Entschließungsantrag - B8-0213/2014Entschließungsantrag
B8-0213/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären Lage im Südsudan

5.11.2014 - (2014/2922(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Judith Sargentini, Heidi Hautala, Jordi Sebastià, Maria Heubuch, Bodil Ceballos, Igor Šoltes, Bart Staes, Davor Škrlec im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0213/2014

Verfahren : 2014/2922(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0213/2014
Eingereichte Texte :
B8-0213/2014
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Angenommene Texte :

B8‑0213/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Lage im Südsudan

(2014/2922(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf das 2005 geschlossene Umfassende Friedensabkommen für den Sudan,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966,

–       unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981,

–       unter Hinweis auf den am 24. April 2012 in einem Kommuniqué des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union veröffentlichten Fahrplan für den Sudan und den Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Untersuchungskommission der Afrikanischen Union für den Südsudan, die den Menschenrechtsverletzungen nachgeht, die seit dem Ausbruch des Konflikts am 15. Dezember 2013 verübt wurden,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Südsudan, insbesondere die Entschließung vom 10. Dezember 2013 zu den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklung und des Staatsaufbaus im Südsudan[1] und die Entschließung vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan[2],

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 23. Januar 2014 und vom 10. Mai 2014 zur Lage im Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin vom 28. August 2014 zur Lage im Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Rates der Europäischen Union vom 10. Juli 2014 zum Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Januar 2014 und vom 17. März 2014 zum Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständigen Mitglieds der Kommission, Kristalina Georgieva, vom 25. September 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki‑moon, vom 30. Oktober 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) vom 20. Oktober 2014,

–       unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Kampfhandlungen und die Zusammenstöße am 15. Dezember 2013 einsetzten, nachdem der der ethnischen Gruppe der Dinka angehörende Präsident des Landes, Salva Kiir, seinen abgesetzten Vizepräsidenten Riek Machar, welcher der ethnischen Gruppe der Nuer angehört, beschuldigt hatte, einen Staatsstreich gegen ihn in die Wege geleitet zu haben, was von Riek Machar abgestritten wurde;

B.     in der Erwägung, dass die politische Stabilität im Südsudan bereits lange vor dem Ausbruch der Gewalt im Dezember 2013 von den ungelösten und langwierigen Rivalitäten zwischen dem Präsidenten Kiir und dem ehemaligen Vizepräsidenten Machar bedroht war, die auf die 1991 innerhalb der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLM) von der Gruppe um John Garang erfolgte Abspaltung zurückgehen; in der Erwägung, dass die politischen Streitigkeiten der beiden Männer über die Führung, die Regierungsform und die einzuschlagende Richtung des Landes von beiden Seiten durch die Instrumentalisierung der ethnischen Identität angeheizt wurden;

C.     in der Erwägung, dass die südsudanesischen Konfliktparteien am 7. Januar 2014 in Addis Abeba Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) aufgenommen haben; in der Erwägung, dass bei den Friedensgesprächen trotz immer drängenderer Forderungen der internationalen Gemeinschaft nach Kompromissen kaum Fortschritte erzielt wurden;

D.     in der Erwägung, dass am 23. Januar 2014 ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet wurde, das am 9. Mai 2014 zwar bekräftigt wurde, aber immer wieder gebrochen wird;

E.     in der Erwägung, dass es im Südsudan seit der Erklärung der Unabhängigkeit des Landes vom Sudan im Jahr 2011 immer wieder zu Gewalt zwischen Stammesmilizen gekommen ist; in der Erwägung, dass bei den Gewaltausbrüchen Tausende Zivilisten ums Leben kamen und die humanitäre Lage noch schlechter geworden ist;

F.     in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die Krise im Südsudan als Krise der Stufe 3 – die höchste Kategorie für humanitäre Krisen – eingestuft haben;

