Entschließungsantrag - B8-0113/2014Entschließungsantrag
B8-0113/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Israel und Palästina nach dem Gaza-Konflikt und zur Rolle der EU

16.9.2014 - (2014/2845(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Tamás Meszerics, Margrete Auken, Keith Taylor, Bart Staes, Ernest Maragall, Ernest Urtasun, Bodil Ceballos, Judith Sargentini, Barbara Lochbihler, Jordi Sebastià im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2014/2845(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0113/2014
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B8-0113/2014
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B8‑0113/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Israel und Palästina nach dem Gaza-Konflikt und zur Rolle der EU

(2014/2845(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Konflikt zwischen Israel und Palästina, insbesondere die Entschließung vom 17. Juli 2014 zur Eskalation der Gewalt zwischen Israel und Palästina[1],

–       unter Hinweis auf die Reise seiner Ad-hoc-Delegation vom März 2014, die sich mit der Haft palästinensischer Gefangener und Häftlinge befassen sollte,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. August 2014 zum Nahen Osten und des Europäischen Rates vom 30. August 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission zur Lage in Israel und Palästina, darunter die Erklärung vom 2. September 2014 zur Enteignung von Land im Westjordanland durch Israel,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts,

–       unter Hinweis auf die Presseerklärung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 12. Juli 2014 und die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-Moon, vom 13. Juli 2014,

–       unter Hinweis auf die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle sowie auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

–       unter Hinweis auf die Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, bei denen Israel und Palästina Vertragsstaaten sind,

–       unter Hinweis auf die jüngsten Berichte über die besetzten palästinensischen Gebiete, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurden,

–       unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 11. September 2014 mit dem Titel „In-Depth Look at Gaza School Attacks“ (Analyse der Angriffe auf Schulen im Gazastreifen),

–       unter Hinweis auf die umfangreichen Erfahrungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich der Konfliktbeilegung, insbesondere die Erfahrungen mit dem Friedensprozess in Nordirland,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die israelische Armee zwischen dem 8. Juli und dem 26. August 2014 einen großangelegten Angriff auf den Gazastreifen geführt hat mit dem erklärten Ziel, dem Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen ein Ende zu setzen;

B.     in der Erwägung, dass diese jüngsten Auseinandersetzungen die sechste Offensive israelischer Truppen gegen den Gazastreifen seit dem Rückzug Israels aus dem Gazastreifen im Jahr 2005 darstellen; in der Erwägung, dass sie zu beispiellosen Zerstörungen und Opferzahlen in der Enklave geführt haben;

C.     in der Erwägung, dass unter der Vermittlung Ägyptens am 26. August ein zeitlich nicht begrenzter Waffenstillstand zwischen Israel und Palästina geschlossen wurde; in der Erwägung, dass die Bedingungen des Waffenstillstands – ähnlich wie bei früheren Waffenstillstandübereinkommen – eine Aufhebung der Blockade, eine Beseitigung der Pufferzone an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Israel und eine Ausweitung der Fischereizonen umfassen sollen, ebenso wie eine Vereinbarung, sich innerhalb eines Monats in Kairo zu treffen, um weiter gehende Aspekte zu erörtern, darunter die Wiederinbetriebnahme eines Hafens und eines Flughafens im Gazastreifen, die Freilassung palästinensischer Gefangener und die Entwaffnung militanter palästinensischer Gruppen;

D.     in der Erwägung, dass der jüngste Konflikt im Anschluss an die Einsetzung einer aus Hamas und Fatah bestehenden palästinensischen Einheitsregierung im April 2014 ausbrach, die die Grundsätze der Gewaltlosigkeit, die Einhaltung früherer Abkommen und die Anerkennung Israels akzeptierte und von den USA und der EU unterstützt wurde;

