Entschließungsantrag - B8-0072/2014Entschließungsantrag
B8-0072/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG  zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina

15.7.2014 - (2014/2723(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Tamás Meszerics, Bodil Ceballos, Margrete Auken, Judith Sargentini, Alyn Smith, Ernest Urtasun, Jan Philipp Albrecht, Rebecca Harms, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2014/2723(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0072/2014
Eingereichte Texte :
B8-0072/2014
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Angenommene Texte :

B8‑0072/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina

(2014/2723(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Konflikt zwischen Israel und Palästina und insbesondere auf seine Entschließungen vom 22. November 2012 zur Lage in Gaza[1] und vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen[2],

–       unter Hinweis auf die Reise seiner Ad-hoc-Delegation zur Haft palästinensischer Gefangener und Häftlinge vom März 2014,

–       in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zum Nahen Osten vom 16. Dezember 2013,

–       in Kenntnis der Erklärungen des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Lage in Israel und Palästina, einschließlich derjenigen vom 5. und 17. Juni sowie vom 2. und 8. Juli 2014,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts,

–       in Kenntnis der Presseerklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. Juli 2014 und der Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon vom 13. Juli 2014,

–       unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

–       unter Hinweis auf die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, bei denen Israel und Palästina Vertragsstaaten sind,

–       in Kenntnis der jüngsten Berichte, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum besetzten palästinensischen Gebiet verabschiedet wurden,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die israelische Armee am 8. Juli 2014 eine Militäroperation im Gazastreifen eingeleitet hat, die aus massiven Luftangriffen von Land und See besteht und gezielte Tötungen von Hamas-Aktivisten und anderen islamistischen Militanten sowie Bombardierungen zahlreicher Ziele in ganz Gaza, zumeist in dicht besiedelten Gegenden, umfasst; in der Erwägung, dass Israel tausende von Truppen an der Grenze zusammengezogen hat; in der Erwägung, dass Ministerpräsident Netanjahu die Möglichkeit einer vollumfänglichen Operation am Boden nicht ausgeschlossen hat; in der Erwägung, dass israelische Bodentruppen am 13. Juli 2014 in Gaza einmarschiert sind;

B.     in der Erwägung, dass diese Militäroffensive auf eine dramatische Verschlechterung im Konflikt zwischen Israel und Palästina folgt, nachdem die so genannte „Kerry-Friedensinitiative“ im April 2014 gescheitert ist, drei israelische Jugendliche im Westjordanland am 12. Juni entführt und getötet wurden, was zu einer groß angelegten Operation im Westjordanland und Ostjerusalem führte, und ein palästinensischer Jugendlicher am 2. Juli in Ostjerusalem als Vergeltung ermordet wurde;

C.     in Kenntnis der offiziellen palästinensischen Angaben, nach denen mehr als 175 Palästinenser durch die laufende israelische Offensive getötet wurden; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen schätzen, dass mehr als 80 % der Toten Zivilisten sind, darunter 20 % Kinder; in der Erwägung, dass mindestens 1 200 Palästinenser verwundet wurden, von denen zwei Drittel Frauen und Kinder sind; in der Erwägung, dass die Opferzahlen beträchtlich höher sind als diejenigen, die nach der ersten Woche der Offensive „Säule der Verteidigung“ der israelischen Streitkräfte im Jahr 2012 gemeldet wurden; in der Erwägung, dass die Krankenhäuser im Gazastreifen wegen der hohen Zahl von Verletzten nicht in der Lage sind, diese Notlage zu bewältigen, und einen akuten Mangel an Arzneimitteln und medizinischem Gerät melden;

D.     in der Erwägung, dass die israelischen Luftangriffe vielfältige zivile Ziele getroffen haben, einschließlich der zentralen Moschee von Gaza und eines islamischen Behindertenheims; in Kenntnis von Berichten, nach denen mehr als 940 Wohnhäuser beschädigt oder zerstört worden seien; in der Erwägung, dass 17 000 Palästinenser im nördlichen Gaza in Einrichtungen der Vereinten Nationen geflohen sind, nachdem Israel eine Warnung vor bevorstehenden Luftangriffen herausgegeben hat; in der Erwägung, dass 400 000 Menschen derzeit wegen der Militärschläge ohne Strom sind und dass die Bevölkerung auch unter Wassermangel leidet, was die schon extrem schwierige Lage wegen der anhaltenden Blockade des Gebiets durch Israel und Ägypten noch verschlimmert;

