Entschließungsantrag - B8-0077/2014Entschließungsantrag
B8-0077/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina

15.7.2014 - ((2014/2723(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fabio Massimo Castaldo im Namen der EFDD-Fraktion

Verfahren : 2014/2723(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0077/2014
Eingereichte Texte :
B8-0077/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0077/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina

((2014/2723(RSP))

Das Europäische Parlament,

–         unter Hinweis auf den Artikel aus der Zeitung "The Independent" mit der Überschrift "Israel-Gaza conflict: Israeli air strike destroys home for the disabled killing two women residents" (Nahostkonflikt: Behindertenwohnheim bei israelischem Luftschlag zerstört. Zwei Bewohnerinnen getötet),

–         unter Hinweis auf den Bericht des UNRWA über die Lage in Gaza vom 14. Juli 2014,

–         unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs über die Situation zwischen Israel und Gaza (New York, 13. Juli 2014),

–         unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–         unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,

–         unter Hinweis auf den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–         unter Hinweis auf die Abkommen von Oslo (Grundsatzerklärung über die Übergangsregelungen für die Autonomie) vom 13. September 1993,

–         unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989,

–         gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.       in der Erwägung, dass der andauernde Konflikt zum Tod unschuldiger Menschen führt und für die Zivilbevölkerung beider beteiligter Parteien nicht hinnehmbares Leid verursacht; in der Erwägung, dass laut dem UNRWA-Bericht 174 Zivilpersonen getötet und rund 1152 verletzt wurden;

B.        in der Erwägung, dass die Eskalation der Gewalt gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit von Kindern hat, den Hauptleidtragenden in diesem unendlichen Konflikt; in der Erwägung, dass laut dem UNRWA-Bericht mindestens 32 Kinder getötet wurden;

C.       in der Erwägung, dass sich die Lage im Gazastreifen trotz der unmissverständlichen Forderung des Sicherheitsrats nach einem Waffenstillstand zuzuspitzen scheint, was schwerwiegende Folgen für die Sicherheit der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung hat;

D.       in der Erwägung, dass das Parlament seine breite Unterstützung der Zwei-Staaten-Lösung zum Ausdruck gebracht hat, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite leben, und die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen den Parteien gefordert hat;

E.        in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt das Existenzrecht Israels innerhalb sicherer Grenzen eingefordert hat;

F.        in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt seine Unterstützung für das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung bekräftigt hat; sowie in der Erwägung, dass ihr Recht auf einen eigenen Staat unbestritten ist;

1.        ist in tiefer Sorge angesichts der Eskalation der Gewalt in Gaza und Israel und fordert unverzügliche Maßnahmen zur Durchsetzung eines Waffenstillstands zwischen den beiden Konfliktparteien, wodurch verhindert wird, dass die Gewalt weitere Opfer fordert;

2.        fordert ein unverzügliches Ende sämtlicher israelischer Militäraktionen gegen Gaza sowie aller Raketenabschüsse von Gaza auf israelisches Gebiet;

3.        bringt seine tiefe Bestürzung über das unerträgliche Ausmaß menschlichen Leids und des Verlusts von Menschenleben zum Ausdruck und bekundet den Angehörigen aller unschuldigen Opfer des israelisch-palästinensischen Konflikts sein Beileid; verurteilt die Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts scharf;

4.        verweist auf die Bedeutung des Schutzes der Zivilbevölkerung und der lebenswichtigen zivilen Infrastruktur im Gaza-Streifen;

5.        bekundet seine tiefe Anteilnahme angesichts des Todes von zwei behinderten Frauen in Gaza am 13. Juli; weist darauf hin, dass Zivilisten und insbesondere Personen mit einer körperlichen Behinderung zu den wehrlosesten Opfern in diesem Konflikt gehören;

6.        fordert die internationale Gemeinschaft und die EU auf, dem Leid und den Bedürfnissen von Frauen und Kindern in diesem Konflikt besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

7.        verweist auf die Notwendigkeit einer unverzüglichen Reaktion auf das humanitäre Drama im Gazastreifen, etwa durch die Lieferung von Nahrungsmitteln und Medikamenten;

8.        betont wiederholt, dass der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern nicht mit militärischen Mittel gelöst werden kann, sondern nur auf friedlichem und gewaltfreiem Wege, fordert erneut die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche durch die beiden Konfliktparteien;

9.        bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für eine Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten, wobei der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander bestehen;

10.      fordert die Mitglieder des VN-Sicherheitsrats auf, sämtliche Mittel auszuschöpfen, um eine geeignete Lösung dieser Krise zu finden; fordert die zentralen Akteure in der Region auf, insbesondere Ägypten und Jordanien, Anstrengungen für eine Beruhigung der Situation zu unterstützen und eine Evakuierung verwundeter Zivilisten sicherzustellen;

11.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.