Entschließungsantrag - B8-0112/2014Entschließungsantrag
B8-0112/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Israel und Palästina nach dem Gaza-Krieg und zur Rolle der EU

16.9.2014 - (2014/2845(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Martina Anderson, Neoklis Sylikiotis, Patrick Le Hyaric, Ángela Vallina, Teresa Rodriguez-Rubio, Younous Omarjee, Miguel Viegas, Marisa Matias, Pablo Iglesias, Lola Sánchez Caldentey, Malin Björk, Merja Kyllönen, Marie-Christine Vergiat, João Ferreira, Inês Cristina Zuber, Dimitrios Papadimoulis, Sofia Sakorafa, Lynn Boylan, Matt Carthy, Liadh Ní Riada, Kostadinka Kuneva, Iosu Juaristi Abaunz, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Paloma López, Kostas Chrysogonos, Takis Hadjigeorgiou, Kateřina Konečná, Lidia Senra Rodríguez, Emmanouil Glezos, Eleonora Forenza im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2014/2845(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0112/2014
Eingereichte Texte :
B8-0112/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0112/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Israel und Palästina nach dem Gaza-Krieg und zur Rolle der EU

(2014/2845(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf das Vierte Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949,

–       unter Hinweis auf die täglichen Lageberichte des UNRWA,

–       unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 194 (1948) und die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 242 (1967), 252 (1968), 338 (1972), 476 (1980), 478 (1980) und 1860 (2009),

–       unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel, das am 20. November 1995 unterzeichnet wurde und am 1. Juni 2000 in Kraft trat, insbesondere auf Artikel 2,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzierungsinstrumente ab 2014,

–       unter Hinweis auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den rechtlichen Folgen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten vom 9. Juli 2004,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 30. August 2014, 16. Dezember 2013, 14. Mai 2012, 18. Juli und 23. Mai 2011 und 8. Dezember 2009,

–       unter Hinweis auf die Berichte der EU-Missionsleiter vom Januar 2012 über Ostjerusalem, vom Juli 2011 über die Gebiete der Zone C und die Errichtung eines palästinensischen Staates und vom April 2011 über die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern sowie die diesbezügliche Aufzeichnung der EU-Missionsleiter vom Februar 2012 über die gewalttätigen Übergriffe von Siedlern,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2012 zur EU-Politik für das Westjordanland und Ostjerusalem[1],

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Israel am 7. Juli 2014 die Militäroffensive „Protective Edge“ gegen Gaza startete, die 50 Tage dauerte und durch die Inkraftsetzung einer Waffenstillstandsvereinbarung am 26. August beendet wurde;

B.     in der Erwägung, dass bei den israelischen Angriffen mindestens 2 150 Palästinenser – darunter 503 Kinder (27 %), 260 Frauen, 95 ältere Menschen und 14 Journalisten – getötet und über 12 500 Menschen verwundet wurden; in der Erwägung, dass die sehr zahlreichen Amputationen und großflächigen Verletzungen, die die Verwundeten davontrugen haben, den Verdacht nahelegen, dass sie von verbotenen Waffen einschließlich DIME (Sprengstoff mit dichtem, inertem Metall) verursacht wurden; in der Erwägung, dass 450 000 Menschen flüchten mussten und 65 700 von ihnen immer noch in Schulen des UNRWA untergebracht sind; in der Erwägung, dass die Bevölkerung zusätzlich zu humanitärer und medizinischer Hilfe dringend psychosozialer Behandlung und Unterstützung bedarf; in der Erwägung, dass 1 400 Kinder beide Eltern verloren haben;

C.     in der Erwägung, dass der Grad der Zerstörung dem UNRWA und Organisationen vor Ort zufolge nur mit der Zerstörung von Städten im Zweiten Weltkrieg vergleichbar ist; in der Erwägung, dass in den gnadenlosen Angriffen mit Raketen und Bomben, die von der israelischen Armee aus der Luft und vom Meer aus abgeschossen wurden, über 1 700 Wohnhäuser vollständig oder teilweise zerstört und 40 000 weitere beschädigt, 17 Krankenhäuser und Gesundheitszentren zerstört und 136 Schulen des UNRWA beschädigt sowie 60 Moscheen und 13 Friedhöfe (12 muslimische und 1 christlicher) zerstört wurden; in der Erwägung, dass die Wasser- und Stromversorgung, Klärwerke, Straßen und die gesamte Infrastruktur so schwer beschädigt wurden, dass die mangelnde Versorgung Gesundheit und Leben der Bevölkerung in Gaza gefährdet; in der Erwägung, dass es Schätzungen des UNRWA zufolge 20 Jahre dauern könnte, bis im Gazastreifen der Zustand wiederhergestellt ist, der vor den jüngsten Angriffen herrschte; in der Erwägung, dass bei dieser Offensive ebenso wie bei den früheren israelischen Angriffen auf Gaza viele von der EU finanzierte Projekte zerstört wurden; in der Erwägung, dass bei diesen Militäroperationen Drohnen eingesetzt wurden;

