Wachstums“ sowie zur besseren Abstimmung der Beiträge zur Finanzierung der Partnerschaften der Nördlichen Dimension wie die Umweltpartnerschaft für die Nördliche Dimension (NDEP) und die Verkehrs- und Logistikpartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDPTL) sowie der Mittel des Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments zu ergreifen, um die Bereitstellung von Mitteln zu ermöglichen und klare Investitionsprioritäten für das Engagement in der Arktis festzulegen; fordert nachdrücklich, dass eine Plattform von Kommission und EAD für die Sicherung der kohärenten Bereitstellung von Mitteln für die Arktis eingerichtet wird;

15.    bekräftigt seine Unterstützung zur Einrichtung eines Informationszentrums EU-Arktis, eines in der Arktis ansässigen Netzwerks, das darauf abzielt, Akteure aus den arktischen Gebieten und der EU zu informieren und den Kontakt zwischen ihnen herzustellen; betont in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit, in das Projekt eine spezielle Schnittstelle für institutionelle Akteure der EU einzubeziehen; erkennt die Rolle des Forums EU-Arktis in Brüssel als eine einzigartige Plattform zur Förderung des Verständnisses zwischen einem breiten Spektrum interessierter Akteure in der Arktis und der EU sowie der Verbindung von Politik, Wissenschaft und Wirtschaft an;

16.    ist hinsichtlich der Fähigkeit des EAD, zwischen den verschiedenen betroffenen Generaldirektionen der Kommission zu koordinieren, besorgt, nachdem RELEX von der Infrastruktur der Kommission abgeschnitten und als eine selbständige Einheit eingerichtet worden ist; fordert die Kommission und den EAD daher auf, dem Parlament vor dem Ende der Amtszeit der derzeit amtierenden Kommission zu berichten, wie ein effizientes System – wie das ehemalige System der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission – organisiert sein sollte, um eine horizontale Arbeitsgruppe mit dem Ziel zu koordinieren, horizontale Kohärenz, Koordinierung und Effizienz in der Politikgestaltung und der Programmausführung der EU zu gewährleisten, wie dies vom Parlament gefordert wurde;

17.    fordert die Kommission auf, eine kohärente sozioökonomische Strategie für das Engagement der EU in der Arktis auszuarbeiten und vorzulegen, wobei sichergestellt wird, dass die Interessen der EU und der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, wann immer die Arktis betreffende Maßnahmen erarbeitet, geändert oder aktualisiert werden;

18.    fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zu entwerfen, in dessen Rahmen konkrete Schritte für eine kohärente Umsetzung einer solchen Strategie und bestehender, mit der Arktis zusammenhängender Maßnahmen und Programme festgelegt werden, damit in Bezug auf den arktischen Raum ein koordinierter Ansatz gewährleistet werden kann;

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung sowie Abschwächung der Folgen des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel im arktischen Raum

19.    hebt die weltweiten Auswirkungen der Veränderungen im arktischen Raum und die wichtige Rolle hervor, die die EU und andere Industriemächte neben den im Polargebiet gelegenen Ländern wahrnehmen müssen, wenn es darum geht, die durch die Zunahme der Aktivitäten in der Arktis verursachte Verschmutzung im arktischen Raum zu vermindern; weist darauf hin, dass der Klimawandel in der Arktis erhebliche Auswirkungen auf die Küstenregionen in Europa und anderswo sowie auf die klimaabhängigen Sektoren in Europa wie die Landwirtschaft und die Fischerei, Energie, Rentierhaltung, Jagd, Tourismus und Verkehr haben wird;

20.    räumt ein, dass die Folgen der Eisschmelze und der milderen Temperaturen nicht nur das Risiko der Verdrängung indigener Bevölkerungsgruppen bergen und somit eine Bedrohung der indigenen Lebensweisen sind, sondern auch Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung im arktischen Raum eröffnen; erkennt den Wunsch der Einwohner und Regierungen des arktischen Raums, die hoheitliche Rechte und Pflichten besitzen, an, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fortzusetzen und gleichzeitig die traditionellen Existenzgrundlagen der indigenen Völker und die sehr sensible Natur der arktischen Ökosysteme zu schützen;

21.    bedauert, auch unter Berücksichtigung ähnlicher US-amerikanischer Gesetzgebung, dennoch die Auswirkungen, die die EU-Verordnung über das Verbot des Handels mit Robbenfellen auf Teile der Bevölkerung und insbesondere die Kultur und Lebensweise der indigenen Bevölkerung hat, die zu einem Hindernis des Engagements der EU in der Arktis geworden sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Möglichkeiten zu sondieren, mit denen diese Rechtsetzung überarbeitet oder reformiert und an die Bedürfnisse der Partner in der Arktis angepasst werden kann;

22.    bekräftigt seine Position zu den Rechten indigener Völker im Allgemeinen und der Samen als einzigem indigenen Volk der EU im Besonderen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weitere Möglichkeiten zu sondieren, mit denen ihre Stimme und Erfahrung in die Beschlussfassungsverfahren der EU Eingang finden; fordert in dieser Hinsicht die Einrichtung einer unabhängigen Vertretung indigener Völker in Brüssel;

