Entschließungsantrag - B8-0214/2014Entschließungsantrag
B8-0214/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären Lage im Südsudan

5.11.2014 - (2014/2922(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Mark Demesmaeker, Nirj Deva, Charles Tannock, Jan Zahradil im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0213/2014

Verfahren : 2014/2922(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0214/2014
Eingereichte Texte :
B8-0214/2014
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Angenommene Texte :

B8‑0214/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Lage im Südsudan

(2014/2922(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan und zum Südsudan, insbesondere die Entschließung vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan[1],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Oktober 2014 zu den fortwährenden Konflikten im Sudan,

–       unter Hinweis auf den Lagebericht Nr. 59 des OCHA (Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen) vom 23. Oktober 2014 über die Krise im Südsudan,

–       unter Hinweis auf den Lagebericht des OCHA (Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen) vom 15. Juli 2014,

–       unter Hinweis auf die von der Vorsitzenden der Kommission der afrikanischen Union, Nkosazana Dlamini-Zuma, am 4. Januar 2014 im Namen Afrikanischen Union veröffentlichte Pressemitteilung,

–       unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–       unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Republik Südsudan der fragilste Staat der Welt ist und (trotz des potenziellen Ölreichtums des Landes) zu den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern weltweit zählt, dass 50% seiner Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebt, das Land eine der höchsten Müttersterblichkeitsraten aufweist, der Analphabetismus bei etwa 75% liegt und nur ein Drittel der Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser hat; in der Erwägung, dass jedes Jahr mehr als eine Million Menschen von Ernährungsunsicherheit bedroht sind;

B.     in der Erwägung, dass seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Dezember 2013 mehr als 1,7 Millionen Menschen aus ihren Häusern geflüchtet sind, darunter 450 000, die Zuflucht in einem der Nachbarländer gesucht haben;

C.     in der Erwägung, dass der Südsudan gegenwärtig die schlimmste Nahrungsmittelkrise der Welt durchmacht, von der bis zu 7 Millionen Menschen betroffen sind, von denen 3,9 Millionen unter schwerer Ernährungsunsicherheit leiden, eine Situation, die möglicherweise 2015 zu einer Hungersnot führen könnte;

D.     in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen für den Südsudan die Notstandsstufe 3 – die höchste Stufe für humanitäre Krisen – ausgerufen haben, sowie in der Erwägung, dass das Land auf dem „Global Vulnerability and Crisis Assessment Final Index“ von ECHO nach der Zentralafrikanischen Republik an zweiter Stelle steht;

E.     in der Erwägung, dass die Lage der Kinder besonders besorgniserregend ist; in der Erwägung, dass in einem Land, in dem nahezu die Hälfte der Bevölkerung unter 15 Jahre alt ist, diese eine besonders schutzbedürftige Gruppe darstellt, die oft als Zielgruppe zur Rekrutierung von militärischem Personal dient;

F.     in der Erwägung, dass die wichtigsten humanitären Bedürfnisse Nahrung, sauberes Wasser, medizinische Versorgung, sanitäre Anlagen, Unterkunft und Schutz sind;

G.     in der Erwägung, dass seit Beginn der Krise 2,4 Millionen Menschen im Südsudan mit humanitärer Hilfe versorgt wurden; in der Erwägung, dass die EU – ihre Mitgliedstaaten und die Kommission – im Jahr 2014 bisher Unterstützung im Wert von über 245 Millionen EUR geleistet haben;

H.     in der Erwägung, dass humanitäre Hilfe unter besonders schwierigen Umständen geleistet wird, in denen Feindseligkeiten und Übergriffe auf humanitäre Helfer sowie die Verweigerung des Zugangs durch die Behörden den Zugang zu den Hilfsbedürftigen erheblich erschweren;

I.      in der Erwägung, dass die Kämpfe in der bevorstehenden Trockenzeit voraussichtlich an Heftigkeit zunehmen werden, und dadurch mehr Menschen gezwungen sein werden, aus ihren Häusern zu fliehen;

1.      fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Finanzierungszusagen für den Südsudan und die Region einzuhalten und Ressourcen zu mobilisieren, um umgehend auf die schwierige humanitäre Lage im Südsudan zu reagieren;

2.      verurteilt aufs Schärfste, dass die Feindseligkeiten im Südsudan wiederaufgeflammt sind, was der Sudanesische Volksbefreiungsbewegung in der Opposition (SPLM-IO) zugeschrieben wird;

3.      äußert sich zutiefst besorgt darüber, dass der andauernde Bürgerkrieg und die Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen schwerwiegende Auswirkungen auf die humanitäre Situation und die Sicherheitslage sowie politische, wirtschaftliche und soziale Folgen für das ohnehin krisenanfällige und instabile Land haben und ganz Ostafrika destabilisieren könnten; ist insbesondere über den ethnischen Aspekt des Konflikts besorgt; betont, dass das Streben nach Macht durch Gewalt oder eine Spaltung entlang ethnischer Grenzen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft;

4.      fordert beide Parteien mit Nachdruck auf, das im Mai 2014 in Addis Abeba unterzeichnete Friedensabkommen umzusetzen, das einem dauerhaften Waffenstillstand den Weg ebnet, wonach im Anschluss eine Übergangsregierung gebildet werden soll, die die neue Verfassung ausarbeiten und demokratische Wahlen organisieren soll;

5.      begrüßt die Bemühungen der Afrikanischen Union und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde IGAD um einen inklusiven Dialog und Vermittlung; fordert die EU auf, die IGAD weiterhin materiell und finanziell zu unterstützen und Personal zur Überwachung des Waffenstillstands und für den Überprüfungsmechanismus bereitzustellen;

6.      fordert langfristige Lösungen auf der Grundlage eines Aufbaus des Landes, zum Beispiel die Schaffung eines öffentlichen Dienstes, einer funktionsfähigen Verwaltung und Infrastruktur, die die Merkmale eines modernen Staates sind, zusammen mit Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Transparenz;

7.      fordert alle Nachbarstaaten des Südsudan und alle Regionalmächte auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Sicherheitslage im Land und in der Region zu verbessern und einen Weg hin zu einer friedlichen und dauerhaften politischen Lösung der gegenwärtigen Krise ausfindig zu machen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass insbesondere eine Zusammenarbeit mit dem Sudan zu einer Verbesserung der Beziehungen führen würde; glaubt, dass die Lösung von Problemen zum Beispiel im Zusammenhang mit der Aufteilung der Schulden und den Einnahmen aus dem Erdölgeschäft entscheidend ist, wenn militärische Konflikte in Zukunft vermieden werden sollen;

8.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Südsudan, dem Menschenrechtsbeauftragten für den Südsudan, der Gesetzgebenden Nationalversammlung des Südsudan, den Organen der Afrikanischen Union, der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD), den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.