D.     in der Erwägung, dass der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zufolge ca. 17 000 Hektar Ackerland schwer beschädigt wurden und die Hälfe des Geflügelbestands in Gaza entweder durch direkte Treffer oder infolge von Vernachlässigung wegen des eingeschränkten Zugangs zu den landwirtschaftlichen Flächen in Grenzgebieten vernichtet wurde; in der Erwägung, dass die jährliche Fangmenge der Fischer von Gaza um fast 10 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass mindestens 360 Fabriken und Werkstätten beschädigt – 126 davon vollständig verwüstet – wurden und sich der Schaden auf 47 Mio. USD beläuft; in der Erwägung, dass der Verband der palästinensischen Industrie von einem Verlust in Höhe von 70 Mio. USD durch die Produktionseinstellungen während der Angriffe ausgeht;

E.     in der Erwägung, dass dies nach den Operationen „Cast Lead“ 2008–2009 und „Pillar of Defence“ vom November 2012 bereits die dritte vergleichbare Militäroffensive war, die rund 3 000 Palästinenser das Leben kostete, hunderte von Verletzten forderte, enorme Sachschäden verursachte und schließlich zu einer humanitären Katastrophe geführt hat;

F.     in der Erwägung, dass Israel seit 2007 eine komplette Blockade des Gazastreifens zu Land, Luft und See durchführt, die dieses 365 km2 große Gebiet in ein Gefängnis unter freiem Himmel verwandelt hat, in dem 1,7 Millionen Menschen, darunter 1,2 Millionen Flüchtlinge, unter extremen humanitären Bedingungen leben, die durch den 50-tägigen Angriff noch wesentlich verschlimmert wurden;

G.     in der Erwägung, dass Israel 13 Mitgliedern des Europäischen Parlaments die Einreise in den Gazastreifen verwehrt hat, die sich vor Ort ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung und von der humanitären Lage machen wollten, um darüber zu informieren und auf eine Aufstockung der EU-Hilfe für das UNRWA und die palästinensischen Behörden zu drängen, die zur Deckung des akuten Bedarfs dringend benötigt wird;

H.     in der Erwägung, dass im selben Zeitraum die israelischen Streitkräfte mehr als 1 500 Militärrazzien im Westjordanland und in Ostjerusalem durchgeführt, über 1 700 Palästinenser, darunter Mitglieder des Palästinensischen Legislativrats (PLC), festgenommen, mindestens 50 Gebäude in palästinensischem Besitz, davon 8 im besetzten Ostjerusalem, eingerissen und damit 112 Palästinenser ihres Obdachs beraubt haben und mindestens 250 Angriffe durch Siedler gemeldet wurden; in der Erwägung, dass Israel in den ersten beiden Septemberwochen, d. h. nachdem ein Waffenstillstand vereinbart wurde, 300 Palästinenser im Westjordanland und in Ostjerusalem festgenommen hat; in der Erwägung, dass die israelische Regierung religiöse Spannungen in Ostjerusalem schürt, beispielsweise durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das Juden den Zutritt zur Al-Aqsa-Moschee gestattet;

I.      in der Erwägung, dass in den meisten der illegalen israelischen Siedlungen im besetzten Palästina weiter gebaut wird, seit Juni 2014 1 472 weitere Siedlungseinheiten für fast 6 000 neue israelische Siedler genehmigt wurden, weiteres Land beschlagnahmt wurde und in der jüngsten Aktion 170 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche südlich von Bethlehem für den Bau von 2 500 Wohneinheiten für Siedler beschlagnahmt wurden;

J.      in der Erwägung, dass sich 34 PLC-Mitglieder in Haft befinden, 32 von ihnen in Verwaltungshaft; in der Erwägung, dass das PLC-Mitglied Chalida Dscharrar von der Ausweisung aus ihrem Wahlkreis Ramallah nach Jericho bedroht ist; in der Erwägung, dass hiermit erstmals mit der Ausweisung aus einem Gebiet der Zone A in ein anderes Gebiet der Zone A, d. h. aus einer und in eine von der palästinensischen Behörde kontrollierte Zone nach den Oslo-Abkommen, gedroht wird;

