ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Thema Arbeitsplätze für Jugendliche
15.7.2014 - (2014/2713(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Inês Cristina Zuber, Thomas Händel, Patrick Le Hyaric, Neoklis Sylikiotis, Paloma López, Lynn Boylan, Rina Ronja Kari, Marie-Christine Vergiat, Lola Sánchez Caldentey, Younous Omarjee, Kateřina Konečná, Miloslav Ransdorf, Jiří Maštálka, Sofia Sakorafa, Dimitrios Papadimoulis, Kostas Chrysogonos, Emmanouil Glezos, Kostadinka Kuneva, Georgios Katrougkalos, Pablo Iglesias, Pablo Echenique Robba, Carlos Jiménez Villarejo im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B8‑0055/2014
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Thema Arbeitsplätze für Jugendliche
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 20. Mai 2014 zum Überblick über den strukturierten Dialog einschließlich der sozialen Inklusion junger Menschen,
– unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates vom 26. und 27. Juni 2014,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Jugendbeschäftigung im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, die am 17. Juni 2011 in Luxemburg angenommen wurden,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zum einem Pakt für Wachstum und Beschäftigung vom 28./29. Juni 2012, in denen hervorgehoben wird, dass die zunehmende Jugendarbeitslosigkeit bekämpft werden muss,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Februar 2013 zur Beschäftigungsinitiative für Jugendliche,
– in Kenntnis der am 28. Februar 2013 im Rat erzielten politischen Einigung über eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie,
– in Kenntnis des gemeinsamen Beitrags der Regierungen Frankreichs und Deutschlands mit dem Titel „Frankreich und Deutschland – Gemeinsam für ein gestärktes Europa der Stabilität und des Wachstums“ vom 30. Mai 2013, der zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates vom 27./28. Juni 2013 vorgelegt wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Mai 2013 mit dem Titel „Europäisches Semester 2013: Länderspezifische Empfehlungen – Europa aus der Krise führen“ (COM (2013) 350) und der entsprechenden Empfehlungen,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass 25,1 Millionen Menschen arbeitslos sind und 22,8 % der jungen Menschen in der EU keine Arbeit haben, wobei die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten über dem europäischen Durchschnitt liegt, nämlich in Griechenland (57,7 %), Spanien (54 %), Italien (43 %), Zypern (36 %) und Portugal (34,8 %), 8,3 Millionen junge Menschen unter 25 Jahren keine Beschäftigung haben, 19 % der Kinder von Armut bedroht sind, 8 % der Menschen unter gravierender materieller Unterversorgung leiden, 15 % der Kinder die Schule verlassen, ohne die Sekundarstufe zu erreichen, 24,2 % der Menschen armutsgefährdet sind, die armen Erwerbstätigen ein Drittel der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter ausmachen, die einem Armutsrisiko ausgesetzt sind, und 410 000 Menschen in der EU nachts ohne Obdach sind;
B. in der Erwägung, dass 2013 13 % der jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren und 21 % der Menschen im Alter zwischen 25 und 29 Jahren weder einer Arbeit nachgingen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvierten (NEET – Not in Education, Employment or Training); in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Einbußen infolge der hohen Anzahl dieser jungen Menschen mit 153 Mrd. EUR veranschlagt wurden, was 1,2 % des BIP der Europäischen Union entspricht;[1]
C. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquoten zwischen unter 5 % in einigen Regionen bis hin zu über 60 % in anderen Regionen liegen, was zeigt, dass die Situation in den Regionen Europas sehr unterschiedlich ist; in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage besonders stark von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind und dass diese Situation durch die Abgelegenheit und Insellage verschärft wird;
D. in der Erwägung, dass die Krise und der fatale Politikmix der EU, der aus einer Kombination von Sparmaßnahmen und neoliberalen Strukturmaßnahmen besteht, zu einem historisch niedrigen Niveau privater Investitionen in die Wirtschaft geführt haben, da die Massenkaufkraft abgenommen hat, die Binnennachfrage rückläufig ist und die Einkommensunterschiede wie auch die Armut zugenommen haben, wie in den Ländern unter Aufsicht der Troika am dramatischten aufgezeigt wird;
E. in der Erwägung, dass die in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnende Deregulierung der Arbeitsmärkte dazu geführt hat, dass die meisten jungen Menschen mit befristeten Verträgen, Teilzeitverträgen und unbezahlten Praktika und im Allgemeinen in prekären Beschäftigungsformen angestellt werden, obwohl ursprünglich erwartet wurde, dass es aufgrund der Alterung der Bevölkerung leichter für sie würde, Zugang zu einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung mit angemessener Vergütung, Rechten und sozialem Schutz zu erlangen;