G.     in der Erwägung, dass etwa 1,9 Millionen Menschen im Südsudan aus ihrer Heimat vertrieben wurden und 469 000 dieser Flüchtlinge in benachbarten Ländern Zuflucht gesucht haben; in der Erwägung, dass das Land gleichzeitig circa 250 000 Flüchtlinge in erster Linie aus dem Sudan beherbergt; in der Erwägung, dass aufgrund der anhaltend unsicheren Lage voraussichtlich noch mehr Menschen im Südsudan vertrieben werden;

H.     in der Erwägung, dass im Südsudan nach wie vor eine Nahrungsmittelkrise besteht, auch wenn unter anderem durch humanitäre Hilfe eine Hungersnot der am stärksten gefährdeten Menschen verhindert werden konnte; in der Erwägung, dass davon ausgegangen wird, dass 1,5 Millionen Menschen auch weiterhin krisen- bzw. notlagenbedingt Ernährungsunsicherheit ausgesetzt sein werden; in der Erwägung, dass Frauen in besonderem Maße von Ernährungsunsicherheit betroffen sind, da 57 % der Haushalte in den Schutzgebieten von Frauen geführt werden;

I.      in der Erwägung, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Kommission im Jahr 2014 bislang Unterstützung im Wert von über 254 Millionen EUR geleistet haben; in der Erwägung, dass die Kapazität und die Mittelausstattung der humanitären Einsätze im Sudan bei weitem nicht ausreichen, um den riesigen Bedarf zu decken;

J.      in der Erwägung, dass im Rahmen des Konflikts beide Seiten Gräueltaten begehen; in der Erwägung, dass die größte Befürchtung darin besteht, dass die Kampfhandlungen zwischen den Kräften von Präsident Salva Kiir und den mit seinem ehemaligen Stellvertreter Riek Machar verbündeten Rebellen mit Ende der Regenzeit in diesem Monat wieder aufgenommen werden; in der Erwägung, dass führende Hilfsorganisationen wie Oxfam, CARE und CAFOD davor gewarnt haben, dass bei einer Wiederaufnahme der Kampfhandlungen in Teilen des Südsudan Anfang nächsten Jahres eine Hungersnot ausbrechen könnte;

K.     in der Erwägung, dass der Erlass eines Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen (NGO), das darauf abzielt, die Arbeit von NGO und der Zivilgesellschaft im Südsudan zu erschweren, auf Dezember verschoben wurde; in der Erwägung, dass dieses Gesetz – sofern es in Kraft tritt – schwerwiegende Folgen für die Hilfseinsätze haben könnte, und dies ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem die internationale Gemeinschaft versucht, den Ausbruch einer Hungersnot zu verhindern;

L.     in der Erwägung, dass die Feindseligkeiten und die unsichere Lage in mehreren Gliedstaaten – in erster Linie in Unity und Upper Nile – nach wie vor humanitäre Einsätze behindern und humanitären Helfern den Zugang auf der Straße und in der Luft erschweren;

M.    in der Erwägung, dass die Wirtschaft des Südsudan – abgesehen von Spenden und humanitärer Hilfe – praktisch ausschließlich vom Erdölsektor abhängt;

N.     in der Erwägung, dass die Mehrheit der Bevölkerung in extremer Armut lebt, obwohl das Land reich an Erdöl und natürlichen Ressourcen ist und die Erdölausfuhren mehr als 70 % des BIP und etwa 90 % der staatlichen Einnahmen ausmachen;

O.     in der Erwägung, dass die Einnahmen aus der Erdölindustrie gewaltsame Konflikte geschürt haben; in der Erwägung, dass ein reformierter Sudan das Potenzial hat, seinen Reichtum an Ressourcen von einem Fluch – als der er sich derzeit darstellt – in einen Segen zu verwandeln, der dem Land Wohlstand bringt;

P.     in der Erwägung, dass eine demokratische politische Lösung für den derzeitigen Konflikt gefunden und der Weg für demokratisch eingesetzte Institutionen geebnet werden sollte, damit ein lebensfähiger Staat aufgebaut werden kann;