E.     in Kenntnis der offiziellen israelischen Angaben, nach denen etwa 1 000 Raketen vom Gazastreifen aus abgeschossen wurden; in der Erwägung, dass am 13. Juli 2014 Raketen auch von Syrien und vom Libanon aus abgeschossen wurden; in Kenntnis von Berichten, nach denen diese Raketen sogar Haifa, Tel Aviv und Jerusalem erreicht hätten; in der Erwägung, dass berichtet wurde, dass der israelische Raketenschutzschild „Iron Dome“ eine große Zahl dieser Raketen abgefangen habe; in Kenntnis von Berichten, nach denen seit Beginn der Offensive vier Israelis verletzt worden seien, aber keiner getötet worden sei; in der Erwägung, dass die israelischen Behörden die Hamas beschuldigen, Raketen wahllos auf israelische Bürger vom Gazastreifen aus abzuschießen, während sie sich hinter ihrer eigenen Bevölkerung verstecken und Zivilisten als menschliche Schutzschilde benutzen;

F.     in der Erwägung, dass sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon über die Feindseligkeiten in Gaza zutiefst besorgt zeigte und davor warnte, dass eine israelische Bodenoffensive „zweifellos zu mehr Toten und zu mehr Leid unter der palästinensischen Zivilbevölkerung führen“ werde; in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Waffenstillstand und die Wiederaufnahme der Friedensgespräche gefordert hat; in der Erwägung, dass sich der Sicherheitsrat bislang nicht auf eine Resolution zur derzeitigen Krise einigen konnte;

G.     in der Erwägung, dass der palästinensische Präsident Mahmud Abbas die Vereinten Nationen darum ersucht hat, Palästina wegen der sich verschlimmernden Lage in Gaza unter „internationalen Schutz“ zu stellen;

H.     in der Erwägung, dass der ägyptische Präsident nach der Krisensitzung der Arabischen Liga vom 14. Juli in Kairo einen Waffenstillstand zwischen Israel und den palästinensischen Gruppen im Gazastreifen vorgeschlagen hat; in der Erwägung, dass die Antwort der Parteien auf diese Initiative noch aussteht; in Kenntnis der geplanten Reise des US-Außenministers Kerry am Dienstag, 15. Juli [zu aktualisieren], nach Kairo;

I.      in der Erwägung, dass die VN-Charta, insbesondere deren Artikel 51, im Falle eines bewaffneten Angriffs ausdrücklich das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung vorsieht; in der Erwägung, dass das wahllose Abschießen von Raketen eine Verletzung des humanitären Rechts darstellt;

J.      in der Erwägung, dass Israel die Hamas beschuldigt, für die Entführung und Tötung dreier israelischer Jugendlicher vom 12. Juni unweit einer Siedlung nördlich von Hebron verantwortlich zu sein, aber bisher noch keine Beweise für diese Verbindung vorgelegt hat; in der Erwägung, dass die Hamas die Verantwortung für dieses Verbrechen abgelehnt hat; in Kenntnis von Berichten, nach denen drei israelische Juden am 14. Juli 2014 gestanden hätten, den palästinensischen Jugendlichen, Mohammed Abu Khdair, in Ostjerusalem als Vergeltung für die Tötung der drei israelischen Jugendlichen ermordet zu haben;

K.     in der Erwägung, dass israelische Sicherheitskräfte an einer gewaltsamen Operation im Westjordanland als Reaktion auf die Entführungen beteiligt waren, zu der auch der illegale Einsatz von Gewalt, willkürliche Festnahmen von mehr als 700 Palästinensern, von denen 450 derzeit immer noch in Haft und mindestens 150 in Verwaltungshaft sind, sowie die Zerstörung von Wohnhäusern als Strafaktion gehörten; in der Erwägung, dass Organisationen der Zivilgesellschaft den Vorwurf erhoben haben, dass die Kampagne gegen die Hamas zu einer kollektiven Bestrafung geworden sei; in der Erwägung, dass sechs Palästinenser durch israelische Sicherheitskräfte während der Suchaktionen getötet wurden, einschließlich mehrerer Jugendlicher nach Zusammenstößen in Flüchtlingslagern; in der Erwägung, dass bei einer Razzia der Büros der Mediengesellschaften Transmedia und Palmedia am 18. und 22. Juni 2014 wegen ihrer Rolle als Unterstützer einer mutmaßlichen Anstiftung zur Gewalt deren Ausrüstung beschlagnahmt wurde; in der Erwägung, dass Human Rights Watch schätzt, dass 1 600 Razzien und Durchsuchungen palästinensischer Wohnhäuser, Geschäfte und anderer Orte seit dem 12. Juni 2014 durch das israelische Militär durchgeführt wurden;