E.     in der Erwägung, dass am 12. Juni drei israelische Teenager aus Siedlungen im Westjordanland getötet wurden und dass aus Vergeltung am 2. Juli ein palästinensischer Teenager ermordet wurde; in der Erwägung, dass israelische Kräfte in Verbindung mit der Ermordung der israelischen Teenager im Westjordanland eine 18-tägige groß angelegte Operation durchführten, bei der 700 Palästinenser festgenommen, Tausende von Häusern durchsucht und viele zerstört und sechs Palästinenser während der Durchsuchungen von israelischen Sicherheitskräften getötet wurden, und in der Erwägung, dass am 7. Juli fünf Hamas-Mitglieder getötet wurden, worauf die Hamas an diesem Tag mit dem ersten Raketenbeschuss in 20 Monaten reagierte;

F.     in der Erwägung, dass Angaben der Vereinten Nationen zufolge während des letzten Konflikts 2 116 Palästinenser ums Leben kamen, von denen 80 % Zivilisten waren, darunter 500 Kinder und 11 Mitarbeiter des Hilfswerks der Vereinten Nationen (UNRWA); in der Erwägung, dass mindestens 11 231 Palästinenser verletzt wurden, zwei Drittel davon Frauen und Kinder; in der Erwägung, dass 2 000 Kinder durch diesen Konflikt ihre Eltern verloren haben;

G.     in der Erwägung, dass 71 Israelis getötet wurden, darunter vier Zivilisten, einer davon ein Kind; in der Erwägung, dass Tausende von Raketen und Granaten auf Israel abgefeuert wurden;

H.     in der Erwägung, dass israelische Luftangriffe zahlreiche zivile Ziele getroffen haben, darunter 228 Schulen und 58 Krankenhäuser und Kliniken, die durch diese Angriffe beschädigt wurden; in der Erwägung, dass 140 000 Menschen ihre Wohnung verloren haben; in der Erwägung, dass ein Drittel der 1,8 Millionen Einwohner des Gazastreifens vertrieben wurde; in der Erwägung, dass die gesamte Infrastruktur der Enklave – Straßen, öffentliche Gebäude, Wasser- und Stromversorgung – marode ist und wiederaufgebaut werden muss, wodurch die aufgrund der Blockade durch Israel und Ägypten bereits prekäre Lage noch verschärft wird; in der Erwägung, dass immer noch ungeheure Mengen an Blindgängern gefunden und entsorgt werden müssen;

I.      in der Erwägung, dass der Wiederaufbau des Gazastreifens Schätzungen palästinensischer Sachverständiger zufolge etwa 8 Mrd. USD kosten würde; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen und die palästinensische Regierung am 9. September internationale Geber aufgefordert haben, als Soforthilfe nach dem jüngsten Konflikt 550 Mio. USD für Lebensmittelhilfe, Zugang zu sauberem Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung bereitzustellen; in der Erwägung, dass eine internationale Geberkonferenz zum Wiederaufbau des Gazastreifens entweder in Ägypten oder in Norwegen geplant ist;

J.      in der Erwägung, dass trotz des Waffenstillstandsabkommens immer noch strikte Beschränkungen für Baumaterialien, die in den Gazastreifen importiert werden, und für die Freizügigkeit von Personen gelten; in der Erwägung, dass palästinensische Fischer daran gehindert wurden, innerhalb der erweiterten Fischereizone zu fischen; in der Erwägung, dass die Grenzübergänge zwischen dem Gazastreifen und Israel noch nicht regelmäßig geöffnet sind;

K.     in der Erwägung, dass die seit 2006 bestehende israelische Blockade des Gazastreifens nach dem Völkerrecht illegal ist und Human Rights Watch zufolge auf die kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung hinausläuft und das Leiden der örtlichen Bevölkerung noch verstärkt;

L.     in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt hat, um alle Verstöße gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht im Zusammenhang mit dem jüngsten Gaza-Konflikt zu ermitteln; in der Erwägung, dass das israelische Militär die Einsetzung einer Untersuchungskommission angekündigt hat, um „außergewöhnliche Vorfälle“ während der letzten Kampfhandlungen zu untersuchen; in der Erwägung, dass Human Rights Watch betont hat, dass Israel es seit langem versäumt, bei mutmaßlichen Kriegsverbrechen glaubwürdig zu ermitteln;

