Entschließungsantrag - B8-0111/2014Entschließungsantrag
B8-0111/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Libyen

16.9.2014 - (2014/2844(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Judith Sargentini, Ernest Urtasun, Bodil Ceballos, Ernest Maragall im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0111/2014

Verfahren : 2014/2844(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0111/2014
Eingereichte Texte :
B8-0111/2014
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B8‑0111/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Libyen

(2014/2844(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Libyen, einschließlich der Resolution 2174 vom 27. August 2014,

–       unter Hinweis auf die Unterrichtung des UN-Sicherheitsrats durch den Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs und Leiter der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) am 27. August 2014,

–       unter Hinweis auf den Bericht der UNSMIL und des OHCHR der UN vom 4. September 2014 über die Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts bei den anhaltenden Gewaltausbrüchen in Libyen,

–       in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der EU – unter anderem vom 15. August 2014 – zu Libyen,

–       unter Hinweis auf seine vorausgegangenen Entschließungen zu Libyen, insbesondere die Entschließung vom 10. März 2011 zu den südlichen Nachbarländern der EU, insbesondere Libyen[1], und vom 15. September 2011 zu der Lage in Libyen[2],

–       in Kenntnis der jüngsten Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, zu Libyen,

–       unter Hinweis auf die am 27. Juni 2014 vor Ort abgegebene Erklärung der EUMS-Missionsleiter für Libyen zur Ermordung von Salwa Bugaighis,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des französischen Verteidigungsministers Jean-Yves Le Drian vom 9. September 2014,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Libyen seit dem Sturz von Muammar al-Gaddafi, der im Jahr 2011 von Rebellengruppen mit Unterstützung von NATO-Streitkräften herbeigeführt wurde, eine dramatische Abfolge politischer, institutioneller und sicherheitsbezogener Krisen erlebt hat;

B.     in der Erwägung, dass die Kämpfe in der im Osten gelegenen Stadt Bengasi und in ihrem Umland seit Mitte Mai, als der ehemalige General Chalifa Haftar einen Waffengang gegen eine Koalition aus islamistischen Milizen – darunter auch die Dschihadistengruppe Ansar al-Shari’a und andere bewaffnete Gruppierungen – einleitete, anhalten;

C.     in der Erwägung, dass am 13. Juli 2014 die Kämpfe um die Kontrolle des internationalen Flughafens von Tripolis zwischen den bewaffneten Milizen aus Sintan und ihren Verbündeten auf der einen Seite sowie der in erster Linie aus islamistischen Milizen aus Misrata zusammengesetzten Koalition der Libyschen Morgenröte auf der anderen Seite aufgeflammt sind; in der Erwägung, dass die Kräfte der Libyschen Morgenröte am 24. August 2014 die Kontrolle über den Flughafen von Tripolis übernommen haben und seither den größten Teil von Tripolis einschließlich der Gebäude von Ministerien und Institutionen kontrollieren;

D.     in der Erwägung, dass die ehemals vorherrschenden islamistischen Parteien bei der Parlamentswahl am 25. Juni 2014 eine Niederlage erlitten; in der Erwägung, dass das neue Parlament – das Repräsentantenhaus – den vormaligen Allgemeinen Nationalkongress ersetzt hat und aus Gründen der Sicherheit von Tripolis in die im Osten gelegene Stadt Tobruk verlegt wurde; in der Erwägung, dass das Repräsentantenhaus ein Eingreifen von außen zur Bewältigung der Sicherheitslage gefordert hat;

E.     in der Erwägung, dass die Streitkräfte der Koalition Libysche Morgenröte die Verlegung des Repräsentantenhauses mit der Begründung angefochten haben, die Übertragung von Befugnissen an das neue Parlament sei nicht verfassungsgemäß; in der Erwägung, dass der Allgemeine Nationalkongress am 25. August 2014 erneut in Tripolis einberufen wurde, den von den Islamisten unterstützten Omar al-Hassi zum Premierminister wählte und ihn ersuchte, eine Regierung der „nationalen Rettung“ zu bilden;

F.     in der Erwägung, dass das Repräsentantenhaus Gruppierungen, die unter dem Namen der Libyschen Morgenröte und von Ansar al-Shari’a kämpfen, als Terroristen eingestuft hat; in der Erwägung, dass die Libysche Morgenröte und ihre Verbündeten den Vorwurf erhoben haben, das Repräsentantenhaus werde von ehemaligen Anhängern al-Gaddafis kontrolliert;

