Entschließungsantrag - B8-0220/2014Entschließungsantrag
B8-0220/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur humanitären Lage im Südsudan

5.11.2014 - (2014/2922(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Linda McAvan, Norbert Neuser, Arne Lietz, Enrique Guerrero Salom, Vincent Peillon, Marlene Mizzi, Michela Giuffrida, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Doru-Claudian Frunzulică im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0213/2014

Verfahren : 2014/2922(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0220/2014
Eingereichte Texte :
B8-0220/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0220/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Lage im Südsudan

(2014/2922(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Südsudan, insbesondere die Entschließung vom 10. Dezember 2013 zu den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich der Entwicklung und Stärkung des Staates im Südsudan[1] und die Entschließung vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan[2],

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 23. Januar 2014 sowie vom 10. Mai 2014 zur Lage im Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der HR/VP vom 28. August 2014 zur Lage im Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 10. Juli 2014 zum Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Januar 2014 und 17. März 2014 zum Südsudan,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion zuständigen Mitglieds der Kommission, Kristalina Georgieva, vom 25. September 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vom 30. Oktober 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) vom 20. Oktober 2014,

–       unter Hinweis auf den Fahrplan für Sudan und Südsudan, der in dem am 24. April 2012 vom Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union veröffentlichten Kommuniqué dargelegt ist und der von der EU uneingeschränkt unterstützt wird,

–       unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der politische Konflikt damit begann, dass der Präsident des Landes, Salva Kiir, seinen abgesetzten Vizepräsidenten, Riek Machar, beschuldigte, einen Staatsstreich gegen ihn angezettelt zu haben; in der Erwägung, dass Riek Machar bestreitet, einen Versuch zur Anzettelung eines Staatsstreichs unternommen zu haben;

B.     in der Erwägung, dass die monatelangen Kämpfe nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als 10 000 Menschenleben gefordert haben und zahlreichen Berichten zufolge furchtbare Grausamkeiten und ethnisch motivierte Ausschreitungen stattgefunden haben, die zum Teil als Kriegsverbrechen einzustufen sind;

C.     in der Erwägung, dass der Südsudan der jüngste und instabilste Staat der Welt ist und auf der von der Kommission geführten Liste der Staaten, deren humanitäre Lage und Krisenstatus besonders brisant ist, an zweiter Stelle rangiert;

D.     in der Erwägung, dass die Konfliktparteien im Südsudan am 7. Januar 2014 in Addis Abeba unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) Verhandlungen aufgenommen haben;

E.     in der Erwägung, dass am 23. Januar 2014 ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet wurde, das am 9. Mai 2014 zwar nochmals bestätigt wurde, das aber nach wie vor gebrochen wird, ohne dass die dafür Verantwortlichen bestraft werden;

F.     in der Erwägung, dass die Friedensverhandlungen mit Blick auf eine dauerhafte Konfliktlösung kaum Fortschritte gebracht haben und dass der Koordinator für humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen darauf hingewiesen hat, dass die Chancen für einen dauerhaften Frieden sowohl auf politischer Ebene als auch zwischen den verschiedenen Gemeinschaften nicht gut stehen;

G.     in der Erwägung, dass die Truppen Präsident Kiirs und die Riek Machar treuen Rebellen seit Ende der Regenzeit ihre kämpferischen Auseinandersetzungen wieder aufgenommen haben und sich die Kämpfe in der Trockenzeit wahrscheinlich weiter zuspitzen werden, wenn es zu keiner politischen Lösung kommt;

H.     in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass die humanitäre Krise in dieser ohnehin krisenanfälligen Region auf weitere Gebiete übergreift, zumal sich bereits sudanesische Rebellenverbände und ugandische Truppen an den Kampfhandlungen beteiligen;

I.      in der Erwägung, dass nach Aussage der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum Thema sexuelle Gewalt in Konflikten, Zainab Bangura, im Rahmen des Konflikts sexuelle Gewalttaten von alarmierender Grausamkeit verübt worden sind; in der Erwägung, dass weiterhin nicht bestätigte Meldungen im Umlauf sind, wonach im Südsudan Kindersoldaten rekrutiert werden;

J.      in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die Krise im Südsudan als Krise der Stufe 3 – die höchste Stufe für humanitäre Krisen – eingestuft haben;

