Entschließungsantrag - B8-0215/2014Entschließungsantrag
B8-0215/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären Lage im Südsudan

5.11.2014 - (2014/2922(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Lola Sánchez Caldentey, Malin Björk, Merja Kyllönen, Patrick Le Hyaric, Miloslav Ransdorf, Marina Albiol Guzmán, Paloma López Bermejo, Ángela Vallina, Javier Couso Permuy, Kateřina Konečná im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2014/2922(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0215/2014
Eingereichte Texte :
B8-0215/2014
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Angenommene Texte :

B8‑0215/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Lage im Südsudan

(2014/2922(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan und zum Südsudan,

–       unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des für Internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständigen Mitglieds der Kommission, Kristalina Georgieva, vom 25. September 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde IGAD vom 20. Oktober 2014,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das dazugehörige Fakultativprotokoll,

–       unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und die drei dazugehörigen Fakultativprotokolle,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Republik Südsudan, in der Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen leben, nach einem Referendum, dass im Süden Sudans durchgeführt wurde, am 9. Juli 2011 unabhängig wurde;

B.     in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit des Südsudan die letzte Phase eines sechs Jahre währenden Friedensabkommens nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs war; in der Erwägung, dass Präsident Salva Kiir Mayardit nach internen Meinungsverschiedenheiten in der Führung der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung im Juli 2013 sein Kabinett vollständig auflöste und Vizepräsident Riek Machar des Amtes enthob;

C.     in der Erwägung, dass der Unsicherheit, der Unterentwicklung und der schlechten Regierungsführung in der Region, die sich über die gesamte Sahelzone bis zum Horn von Afrika erstreckt, nur begegnet werden kann, wenn folgende zugrundeliegende Ursachen bekämpft werden: extreme Armut, Klimawandel, die geostrategischen Interessen und Interventionen der EU und der internationalen Gemeinschaft, ungerechte Verteilung von Wohlstand und Ausbeutung der Ressourcen;

D.     in der Erwägung, dass in dem Machtkampf ethnische Spannungen geschürt und ausgenutzt werden und damit die Gefahr eines Abrutschens in einen ethnisch motivierten Krieg besteht, der den Südsudan an den Rand eines ausgewachsenen Bürgerkriegs bringen könnte;

E.     in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit des Südsudan offensichtlich nicht die gewünschten Auswirkungen auf die südsudanesischen Bevölkerungsgruppen insgesamt hatte;

F.     in der Erwägung, dass wichtige Fragen, wie beispielsweise die Festlegung des Grenzverlaufs, die Aufteilung der Einnahmen aus den Ölgeschäften und die Nutzung der Pipeline des Nordens, nach wie vor ungelöst sind;

G.     in der Erwägung, dass eine erhebliche Steigerung der Preise für Nahrungsmittel und Wasser, eine fehlende medizinische Versorgung, eine schlecht funktionierende Wirtschaft, eine chronische Ernährungsunsicherheit und ein hoher Grad an akuter Unterernährung zu Konflikten und zu Gewalt geführt haben;

H.     in der Erwägung, dass der Südsudan über äußerst fruchtbare landwirtschaftliche Flächen und neben Erdöl über natürliche Ressourcen wie Eisenerz, Kupfer, Diamanten und Gold verfügt;

I.      in der Erwägung, dass mehr als 10 000 Menschen im Konflikt im Südsudan getötet wurden und mindestens 1,8 Millionen aus ihren Häusern geflohen sind;

J.      in der Erwägung, dass der Südsudan auch Flüchtlinge aus Nachbarländern aufgenommen hat, zum Beispiel aus der Republik Kongo, Äthiopien und der Zentralafrikanischen Republik;

K.     in der Erwägung, dass die Hälfte der Bevölkerung des Südsudan Kinder sind;

1.      bedauert, dass Menschen in dem Konflikt ihr Leben verloren haben, und ist äußerst besorgt über die Entwicklung des Konflikts, der vielen Zivilisten das Leben kostet; fordert eine sofortige Waffenruhe zwischen den Kriegsparteien, und plädiert für eine unabhängige/neutrale Vermittlung mit dem Ziel, rasch eine dauerhafte Vereinbarung zu erzielen;

2.      fordert die Aushandlung einer gerechten und dauerhaften Lösung, damit die führenden Politiker des Südsudan ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und auf demokratischem Wege lösen können, sowie einen Prozess der nationalen Aussöhnung im Interesse aller sudanesischen Bevölkerungsgruppen;

3.      fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, entschlossene diplomatische Anstrengungen zu unternehmen, um beide Konfliktparteien davon zu überzeugen, die Kämpfe einzustellen und Verhandlungen im Hinblick auf eine friedliche, gerechte und dauerhafte Lösung des Konflikts aufzunehmen;

4.      fordert mit Nachdruck die sofortige Einstellung der Waffen- und Munitionslieferungen an den Südsudan und die gesamte Region; begrüßt, dass die EU ihr Waffenembargo für den Südsudan aufrechterhält;

5.      fordert die internationalen Organisationen, darunter die Europäische Union, auf, sich für eine integrale Vorgehensweise zu entscheiden, die sich strikt auf eine zivile und friedliche Unterstützung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses im Sudan beschränkt;

6.      spricht sich für die Teilhabe der Zivilbevölkerung an den Friedensverhandlungen aus und hält eine solche Teilhabe für entscheidend;

7.      betont, dass die südsudanesische Regierung die ihr zur Verfügung gestellten Mittel verwenden sollte, um die Ursachen für die katastrophale wirtschaftliche Lage des Landes, die Ungleichheit und die extreme Armut zu beseitigen;

8.      hält es für notwendig, dass die natürlichen Ressourcen des Landes, vor allem die Ölförderung, staatlich kontrolliert werden und dass der Staat sie zum Wohl seiner gesamten Bevölkerung nutzt;

9.      fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die humanitäre Hilfe aufzustocken und der Bevölkerung des Südsudan Lebensmittel, sauberes Wasser, Gesundheitsfürsorge und sanitäre Anlagen zur Verfügung zu stellen;  

10.    fordert alle Konfliktparteien auf, Zivilisten zu schützen, vor allem Frauen und Kinder, sowie medizinische Einrichtungen, Schulen und Zufluchtsorte;

11.    fordert die Behörden des Südsudan mit Nachdruck auf, die Bekämpfung der Straflosigkeit verstärkt voranzutreiben, indem Justizpersonal und Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Instrumenten geschult werden, die darauf abzielen, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu unterbinden;

12.    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Behörden im Südsudan mit Nachdruck auf, mit Gemeinschaften und Frauenrechtsorganisationen zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu hochwertiger Bildung sowie sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheitsdienste für Mädchen und Frauen bereitzustellen und zu fördern, wozu auch der Zugang zu Verhütungsmitteln und zu HIV/Aids-Untersuchungen beziehungsweise erforderlichenfalls zu HIV/AIDS-Behandlungen gehört;

13.    fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, zu verhindern, dass 50 000 Kinder an Hunger und Cholera sterben, wovor Hilfsorganisationen gewarnt haben;

14.    fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Finanzierungszusagen für den Südsudan und die Region einzuhalten und zusätzliche Ressourcen zu mobilisieren, um umgehend auf die Verschlechterung der humanitären Lage im Südsudan zu reagieren;

15.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung des Südsudan, der Afrikanischen Union, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.