F. in der Erwägung, dass „Reformen“ der Bildungssysteme, wie etwa im Rahmen des Bologna‑Prozesses, und Sparmaßnahmen in verschiedenen Mitgliedstaaten dazu geführt haben, dass viele der Schritte in Richtung auf ein leichter zugängliches Bildungssystem wieder zunichte gemacht wurden; in der Erwägung, dass es daher noch dringender ist, ein öffentliches, demokratisch verwaltetes und für alle kostenfrei zugängliches Bildungssystem zu schaffen, damit junge Erwachsene – und insbesondere die am stärksten gefährdeten von ihnen –, Zugang zu hochwertiger Bildung erhalten;
G. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in erheblichem Maße zum drastischen Anstieg der Auswanderung von jungen Menschen aus einer Reihe von Mitgliedstaaten, insbesondere aus den so genannten „Programmländern“ und anderen Ländern wie Spanien und Italien, in reichere Mitgliedstaaten beiträgt; in der Erwägung, dass einer Studie des National Youth Council of Ireland (NYCI – Nationaler Jugendrat Irlands) zufolge 70 % der befragten jungen Menschen beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate auszuwandern;[2] in der Erwägung, dass diese massive Auswanderung – oftmals von jungen Menschen mit Hochschulbildung – dazu geführt hat, dass diesen Ländern nunmehr eine wichtige Schicht ihrer dynamischsten Bevölkerungsgruppe fehlt und dass sie zudem verheerende Auswirkungen auf die lokalen Gebietskörperschaften und ihre künftigen Aussichten auf eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung hat;
H. in der Erwägung, dass finanzpolitische Sparmaßnahmen und neoliberale „Strukturreformen“, die von der Kommission und dem Rat seit 2010 im Rahmen des Europäischen Semesters befürwortet werden und die von den meisten Mitgliedstaaten – insbesondere den so genannten „Programmländern“ und anderen wie Spanien und Italien unter der Führung der Troika aus Kommission, EZB und IWF – umgesetzt werden, dazu geführt haben, dass der Deflationsdruck auf die insgesamt schwache und stagnierende Wirtschaft der EU zugenommen hat, die Löhne, die Binnennachfrage und die Steuereinnahmen zurückgegangen sind und „automatische Stabilisatoren“ wie Sozialschutzsysteme und öffentliche Investitionen abgebaut wurden, wodurch die meisten Wirtschaftsbereiche der EU in eine anhaltende Stagnation und Krise gedrängt wurden und somit auch sämtliche frühere Behauptungen widerlegt wurden, dass mit diesem Ansatz nicht nur die derzeitigen Haushaltsdefizite sondern insbesondere auch der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP wesentlich verringert werden können und eine Haushaltskonsolidierung erreicht werden kann; in der Erwägung, dass illegitime und nicht tragbare Verschuldung nicht anzuerkennen ist;
I. in der Erwägung, dass die Stärkung der WWU dazu führen wird, dass die derzeitigen Maßnahmen noch tiefer greifen, die in den Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets und insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, die eine so genannte gemeinsame Absichtserklärung (MoU – Memorandum of Understanding) unterzeichnet haben, zu einer sehr hohen Arbeitslosenquote geführt haben;
J. in der Erwägung, dass diese neoliberalen Maßnahmen erheblich zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit im Allgemeinen und der Jugendarbeitslosigkeit im Besonderen geführt haben, wodurch soziale Ausgrenzung und Armut zugenommen haben, was gravierenden Sozialabbau, eine weitere Schwächung der Wirtschaft und eine Destabilisierung der europäischen Integration und Demokratie zur Folge hatte;
K. in der Erwägung, dass auf einem Gipfel im Juni 2013 beschlossen wurde, etwa 8 Mrd. EUR – d. h. mehr als die ursprünglich im Februar 2013 vorgesehenen 6 Mrd. EUR – für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung zu stellen, wobei der Großteil über einen Zeitraum von zwei Jahren ab 2014 abgerufen werden kann und die übrige Summe in den gesamten sieben Jahren des nächsten EU-Finanzierungsrahmens verfügbar wird; in der Erwägung, dass einer der Staatschefs bei einer Tagung des Europäischen Rats zugegeben hat, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI –Youth Employment Initiative), die ein Jahr zuvor ins Leben gerufen wurde, bisher gescheitert ist;
L. in der Erwägung, dass die unter dem EU-Ratsvorsitz vorgesehene Konferenz über junge Menschen und Beschäftigung auf das Ende des Jahres vertagt wurde und somit jegliche aktive Umsetzung der angekündigten vorrangigen Ziele des derzeitigen Ratsvorsitzes verschoben wurde;
