Entschließungsantrag - B8-0136/2014Entschließungsantrag
B8-0136/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Libyen

16.9.2014 - (2014/2844(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Fabio Massimo Castaldo, Ignazio Corrao, Valentinas Mazuronis im Namen der EFDD-Fraktion

Verfahren : 2014/2844(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0136/2014
Eingereichte Texte :
B8-0136/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0136/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Libyen

(2014/2844(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine vorausgegangenen Entschließungen zu Libyen, insbesondere die Entschließung vom 10. März 2011 zu den südlichen Nachbarländern der EU, insbesondere Libyen[1], und vom 15. September 2011 zur Lage in Libyen[2],

–       in Kenntnis der Ernennung von Bernardino León vom 14. August 2014 als neuem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Libyen,

–       in Kenntnis der gemeinsamen EAD-Erklärung der Sondergesandten für Libyen vom 27. Juli 2014,

–       in Kenntnis der Erklärungen des Sprechers des EAD zur Lage in Libyen vom 14. Juli und 25. August 2014,

–       in Kenntnis der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Libyen, einschließlich der Resolution vom 27. August 2014 (S/RES/2174 (2014)),

–       in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. August 2014 zu Libyen,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. August 2014,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Europa seit dem Sturz von Muammar Gaddafi im Jahr 2011 nicht in der Lage ist, eine schlüssige Strategie zu entwickeln, um Libyen dabei zu unterstützen, einen demokratischen Übergang zu erreichen; in der Überzeugung, dass dieser Mangel an Strategie und Vision zu der derzeitigen politischen und Sicherheitskrise in Libyen geführt hat;

B.     in der Erwägung, dass Streitkräfte, die dem ehemaligen General Haftar unterstehen, am 16. Mai 2014 eine groß angelegte Luft- und Bodenoffensive mit dem Codenamen „Operation Dignity“ gegen bewaffnete islamistische Gruppen in Bengasi gestartet haben;

C.     in Kenntnis des Urteils des Obersten Gerichtshofs Libyens vom 9. Juni 2014, durch das die Ernennung von Ministerpräsident Ahmed Maitieg durch den Allgemeinen Nationalkongress für verfassungswidrig erklärt wurde; in Kenntnis der Wahlen zu einem Repräsentantenhaus vom 25. Juni 2014;

D.     in der Erwägung, dass das am 25. Juni 2014 gewählte Repräsentantenhaus den früheren Allgemeinen Nationalkongress als legitimes Gremium der Vertreter Libyens ersetzt hat; in der Erwägung, dass das Repräsentantenhaus aus Gründen der Sicherheit in die östliche Kleinstadt Tobruk umgezogen ist;

E.     in der Erwägung, dass eine Koalition aus islamistischen und Misrata-Milizen als Reaktion darauf die Operation „Libya Dawn“ gestartet haben, und dass sie am 23. August 2014 nach Kämpfen, die fast einen Monat dauerten, den internationalen Flughafen von Tripolis den Zintan-Milizen abgenommen haben; in der Erwägung, dass das neue Parlament Libyens, das Repräsentantenhaus, die Gruppen, die nunmehr den Flughafen kontrollieren, als „terroristische Organisationen“ bezeichnet hat;

F.     in der Erwägung, dass nicht identifizierte Kriegsflugzeuge am 24. August 2014 Angriffe gegen Ziele in Libyens Hauptstadt Tripolis geflogen haben;

G.     in der Erwägung, dass der Allgemeine Nationalkongress am 25. August 2014 erneut zusammengetreten ist und den von Islamisten unterstützten Omar al-Hasi zum Ministerpräsidenten gewählt und ihn aufgefordert hat, eine Regierung zu bilden;

H.     in Kenntnis des Treffens von Nachbarstaaten Libyens vom 25. August 2014 in Kairo, auf dem der Botschafter Libyens in Ägypten Unterstützung und Schutz durch das Ausland für seine Ölfelder, Flughäfen und andere staatliche Einrichtungen angefordert hat;

I.      in der Erwägung, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte in Libyen bislang im Jahr 2014 die beispiellose Zahl von 140 000 erreicht hat; in Kenntnis der Berichte des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, nach denen 1 600 Menschen seit Juni bei dem Versuch, Europa zu erreichen, zu Tode gekommen sind, und dass Italien mehr als 80 000 Migranten seit Anfang des Jahres aufgenommen hat;

1.      verurteilt scharf die anhaltende Gewalt im ganzen Land, die Tötungen, die Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und die sich daraus ergebenden humanitären Auswirkungen; betont erneut, wie wichtig es ist, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind;

