Entschließungsantrag - B8-0114/2014Entschließungsantrag
B8-0114/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus

16.9.2014 - (2014/2842(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Knut Fleckenstein, Kathleen Van Brempt, Norbert Neuser, Matthias Groote, Enrique Guerrero Salom, Linda McAvan, Maria Arena, Marlene Mizzi, Tonino Picula, Nicola Caputo, Christel Schaldemose, Gilles Pargneaux, Kashetu Kyenge, Liisa Jaakonsaari, Glenis Willmott, Andi Cristea, Vilija Blinkevičiūtė im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0107/2014

Verfahren : 2014/2842(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0114/2014
Eingereichte Texte :
B8-0114/2014
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Angenommene Texte :

B8‑0114

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus

(2014/2842(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 8. August 2014 zur „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“,

–       unter Hinwies auf den am 28. August 2014 veröffentlichten Fahrplan der WHO für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie („Ebola Response Roadmap“),

–       unter Hinweis auf die vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten durchgeführte Risikobewertung des Ebola-Virus (27. August 2014),

–       unter Hinweis auf die Erklärung des für Gesundheit zuständigen Kommissionsmitglieds Tonio Borg vom 8. August 2014 zur Ebola-Epidemie in Westafrika,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des für Entwicklung zuständigen Kommissionsmitglieds Andris Piebalgs und des für humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständigen Kommissionsmitglieds Kristalina Georgieva vom 5. September 2014 zur Reaktion der EU auf den Ausbruch des Ebola-Virus,

–       unter Hinweis auf die am 21. August 2014 eingerichtete Mission der Afrikanischen Union „Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Ebola-Virus in Westafrika“ (ASEOWA),

–       unter Hinweis auf das UN-Sonderbriefing von Dr. Joanne Liu, internationale Vorsitzende von Ärzte ohne Grenzen, vom 2. September 2014 zu Ebola,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass das Ebola-Fieber – früher unter dem Namen hämorrhagisches Ebola-Fieber bekannt – eine schwere und oft tödliche Krankheit beim Menschen ist;

B.     in der Erwägung, dass sich die Ebola-Epidemie seit ihrem offiziell anerkannten Ausbruch am 22. März 2014 in Guinea auf 4 weitere Länder (Liberia, Nigeria, Sierra Leone und Senegal) ausgebreitet hat und dass beinahe 4000 Menschen daran erkrankt und mehr als 2000 Menschen daran gestorben sind,

C.     in der Erwägung, dass sich die Epidemie in Westafrika immer schneller ausbreitet, obwohl es auch in der Demokratischen Republik Kongo zu einem separaten Ausbruch des Ebola-Virus kommt,

D.     in der Erwägung, dass die WHO eingesteht, die Epidemie unterschätzt zu haben, und für die kommenden 3 Monaten erwartet, dass die Zahl der Patienten auf insgesamt mehr als 20 000 steigen könnte,

E.     in der Erwägung, dass die WHO verkündet hat, dass es sich hierbei um die schwerste Krise aller Zeiten handelt, was die verzeichneten Fälle, die Zahl der Todesopfer und die geografische Ausdehnung betrifft, und die Krise zu einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ erklärt hat, für die koordinierte internationale Maßnahmen erforderlich sind,

F.     in der Erwägung, dass der Fahrplan der WHO eine Reihe von sehr konkreten Sofortmaßnahmen enthält, die darauf abzielen, die aktuelle Übertragung des Ebola-Virus weltweit innerhalb von 6 bis 9 Monaten zu beenden, während gleichzeitig schnell die Folgen einer weiteren internationalen Ausbreitung bewältigt werden sollen und die Notwendigkeit anerkannt wird, sich parallel dazu mit den umfassenderen sozioökonomischen Auswirkungen der Epidemie zu befassen,

G.     in der Erwägung, dass die nichtstaatlichen Organisationen, die vor Ort am aktivsten sind, wie Ärzte ohne Grenzen und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die internationalen Bemühungen als auf gefährliche Weise unangemessen kritisieren, da sehr begrenzte Kapazitäten vor Ort zu kritischen Lücken bei allen Aspekten der Hilfsmaßnahmen führen, wie der unterstützenden medizinischen Versorgung, der Schulung der medizinischen Fachkräfte, der Eindämmung von Infektionen, der Ermittlung von potenziell infizierten Personen, der epidemiologischen Überwachung, den Warn- und Überweisungssystemen und der Bildung und Mobilisierung der Gemeinschaft,

H.     in der Erwägung, dass die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Kommission einen Betrag in Höhe von mehr als 147 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zugesagt hat, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, den infizierten Personen Behandlungen und wichtige Instrumente zur Verfügung zu stellen und auf dem Gebiet der humanitären Hilfe tätige Sachverständige zu entsenden,

I.      in der Erwägung, dass nur 11,9 Mio. EUR der zugesagten 147 Mio. EUR speziell für einige der dringlichsten humanitären Bedürfnisse vorgesehen sind,

J.      in der Erwägung, dass die Kommission die Lage durch das Europäische Notfallabwehrzentrum überwacht, das als Plattform für die Koordinierung der Hilfsmaßnahmen der EU dienen sollte,