1. verurteilt, dass in der Entschließung des Rates vom 20. Mai 2014 zum Überblick über den strukturierten Dialog einschließlich der sozialen Inklusion junger Menschen die wesentlichen Botschaften und Beiträge junger Menschen – wie etwa der Bedarf an hochwertigen Arbeitsplätzen und besserem Zugang zu Wohlfahrt, sozialen Rechten und Solidarität – nicht zum Ausdruck gekommen sind und dass mit der Entschließung keine Verpflichtung auf konkrete politische Maßnahmen zur besseren sozialen Inklusion junger Menschen eingegangen wurde;
2. kritisiert scharf, dass die Prioritäten des Rates, die am 27. Juni 2014 in Form einer strategischen Agenda für die EU und die neue Kommission veröffentlich wurden, keine gezielten Maßnahmen und Investitionen umfassen, um die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für junge Menschen zu unterstützen;
3. betont, dass angesichts der Auswirkungen der Krise auf junge Menschen eine regelmäßige Beobachtung und Verpflichtungen von Seiten der Mitgliedstaaten erforderlich sind, um die Lage junger Menschen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, das Thema Jugendarbeitslosigkeit bei der nächsten informellen Tagung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 17. und 18. Juli 2014 in Mailand zu behandeln;
4. betont die Notwendigkeit eines radikalen Umdenkens der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich der makroökonomischen Politik mit der öffentlichen Hand als treibende Kraft hinter der Konjunkturbelebung, wobei hochwertige Beschäftigung mit garantierten Arbeitnehmerrechten und angemessenen sozialem Schutz verbunden wird, um die die Wirtschaft anzukurbeln; fordert die Beendigung des Sparkurses in allen Mitgliedstaaten;
5. betont, dass die Stärkung der WWU dazu führen wird, dass die derzeitigen Maßnahmen noch tiefer greifen, die in den Mitgliedstaaten des Euro Währungsgebiets und insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, die eine so genannte gemeinsame Absichtserklärung (MoU – Memorandum of Understanding) unterzeichnet haben, zu einer sehr hohen Arbeitslosenquote geführt haben;
6. spricht sich vehement gegen den allgemeinen Ansatz der Kommission aus, den sie in ihrer Mitteilung zu den länderspezifischen Empfehlungen für das Jahr 2014 zur „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ vertritt und der unter anderem darin besteht, die Arbeitsmärkte weiter zu flexibilisieren und „die relativ hohen Arbeitskosten“ zu senken; weist darauf hin, dass es genau diese neoliberalen „strukturellen Arbeitsmarktreformen“ der Mitgliedstaaten waren und sind, die zu einem dramatischen Anstieg der prekären Beschäftigungsformen, einer Verringerung des sozialen Schutzes und der Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt haben; weist darauf hin, dass dies in den Beschäftigungsberichten der Kommission so sehr bedauert wird und dass diese Entwicklungen äußerst negative Auswirkungen insbesondere auf junge Menschen und ihre Beschäftigungsaussichten haben;
7. hebt hervor, dass die EU die Beschäftigung von jungen Menschen und die Arbeitsplatzteilung fördern sollte, indem sie Maßnahmen wie den Vorruhestand und die Arbeitszeitverringerung ohne Einbußen bei Löhnen, Gehältern, Renten und sozialen Rechten unterstützt;
8. betont, dass die Jugendgarantie bei jungen Menschen im Alter von unter 30 Jahren greifen sollte, sobald sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind; weist darauf hin, dass die für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellten Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um tatsächlich Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit zu haben; bezieht sich in diesem Zusammenhang auf eine Studie der IAO mit dem Titel „EuroZone job crisis: trends and policy responses” [Die Arbeitsplatzkrise des Euroraums: Trends und Reaktionen der Politik], in der darauf hingewiesen wird, dass 21 Mrd. Euro eingesetzt werden müssten, um Auswirkungen auf die Höhe der Jugendarbeitslosigkeit zu erzielen;
9. hebt hervor, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten sollte, zur Finanzierung von umfassenderen Projekten im Zusammenhang mit jungen Menschen, und insbesondere im Zusammenhang mit der Armut und der sozialen Inklusion junger Menschen, auf den Europäischen Sozialfonds zurückzugreifen; fordert die Kommission auf, die Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für Projekte im Zusammenhang mit jungen Menschen zu überwachen;
10. betont, dass durch dieses Programm dazu beigetragen werden sollte, den Erhalt von Arbeitsplätzen in den geförderten Unternehmen sicherzustellen und dass Praktikumstellen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden sollten; weist darauf hin, dass die Unterstützung der Unternehmen zeitlich befristet und an klar definierte Bedingungen geknüpft sein muss, insbesondere bezüglich des Erhalts der Arbeitsplätze, der Einhaltung der in den nationalen Rechtsvorschriften und den Tarifverträgen verankerten Standards und der Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben;