G.     in der Erwägung, dass Berichten zufolge von nicht identifizierten Flugzeugen aus Luftschläge gegen Verbände der Libyschen Morgenröte in Tripolis geführt wurden; in der Erwägung, dass US-Stellen Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate für diese Luftschläge verantwortlich machen; in der Erwägung, dass Ägypten abgestritten hat, Luftschläge oder andere Militäroperationen in Libyen durchgeführt zu haben;

H.     in der Erwägung, dass am 25. August 2014 in Kairo ein Zusammentreffen der Nachbarländer Libyens stattgefunden hat, bei dem Libyen um internationalen Schutz seiner Ölfelder und Flughäfen ersuchte und angab, es sei nicht in der Lage, den bewaffneten Gruppen Einhalt zu gebieten; in der Erwägung, dass die teilnehmenden Staaten übereinkamen, sich nicht in die innenpolitischen Angelegenheiten Libyens einzumischen, und einen nationalen Dialog forderten;

I.      in der Erwägung, dass die Versuche der UN, eine Waffenruhe zwischen den kämpfenden Parteien zu vermitteln und einen nationalen Dialog einzuleiten, bislang gescheitert sind; in der Erwägung, dass sich der vor kurzem ernannte UN-Sonderbeauftragte, Bernardino León, derzeit in Libyen aufhält; in der Erwägung, dass der französische Verteidigungsminister am 9. September warnte, Libyen werde zu einem „Drehkreuz für Terrorgruppen“, und ein entschlossenes internationales Eingreifen forderte;

J.      in der Erwägung, dass die Konflikte in Bengasi und Tripolis zu einer deutlichen Verschlechterung der Situation der Menschenrechte und der humanitären Lage geführt haben; in der Erwägung, dass die kämpfenden Parteien sowohl in Tripolis als auch in Bengasi wahllos zivile Gebiete unter Beschoss genommen haben, was zu zahlreichen zivilen Opfern und Schäden an zivilen Gebäuden und ziviler Infrastruktur geführt hat; in der Erwägung, dass die nichtstaatlichen Organisationen Amnesty International und Human Rights Watch beide festgestellt haben, dass ein derartiger Beschuss ein Kriegsverbrechen darstellt; in der Erwägung, dass die bekannte Menschenrechtsaktivistin Salwa Bugaighis am 25. Juni 2014 in Bengasi ermordet wurde;

K.     in der Erwägung, dass Zivilisten in Tripolis und Bengasi nicht mehr über genügend Lebensmittel, Brennstoffe und andere lebenswichtige Güter verfügen; in der Erwägung, dass Berichten zufolge mit der Verschlechterung der Sicherheitslage auch ein Anstieg der Kriminalität und die Ausbreitung von Terrorgruppen zu verzeichnen sind;

L.     in der Erwägung, dass Schätzungen der UNSMIL zufolge mindestens 100 000 Libyer durch das jüngste Aufflammen der Kämpfe innerhalb des Landes vertrieben wurden und weitere 150 000 Menschen – darunter viele ausländische Arbeitnehmer – das Land verlassen haben; in der Erwägung, dass ausländisches Hilfspersonal und Diplomaten – darunter auch Bedienstete der EU und der UNSMIL – aus Libyen evakuiert wurden; in der Erwägung, dass der tunesische Übergangs-Premierminister Jomaa festgestellt hat, dass der massive Zustrom von Flüchtlingen aus Libyen die Belastbarkeit des Landes auf die Probe stellt;

M.    in der Erwägung, dass Berichten zufolge Hunderte Migranten und Flüchtlinge, die vor der Gewalt in Libyen geflohen sind, bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren und nach Europa zu gelangen, ums Leben gekommen sind, was zu einer bedeutenden Flüchtlingskrise in Italien und Malta geführt hat; in der Erwägung, dass laut dem UNHCR seit Juni 1 600 Menschen bei dem Versuch, nach Europa zu gelangen, umgekommen sind; in der Erwägung, dass die meisten Migranten, die nach Europa wollen, in Libyen in See stechen; in der Erwägung, dass Schätzungen des UNHCR zufolge von 109 000 Menschen, die bis zum 29. August 2014 in Italien anlandeten, ca. 98 000 mutmaßlich in Libyen aufgebrochen sind;

