ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen der Türkei, die zu Spannungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns führen
5.11.2014 - (2014/2921(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Johannes Cornelis van Baalen, Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE‑Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0211/2014
B8‑0212/2014
Entschließung des Europäischen Parlaments zu türkischen Maßnahmen, die zu Spannungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns führen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen vom 12. März 2014 zu dem Fortschrittsbericht 2013 über die Türkei[1] und vom 13. Juni 2013 zur Lage in der Türkei[2],
– unter Hinweis auf die Einfahrt des türkischen Forschungsschiffes „Barbaros“ in die Gewässer der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns am Montag, 20. Oktober 2014, und den darauffolgenden Beschluss der Regierung der Republik Zypern am Dienstag, 21. Oktober 2014, einen Acht‑Punkte‑Plan anzunehmen, um dieses Vorgehen der türkischen Regierung zu sanktionieren, u. a. mit einer erneuten Blockade von Kapiteln bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sowie einer Reihe weiterer politischer und diplomatischer Maßnahmen,
– unter Hinweis darauf, dass die von den Vereinten Nationen geleiteten Gespräche mit dem Ziel einer umfassenden Regelung der Teilung Zyperns vor Kurzem gescheitert sind, nachdem die Türkei Schritte zur Durchführung maritimer seismischer Forschungen nach Öl und Gas innerhalb der von der Republik Zypern beanspruchten ausschließlichen Wirtschaftszone unternommen hatte,
– unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Türkei die Republik Zypern seit der Teilung Zyperns im Jahre 1974 nicht anerkennt und die Türkei kein Unterzeichnerstaat des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) ist, das von Zypern unterzeichnet und ratifiziert wurde,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass nur mit einer umfassenden Regelung in Bezug auf die Teilung Zyperns nach den festgelegten Parametern einer aus zwei Gemeinschaften und zwei Teilgebieten bestehenden föderativen Struktur Frieden, Stabilität und wirtschaftliche Vorteile für beide Gemeinschaften sichergestellt werden können;
B. in der Erwägung, dass die zum Stillstand gekommenen Gespräche mit Blick auf eine umfassende Lösung der Zypern‑Frage wieder aufgenommen werden müssen und dass die anhaltende türkische Unterstützung einer Beilegung auf dem Verhandlungswege mit entsprechenden konkreten Handlungen einhergehen muss, um zwischen allen Parteien ein Klima des Vertrauens aufzubauen;
C. in der Erwägung, dass die Entdeckung großer Kohlenwasserstoffvorkommen im Verlauf des letzten Jahres im östlichen Mittelmeer und um Zypern herum einer politischen Lösung in Bezug auf die Teilung der Insel wieder neuen Auftrieb geben sollte und dass diese Ressourcen so genutzt werden sollten, dass sie beiden Gemeinschaften Zyperns zugutekommen;
1. fordert die türkische Regierung auf, von weiteren Aktivitäten der maritimen Forschung in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern abzusehen, die türkischen Schiffe abzuziehen und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
2. betont, dass die Republik Zypern das uneingeschränkte Recht und das Hoheitsrecht hat, die natürlichen Ressourcen in seiner ausschließlichen Wirtschaftszone zu erforschen, und dass die maritimen Untersuchungen der Türkei als rechtswidrig sowie provokativ angesehen werden müssen;
3. fordert die Kommission auf, der Republik Zypern, Griechenland und der Türkei rechtliche Unterstützung anzubieten, die Unterzeichnung des SRÜ durch die Türkei zu erleichtern und auf Lösungen für den Streit um den Festlandsockel in der Ägäis und für den aktuellen Konflikt mit der Republik Zypern hinzuarbeiten;
4. bekundet, dass es weiterhin für Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eintritt und diese unterstützt, damit die Zypern‑Frage umfassend gelöst wird, wie von den beiden Volksgruppenführern in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 11. Februar 2014 bekräftigt wurde; bedauert, dass diese Gespräche jetzt zu einem Stillstand gekommen sind;
5. fordert beide Gemeinschaften Zyperns sowie Griechenland und insbesondere die Türkei dazu auf, weitere Anstrengungen zur Förderung einer raschen Wiederaufnahme dieser Verhandlungen zu unternehmen und jegliche Handlungen oder Maßnahmen zu unterlassen, die als Provokationen aufgefasst werden können; fordert die Kommission auf, dringend zu prüfen, wie auf die Wiederaufnahme der Gespräche hingewirkt werden kann und ob weitere Beschlüsse der EU oder eine Teilnahme der EU an diesen Gesprächen hilfreich wären;
6. betont, dass eine Lösung der Teilung Zyperns den Abbau der Kohlenwasserstoffressourcen in den Gewässern Zyperns wesentlich erleichtern würde und dass eine Normalisierung der Beziehungen zur Türkei zu beträchtlichen wirtschaftlichen Gewinnen für die Türkei und beide Gemeinschaften Zyperns führen würde;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0235.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0277.