L.     in der Erwägung, dass die israelische Blockade des Gazastreifens seit 2007 trotz internationaler Forderungen besteht, was dazu geführt hat, dass die 1,7 Millionen Einwohner des Streifens von einer schweren humanitären Krise betroffen sind;

M.    in der Erwägung, dass die Verhandlungen zwischen den beiden Seiten über eine umfassende Beilegung des Konflikts zwischen Israel und Palästina auf unbestimmte Zeit unterbrochen sind, nachdem die israelische Regierung im April 2014 ihre Zusagen zurückgezogen hat, eine letzte Gruppe palästinensischer Häftlinge freizulassen; in der Erwägung, dass die Ausweitung der israelischen Siedlungen im Westjordanland fortschreitet, was zuletzt in einer Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 5. Juni 2014 kritisiert wurde; in der Erwägung, dass die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten völkerrechtswidrig sind und die Friedensbemühungen und die Durchführbarkeit einer Zweistaatenlösung untergraben;

N.     in der Erwägung, dass man bei einer für die Kommission im Mai 2014 durchgeführten Bewertung der Zusammenarbeit der EU mit dem besetzten palästinensischen Gebiet und der Unterstützung des palästinensischen Volkes zu dem Schluss gelangte, dass das derzeitige Kooperationsmodell seine Grenzen erreicht habe, solange es parallel dazu keine politische Strategie der EU zur Ausräumung der Hindernisse gebe, die auf die israelische Besatzung und Siedlungspolitik und die politische Teilung des Westjordanlandes und von Gaza zurückgingen;

1.      verurteilt scharf die neuerliche Gewaltspirale in und um den Gazastreifen und klagt die abscheulichen Angriffe gegen die Zivilbevölkerung an; fordert ein Ende der Militäroperationen und fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sofort einem Waffenstillstand zuzustimmen;

2.      ist schwer erschüttert über die riesige Zahl palästinensischer Todesopfer, einschließlich vieler Kinder, und über die Verwüstung, die als Ergebnis israelischer Militärschläge an der zivilen Infrastruktur verursacht wurde; drückt seine Solidarität mit den Opfern aus und fordert verstärkte Anstrengungen, um humanitäre Hilfe zu der von dem Konflikt betroffenen belagerten Bevölkerung von Gaza zu bringen;

3.      warnt, dass eine weitere israelische Invasion im Gazastreifen umfangreiche Konsequenzen für den gesamten Nahen Osten haben könnte, die die bereits dramatische Situation in der Region noch verschärfen könnten;

4.      begrüßt alle Bemühungen um die Aushandlung eines dauerhaften Waffenstillstands zwischen den Parteien und fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, ihren diplomatischen Druck zu erhöhen, um diese Aktionen zu unterstützen;

5.      ist der Auffassung, dass ein bloßer Aufruf zur Einhaltung des nach der israelischen Offensive gegen Gaza von 2012 ausgehandelten Waffenstillstands alles andere als eine bedeutsame und langfristige Reaktion ist; fordert ein sofortiges Ende der Blockade von Gaza, vor allem damit humanitäre Hilfe in ganz Gaza ungehindert gewährt und verteilt werden kann; ist in diesem Zusammenhang besorgt über die unzureichenden EU-Mittel, die für das UNRWA für 2015 geplant sind, und fordert, dass die Unterstützung den kritischen Bedürfnissen vor Ort entspricht;

6.      betont, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien und unter allen Umständen weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten ist; unterstreicht die Verantwortung Israels als Besatzungsmacht, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen einzuhalten und so weit wie möglich Zurückhaltung zu üben;