1.      verurteilt die von beiden Konfliktparteien begangenen Gräueltaten aufs Schärfste; verurteilt insbesondere in höchstem Maße die verbreiteten Tötungen – häufig aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit – von Zivilisten, die massive Zerstörung und Plünderung zivilen Eigentums und die Morde an humanitären Helfern; verurteilt außerdem die von Offizieren der Armee begangenen eklatanten Menschenrechtsverletzungen wie Folter und sexuelle Gewalt, wozu auch Gewalt gegen Kinder – von denen einige den Folgen dieser schrecklichen Gräueltaten erlagen –, Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren und willkürliche Verhaftungen mit den häufig damit verbundenen Misshandlungen gehören, die nach wie vor nicht bestraft werden; ist darüber hinaus zutiefst besorgt über die zunehmenden Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung, der Medien und der Zivilgesellschaft;

2.      betont, dass die einzige tragfähige Lösung dieser Krise darin besteht, die Differenzen zwischen den Konfliktparteien friedlich auszuräumen und den Interessen des Landes und seiner Menschen oberste Priorität einzuräumen; fordert beide Konfliktparteien auf, die Feindseligkeiten einzustellen und sich ernsthaft an Friedensverhandlungen zu beteiligen, damit das Ausmaß der humanitären Katastrophe begrenzt wird; fordert beide Seiten insbesondere auf, Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang zu gewähren und für die Teilhabe der Zivilgesellschaft am Friedensprozess zu sorgen;

3.      ist zutiefst besorgt über die ethnische Dimension des Konflikts; stellt mit tiefer Besorgnis fest, dass nach Monaten der Kampfhandlungen – die mindestens 10 000 Menschenleben gefordert und zu einem Wiederaufflammen der Morde aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit geführt haben – nach wie vor etwa 1,4 Millionen Menschen vertrieben sind; stellt außerdem fest, dass immer noch circa 100 000 Menschen in Lagern der Vereinten Nationen im ganzen Land Schutz suchen, da sie auch nach einer Beendigung der Kampfhandlungen aus Furcht nicht in ihre Heimat zurückkehren;

4.      fordert die Untersuchungskommission der Afrikanischen Union für den Südsudan, die den während des Konflikts begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts nachgeht und Empfehlungen zur Lösung des Konflikts, zu Versöhnung, Rechenschaftspflicht und institutionellen Reformen abgibt, auf, ihre Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen; fordert die Mitglieder der Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Menschenrechtsverletzungen gerichtlich geahndet werden und der Straffreiheit ein Ende bereitet wird, da andernfalls kein greifbarer und tragfähiger Versöhnungsprozess stattfinden kann;

5.      bedauert, dass die Parteien trotz der anhaltenden Vermittlungsbemühungen der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) um eine politische Beilegung des Konflikts im Südsudan und die Einsetzung einer Übergangsregierung der nationalen Einheit bislang kaum Fortschritte erzielt haben, da sie ihre sporadischen Kampfhandlungen vor Ort mit schwerwiegenden Folgen für die Zivilbevölkerung fortsetzen, so eine Verschärfung der humanitären Lage auslösen und gegen das Waffenstillstandsabkommen verstoßen;

6.      fordert die EU nichtsdestotrotz auf, die IGAD auch weiterhin sowohl materiell als auch finanziell in ihren Bemühungen um eine Vermittlung zwischen den beiden Konfliktparteien zu unterstützen und Personal für die Überwachung des Waffenstillstandsabkommens und für den Überprüfungsmechanismus bereitzustellen;

7.      fordert alle Nachbarstaaten des Südsudan und alle Regionalmächte auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Sicherheitslage im Land und in der Großregion zu verbessern und einen Weg hin zu einer friedlichen und dauerhaften politischen Lösung der gegenwärtigen Krise zu finden;

