Entschließungsantrag - B8-0134/2014Entschließungsantrag
B8-0134/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Irak und Syrien sowie zur ISIS-Offensive und zur Verfolgung von Minderheiten

16.9.2014 - (2014/2843(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Javier Nart, Robert Rochefort, Andrus Ansip, Marielle de Sarnez, Juan Carlos Girauta Vidal, Ramon Tremosa i Balcells, Frédérique Ries, Petr Ježek, Gérard Deprez, Petras Auštrevičius, Johannes Cornelis van Baalen, Ivan Jakovčić, Fredrick Federley, Marietje Schaake, Louis Michel im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0109/2014

Verfahren : 2014/2843(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0134/2014
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B8‑0134/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Irak und Syrien sowie zur ISIS-Offensive und zur Verfolgung von Minderheiten

(2014/2843(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Irak und Syrien, insbesondere die Entschließung vom 6. Februar 2014[1] zur Lage in Syrien sowie die Entschließung vom 17. Juli 2014[2] zur Lage in Irak,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu Syrien, insbesondere die Schlussfolgerungen vom 15. August 2014; unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Irak und Syrien vom 30. August 2014,

–       unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits und auf seine Entschließung vom 17. Januar 2013 zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Irak[3],

–       in Kenntnis der Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu Irak und Syrien,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Irak und Syrien gehören,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die am 24. Juni 2013 angenommen wurden,

–       in Kenntnis der Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) zu Irak und Syrien,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Irak und Syrien weiterhin vor schweren politischen, sicherheitspolitischen und sozio-ökonomischen Herausforderungen stehen, dass ihre politische Landschaft extrem zersplittert ist und es häufig zu gewalttätigen Übergriffen kommt, sodass viele der legitimen Hoffnungen der Menschen in Irak und Syrien auf Frieden, Wohlstand und einen echten demokratischen Wandel zunichte gemacht werden; in der Erwägung, dass Syriens Präsident Assad und seine Regierung noch fest im Sattel sitzen;

B.     in der Erwägung, dass die dschihadistische Al-Qaida-Splittergruppe Islamischer Staat (IS) – früher Islamischer Staat im Irak und in der Levante (ISIL) – Teile des östlichen Syrien, u.a. den größten Staudamm Syriens und den strategisch wichtigen Luftstützpunkt Tabqa, sowie weite Teile Iraks erobert hat, gefolgt von außergerichtlichen Hinrichtungen von Zivilisten, der Durchsetzung einer strengen Auslegung der Scharia, der Zerstörung von Gebetsstätten und Schreinen der Schiiten, Sufiten, Sunniten und Christen; in der Erwägung, dass der IS in den letzten Monaten mehr Städte und Gebiete angegriffen und Zivilisten, Soldaten, Stammesangehörige, Journalisten, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, die Soforthilfe leisten, Sektenmitglieder und Mitglieder anderer religiöser Minderheiten in Ostsyrien und Nordirak massakriert und entführt hat und nach wie vor exzessive Gewalt ausübt; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen unter den Flüchtlingen zu den schutzbedürftigsten Gruppen zählen, und dass Meldungen über gezielte Übergriffe auf Frauen und Mädchen in Irak sowie über Entführungen, Vergewaltigung und Zwangsheirat durch militante Anhänger des IS und anderer bewaffneten Gruppen im Umlauf sind; in der Erwägung, dass schätzungsweise vier Millionen Zivilisten in Irak und Syrien unter der Herrschaft des IS leben, oft unter äußerst beklagenswerten humanitären Umständen;

C.     in der Erwägung, dass der IS und andere radikale Gruppen, wie etwa die der Terrororganisation al-Quaida nahe stehende al-Nusra-Front, durch die Implosion des syrischen Staates, die Auflösung der syrisch-irakischen Grenze und infolge religiöser Konflikte ihre Präsenz sowohl in Syrien als auch in Irak verstärken können;