N.     in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 26. Februar 2011 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der Lage in Libyen befasste; in der Erwägung, dass der IStGH am 27. Juni 2011 drei Haftbefehle gegen Muammar al-Gaddafi, Saif al-Islam al-Gaddafi und Abdullah Al-Senussi aufgrund von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt hat; in der Erwägung, dass sich die restlichen Tatverdächtigen nicht im Gewahrsam des Gerichts befinden; in der Erwägung, dass Libyen darauf bestanden hat, sie innerhalb des libyschen Rechtssystems vor ein nationales Gericht zu stellen;

1.      äußert seine tiefe Besorgnis über die Eskalation der Gewalt und der bewaffneten Zusammenstöße in Libyen und insbesondere in der Gegend von Tripolis und Bengasi; ist zutiefst beunruhigt angesichts dieser Lage, die verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung und ihre Institutionen hat und die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der Großregion in sich birgt;

2.      fordert die Konfliktparteien auf, alle Kampfhandlungen umgehend einzustellen und in einen inklusiven politischen Dialog einzutreten; bekundet in diesem Zusammenhang seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen der UN und insbesondere ihres Sonderbeauftragten Bernardino León, die darauf abzielen, diesen Prozess zu begleiten, damit Institutionen geschaffen werden können, die die Unterstützung aller Bürger genießen und eine breit angelegte Agenda der nationalen Aussöhnung verfolgen; fordert erneut, dass Frauen und Minderheiten angemessen in diesen Prozess eingebunden werden;

3.      fordert das neu gewählte Repräsentantenhaus nachdrücklich auf, bei seiner legislativen Arbeit die Interessen aller Bürger zu berücksichtigen und die gesamte Bevölkerung Libyens einzubeziehen;

4.      betont, dass durch die jüngste Resolution des UN-Sicherheitsrats die Erweiterung des Anwendungsbereichs der internationalen Sanktionen ermöglicht wurde, sodass gegen Unruhestifter aller Seiten Sanktionen verhängt werden können;

5.      verurteilt den wahllosen Beschuss ziviler Gebiete in Tripolis und Bengasi durch die kämpfenden Parteien in den letzten Monaten; ist zutiefst besorgt angesichts der Verschlechterung der Menschenrechtslage im ganzen Land, die sich unter anderem in willkürlichen Verhaftungen, Entführungen, unrechtmäßigen Tötungen sowie Folter und Gewalt gegen Journalisten, Beamte, Politiker und Menschenrechtsaktivisten – wie beispielsweise der brutalen Ermordung der prominenten Aktivistin Salwa Bugaighis – äußert; betont, dass alle Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts geahndet werden müssen;

6.      verurteilt die anhaltende und verdeckte Einmischung regionaler Akteure in die inneren Angelegenheiten Libyens, da diese Einmischung in hohem Maß zum allmählichen Abgleiten des Landes in das politische und militärische Chaos beigetragen hat; fordert die Nachbarstaaten Libyens und andere regionale Akteure auf, nichts zu tun, was die Spannungen in dem Land verschärfen könnte;

7.      weist darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Beteiligung am Krieg im Jahr 2011 eine besondere Verantwortung dafür haben, der libyschen Bevölkerung beizustehen;

8.      fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen und Initiativen der UN sowie andere nichtmilitärische Initiativen für eine Beilegung der derzeitigen Krise zu unterstützen; fordert insbesondere die EU auf, ihre humanitäre Hilfe aufzustocken, um so der Not der libyschen Bevölkerung insbesondere in den am stärksten betroffenen Regionen zu begegnen, und sich für eine etwaige Verschlechterung der Lage zu wappnen;

9.      ist der Auffassung, dass es der EU nicht gelungen ist, eine robuste und umfassende Strategie für die Unterstützung des Übergangs nach dem Sturz von al-Gaddafi zu erarbeiten und umzusetzen; bedauert insbesondere, dass die Libyen-Strategien der EU-Mitgliedstaaten nach wie vor nicht abgestimmt werden und dass es dem EAD nicht gelungen ist, einen einheitlichen und wirksamen EU-Ansatz zu fördern;

