Entschließungsantrag - B8-0051/2014Entschließungsantrag
B8-0051/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema Arbeitsplätze für Jugendliche

15.7.2014 - ((2014/2713(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

David Casa, Ivo Belet, José Manuel Fernandes, Verónica Lope Fontagné, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Elisabeth Morin-Chartier, Siegfried Mureşan, Anne Sander, Davor Ivo Stier, Renate Weber, Heinz K. Becker, Sofia Ribeiro im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0027/2014

Verfahren : 2014/2713(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0051/2014
Eingereichte Texte :
B8-0051/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0051/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema Arbeitsplätze für Jugendliche

((2014/2713(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seinen Bericht zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (COM(2010)0193 – C7-0111/2010 – 2010/0115(NLE)),

–       in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2011 mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),

–       in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, verabschiedet am 17. Juni 2011 in Luxemburg,

–       in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Initiative „Chancen für junge Menschen“ (COM(2012)0727),

–       in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 5. Dezember 2012 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2012)0729),

–       in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vom 7. Februar 2013,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2013 zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und möglichen Auswegen[2],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2014 zur Achtung des Grundrechts auf Freizügigkeit in der EU[3],

–       unter Hinweis auf seinen Bericht zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (COM(2013)0430 – C7-0177/2013 – 2013/0202(COD)),

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Europäische Union vor großen Herausforderungen steht, da die Arbeitslosenquote für die EU28 im April 2014 bei 10,4 % liegt, wobei die Arbeitslosenquote für junge Leute im gleichen Zeitraum im Durchschnitt 22,5 % und in einigen Ländern sogar mehr als 50 % beträgt;

B.     in der Erwägung, dass im März 2014 in den 28 EU-Staaten 5,340 Millionen junge Menschen (unter 25 Jahren) arbeitslos waren, davon 3,426 Millionen im Euro-Währungsgebiet;

C.     in der Erwägung, dass eine Jugendgarantie zur Verwirklichung von drei Zielen der Strategie Europa 2020 beitragen würde, nämlich, dass bis 2020 75 % der 20- bis 64-Jährigen in Arbeit stehen sollen, dass die Schulabbrecherquote auf unter 10 % gesenkt werden soll und dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen reduziert werden soll;

D.     in der Erwägung, dass sich in Europa 7,5 Millionen Menschen unter 25 Jahren weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (die sogenannten „NEET“); in der Erwägung, dass diese Zahlen nach wie vor steigen, wodurch das Risiko einer verlorenen Generation besteht;

E.     in der Erwägung, dass sich das System der dualen Berufsbildung und das System der kombinierten akademisch-berufspraktischen Studiengänge, die in einigen Mitgliedstaaten angeboten werden, dank ihres auf praktische Fähigkeiten ausgerichteten Schwerpunkts insbesondere während der Krise bewährt haben, indem sie durch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dazu beigetragen haben, die Jugendarbeitslosigkeit auf einem geringeren Niveau zu halten;

F.     in der Erwägung, dass immer mehr junge Menschen zwischen 25 und 30 ihre Studien fortsetzen, weil sie keine Beschäftigung finden können;

G.     in der Erwägung, dass KMU ein hohes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben und eine entscheidende Rolle beim Übergang zu einer neuen nachhaltigen Wirtschaft spielen;

H.     in der Erwägung, dass zwar die Anzahl der Arbeitnehmer, die in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind, von 4,7 Millionen im Jahr 2005 auf 8 Millionen im Jahr 2008 gestiegen ist, dass dies in Prozent ausgedrückt jedoch nur einen Anstieg von 2,1 % auf 3,3 % der gesamten Erwerbsbevölkerung darstellt;

I.      in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eine entscheidende Rolle zu spielen haben, auch durch die finanzielle Unterstützung von mit EU-Mitteln finanzierten Instrumenten wie dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und der Jugendgarantie für den Programmplanungszeitraum 2014-2020;

J.      in der Erwägung, dass die Europäische Union 6 Mrd. EUR vorgemerkt hat, um die Beschäftigung von Menschen unter 25 Jahren zu verbessern;

1.      fordert eine wirksame Überwachung der Umsetzung der Jugendgarantie;

2.      fordert die Kommission auf, die Einrichtung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu beschleunigen und vor Ende 2014 eine Mitteilung darüber zu veröffentlichen, wie sie eingerichtet wurde;

3.      legt den Mitgliedstaaten nahe, eine Ausweitung der Jugendgarantie auf junge Menschen unter 30 Jahren in Erwägung zu ziehen;