D.     in der Erwägung, dass die anhaltende und von Gewalt geprägte Krise in Syrien zu einer humanitären Katastrophe bislang noch nie dagewesenen Ausmaßes geführt hat, mit mehr als 191.000 Todesopfern, darunter hauptsächlich Zivilisten, mehr als 6,4 Millionen Binnenvertriebenen und mehr als 3 Millionen syrischen Flüchtlingen, von denen die meisten in den Libanon (1,17 Millionen Flüchtlinge), die Türkei (832.000 Flüchtlinge), nach Jordanien (613.000 Flüchtlinge), nach Irak (215 000 Flüchtlinge) und nach Ägypten und Nordafrika (162.000 Flüchtlinge) geflohen sind; in der Erwägung, dass sich ethnische und religiöse Minderheiten sowie Frauen und Kinder in dieser Krise in einer besonders schwierigen Situation befinden; in der Erwägung, dass nunmehr fast ein Fünftel der Vertriebenen weltweit syrische Flüchtlinge sind; in der Erwägung, dass 145.000 weibliche syrische Flüchtlinge, die für eine Familie verantwortlich sind, sich vor einen unmöglichen Kampf ums Überleben gestellt sehen; in der Erwägung, dass davon ausgegangen wird, dass über 50% von schätzungsweise 540 000 beim UNRWA in Syrien registrierten palästinensischen Flüchtlingen nach Angaben des UNRWA innerhalb Syriens oder in die Nachbarländer vertrieben wurden; in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die Krise in Syrien als die schlimmste humanitäre Krise der jüngsten Geschichte beschrieben haben;

E.     in der Erwägung, dass nach Angaben des UNHCR nahezu 50% aller Syrer ihr Zuhause verloren haben und 40% der Flüchtlinge gezwungen sind, unter kärgsten Lebensbedingungen auszuharren; in der Erwägung, dass drei von vier Syrern nach Angaben der Vereinten Nationen in Armut leben und mehr als 50% arbeitslos sind; unter Hinweis darauf, dass die anhaltende Gewalt eine dramatische destabilisierende Wirkung auf die Nachbarländer zur Folge hat, was vor allem auf die enormen Flüchtlingsströme zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass diese Länder selbst vor riesigen Problemen im eigenen Land stehen, wobei der Libanon und Jordanien besonders fragil sind; in der Erwägung, dass die EU bei der internationalen Hilfe zur Eindämmung der Krise in Syrien mit etwa 2,8 Mrd. EUR an der Spitze steht, was die humanitäre Hilfe sowie Hilfen für die Entwicklung, die Wirtschaft und die Stabilisierung betrifft ; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft trotz all dieser Anstrengungen den Bedürfnissen Syriens und der Länder, die die Flüchtlinge aufnehmen, nicht gerecht werden kann;

F.     in der Erwägung, dass es in Zentral- und Nordirak nach Angaben des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) schätzungsweise 1,2 Millionen Binnenvertriebene gibt und schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen humanitäre Hilfe brauchen; in der Erwägung, dass der Aufstieg des IS zu einer humanitären Krise, insbesondere zu einer massiven Vertreibung von Zivilisten, geführt hat; in der Erwägung, dass die EU beschlossen hat, ihre humanitäre Hilfe für Irak um 5 Mio. EUR aufzustocken, um grundlegende Unterstützung für Vertriebene zu leisten, wodurch sich die humanitären Mittel für Irak im Jahr 2014 bislang bereits auf 17 Mio. EUR belaufen; in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe der Kommission an Irak seit 2013 fast 59 Millionen EUR beträgt, darunter 700.000 EUR im Rahmen der EU-Initiative „Kinder des Friedens“;

G.     in der Erwägung, dass der EU durchaus bewusst ist, dass die Region Kurdistan und die Regionalregierung Kurdistans großen Belastungen ausgesetzt sind, weil sie eine große Zahl Binnenvertriebener aufgenommen haben;

H.     in der Erwägung, dass viele Iraker und Syrer im Konfliktgebiet eingeschlossen sind, weil die Truppen des IS vorrücken oder sie Schwierigkeiten haben, offene Grenzübergänge zu erreichen; in der Erwägung, dass der UNHCR um das Leben der Syrer fürchtet, die im abgelegenen Lager al-Obaidi in Irak eingeschlossen sind, nachdem die Agenturen der Vereinten Nationen und andere Gruppen ihre Büros verlassen mussten und weitere 3.000 syrische Flüchtlinge sich in der nahe gelegenen Stadt Al Qaim aufhalten; in der Erwägung, dass Flüchtlinge einzelnen Personen oft hohe Bestechungsgelder zahlen oder sich auf gefährliche Fluchtwege in die jordanische Wüste begeben müssen;