K.     in der Erwägung, dass seit Anfang des Jahres 3,5 Millionen Menschen im Südsudan humanitäre Hilfe erhalten haben; in der Erwägung, dass eine Hungersnot dank einer Kombination aus lokalen Bewältigungsstrategien und internationaler humanitärer Hilfe verhindert werden konnte;

L.     in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 3,8 Millionen Südsudanesen humanitärer Hilfe bedürfen, 1,4 Millionen im eigenen Land vertrieben wurden und mehr als 470 000 in Nachbarländern Zuflucht suchen;

M.    in der Erwägung, dass Nahrung, Trinkwasser, medizinische Versorgung, Obdach, sanitäre Anlagen, Hygiene, die Abwehr von Seuchen (wie Cholera) und entsprechende Schutzmaßnahmen die am dringendsten erforderlichen humanitären Hilfeleistungen sind; in der Erwägung, dass den Überlebenden sexueller Gewalttaten in verstärktem Maße psychologisch-soziale Unterstützung zukommen muss;

N.     in der Erwägung, dass die Prognosen für 2015 im Bereich Ernährungssicherheit für das Land pessimistisch ausfallen: Wenn die Kampfhandlungen andauern, werden voraussichtlich 2,5 Millionen Menschen von einer unsicheren Nahrungsmittelversorgung auf Krisen- bis Notstandsniveau betroffen sein;

O.     in der Erwägung, dass der Zugang zu hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen nach wie vor durch Kampfhandlungen und Gewalt behindert wird, deren Zielscheibe auch humanitäre Helfer und Hilfslieferungen sind;

P.     in der Erwägung, dass der südsudanesische Arbeitsminister im September 2014 erklärt hat, alle ausländischen Arbeitskräfte müssten bis Mitte Oktober das Land verlassen – eine Erklärung, die der Minister später zurückgezogen hat;

Q.     in der Erwägung, dass der Erlass eines Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen (NRO), das auf eine Beschneidung des Spielraums für die Arbeit von NRO und Zivilgesellschaft abzielt, auf den Dezember 2014 vertagt wurde;

R.     in der Erwägung, dass die Ressourcen im Bereich der internationalen humanitären Hilfe angesichts der zahlreichen und langwierigen weltweiten Krisen nahezu erschöpft sind; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft weder finanziell noch operativ in der Lage sein wird, der anhaltenden Krise dauerhaft etwas entgegen zu setzen;

S.     in der Erwägung, dass die EU mehr als ein Drittel (38 %) der internationalen Hilfeleistungen zur Bekämpfung der humanitären Krise im Südsudan bereitgestellt hat und allein die Kommission ihr Budget für humanitäre Hilfe für diese Krise 2014 auf mehr als 130 Millionen Euro aufgestockt hat;

T.     in der Erwägung, dass die EU einen „Vertrag über den Staatsaufbau“, der ursprünglich als Budgethilfe vorgesehen war, in eine Partnerschaft mit nichtstaatlichen und internationalen Organisationen umgewidmet hat, die auf Bedürfnisse in den Bereichen Bildung und Gesundheit ausgerichtet ist;

U.     in der Erwägung, dass die Afrikanische Union einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, der den vielen gemeldeten groben Menschenrechtsverletzungen nachgehen soll;

V.     in der Erwägung, dass für den gegenwärtigen Konflikt eine demokratische politische Lösung gefunden werden muss, mit der der Weg zum Aufbau von demokratisch vereinbarten Institutionen geebnet wird, die dem neuen Staat, der nach dem Unabhängigkeitsreferendum gegründet wurde, als Grundlage dienen;

W.    in der Erwägung, dass die EU am 10. Juli 2014 ein erstes Paket gezielter Maßnahmen gegen die für die Behinderung des Friedensprozesses, für die Verletzung des Waffenstillstandsabkommens und für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen angekündigt hat; in der Erwägung, dass das Waffenembargo der EU gegen den Südsudan eingehalten wurde;

X.     in der Erwägung, dass dauerhafter Frieden, der Aufbau des Staates nach dem Konflikt und die Überwindung der Instabilität eine langfristige Perspektive und ein beständiges, verlässliches und stabiles Engagement der internationalen Gemeinschaft erfordern;

1.      kritisiert nachdrücklich die alarmierende, von Menschen verursachte Katastrophe im Südsudan, die den Werten und Zielen der Befreiungsbewegung des Landes zuwiderläuft;