K.     in der Erwägung, dass diese Ereignisse auf die Bekanntmachung der Einigung zwischen den palästinensischen Parteien, eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden, um die seit 2007 bestehende Teilung zu überwinden, folgten und dies eine der im Rahmen der Friedensverhandlungen, die im vergangenen Jahr unter Leitung der Vereinigten Staaten geführt wurden, festgelegten Bedingungen ist; in der Erwägung, dass der israelische Premierminister auf die Bekanntgabe mit vehementer Ablehnung reagierte; in der Erwägung, dass die Regierung der nationalen Einheit in den Resolutionen der Vereinten Nationen, im Oslo-Abkommen und in den Beschlüssen des Nahost-Quartetts anerkannt wird und dass ihre Bildung von den Vereinten Nationen, den USA, der EU und dem Quartett begrüßt wurde;

L.     in der Erwägung, dass die Palästinenser 20 Jahre nach Abschluss der Oslo-Abkommen und der Weigerung Israels, diese umzusetzen, kein Vertrauen mehr in Verhandlungen haben;

M.    in der Erwägung, dass in der Sitzung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der EU vom 16. Dezember 2013 Folgendes erklärt wurde: „Die EU warnt vor Aktionen, die die Verhandlungen untergraben. Vor diesem Hintergrund bedauert die EU die fortgesetzte Ausdehnung der Siedlungen seitens Israels, die gegen das Völkerrecht verstoßen und ein Friedenshindernis darstellen. Der Rat bekundet außerdem seine tiefe Besorgnis angesichts Aufwiegelung, gewalttätiger Zwischenfälle in den besetzten Gebieten, der Zerstörung von Häusern und der sich verschlechternden humanitären Lage in Gaza. Die EU ist äußerst besorgt über Aktionen, die den Status quo der heiligen Stätten, auch in Jerusalem, untergraben. Die Europäische Union wird die Lage und ihre Weiterungen aufmerksam verfolgen und entsprechend handeln“;

N.     in der Erwägung, dass der Europäische Rat vom 30. August 2014 feststellte, dass „[nur] eine endgültige Vereinbarung auf der Grundlage der Zweistaatenlösung [...] zu dauerhaftem Frieden und dauerhafter Stabilität führen [wird]. Der Europäische Rat ermutigt daher beide Seiten, die entsprechenden Verhandlungen wieder aufzunehmen. Der Gazastreifen wird Teil eines künftigen Staates Palästina sein“;

O.     in der Erwägung, dass die EU am 19. Juli 2013 Leitlinien zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzierungsinstrumente ab 2014 (2013/C 203/05) herausgegeben hat;

P.     in der Erwägung, dass Israel das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2004 zu den rechtlichen Folgen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten weiterhin missachtet;

1.      verurteilt die israelische Militäroffensive gegen Gaza aufs Schärfste, ebenso wie die Verletzungen des Völkerrechts und des humanitären Rechts, den Einsatz von verbotenen und neuen Waffen, Drohnen und Waffen, deren Einsatz in dicht besiedelten Gebieten verboten ist;

2.      spricht den Familien der palästinensischen Opfer, die sich auf über 2 100 belaufen, sein Beileid aus;

3.      würdigt die enorme Bedeutung der Arbeit des UNRWA und aller Mitarbeiter während und nach den 50-tägigen Angriffen; spricht dem UNRWA und den Familien der zwölf bei den Angriffen getöteten Mitarbeitern sein Beileid aus; fordert die EU und die internationalen Geber auf, ihre Unterstützung deutlich aufzustocken, um den gestiegenen unmittelbaren Bedarf der betroffenen Bevölkerung zu decken, den das UNRWA bewältigen muss;

4.      unterstützt die Anstrengungen zur Erzielung einer Vereinbarung über eine dauerhafte und uneingeschränkt zu achtende Waffenruhe, die durch einen von der internationalen Gemeinschaft zu schaffenden Mechanismus sichergestellt werden soll, einschließlich einer friedenssichernden Mission der Vereinten Nationen und der Aufhebung der Besatzung; vertritt die Auffassung, dass dies dem Töten und dem Leid der palästinensischen Bevölkerung, die seit 2007 im Gazastreifen in einer Enklave lebt, ein Ende bereiten sollte; fordert das sofortige Ende der Besatzung von Gaza und den sofortigen und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe, insbesondere um die dringend notwendige medizinische Versorgung zu ermöglichen, und zu Baustoffen, die dringend für den Wiederaufbau gebraucht werden; vertritt die Auffassung, dass die Stromversorgung aus jeder erdenklichen Quelle nicht von Israel behindert werden sollte und dass dadurch auch die Wasserversorgung ermöglicht würde;