I.      in der Erwägung, dass die vorwiegend christliche Stadt Mhardeh in der Provinz Hama von der der al-Quaida nahestehenden al-Nusra-Front besetzt worden ist; in der Erwägung, dass die al-Nusra-Front am 11. September die 45 Blauhelm-Soldaten von den Fidschi-Inseln wieder freigelassen hat, die sie entführt und über 2 Wochen in ihrer Gewalt gehalten hatten, wobei sie gedroht hatte, sie nach den Gesetzen der Scharia zu verurteilen;

J.      in der Erwägung, dass der UNHCR erklärt hat, es sei nach wie vor sehr schwierig, in dem Gebiet tätig zu sein und den Zivilisten und Flüchtlingen die Hilfe zu leisten, die sie benötigen; in der Erwägung, dass die Hunderttausende syrischer und irakischer Flüchtlinge unbedingt eine Unterkunft brauchen, bevor der Winter kommt;

K.     in der Erwägung, dass zahlreiche Kämpfer ausländischer Herkunft oder aus EU-Ländern, die eine radikal-islamistische Zielsetzung haben, im Konfliktgebiet gekämpft haben oder dies nach wie vor tun; in der Erwägung, dass sich die Gesamtzahl der ausländischen Kämpfer in Syrien nach Schätzungen des Internationalen Zentrums für die Untersuchung von Radikalisierung und politischer Gewalt in London derzeit auf 11 000 bis 12 000 beläuft, wobei ungefähr 3 000 von ihnen aus dem Westen kommen; in der Erwägung, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, damit diese Kämpfer nicht in dieses Gebiet einreisen; in der Erwägung, dass die betreffenden EU-Bürger von den Regierungen der Mitgliedstaaten als Sicherheitsrisiko bezeichnet werden;

L.     in der Erwägung, dass die Möglichkeit in Erwägung gezogen wurde, ohne die vorherige Genehmigung von Präsident Assad in Ostsyrien Luftangriffe durchzuführen; in der Erwägung, dass auf dem NATO-Treffen am 5. September 2014 eine Anti-IS-Koalition gebildet wurde; in der Erwägung, dass der EAD gegenwärtig an einer umfassenden regionalen Strategie arbeitet, um die vom IS ausgehende Gefahr abzuwenden; in der Erwägung, dass Präsident Obama am 10. September 2014 seine Strategie zur Bekämpfung des IS öffentlich vorgestellt hat, die unter anderem eine systematische Durchführung von Luftangriffen auf Ziele des IS umfasst, „wo auch immer diese sich befinden mögen“, auch in Syrien, sowie eine verstärkte Unterstützung der alliierten Bodentruppen, die gegen den IS kämpfen, und größere Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung mit dem Ziel, der Gruppe die Finanzquellen zu entziehen; in der Erwägung, dass die Arabische Liga für eine stärkere Zusammenarbeit plädiert hat, um den IS in Syrien und Irak zu Fall zu bringen;

M.    in der Erwägung, dass der IS sich umfangreiche Einkommensquellen gesichert hat, indem er auf den von ihm kontrollierten Gebieten Banken und Geschäfte ausraubt, bis zu sechs Ölfelder in Syrien besetzt hat – darunter mit al-Omar an der irakischen Grenze das größte im Land – und Mittel von reichen Gebern erhält, insbesondere aus Saudi-Arabien, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten;

1.      ist zutiefst besorgt darüber, dass die Besetzung von Teilen Iraks und Syriens durch den IS zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage und der humanitären Lage in diesen beiden Ländern geführt hat; verurteilt entschieden die wahllosen Tötungen und Menschenrechtsverletzungen, die von dieser Gruppe und von anderen terroristischen Organisationen besonders an Christen und anderen religiösen und ethnischen Minderheiten, wie den Jesiden, die Teil eines neuen demokratischen Irak und Syrien sein sollten, und den besonders schutzbedürftigen Gruppen begangen wurden;

2.      verurteilt entschieden die Angriffe auf zivile Ziele, unter anderem auf Krankenhäuser, Schulen und Gebetsstätten, sowie die Hinrichtungen und die Ausübung sexueller Gewalt im Konflikt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diejenigen, die diese Straftaten begangen haben, nicht straffrei ausgehen dürfen; ist zutiefst besorgt über die humanitäre Krise und die massenhafte Vertreibung von Zivilisten;

3.      ist besorgt über die Zunahme jeglicher Form von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, mit denen Gewalt gegen Frauen und Kinder, insbesondere die Zwangsheirat von Mädchen, verhindert werden soll;