2.      verurteilt den erneuten Ausbruch der Gewalt und die wiederholten Verstöße gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten aufs Schärfste; bedauert, dass Führung und Kontrolle der Streitkräfte schwach sind, wodurch die Gefahr einer weiteren Zersplitterung der Kampfeinheiten wächst;

3.      fordert alle Parteien auf, sich an die Vereinbarung zu halten und sich konstruktiv an den Friedensgesprächen in Addis Abeba zu beteiligen; weist darauf hin, dass gemäß dem humanitären Völkerrecht Zivilisten zu schützen sind, und betont, dass eine dauerhafte politische Beilegung des Konflikts der beste Weg zur Überwindung der humanitären Krise im Südsudan ist;

4.      bekräftigt, dass humanitäre Hilfe von grundlegender Bedeutung ist, aber keine Lösung für politische Probleme darstellt, und dass die Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung in erster Linie bei der Regierung liegt; fordert deshalb, dass der Reichtum des Landes unmittelbar für das Wohlergehen des südsudanesischen Volkes verwendet wird; fordert außerdem die vollständige Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens und die rasche Wiederaufnahme der Gespräche zur Bildung einer Übergangsregierung der nationalen Einheit, die die einzige langfristige Lösung für das südsudanesische Volk ist;

5.      warnt vor dem Überschwappen und den destabilisierenden Auswirkungen des Konflikts auf die ohnehin instabile Region, die sich insbesondere aus der wachsenden Zahl der Flüchtlinge in den Nachbarländern ergeben; fordert außerdem die Afrikanische Union auf, die Lage in der Region zu überwachen;

6.      begrüßt den Beitrag, den die EU in der humanitären Krise im Südsudan leistet, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Lösung zu finden, um entsprechend ihren internationalen Verpflichtungen ausreichende Finanzmittel für die steigende Zahl der Krisen zur Verfügung stellen zu können;

7.      fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Finanzierungszusagen für den Südsudan und die Region einzuhalten und Ressourcen zu mobilisieren, um umgehend auf die Verschlechterung der humanitären Lage im Südsudan zu reagieren;

8.      fordert die EU auf, ihre Entwicklungshilfe neu auszurichten, um die dringendsten Bedürfnisse der südsudanesischen Bevölkerung zu befriedigen und den Übergang zu Frieden und Stabilität zu unterstützen; begrüßt daher die Aussetzung der Entwicklungshilfe in Form von Budgethilfe für den Südsudan, ausgenommen Maßnahmen im Rahmen der Direkthilfe für die Bevölkerung und für den Übergang zur Demokratie sowie im Rahmen der humanitären Hilfe, und fordert, dass die Hilfsgelder durch nichtstaatliche und internationale Organisationen verteilt werden;

9.      fordert die internationale Gemeinschaft auf, den Krisenplan für den Südsudan und den Krisenplan zur Unterstützung der Flüchtlinge in der Region rasch und angemessen zu finanzieren;

10.    bedauert die Verschlechterung der Beziehungen zwischen den humanitären Organisationen und allen Konfliktparteien, einschließlich der rechtswidrigen Besteuerung von Hilfsgütern sowie der ungeahndeten Schikanierung und gar Ermordung humanitärer Helfer;

11.    besteht darauf, dass die Bedürftigkeit das einzige Kriterium bei der Zuteilung von humanitärer Hilfe und Nahrungsmittelhilfe an die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen sein darf, und weist alle Konfliktparteien im Südsudan erneut darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der humanitären Helfer anzuerkennen und zu respektieren, lebensrettende Unterstützung für Bedürftige ungeachtet deren politischer Anschauungen oder ethnischer Zugehörigkeit zu ermöglichen und unverzüglich jegliche Schikanierung von Helfern, das Requirieren von Hilfsgütern und die Umleitung von Hilfsleistungen einzustellen; fordert die Rücknahme des Gesetzes über nichtstaatliche Organisationen;

12.    fordert, dass humanitäre Hilfe, insbesondere in Form von Grundversorgung und Lebensmittelhilfe, nicht an bewaffnete Gruppen umgeleitet wird;

13.    ist äußerst besorgt über die Lage im Bereich der Ernährungssicherheit im Südsudsan, die durch den Konflikt herbeigeführt wurde, sich durch Naturkatastrophen weiter verschlechtert hat und sich bei einem Wiederaufflammen der Kämpfe in dramatischem Maße weiter zuspitzen dürfte;