4.      fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere die Standards der allgemeinen und beruflichen Bildung für junge Menschen zu reformieren, um ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Beschäftigung und ihr Leben im Allgemeinen bedeutend zu verbessern;

5.      fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf Branchen mit hohem Potenzial für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren und Maßnahmen zu ergreifen, um den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwissenschaften und Mathematik in ihren Ausbildungsprogrammen Priorität einzuräumen, um den voraussichtlichen zukünftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu entsprechen;

6.      hebt hervor, dass Europa eine KMU-freundliche Umgebung schaffen muss, was die Bereitstellung der bestmöglichen finanziellen und rechtlichen Bedingungen für Start-up-Unternehmen umfasst, da im Jahr 2012 insgesamt 66,5 % aller europäischen Arbeitsplätze auf KMU entfielen[4];

7.      bekräftigt, dass ein umfassender und einfacher Zugang zu Schulungen sowie zum Internet und Online-Informationen und digitalen Fähigkeiten sichergestellt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Zielen der digitalen Agenda auf, die Digitalisierung von Dienstleistungen und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen zu fördern und zu erleichtern, um ihnen den Zugang zu digitalen Arbeitsplätzen zu ermöglichen;

8.      weist nachdrücklich darauf hin, dass Europa auf der Grundlage einer kohärenten Strategie und der zugehörigen Umsetzung reindustrialisiert werden muss, wodurch wachstumsfreundliche Maßnahmen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert und erleichtert werden;

9.      fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, schlagkräftige Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der frühen Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt zu ergreifen, insbesondere durch Präventivmaßnahmen gegen den Abbruch der Schule oder von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen (etwa durch Einführung eines dualen Ausbildungssystems oder anderer gleichermaßen effizienter Strukturen);

10.    betont, dass die Ziele der Jugendgarantie nur durch strategische Reformen verwirklicht werden können, durch die der Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt verbessert wird;

11.    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Arbeitsvermittlungen auszubauen bzw. zu reformieren;

12.    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Mobilitätsmechanismen, die die Arbeitsplatzsuche in anderen Mitgliedstaaten erleichtern, insbesondere EURES, zu unterstützen und zu fördern;

13.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in vollem Umfang zu nutzen, um das Angebot und die Nachfrage an freien Stellen und erforderlichen Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen;

14.    fordert die Kommission auf, bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Initiativen sowie andere Formen der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu unterstützen;

15.    fordert die Kommission auf, mit einer Initiative zur Reindustrialisierung Europas eine Führungsrolle zu übernehmen, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie verbessert wird, ohne Unternehmen einen übermäßigen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen, und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt, die Arbeitslosigkeit bekämpft und die Möglichkeiten für junge Menschen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder einen Arbeitsplatz zu finden, erweitert werden;

16.    fordert die Mitgliedstaaten auf, unnötigen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für Selbstständige, Mikrounternehmen und KMU zu beseitigen und die Bedingungen für Start-up-Unternehmen zu erleichtern; KMU stellen einen beträchtlichen Anteil der europäischen Wirtschaft dar, und ihre Rolle kann entscheidend sein, um einen raschen und nachhaltigen Aufschwung nach der Wirtschaftskrise sicherzustellen und neue Arbeitsplätze auch für junge Menschen zu schaffen;

17.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und dem Bildungssektor auf allen Ebenen dahingehend zu verbessern, dass die Lehrpläne besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt werden und die Schaffung von „Engpässen“ vermieden wird, die sich negativ auf die am Arbeitsmarkt Beteiligten auswirken;

18.    fordert die Mitgliedstaaten auf, der hohen Jugendarbeitslosigkeit unter benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dem Zugang und der Integration in den Arbeitsmarkt und der durchgängigen Berücksichtigung von Zugangs- und Integrationsmaßnahmen Vorrang einzuräumen, da Arbeit der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist;

19.    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, grenzüberschreitende Ausbildungen, Lehren und Praktika zu fördern und grenzüberschreitende Hindernisse zu beseitigen, um das Angebot und die Nachfrage nach beschäftigungsbasierten Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere in Grenzregionen, besser abzustimmen, und so die Mobilität und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern;

20.    begrüßt die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihn zugunsten seiner Adressaten unverzüglich umzusetzen, und hebt hervor, dass die Programme der Mitgliedstaaten, um Praktika zu fördern oder anzubieten, mit europäischen Mitteln finanziell unterstützt werden können;

21.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.