4.      begrüßt die Ankündigung, dass eine neue inklusive Regierung in Irak gebildet werden soll, und beglückwünscht Haider al-Abadi zu seiner Bestätigung im Amt als Iraks Premierminister; sichert seine weitere Unterstützung für den Verfassungsgebungsprozess zu und weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig eine politische Lösung der gegenwärtigen Krise ist und wie dringend notwendig die Bildung einer inklusiven Regierung ist; ruft alle regionalen Akteure dazu auf, einen Beitrag zu den Bemühungen zur Förderung der Sicherheit und Stabilität in Irak zu leisten und insbesondere die irakische Regierung dabei zu unterstützen, die sunnitische Minderheit einzubeziehen und die Armee zu einer unparteiischen Streitkraft umzustrukturieren, die alle politischen Kräfte und religiösen Gruppen repräsentiert;

5.      weist darauf hin, dass die in Syrien durch den brutalen Krieg des Assad-Regimes gegen das eigene Volk verursachte Instabilität das Erstarken des IS überhaupt erst ermöglicht hat; erklärt sich besorgt über die zunehmende Einmischung von extremistischen islamistischen Gruppen und von ausländischen Kämpfern in den Konflikt in Syrien, über die Zunahme der religiös und ethnisch motivierten Gewalthandlungen im Land sowie über die fortgesetzte Zersplitterung und die internen Spaltungen der Opposition; ist der Auffassung, dass für eine dauerhafte Lösung ein politischer Wandel dringend erforderlich ist, im Rahmen eines inklusiven politischen Prozesses unter der Führung Syriens und mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, und legt der Nationalen Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition zum wiederholten Male nahe, eine einheitlichere, alle beteiligten Parteien mit einbeziehende und organisierte Opposition zu bilden, sowohl intern als auch extern;

6.      hält es für wichtig, dass alle Akteure den besonders schutzbedürftigen Gruppen der irakischen und syrischen Gesellschaft, wie ethnischen und religiösen Minderheiten, etwa Christen, Jesiden und Turkmenen, in der derzeitigen Krise militärischen Schutz gewähren, und dass sie an künftigen dauerhaften Lösungen beteiligt werden, mit dem Ziel, ihr Leben und die Tradition des Zusammenlebens zwischen Kulturen, Ethnien und Religionen in diesem Land im Interesse einer Zukunft für Irak und Syrien zu erhalten;

7.      lehnt die Bekanntmachung der Führung des IS über die Schaffung eines Kalifats in den von ihr kontrollierten Gebieten entschieden ab und erklärt sie für rechtswidrig, lehnt außerdem jede einseitige, mit Gewalt durchgesetzte Änderung international anerkannter Grenzen ab und fordert die Einhaltung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bevölkerung in den vom IS kontrollierten Gebieten;

8.      wiederholt seinen Standpunkt, wonach mit der politischen Lösung die Einheit, die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit Iraks und Syriens gewahrt werden soll;

9.      hält einen regionalen Dialog sowie eine regionale Zusammenarbeit für notwendig, um die Probleme in der Region anzugehen und dem IS und anderen radikalen Gruppen Einhalt zu gebieten; hebt hervor, dass die EU eine umfassende politische Strategie für die Region entwickeln sollte, in die insbesondere der Iran, Saudi-Arabien und die Golfstaaten einbezogen werden müssen, da sie für jeden Versuch einer Deeskalation in Syrien und im Irak unverzichtbar sind; fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die EU, auf, einen solchen Dialog zu fördern und alle wichtigen Parteien einzubeziehen;

10.    begrüßt die Anstrengungen, die die irakische Regierung gemeinsam mit lokalen und regionalen Behörden und in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen unternommen hat, um den dringenden humanitären Bedürfnissen derjenigen gerecht zu werden, die infolge des gegenwärtigen Konflikts vertrieben wurden, und sich mit der Bedrohung durch den Terrorismus auseinanderzusetzen, mit der alle Iraker konfrontiert sind, und fordert, dass diese Anstrengungen intensiviert werden;