2.      ist besorgt über die Verschlechterung der Menschenrechte in Libyen, die Eskalation der Gewalt und die Auswirkungen der Kämpfe auf die Zivilbevölkerung; glaubt, dass die derzeitige Situation die Stabilität nicht nur des Landes sondern der gesamten Region untergraben könnte;

3.      betont erneut die Bedeutung der Zusammenarbeit der libyschen Regierung mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH); begrüßt die Erklärung der Staatsanwältin des IStGH vom 25. Juli 2014, in der sie ankündigte, dass ihr Amt nicht zögern werde, diejenigen zu ermitteln und zu verfolgen, die in Libyen Straftaten begehen, für die der Gerichtshof zuständig ist, und zwar unabhängig von ihrem offiziellen Status oder ihrer Zugehörigkeit;

4.      fordert eine sofortige Waffenruhe durch alle Seiten; unterstützt insofern nachdrücklich die Bemühungen des neu ernannten Sondergesandten der Vereinten Nationen Bernardino León und die Mission der Vereinten Nationen für Libyen (UNSMIL);

5.      lehnt eine externe Einmischung in Libyen ab, die derzeitige Spaltungen vertiefen und Libyens demokratischen Übergang untergraben würde; ist davon überzeugt, dass unilaterale militärische Aktionen kein gangbarer Weg für eine Lösung der Krise darstellen, und ist der Auffassung, dass jede Intervention friedlicher Art sein und unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen erfolgen sollte;

6.      ist zutiefst besorgt über den Mangel an Grenzkontrollen in Libyen und die Bedrohung, die vom illegalen Waffenhandel und -schmuggel in der Region sowie von ungesicherten Waffen und ungesicherter Munition im Land und deren Verbreitung ausgeht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Resolution 2174 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, durch die die bestehenden internationalen Sanktionen gegen Libyen so ausgeweitet wurden, dass Personen aufgenommen wurden, die Handlungen begehen oder unterstützen, „die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Libyens bedrohen oder den erfolgreichen Abschluss seines politischen Übergangs behindern oder untergraben“; hält diese Bestimmungen für einen notwendigen Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen politischen Übergang;

7.      würdigt die vereinten Anstrengungen der Nachbarländer, Libyen bei der Bewältigung der Krise zu helfen, sowie ihre Solidarität beim Umgang mit Vertriebenen, die Libyen verlassen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Rolle Ägyptens bei der Organisation der Konferenz vom 25. August 2014 in Kairo; fordert alle diese Parteien auf, sobald wie möglich die Bestimmungen der Resolution 2175 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Aufspüren und zur Vernichtung von Waffen umzusetzen;

8.      fordert die internationalen und regionalen Akteure auf, sich weiterhin konstruktiv für die Unterstützung einer sofortigen Einstellung von Kampfhandlungen zu engagieren; fordert die internationale Gemeinschaft auf, bei ihrer Unterstützung und Hilfe für libysche Institutionen nicht nachzulassen, und fordert die EU auf, eine neue umfassende Strategie zu entwickeln, um Libyen während und nach dem Übergang zu unterstützen, und ihre humanitäre Hilfe zur Unterstützung der Bevölkerung großzügig aufzustocken; fordert die Afrikanische Union und die Arabische Liga auf, ihren politischen Einfluss geltend zu machen, um Dritte davon abzuhalten, irgend eine Seite des Konflikts zu finanzieren;

9.      fordert die Interimsregierung und das gewählte Repräsentantenhaus auf, ihre Aufgaben umsichtig und im Interesse des gesamten Landes wahrzunehmen, dringend eine Regierung zu bilden, an der wirklich alle beteiligt sind, und in vollem Umfang ihre Rolle bei der Schaffung der Dynamik für eine politische Beilegung zu spielen, an der alle beteiligt sind und die alle politischen Akteure und die Minderheiten des Landes einbezieht;

10.    fordert die EU auf, eine neue gemeinsame Strategie für die Steuerung von Migrantenströmen aus Libyen und Nordafrika zu entwickeln; glaubt, dass Lastenteilung die Grundlage einer solchen Strategie sein sollte; fordert die EU auf, rechtliche Mittel zu entwickeln und umzusetzen, um für Zugang zur EU zu sorgen, und fordert die EU auf, diejenigen südlichen Mitgliedstaaten, die die größten Lasten zu tragen haben, beispielsweise durch die Bereitstellung von Mitteln in angemessener Höhe und möglicherweise eines erweiterten Mandats für die Tätigkeiten von FRONTEX zu unterstützen;

11.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und dem libyschen Repräsentantenhaus zu übermitteln.