M.    in der Erwägung, dass sowohl israelische als auch palästinensische Gruppen für Schäden an von den VN genutzten Gebäuden verantwortlich sein können, darunter Schulen und andere Einrichtungen, in denen vertriebene Personen ein Obdach finden können; in der Erwägung, dass solche Gebäude unter den Schutz des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen von 1946 fallen, bei dem Israel eine Vertragspartei ist;

N.     in der Erwägung, dass Israel 10,5 Mio. USD an Entschädigung an die Vereinten Nationen gezahlt hat, nachdem es von einem VN-Untersuchungsausschuss für Schäden an VN-Gebäuden während der Offensive im Gazastreifen 2008-2009 verantwortlich gemacht wurde;

O.     in der Erwägung, dass die Verhandlungen zwischen den beiden Seiten über eine umfassende Beilegung des Konflikts zwischen Israel und Palästina für unbestimmte Zeit unterbrochen wurden, nachdem die israelische Regierung im April 2014 ihre Zusage zurückgezogen hat, eine letzte Gruppe palästinensischer Häftlinge freizulassen;

P.     in der Erwägung, dass die israelische Regierung am 31. August ihre Entscheidung bekannt gegeben hat, etwa 400 ha im Privatbesitz befindlichen Landes im Westjordanland zu konfiszieren, was nach Angaben der nichtstaatlichen israelischen Organisation Peace Now die größte Enteignung in 30 Jahren darstellt; in der Erwägung, dass sich die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten seit den Abkommen von Oslo unvermindert weiter ausgebreitet haben, nach dem Völkerrecht jedoch illegal sind und die Friedensbemühungen und die praktischen Chancen einer Zwei-Staaten-Lösung untergraben;

Q.     in der Erwägung, dass der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, seine Absicht erklärt hat, mithilfe der VN einen Zeitplan zu erstellen, um der israelischen Besetzung palästinensischer Gebiete innerhalb von drei Jahren ein Ende zu setzen; in der Erwägung, dass die Arabische Liga diesen Plan unterstützt und eine internationale Konferenz gefordert hat, um eine endgültige Lösung auf der Grundlage der Arabischen Friedensinitiative herbeizuführen;

R.     in der Erwägung, dass man bei einer für die Kommission im Mai 2014 durchgeführten Bewertung der Zusammenarbeit der EU mit dem besetzten palästinensischen Gebiet und der Unterstützung des palästinensischen Volkes zu dem Schluss gelangte, dass das derzeitige Kooperationsmodell seine Grenzen erreicht habe, solange es parallel dazu keine politische Strategie der EU zur Ausräumung der Hindernisse gebe, die auf die israelische Besatzungs- und Siedlungspolitik und die politische Teilung des Westjordanlandes und des Gazastreifens zurückgingen;

S.     in der Erwägung, dass frühere Erfahrungen mit erfolgreicher Konfliktbeilegung durch EU-Mitgliedstaaten, insbesondere der Friedensprozess in Nordirland, die Europäische Union in die Lage versetzen, bei der Beilegung des Konflikts zwischen Israel und Palästina eine führende Rolle zu übernehmen, indem sie sowohl die institutionellen als auch die politischen Lösungen, die während früherer Konflikte erarbeitet wurden, anwendet;

1.      verurteilt die Unverhältnismäßigkeit und die Brutalität der Gewalt des letzten Gaza-Konflikts sowie die schwerwiegenden und zahlreichen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während dieses schrecklichen 50 Tage andauernden Krieges von beiden Seiten dieses bewaffneten Konflikts begangen wurden;

2.      begrüßt den unbefristeten Waffenstillstand und fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die im Rahmen dieses Abkommens vereinbarten Bedingungen zu erfüllen; fordert insbesondere die israelischen Behörden auf, die illegale Blockade des Gazastreifens, die seit 2006 eine kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung darstellt, sofort, bedingungslos und vollständig aufzuheben;

3.      ist zutiefst erschüttert über die tragischen Todesfälle, darunter viele Kinder, und die Zerstörung der zivilen Infrastruktur im Gazastreifen; bekundet seine Solidarität mit den Opfern auf beiden Seiten;