11. empfiehlt allen Mitgliedstaaten, unter anderem im Bildungssystem, obligatorische Schulungen zum Thema Arbeitnehmerrechte und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchzuführen;
12. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner mit Nachdruck auf, auf das Thema prekäre Beschäftigung einzugehen und vertragliche Vereinbarungen zu regulieren, indem verschiedene Optionen zur Lösung des Problems einer Polarisierung des Arbeitsmarktes ausgelotet werden; fordert sie außerdem auf, junge Menschen vor Prekarität trotz Erwerbstätigkeit zu schützen sowie unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu fördern;
13. betont, dass der Diskriminierung aufgrund des Alters ein Ende gesetzt werden muss, wenn es um den Zugang zu Sozialleistungen sowie den bedingten Zugang zu Arbeitslosenunterstützung geht;
14. betont, dass die Krise und die Sparmaßnahmen zu einem Anstieg der Zwangsmigration junger Menschen geführt hat;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen für Praktika geschaffen werden, durch die sichergestellt wird, dass die Praktika den Bedürfnissen der jungen Menschen gerecht werden und sie eine angemessene Bezahlung, sozialen Schutz (darunter auch angemessene Beiträge zu den Rentensystemen), Arbeits- und Gewerkschaftsrechte sowie Arbeitsbedingungen umfassen, die keine Bedrohung für die Beschäftigungsverhältnisse, Löhne und Arbeitsbedingungen der erwerbstätigen Bevölkerung darstellen, und finanziell unterstützt und obligatorisch kontrolliert werden; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, allgemeingültige Qualitätsstandards für Praktika festzulegen; fordert verstärkte Arbeitsaufsichtsmechanismen, damit Praktikanten nicht in großem Umfang eingesetzt werden, um reguläre Arbeitsplätze einzusparen und damit gemeinsame Sicherheitsstandards für den Schutz am Arbeitsplatz eingehalten werden;
16. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu schaffen, um der Scheinselbständigkeit entgegenzuwirken, indem Unternehmen sanktioniert und bestraft werden, die Mitarbeiter, die früher angestellt waren, als Selbständige beschäftigen oder die kein eigenes Personal haben und die Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass alle Arbeitslosen, die Unterstützung erhalten, betreut werden, damit die konkreten Bedürfnisse jedes Arbeitnehmers in Bezug auf Ausbildung, Qualifikationen und eine eventuelle berufliche Umschulung in der Phase der Begutachtung der angebotenen Stellen und in der Zeit nach der Annahme einer Beschäftigung ermittelt werden können, damit überprüft werden kann, ob die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden und inwieweit sich der Arbeitnehmer an die Umstände angepasst hat;
18. fordert die Kommission und Agenturen wie Eurofound und Cedefop auf, die vorhandenen Systeme der dualen Berufsausbildung zu untersuchen, um diese Informationen an andere Mitgliedstaaten zu übermitteln, die auf freiwilliger Basis an diesen Systemen interessiert sind, ohne die bereits bestehenden Ausbildungsstandards zu senken;
19. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch umfangreiche öffentliche Investitionen in nachhaltiges Wachstum zu fördern, insbesondere in den Bereichen Soziales und Gesundheit sowie Infrastruktur und öffentliche Bildung;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die Verbesserung der Rechtsvorschriften über die Nicht-Diskriminierung von Frauen hinzuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, gesetzlich zu regeln, dass alle den gleichen Zugangs zu einer ersten Beschäftigung haben und dass die Bedingungen der beruflichen Bildung für junge Frauen gleich sind, indem diskriminierende Bedingungen wie die „gläserne Decke“ abgeschafft und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Emanzipation von jungen Frauen bei der Beschäftigung zu erreichen;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Ergebnisse der operationellen Programme der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen regelmäßig zu beurteilen und öffentlichen Zugang zu allen Datenbanken zu gewähren;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- [1] Eurofound (2012), „NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe“ [NEETs – Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren: Merkmale, Kosten und Reaktionen der Politik in Europa], Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
- [2] National Youth Council of Ireland (2010), „Youth unemployment in Ireland - The forgotten generation“ [Nationaler Jugendrat Irlands (2010), Jugendarbeitslosigkeit in Irland – Die vergessene Generation], http://www.youth.ie/sites/youth.ie/files/Youth_Unemployment_in_Ireland_web.pdf.