7.      weist erneut darauf hin, dass das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung bei einem bewaffneten Angriff verhältnismäßig sein muss und sich keinesfalls auf willkürliche Vergeltungsakte stützen darf, die in der Praxis zu kollektiven Bestrafungen führen; ist der Auffassung, dass der anhaltende Beschuss ziviler Bereiche nach einem möglichen einseitigen Waffenstillstand nicht akzeptabel ist;

8.      klagt die abscheulichen Morde an vier Jugendlichen in Hebron und Jerusalem an, die weltweit verurteilt wurden; betont, dass die Antwort auf solche scheußlichen Verbrechen nicht Panikmache, Aufstachelung zum Hass oder kollektive Bestrafung sein können;

9.      fordert alle Seiten nachdrücklich auf, die Friedensgespräche ernsthaft wieder aufzunehmen; bekräftigt seine Auffassung, dass es keine Alternative zu einer umfassenden Verhandlungsregelung des Konflikts im Hinblick auf eine Zweistaatenlösung gibt, in deren Rahmen Israel und ein palästinensischer Staat Seite an Seite innerhalb sicherer und international anerkannter Grenzen auf der Grundlage des Rahmens von 1967 existieren; fordert in diesem Zusammenhang erneut das Einfrieren aller israelischen Siedlungen im Westjordanland, auch um den Weg für die Wiederaufnahme konstruktiver und substanzieller Verhandlungen zwischen den Parteien zu bereiten;

10.    weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Ernennung von Tony Blair zum Sondergesandten des Nahost-Quartetts (Vereinigte Staaten, Vereinte Nationen, Europäische Union und Russland) ein bedenkliches Symbol und von Interessenkonflikten durchsetzt ist und dass sein Mandat beendet werden sollte; fordert eine gründliche Überprüfung der Rolle und der Bedeutung des Quartetts; besteht darauf, dass es wichtig ist, dass die Vereinten Nationen eine wirksame Rolle zur Unterstützung der Wiederaufnahme der Friedensgespräche spielen;

11.    begrüßt die ermutigenden Schritte in Richtung einer Aussöhnung unter den Palästinensern und der Bildung einer technokratischen Regierung, die vor der israelischen Militäroffensive erreicht wurden; fordert alle palästinensischen Kräfte auf, die Bemühungen um einer Aussöhnung wieder aufzunehmen; verurteilt die Versuche, diesen potentiell historischen Prozess zu untergraben, und fordert die staatlichen Stellen Israels auf, all diejenigen, die seit dem 12. Juni als Antwort auf die Entführung und Tötung der drei israelischen Jugendlichen verhaftet wurden, freizulassen oder anerkannter Verbrechen anzuklagen;

12.    fordert ein umfassendes Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen alle Parteien in der Region, um weitere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zu verhindern;

13.    unterstützt die Forderung von Amnesty International nach einer von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebenen internationalen Untersuchung von Verletzungen, die von beiden Seiten begangen wurden;

14.    fordert die EU auf, ihrer Verantwortung als einem einflussreichen Akteur gerecht zu werden und eine klare und umfassende Friedensinitiative für die Region zu ergreifen, wobei auch alle ihr zur Verfügung stehenden Druckmittel, vor allem rechtliche, wirtschaftliche und diplomatische Druckmittel, eingesetzt werden sollten, um die wirksame Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen zu fördern;

15.    bekräftigt, dass die Höherstufung der Beziehungen zwischen der EU und Israel unbedingt an die Bedingung der strikten Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts geknüpft werden muss, darunter die sofortige Aufhebung der Blockade des Gazastreifens, ein vollständiges Einfrieren des gesamten Siedlungsbaus im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, und ein echtes Engagement und Maßnahmen in Richtung einer umfassenden Friedensregelung;

16.    befürchtet, dass von der EU und Mitgliedstaaten finanzierte Entwicklungsvorhaben in Gaza unter Umständen durch die israelische Offensive zerstört oder beschädigt wurden, und fordert von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, über die Schadensschätzung durch die Dienststellen der Kommission und – falls sie bestätigt werden – über die Pläne Bericht zu erstatten, wie auf die wiederholte Zerstörung von durch die EU finanzierten Vorhaben durch Israel reagiert werden soll;

17.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem VN-Generalsekretär, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der israelischen Regierung, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat und den Organen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zu übermitteln.