K.     in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten Notfallteams mobilisieren können, um die frühzeitige Diagnose, die Isolierung (Verdachtsfälle und bestätigte Fälle auf unterschiedlichen Stationen), die Überwachung von potenziell infizierten Personen, die Ermittlung von Übertragungsketten, Maßnahmen für Bestattungen, die Bildung und die lokale Unterstützung sicherzustellen,

L.     in der Erwägung, dass die betroffenen Staaten bereits an einem Mangel an Lebensmitteln und sauberem Trickwasser sowie an einem wirtschaftlichen Zusammenbruch leiden, die auf Störungen beim Handel, bei gewerblichen Flügen und bei der Ernte im Anschluss an den Ausbruch der Epidemie zurückzuführen sind und zu sozialen Unruhen, Flucht, Chaos, der Bedrohung der öffentlichen Ordnung und einer weiteren Ausbreitung des Virus führen,

M.    in der Erwägung, dass die Gefahr der Übertragung des Ebola-Virus innerhalb der Grenzen der Europäischen Union gering ist,

N.     in der Erwägung, dass aufgrund der Epidemie die erhebliche Unzulänglichkeit der Gesundheitssysteme in den betroffenen Ländern und die dringende Notwendigkeit der Unterstützung für ihre Verbesserung aufgedeckt wurden,

1.      begrüßt und unterstützt das weiter steigende finanzielle Engagement der Kommission auf dem Gebiet der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe als Antwort auf die Krise, insbesondere was ihre der ASEOWA-Mission der Afrikanischen Union entgegengebrachte Unterstützung angeht;

2.      begrüßt die von den Partnerorganisationen vor Ort durchgeführten Maßnahmen;

3.      erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass die finanzielle Hilfe für die betroffenen Länder nicht auf Kosten der langfristigen Entwicklungshilfe gehen, sondern diese eher ergänzen sollte;

4.      bedauert, dass die Mitgliedstaaten die Krise unterschätzt haben und dass es bei der Ausarbeitung einer angemessenen und koordinierten Strategie zu Verzögerungen kam;

5.      fordert den Rat der Europäischen Union nachdrücklich auf, ein Ministertreffen zu organisieren, um eine Strategie für die Mobilisierung medizinischer Ressourcen und die Bereitstellung von humanitärer Hilfe der Mitgliedstaaten unter der Koordination der Europäischen Kommission festzulegen;

6.      fordert die Kommission auf, Bedarfsanalysen und länderspezifische Pläne auszuarbeiten, um die Nachfrage nach sowie den Einsatz von medizinischem Personal, mobilen Laboratorien einschließlich entsprechender Ausrüstung, Schutzkleidung und Isolierstationen zu ermitteln und zu koordinieren;

7.      betont, dass die wissenschaftliche Zusammenarbeit und die technologische Unterstützung in den von der Epidemie betroffenen Gebieten verbessert werden müssen, um klinische, epidemiologische und diagnostische Infrastrukturen aufzubauen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Übertragung von Verantwortung auf die lokalen Mitarbeiter liegen sollte;

8.      fordert die Kommission auf, über den Ausschuss für Gesundheitssicherheit engen Kontakt mit dem ECDC, der WHO und den Mitgliedstaaten zu halten;

9.      erachtet den Fahrplan der WHO für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie als Grundlage für vorrangige Maßnahmen, insbesondere für die differenzierten Reaktionen für die Länder, in denen eine weitverbreitete Übertragung und die ersten Fälle zu verzeichnen sind, und deren Nachbarländer, in denen die Katastrophenbereitschaft gestärkt werden muss;

10.    fordert die Mitgliedstaaten auf, Flüge zu koordinieren und Luftbrücken zu schaffen, die darauf abzielen, medizinische Fachkräfte und die entsprechende Ausrüstung in die betroffenen Länder und Regionen zu befördern, und erforderlichenfalls bei Evakuierungen aus medizinischen Gründen eingesetzt werden;

11.    fordert den Rat und die Kommission auf, die Afrikanische Union bezüglich der Notwendigkeit eines ganzheitlichen Aktionsplans zu unterstützen und zu ermutigen, da sich die Lage weiterhin schnell verschlechtert und die Wirtschaft sowie die öffentliche Ordnung der betroffenen Länder beeinträchtigt werden;

12.    betont, dass die aktuelle Krise nicht allein durch die Gesundheitssysteme bewältigt werden kann, sondern dass ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen der verschiedenen Sektoren (Gesundheit, Bildung, Schulung, Hygiene, Lebensmittelhilfe) erforderlich ist, um die kritischen Lücken bei allen wesentlichen Diensten zu schließen;

13.    fordert die Mitgliedstaaten auf, gewissenhafte Infektionskontrollen durchzuführen und die Öffentlichkeit in Zusammenarbeit mit dem ECDC umfassender über die Risiken zu informieren;

14.    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die medizinische Forschung und die Herstellung wirksamer Arzneimittel und Impfstoffe gegen Ebola zu koordinieren und zu verstärken;

15.    ersucht den Entwicklungsausschuss, detaillierte Empfehlungen für die Minderung der Langzeitfolgen der Epidemie und für die Stärkung der Gesundheitssysteme der betroffenen Länder vorzulegen, um ähnliche Ausbrüche zu verhindern;

16.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Afrikanischen Union und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.