Entschließungsantrag - B8-0003/2014Entschließungsantrag
B8-0003/2014

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

10.7.2014 - (2014/2704(RSO))

eingereicht gemäß Artikel 212 der Geschäftsordnung
Konferenz der Präsidenten

Verfahren : 2014/2704(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0003/2014
Eingereichte Texte :
B8-0003/2014
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Angenommene Texte :

B8‑0003/2014

Beschluss des Europäischen Parlaments über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

(2014/2704(RSO))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss der Konferenz der Präsidenten,

–       unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 12. März 2014 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den gemischten parlamentarischen Ausschüssen, der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen sowie in den multilateralen parlamentarischen Versammlungen[1],

–       gestützt auf Artikel 212 seiner Geschäftsordnung,

1.      beschließt, die zahlenmäßige Zusammensetzung der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt festzulegen:

a)     Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien: 13 Mitglieder

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei: 25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum: 17 Mitglieder

Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Serbien: 15 Mitglieder

Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Albanien: 14 Mitglieder

Delegation für den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Montenegro: 14 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo: 13 Mitglieder

b)     Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft

Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland: 31 Mitglieder

Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Ukraine: 16 Mitglieder

Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Moldau: 14 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 12 Mitglieder

Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien: 18 Mitglieder

c)      Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina

Delegationen für die Beziehungen zu:

–       Israel: 18 Mitglieder

–       dem Palästinensischen Legislativrat: 18 Mitglieder

–       den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb: 18 Mitglieder

–       den Maschrik-Ländern: 18 Mitglieder

d)     Arabische Halbinsel, Irak und Iran

Delegationen für die Beziehungen zu:

–       der Arabischen Halbinsel: 15 Mitglieder

–       Irak: 8 Mitglieder

–       Iran: 12 Mitglieder

e)     Nord-, Mittel- und Südamerika

Delegationen für die Beziehungen zu:

–       den Vereinigten Staaten: 58 Mitglieder

–       Kanada: 16 Mitglieder

–       der Föderativen Republik Brasilien: 14 Mitglieder

–       den Ländern Mittelamerikas: 15 Mitglieder

–       den Ländern der Andengemeinschaft: 12 Mitglieder

–       dem Mercosur: 19 Mitglieder

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko: 14 Mitglieder

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile: 15 Mitglieder

Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU: 15 Mitglieder

f)      Asien/Pazifischer Raum

Delegationen für die Beziehungen zu:

–       Japan: 24 Mitglieder

–       der Volksrepublik China: 37 Mitglieder

–       Indien: 24 Mitglieder

–       Afghanistan: 8 Mitglieder

–       den Ländern Südasiens: 15 Mitglieder

–       den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Nationen (ASEAN) 26 Mitglieder

–       der koreanischen Halbinsel: 12 Mitglieder

–       Australien und Neuseeland: 12 Mitglieder

Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei: 19 Mitglieder

g)     Afrika

Delegationen für die Beziehungen zu:

–       Südafrika: 16 Mitglieder

–       dem Panafrikanischen Parlament: 12 Mitglieder

h)     Multilaterale Versammlungen

Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU: 78 Mitglieder

Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 49 Mitglieder

Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat): 75 Mitglieder

Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest: 60 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO: 10 Mitglieder

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.