11.    betont, dass in Anbetracht des noch nie da gewesenen Ausmaßes der Krise das Leid von Millionen Syrern und Irakern, die grundlegende Güter und Dienstleistungen benötigen, zu lindern, für die EU und die internationale Gemeinschaft insgesamt Vorrang haben muss; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nochmals auf, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden, ihre Hilfe für syrische Flüchtlinge aufzustocken und ihre diesbezüglichen Anstrengungen wirkungsvoller zu koordinieren; verurteilt die stetige Behinderung der Versuche, humanitäre Hilfe zu leisten, und fordert alle am Konflikt beteiligten Seiten, insbesondere das Assad-Regime und den IS, auf, die universalen Menschenrechte zu achten, unverzüglich zuzulassen, dass humanitäre Hilfe über alle möglichen Kanäle, auch über Grenzen und Konfliktlinien hinweg, geleistet und die Sicherheit von medizinischen Hilfskräften und Mitarbeitern humanitärer Organisationen gewährleisten werden kann; fordert die EU auf, Druck auf alle Geber auszuüben, damit sie ihre Zusagen einhalten und ihre Versprechen rasch einlösen; begrüßt die Zusagen der EU-Mitgliedstaaten, zumal die Union der größte Geldgeber ist und auch für die Zukunft Zusagen macht;

12.    verweist auf die Erklärung des VN- und OVCW-Sonderkoordinators, der erklärte, dass 96% der syrischen Chemiewaffen zerstört wurden; fordert, dass die verbleibenden Waffen gemäß dem Rahmen zur Beseitigung der syrischen Chemiewaffen deaktiviert werden;

13.    weist darauf hin, dass Terrorismus in all seinen Formen und Ausprägungen eine der größten Gefahren für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit darstellt, und dass alle Terrorakte, wann auch immer und durch wen sie auch begangen wurden, Verbrechen darstellen und nicht gerechtfertigt werden können, unabhängig von der Motivation; bekräftigt, dass Terrorismus mit keiner Religion, Staatsangehörigkeit oder Zivilisation in Verbindung gebracht werden darf;

14.    ist zutiefst besorgt über die zunehmende Beteiligung ausländischer Kämpfer im Konflikt und weist auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Januar 2014 über die Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung[4] hin, in der sie die Mitgliedstaaten auffordert, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um zu verhindern, dass sich potenzielle Kämpfer nach Syrien begeben und sich nach ihrer Rückkehr Gefechte mit ausländischen Kämpfern liefern; hält Prävention, Einbeziehung, Rehabilitierung und Reintegration für sehr wichtig; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch untereinander und mit der Türkei zu intensivieren;

15.    begrüßt den Beschluss der Arabischen Liga vom 7. September 2014, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sich dem IS entgegenzustellen und mit gemeinsamen internationalen, regionalen und nationalen Anstrengungen die Milizen in Syrien und Irak zu bekämpfen und der Resolution 2170 des UN-Sicherheitsrats Geltung zu verschaffen; fordert die Arabische Liga auf, eine Änderung des Arabischen Übereinkommens von 1998 zur Bekämpfung des Terrorismus zu prüfen, damit sie in der Lage ist, dem globalen Terrorismus mit allen Mitteln – militärisch, politisch, intellektuell und wirtschaftlich – entgegenzutreten;

16.    begrüßt dass die Konferenz für Frieden und Sicherheit in Irak, die auf Initiative Frankreichs einberufen wurde, zusammentritt, und fordert die Vertragsparteien auf, eine internationale Strategie zur Bekämpfung aller terroristischer Handlungen des IS in der Region auszuarbeiten, insbesondere, indem dessen Vermögenswerte eingefroren und Maßnahmen gegen die anhaltende Rekrutierung von Dschihadisten ergriffen werden;

17.    begrüßt die Anstrengungen der USA und ihrer Partner, dem Vordringen des IS Einhalt zu gebieten und den Zugang für humanitäre Hilfe zu erleichtern; nimmt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. August zur Kenntnis, in denen die Entscheidung der Mitgliedstaaten unterstützt wird, Irak mit militärischem Material zu versorgen, auch die kurdische Nationalregierung;

18.    ist besorgt darüber, dass der IS durch den Verkauf von Öl Einnahmen generiert; nimmt die Absicht der EU zur Kenntnis, die Sanktionen zu verschärfen, um den IS daran zu hindern, Öl zu verkaufen; fordert die EU daher auf, Sanktionen gegen alle zu verhängen, die an der Beförderung, der Raffinerie und dem Inverkehrbringen von Öl aus Gebieten, die von dem IS kontrolliert werden, beteiligt sind, und gleichzeitig die Finanzströme rigoros zu kontrollieren, um zu verhindern, dass der IS wirtschaftlich tätig sein und Steueroasen ausnutzen kann;

19.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Repräsentantenrat des Irak, der Regionalregierung von Kurdistan, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.