14.    weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Friedensvereinbarung der Bevölkerung ermöglichen würde, in ihre verlassenen Bauernwirtschaften zurückzukehren, die Märkte wiederzueröffnen und ihre Wohnhäuser wiederaufzubauen;

15.    verurteilt Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren und Massenmorde, vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten, willkürliche Festnahmen und Verhaftungen, Verschleppungen, Misshandlung und Folter, den Einsatz von Kindersoldaten und die als Kriegswaffe eingesetzte sexuelle Gewalt gegen Frauen bei allen Konfliktparteien; ist der Ansicht, dass Präsident Kiir und Riek Machar alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um die unter ihrem Befehl stehenden Soldaten von derartigen Übergriffen gegen die Bevölkerung abzuhalten;

16.    ist insbesondere über den ethnischen Aspekt des Konflikts besorgt; betont, dass das Streben nach Macht durch Gewalt oder eine Spaltung entlang ethnischer Grenzen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit und dem Völkerrecht zuwiderläuft;

17.    fordert die Aushandlung einer gerechten und dauerhaften Lösung, damit die führenden Politiker des Südsudans ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und auf demokratischem Wege lösen können, sowie einen Prozess der nationalen Aussöhnung im Interesse der gesamten südsudanesischen Bevölkerung;

18.    fordert glaubwürdige, transparente und umfassende Untersuchungen – insbesondere seitens der Untersuchungskommission der Afrikanischen Union –, die den internationalen Standards entsprechen, um sämtliche Vorwürfe in Bezug auf schwerwiegende Verbrechen bei allen Konfliktparteien aufzuklären; regt an, mit der notwendigen internationalen Unterstützung vorläufige justizielle Mechanismen einzurichten, um sowohl Versöhnung als auch Ahndung voranzubringen; fordert die Regierung des Südsudans auf, schnellstmöglich dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten;

19.    unterstützt in diesem Zusammenhang die von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon angeregte und in einem Menschenrechtsbericht der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) empfohlene Einrichtung eines besonderen gemischten Gerichtshofs unter internationaler Beteiligung, um die Führungspersonen für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten des Konflikts zur Verantwortung zu ziehen;

20.    begrüßt die von allen Parteien anerkannte gemeinsame Verantwortung für den Konflikt, besteht jedoch darauf, dass den Worten nun auch Taten folgen; bedauert, dass bei den von der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) vermittelten Friedensverhandlungen keine nennenswerten Fortschritte erzielt wurden;

21.    unterstützt jedoch weiterhin die Vermittlung durch die IGAD und ihre Bemühungen, den Weg für einen inklusiven politischen Dialog zu ebnen; fordert die EU außerdem auf, die IGAD weiterhin materiell und finanziell zu unterstützen und Personal zur Überwachung des Waffenstillstands und für den Überprüfungsmechanismus bereitzustellen;

22.    bedauert die Wirkungslosigkeit der einzelnen Sanktionen, die die EU verhängt hat, und fordert gezielte Sanktionen der IGAD und der internationalen Gemeinschaft; spricht sich für die Fortsetzung des Waffenembargos gegen den Südsudan aus und fordert nachdrücklich die Verhängung eines UN-Waffenembargos;

23.    spricht sich für die Teilhabe der Zivilbevölkerung an den Friedensverhandlungen aus und hält eine solche Teilhabe für entscheidend;

24.    fordert alle Nachbarstaaten des Südsudan und alle Regionalmächte auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Sicherheitslage im Land und in der Großregion zu verbessern und einen Weg hin zu einer friedlichen und dauerhaften politischen Lösung der gegenwärtigen Krise ausfindig zu machen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass insbesondere eine Zusammenarbeit mit dem Sudan zu einer Verbesserung der Beziehungen führen würde;

25.    begrüßt die Tätigkeit des EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika, Alexander Rondos; empfiehlt, dass dieser seine sämtlichen Bemühungen darauf konzentriert, zu einer dauerhaften Lösung beizutragen;

26.    fordert die Regierung des Südsudan auf, das Abkommen von Cotonou zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) zu ratifizieren;

27.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Südsudan, dem Menschenrechtsbeauftragten des Südsudan, der Gesetzgebenden Nationalversammlung des Südsudan, den Organen der Afrikanischen Union, der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD), den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.