23.    hebt die wesentlichen Beiträge der EU zur Forschung im Rahmen von „Horizont 2020“ hervor; fordert die Kommission auf, klare Haushaltslinien zur Unterstützung der Forschung in Bezug auf den arktischen Raum im neuen Rahmen von „Horizont 2020“ festzulegen, sowohl in der allgemeinen als auch der angewandten Forschung;

24.    bekräftigt, dass die ernstzunehmenden Umweltprobleme in den arktischen Gewässern besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, damit bei allen Offshore-Erdöl‑ und ‑Erdgasaktivitäten der Umweltschutz in der Arktis gewährleistet und zugleich berücksichtigt wird, dass die Gefahr schwerer Unfälle besteht, auf die wirksam reagiert werden muss, wie dies in der Richtlinie 2013/30/EU vorgesehen ist;

25.    betont die Notwendigkeit einer wirksamen Reaktion in Bezug auf Offshore-Erdöl‑ und ‑Erdgasaktivitäten in der Arktis, wie dies in der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl‑ und ‑Erdgasaktivitäten vorgesehen ist;

26.    betont die große Bedeutung, die der Sicherheit neuer Welthandelsrouten durch das arktische Meer insbesondere für die Volkswirtschaften der EU und ihrer Mitgliedstaaten zukommt, da diese Länder 40 % der weltweiten Handelsschifffahrt kontrollieren; begrüßt den Abschluss der Arbeiten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zu einem verbindlichen Polarkodex für die Schifffahrt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, engen Kontakt mit europäischen Forschungsinstituten sowie Transport- und Versicherungsunternehmen zu pflegen, um dafür zu sorgen, dass neue Technologien und Erfahrungen berücksichtigt werden; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Freiheit der Meere und das Recht auf freie Durchfahrt durch internationale Wasserstraßen aktiv bewahren sollten; regt zur Zusammenarbeit sowohl in der Forschung als auch bei Investitionen an, damit eine solide und sichere Infrastruktur für Schifffahrtswege in der Arktis geschaffen werden kann;

27.    betont die Bedeutung der diesbezüglichen Arbeit in der Verkehrs- und Logistikpartnerschaft der Nördlichen Dimension (NDPTL);

28.    fordert die Staaten in der Region auf, sicherzustellen, dass die derzeitigen Verkehrsrouten sowie die Verkehrsrouten, die möglicherweise in der Zukunft entstehen, dem internationalen Schiffsverkehr offenstehen, und von der Einführung einseitiger willkürlicher Belastungen finanzieller oder verwaltungstechnischer Art abzusehen, die den Schiffsverkehr in der Arktis behindern könnten, mit Ausnahme der international vereinbarten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt;

29.    nimmt die jüngsten Erkundungstätigkeiten im europäischen Teil der Arktis und der Barentssee zur Kenntnis; hebt die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Norwegen und Russland hervor, die die Anwendung der höchsten verfügbaren technischen Standards im Bereich des Umweltschutzes bei der Erkundung von Erdöl und Erdgas in der Barentssee zum Ziel hat; verweist insbesondere auf die Bedeutung der umstrittenen Entwicklung neuer Technologien, die speziell für die Umwelt der Arktis konzipiert wurden, wie die Technologie für Installationen unterhalb des Meeresbodens;

30.    ist sich der internen Diskussionen in der EU und ihren Mitgliedstaaten zum Klimawandel und einer neuen Energiepolitik („Energiewende“) bewusst; erinnert an die Position der EU als ein führender Verbraucher des Erdgases aus der Arktis und die Einbeziehung europäischer Wirtschaftsakteure; betont die Rolle des Erdgases aus einer sicheren Versorgungsquelle, das nach den bestmöglichen Standards produziert wird, als ein wichtiges Brückenelement für den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft der Zukunft; unterstützt den schrittweisen Ansatz auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips bei der Entwicklung von Energieressourcen in der Arktis; betont, dass die verschiedenen Regionen der Arktis sich in ihren Bedingungen wesentlich unterscheiden und daher getrennt zu behandeln sind;

31.    erinnert an das Recht der in der Arktis lebenden Menschen, ihr Auskommen selbst zu bestimmen, erkennt ihren Wunsch nach einer nachhaltigen Entwicklung der Region an und fordert die Kommission auf, darzulegen, welche EU-Programme genutzt werden könnten, um eine solche langfristige, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, und Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen ein konkreterer Beitrag zur Erfüllung dieses Wunsches geleistet werden kann;

32.    nimmt die Entwicklungsschwerpunkte der neuen grönländischen Regierung zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu sondieren, wie EU-Programme zur nachhaltigen Entwicklung Grönlands beitragen könnten, insbesondere in Anbetracht der erheblich zunehmenden Aktivitäten nichteuropäischer Akteure in Grönland; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Zukunft Grönlands und die Entwicklung seiner Ressourcen unter strategischen Gesichtspunkten zu betrachten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die europäische Beteiligung zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beiträgt;

33.    ist besorgt über den sehr begrenzten Erfolg der von einem Vizepräsidenten der Kommission und Grönland unterzeichneten Absichtserklärung im Vergleich zu der Geschwindigkeit des Engagements und der Vorbereitung von Investitionen durch asiatische Länder; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch mit europäischen Unternehmen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die langfristigen Interessen der EU und ihre Fähigkeit zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung beizutragen, berücksichtigt werden;

34.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vize-Präsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der Anrainerstaaten der Arktis zu übermitteln.