5.      fordert die Freilassung der 34 rechtmäßig gewählten PLC-Mitglieder sowie aller 7 000 palästinensischen politischen Gefangenen; fordert die Aufhebung der Ausweisungsverfügung gegen das PLC-Mitglied Chalida Dscharrar;

6.      bedauert die Verweigerung der Einreise von Mitgliedern des Europäischen Parlaments in den Gazastreifen;

7.      beschließt eine Informationsreise nach Gaza, um Informationen aus erster Hand über das Ausmaß der Zerstörung, den Bedarf der Bevölkerung an humanitärer Hilfe, Wasser und Strom und den Zustand der Krankenhäuser, der Schulen und der Infrastruktur zu erhalten; vertritt die Auffassung, dass das Parlament den israelischen Behörden mitteilen sollte, dass eine erneute Weigerung, MdEP nach Gaza einreisen zu lassen, nicht hinnehmbar ist;

8.      fordert einen internationalen Ausschuss zur Untersuchung der während der israelischen Angriffe verübten Kriegsverbrechen;

9.      weitet seine Unterstützung auf die israelischen politischen Parteien und Bewegungen sowie auf die Menschen aus, die sich gegen die Aggression Israels wehren, aus und fordert eine friedliche Lösung; nimmt mit besonderer Sorge die weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit und den Zulauf der extremen rechten Kräfte in Israel zur Kenntnis; warnt nachdrücklich vor der zunehmenden Diskriminierung der Palästinenser, die Bürger Israels sind;

10.    fordert die EU auf,

a.      die Aufhebung der israelischen Besatzung des Westjordanlands, des Gazastreifens und Ostjerusalems zu verlangen,

b.      seine Unterstützung für die Anerkennung eines lebensfähigen, unabhängigen und zusammenhängenden palästinensischen Staates innerhalb der Grenzen von 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt, der friedlich Seite an Seite mit Israel existiert, zu bekräftigen,

c.      die Politik der kollektiven Bestrafung der palästinensischen Bevölkerung zu verurteilen und das Ende der Straflosigkeit Israels im Zusammenhang mit den fortwährenden schwerwiegenden Verstößen gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht, die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu fordern,

d.      die Regierungen sämtlicher EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, die Leitlinien vom 19. Juli 2013 umzusetzen; ein Verbot der Einfuhr israelischer Erzeugnisse, die in den illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten hergestellt werden, in die EU zu fordern,

e.      das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel gemäß Artikel 2 auszusetzen, solange Israel weiter die Menschenrechte verletzt,

f.       Waffenausfuhren aus der EU nach Israel zu unterbinden, sämtliche Waffeneinfuhren aus Israel in die EU zu verbieten und die Zusammenarbeit mit Israel im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) sofort vollständig einzustellen,

g.      israelischen Einrichtungen keine Mittel über Horizont 2020 zur Verfügung zu stellen,

h.      die Ergebnisse der Informationsreise der Kommission nach Gaza offenzulegen, damit die Schäden, die die von der EU finanzierten Projekte bei den jüngsten israelischen Angriffen erlitten haben, bewertet werden können,

i.       Israel die Forderung zu überbringen, dass MdEP die Einreise in den Gazastreifen nicht verwehrt wird,

j.       Israel aufzufordern, alle Beschlüsse über die Beschlagnahme von Land, zuallererst in Bezug auf das Land südlich von Bethlehem, sowie über die Ausdehnung der Siedlungsgebiete und über Siedlungstätigkeiten aufzuheben,

k.      die Mittel für das UNRWA und die Palästinensische Behörde angesichts der ungeheuren humanitären Katastrophe und der enormen Sachschäden in Gaza deutlich aufzustocken,

l.       beträchtliche Mittel für den Wiederaufbau der Landwirtschaft und Fischerei bereitzustellen, die für das tägliche Leben der Bevölkerung von grundlegender Bedeutung sind,

m.     von Israel Entschädigung für die von der EU finanzierten Projekte zu verlangen, die bei den wiederholten Angriffen in Gaza und im Westjordanland zerstört wurden,

n.      die Forderung des palästinensischen Präsidenten Mahmud Abbas, Palästina unter internationalen Schutz zu stellen, zu unterstützen,

o.      die Bemühungen der Palästinenser, eine nationale Einheit zu schaffen, zu unterstützen;

11.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Präsidenten und der Regierung der Palästinensischen Behörde, dem palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung und der Knesset zu übermitteln.