8.      weist darauf hin, dass nur dann Aussichten auf ein langfristiges friedliches Zusammenleben und auf Entwicklung bestehen, wenn umfassende institutionelle Reformen durchgeführt werden, die zu einer Regierungsform führen, mit der Rechtsstaatlichkeit sichergestellt ist; fordert aus diesem Grund den Südsudan auf, tragfähige institutionelle Reformen einzuleiten, mit denen unter anderem (i) der Schutz der Menschen- und der Grundrechte – einschließlich der Rechte besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen wie Frauen und ethnischer Minderheiten – garantiert wird, (ii) Mechanismen für eine friedliche Lösung des Konflikts geschaffen werden und ein Umfeld hergestellt wird, in dem alle verschiedenen Bevölkerungsgruppen des Landes friedlich zusammenleben können, und (iii) für die effiziente und gerechte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Beseitigung der Korruption gesorgt wird;

9.      verurteilt, dass der Zugang von Hilfsorganisationen nach wie vor durch die Kampfhandlungen erschwert wird und beide Seiten Gewalt gegen humanitäre Helfer, Ausrüstungen und Infrastruktur verüben; fordert die Regierung auf, in ihrem Einflussbereich ihren Verpflichtungen zur Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte nachzukommen und für den Schutz von Zivilisten zu sorgen;

10.    fordert die Parteien insbesondere auf, den Zugang von Hilfsorganisationen zu den Menschen, die die Hilfe am dringendsten benötigen, zu erleichtern, mit allen Mitarbeitern von Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten und sie dahingehend zu unterstützen, dass sie sich innerhalb des Landes frei bewegen können;

11.    fordert die internationale Gemeinschaft außerdem auf, ihre Finanzierungszusagen für den Südsudan und die Region einzuhalten und Ressourcen zu mobilisieren, um umgehend auf die Verschlechterung der humanitären Lage im Südsudan zu reagieren;

12.    betont, dass das Gesundheitswesen und die Nahrungsmittelversorgung im Südsudan zu den schlechtesten weltweit gehören und dass der Zugang zur medizinischen Grundversorgung aufgrund der Unterentwicklung, des anhaltenden Konflikts, der Übergriffe auf Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Schwierigkeiten beim Zugang zu vielen Gebieten kaum möglich ist; betont, dass insbesondere die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen unter der schlechten Gesundheitsversorgung leiden und hohe Kinder- und Frauensterblichkeitsraten die Folge sind;

13.    bedauert, dass viele grundlegende soziale Dienstleistungen aufgrund des Konflikts nicht mehr erbracht werden und Hunderttausende Kinder folglich keine Schule besuchen können; ist beunruhigt darüber, dass Kinder nach wie vor am stärksten unter der Gewalt und demzufolge unter psychischen Problemen leiden und dass sie keinen Zugang zu Dienstleistungen und Bildung genießen; fordert die Parteien auf, Kinder nicht mehr für einen Einsatz in den Streitkräften heranzuziehen und alle weiteren Misshandlungen von Kindern zu unterlassen;

14.    betont, dass sich nur dann eine friedliche Entwicklung vollziehen kann, wenn geeignete Institutionen und ein Rechtsrahmen für die Bewirtschaftung des Erdölreichtums des Landes geschaffen werden, die der ethnischen Vielfalt Rechnung tragen; fordert die EU insbesondere auf, eine langfristige Entwicklungsstrategie für den Südsudan zu unterstützen, die die Schaffung eines robusten Systems der guten Regierungsführung, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht (vor allem mit Blick auf die Umsetzung der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft) und den Aufbau von Infrastruktur-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialprogrammen ermöglicht, die mit den Einnahmen aus dem Erdölsektor und mit Entwicklungshilfe finanziert werden;

15.    fordert den Südsudan auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Einnahmen aus dem Erdölsektor den Menschen zugutekommen; fordert die Verhandlungsparteien auf, das Thema Transparenz und öffentliche Kontrolle im Erdölsektor in die Friedensvereinbarungen einzubeziehen, damit die Einnahmen aus diesen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes und für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung eingesetzt werden können;

16.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidentin der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Südsudan, dem Menschenrechtsbeauftragten des Südsudan, der Gesetzgebenden Nationalversammlung des Südsudan, den Organen der Afrikanischen Union, der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.