4.      fordert nachdrücklich, dass humanitäre Hilfe und Baumaterial im gesamten Gazastreifen ungehindert bereitgestellt und verteilt werden; fordert die VP/HV und die Mitgliedstaaten der EU auf, den diplomatischen Druck zu erhöhen, um für eine wirksame Durchsetzung des Waffenstillstandsabkommens zu sorgen;

5.      bedauert die unzureichenden EU-Mittel für das UNRWA, die im EU-Haushaltsplan 2015 vorgeschlagen wurden, und fordert eine EU-Unterstützung, die dem kritischen Bedarf vor Ort angemessen ist;

6.      warnt davor, dass alle Wiederaufbaubemühungen sinnlos sind, wenn nicht auf die Ursachen des Konflikts eingegangen wird, und fordert die Parteien auf, sich als Teil des Waffenstillstandsübereinkommens in Kürze wieder in Kairo zu treffen;

7.      fordert die Geber auf, die Fehler früherer Wiederaufbaubemühungen nicht zu wiederholen und Vertreter der Bevölkerung des Gaza-Streifens nicht vom Prozess auszuschließen;

8.      befürchtet, dass von der EU und ihren Mitgliedstaaten finanzierte Entwicklungsvorhaben in Gaza unter Umständen durch die israelische Offensive zerstört oder beschädigt wurden, und fordert von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, über die Schadensbeurteilung durch die Dienststellen der Kommission und – falls sich die Befürchtungen bestätigen sollten – über die Pläne Bericht zu erstatten, wie auf die wiederholte Zerstörung von durch die EU finanzierten Vorhaben durch Israel reagiert werden soll; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die israelische Regierung das UNRWA für Schäden, die während des Konflikts 2008-2009 an dessen Gebäuden entstanden sind, entschädigt hat;

9.      betont, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Rechts durch alle Parteien und unter allen Umständen weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung eines gerechten und dauerhaften Friedens ist; hebt die besondere Verantwortung Israels als Besatzungsmacht hervor, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten;

10.    verurteilt die von beiden Parteien ausgehenden willkürlichen Angriffe auf Zivilisten und zivile Ziele, die ein Kriegsverbrechen darstellen und als solche unparteiisch untersucht und angemessen bestraft werden sollten; ist insbesondere entrüstet über die vorsätzlichen oder willkürlichen Angriffe auf Schulen und VN-Flüchtlingsunterkünfte durch israelische Streitkräfte;

11.    betont, dass eine Rückkehr zum bisherigen Status inakzeptabel wäre; fordert alle Seiten nachdrücklich auf, die Friedensgespräche ernsthaft wieder aufzunehmen; bekräftigt seine Auffassung, dass es keine Alternative zu einer umfassenden Verhandlungsregelung des Konflikts im Hinblick auf eine Zweistaatenlösung gibt, in deren Rahmen Israel und ein palästinensischer Staat innerhalb sicherer und international anerkannter Grenzen auf der Grundlage des Rahmens von 1967 Seite an Seite bestehen;

12.    verurteilt die anhaltende Politik der völlig ungestraften Enteignung des palästinensischen Volkes, deren neuestes Beispiel nur wenige Tage nach dem Waffenstillstandsabkommen die größte Enteignung palästinensischen Landes im Westjordanland in dreißig Jahren ist; fordert die israelischen Behörden auf, ihre Siedlungspolitik unverzüglich einzustellen und umzukehren, einschließlich der Pläne einer Zwangsumsiedlung von Beduinen;

13.    fordert die EU auf, schnellstmöglich Leitlinien für die Kennzeichnung von Verbraucherprodukten aus den Siedlungen anzunehmen; fordert, Erzeugnisse aus den Siedlungen vom EU-Markt auszuschließen; bedauert die anhaltenden Geschäftsbeziehungen von in den EU ansässigen Unternehmen mit und in israelischen Siedlungen;

14.    fordert eine umfassende Beurteilung der Beteiligung europäischer Unternehmen an Geschäften in den Siedlungen und ihrer Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht und EU-Recht unter Federführung der HV/VP;