10.    bedauert insbesondere, dass die EU im Bereich der Sicherheit nur wenig Ambitionen zeigt und kaum effektiv ist; stellt ihren Schwerpunkt, der lediglich das Grenz- und Migrationsmanagement umfasst, in Frage, da hiermit die Ursachen der unsicheren Lage in Libyen nicht angegangen werden; fordert die EU nachdrücklich auf, ein umfassendes Konzept für die Reform des Sicherheitssektors in Libyen auszuarbeiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die parlamentarische Kontrolle des Sektors und auch auf die Ausbildung im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gelegt werden muss;

11.    verweist auf die umfangreichen Waffenexporte vieler Mitgliedstaaten an die Sicherheitsdienste von al-Gaddafi; ist der Auffassung, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU als Ganzes eine besondere Verantwortung dafür tragen, die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR) ehemaliger Kämpfer sowie die Einziehung und Vernichtung der zahlreichen illegalen Waffen in dem Land unterstützend zu begleiten; fordert ein breit angelegtes EU-Programm im Bereich der DDR und der Einziehung und Vernichtung illegaler Waffen;

12.    fordert die EU nachdrücklich auf, das Stabilitäts- und Friedensinstrument umfassend für Vermittlung, Dialog und Aussöhnung einzusetzen und die Vermittlungsbemühungen in Abstimmung mit der UNSMIL entschlossen zu unterstützen; fordert die EU außerdem nachdrücklich auf, die Stärkung der Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen und vor allem von Frauenverbänden zu unterstützen, die gewaltfreie Lösungen für die vielfältigen Krisen in dem Land suchen;

13.    ist zutiefst besorgt über das Schicksal von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen in Libyen, da ihre ohnehin schon kritische Lage noch schwieriger geworden ist; ist in höchstem Maße beunruhigt angesichts der anhaltenden Berichte über die erschreckenden Haftbedingungen, denen Tausende Migranten und Flüchtlinge in staatlichen Zentren ausgesetzt sind; fordert erneut, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten erst dann finanzielle Unterstützung in diesem Bereich leisten, wenn die Missbräuche gründlich untersucht und beendet wurden;

14.    spricht sich gegen die Verlagerung der EU-Maßnahmen zur Migration in Drittländer und insbesondere gegen die Einrichtung von Aufnahmezentren in Staaten aus, die – wie Libyen – die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet haben und somit kein hohes Maß an Schutz gewährleisten;

15.    fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Italien wirksam bei seinen lobenswerten Bemühungen, die ungeheuren Migrationsströme aus Nordafrika und insbesondere aus Libyen zu bewältigen, beizustehen; besteht auf der Weiterführung des Mare-Nostrum-Programms und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Programm zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und insbesondere Italien auf, das europäische und das internationale Flüchtlingsrecht strengstens einzuhalten, wozu auch die Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und die individuelle Bewertung der Gegebenheiten gehören;

16.    äußert seine Besorgnis angesichts der Berichte über das Versagen der Justiz in Libyen und die großen Probleme bei der Aufrechterhaltung fairer Standards bei Gerichtsverfahren; fordert Libyen auf, umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, indem es dessen Ermittlungen unterstützt und dessen Urteile umsetzt; ist besorgt darüber, dass es Libyen nicht gelungen ist, den vor dem IStGH angeklagten Abdullah Al-Senussi und Saif al-Islam al-Gaddafi grundlegende und hinreichende Verfahrensrechte zu gewähren; bekräftigt seine unumstößliche und uneingeschränkte Ablehnung der Todesstrafe – unabhängig von der Art des begangenen Verbrechens – und fordert Libyen auf, die Todesstrafe abzuschaffen; fordert die EU auf, die Unterstützung von Bemühungen um die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in dem Land in Erwägung zu ziehen;

17.    fordert Libyen auf, sich in der einheimischen Rohstoffwirtschaft zu hohen Transparenzstandards zu verpflichten, um die natürlichen Ressourcen Libyens der gesamten Bevölkerung zugutekommen zu lassen, und sich insbesondere möglichst bald zur Einhaltung der Anforderungen der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) zu verpflichten; fordert in Libyen tätige europäische Unternehmen auf, ihre Finanzbeziehungen im Energiesektor offenzulegen;

18.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Repräsentantenhaus Libyens, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union zu übermitteln.