15.    begrüßt die ermutigenden Schritte in Richtung einer Aussöhnung unter den Palästinensern und der Bildung einer technokratischen Regierung, die vor der israelischen Militäroffensive erreicht wurden; fordert alle palästinensischen Kräfte auf, die Bemühungen um eine Aussöhnung wieder aufzunehmen; verurteilt Versuche, diesen möglicherweise historischen Prozess zu untergraben, und fordert die israelischen Behörden auf, alle seit dem 12. Juni festgenommenen Personen freizulassen oder sie einer anerkannten Straftat anzuklagen;

16.    begrüßt die Aussetzung von Waffenexporten an Israel durch Spanien im August, und nimmt die Entscheidung der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis, ihre Waffenexporte nach Israel zu überprüfen; beschließt, einen Bericht über den Handel mit Waffen und anderer sicherheitsrelevanter Ausrüstung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Israel/Palästina und die Vereinbarkeit eines solchen Handels mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU zu verfassen; fordert Frontex auf, die israelische Waffenindustrie, darunter Israel Aerospace Industries und Elbit, von seinen Lieferanten auszuschließen; fordert ein umfassendes Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen alle Parteien in der Region, um weitere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu verhindern;

17.    bedauert die Enthaltung der EU bei der Einsetzung einer Unabhängigen Untersuchungskommission durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und die andauernden Versuche einiger EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmud Abbas davon abzuraten, dem Internationalen Strafgerichtshof beizutreten; ist der Ansicht, dass ein solches Verhalten die Glaubwürdigkeit der EU-Menschenrechtspolitik und ihre Erklärungen zu Rechenschaftspflicht und internationaler Justiz untergräbt;

18.    fordert die EU auf, die Arbeit der Untersuchungskommission finanziell und politisch uneingeschränkt zu unterstützen; fordert Israel auf, einen ungehinderten Zugang zu den Konfliktgebieten zu ermöglichen; fordert die palästinensische Regierung auf, den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) eindeutig aufzufordern, seine Gerichtsbarkeit auf das Westjordanland und den Gazastreifen auszudehnen, um die Verfolgung schwerwiegender internationaler Straftaten zu ermöglichen, die von beiden Seiten begangen wurden;

19.    fordert die EU auf, ihrer Verantwortung als einflussreicher Akteur gerecht zu werden und eine eindeutige und umfassende Friedensinitiative für die Region einzuleiten, die auf früheren Erfolgen basiert, die von den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der strategischen Konfliktbeilegung erzielt wurden, insbesondere im Rahmen des Friedensprozesses in Nordirland, und den gesamten ihr zur Verfügung stehenden Einfluss, sei es rechtlich, wirtschaftlich oder diplomatisch, geltend zu machen, um die wirksame Aufrechterhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sicherzustellen; fordert die EU auf, einen Grüne-Wiese-Ansatz zu ihrer derzeitigen Politik mit den wesentlichen Akteuren in der Region zu entwickeln, um sich selbst in die Lage zu versetzen, eine ehrgeizige Friedensagenda umzusetzen;

20.    fordert die EU auf, ein Strategiedokument zu verfassen, in dem klare und zeitlich festgelegte Referenzwerte auf der Grundlage des Völkerrechts enthalten sind, die die Art und den Umfang ihrer Beziehungen sowohl zu Israel als auch zu Palästina festlegen und dazu beitragen, dass ihre Politik diesen beiden Gebietseinheiten gegenüber vollständig mit dem Völkerrecht und dem EU-Rechtsrahmen im Einklang steht;

21.    ist der Ansicht, dass das Ausmaß der Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, das während des Gaza-Konflikts erreicht wurde, und die aktuellen Landenteignungen durch Israel Maßnahmen der EU gemäß Artikel 2 des Assoziierungsabkommens EU-Israel erforderlich machen;

22.    beschließt die Entsendung einer Ad-hoc-Delegation nach Gaza/Palästina und nach Israel, um die Lage vor Ort, die Umsetzung des Waffenstillstands und die Aussichten auf eine tragfähige Lösung des Konflikts zu beurteilen;

23.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem VN-Generalsekretär, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der israelischen Regierung, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, dem Palästinensischen Legislativrat und den Organen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zu übermitteln.