ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum digitalen Binnenmarkt
24.11.2014 - (2014/2973(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Vicky Ford, Sajjad Karim im Namen der ECR-Fraktion
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf die Artikel 9, 10, 12, 14, 16, 26, 114, 3, 169 und 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 8, 11, 21 und 38,
– unter Hinweis auf das Mitentscheidungsverfahren 2013/0309 über einen Vorschlag für eine Verordnung, in der Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents festgelegt werden (COM(2013)0627),
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 23. April 2013 mit dem Titel „E-commerce Action Plan 2012–2015 – State of play 2013“ (Aktionsplan zum elektronischen Handel 2012–2015 – Stand der Dinge 2013) (SWD(2013)0153),
– unter Hinweis auf Ausgabe 26 des Binnenmarktanzeigers der Kommission vom 18. Februar 2013,
– unter Hinweis auf die im Anzeiger der Kommission zur Digitalen Agenda 2014 veröffentlichten Berichte,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zu einer neuen verbraucherpolitischen Strategie[1],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 4. Februar 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 zu einer Strategie zur Stärkung der Rechte schutzbedürftiger Verbraucher[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu dem Thema „Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste“[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu einer neuen verbraucherpolitischen Strategie[8],
– unter Hinweis auf die 2013 von seiner Fachabteilung A veröffentlichte Studie „How to Build a Ubiquitous EU Digital Society“ (Wege zur Schaffung einer allgegenwärtigen digitalen Gesellschaft in der EU),
– unter Hinweis auf die 2013 von seiner Fachabteilung A veröffentlichte Studie „Entertainment x.0 to Boost Broadband Deployment“ (Unterhaltung x.0 zur Förderung des Breitbandausbaus),
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt ein Bereich des Fortschritts ist, in dem zwar Herausforderungen bestehen, jedoch Potenzial für hohe Effizienzgewinne vorhanden ist, die sich auf bis zu 260 Milliarden EUR im Jahr belaufen könnten und somit dazu beitragen, dass Europa die Krise überwindet;
B. in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt zu den innovativsten Wirtschaftszweigen gehört, ihm daher eine hohe Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU zukommt und er durch den Ausbau des elektronischen Handels zum Wirtschaftswachstum beiträgt; in der Erwägung, dass es überdies im Zuge des digitalen Binnenmarkts für Unternehmen leichter wird, die Vorschriften im Verwaltungs- und Finanzbereich einzuhalten, und für Verbraucher eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen angeboten wird;
C. in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt nicht nur wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf den politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Alltag der Verbraucher und Bürger in der EU nach sich zieht;
D. in der Erwägung, dass es ohne schnelle und leistungsfähige Breitband- und Telekommunikationsnetze in allen Regionen der EU, einschließlich abgelegener Gebiete, keinen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt geben kann; in der Erwägung, dass es viele unterschiedliche Mittel gibt, um dies zu erreichen, auch durch Investitionen aus dem Privatsektor und aus dem öffentlichen Sektor;
E. in der Erwägung, dass sich die digitale Kluft sowohl in Bezug auf die bestehenden großen Unterschiede beim Zugang zum Internet als auch bei den digitalen Kompetenzen unmittelbar negativ auf den Ausbau des digitalen Binnenmarkts auswirkt;
F. in der Erwägung, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie die Sicherheit der elektronischen Kommunikation und ihrer Netze Prioritäten im digitalen Binnenmarkt darstellen, da es sich hierbei um grundlegende Voraussetzungen für sein Funktionieren und die Sicherung des Vertrauens der Bürger und Verbraucher in den digitalen Binnenmarkt handelt;
G. in der Erwägung, dass Online-Märkte sowohl flexibel als auch verbraucherfreundlich sein müssen, wenn sie wachsen und expandieren sollen;
H. in der Erwägung, dass es sich beim elektronischen Handel um eine wichtige Ergänzung zum herkömmlichen Handel und einen bedeutenden Faktor für die Auswahl der Verbraucher, den Wettbewerb und die technologische Innovation handelt, in dessen Rahmen somit ein Beitrag zur Konvergenz der Europäischen Union zu einer wissensgestützten Wirtschaft geleistet wird;
I. in der Erwägung, dass ein ungehinderter Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für investitionsfördernde Unternehmen für diesen Wirtschaftszweig von entscheidender Bedeutung sind, da dadurch seine langfristige und nachhaltige Entwicklung im Interesse der Endverbraucher gesichert ist; in der Erwägung, dass durch einen wirksamen Wettbewerb effiziente Investitionen gefördert werden und Vorteile für Verbraucher in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität entstehen können;
J. in der Erwägung, dass in einigen Bereichen des digitalen Binnenmarkts aufgrund einer übermäßigen Marktkonzentration und marktbeherrschender Akteure Schwachstellen zu verzeichnen sind;
K. in der Erwägung, dass die Herausforderung, die sich aus der Aufsplitterung des Marktes und der fehlenden Interoperabilität in der Europäischen Union ergibt, ein Hindernis für den schnellen Ausbau des digitalen Binnenmarkts darstellt;
L. in der Erwägung, dass es sich bei der durch den digitalen Binnenmarkt geschaffenen Beschäftigung in der Regel um hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze handelt und der digitale Binnenmarkt als solcher einen wichtigen Beitrag zur Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung leistet;
1. ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, über kontinuierliche Bemühungen hinsichtlich der Umsetzung bestehender Vorschriften und deren Durchsetzung im Rahmen einer umfassenden Strategie alle bestehenden Hemmnisse für den Ausbau des digitalen Binnenmarkts abzubauen und dafür Sorge zu tragen, dass die Folgen von Maßnahmen abgeschätzt werden sowie zukunftsfähige und dem digitalen Zeitalter angemessene Maßnahmen ergriffen werden; betont, dass diese Initiativen im Mittelpunkt der Anstrengungen der EU zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung stehen und mit ihnen die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU innerhalb der Weltwirtschaft gestärkt werden muss;
2. hebt insbesondere das Potenzial des elektronischen Handels hervor, der bei den Verbrauchern, wenn sie beim Online-Einkauf aus dem gesamten Angebot von Waren und Dienstleistungen aus der EU wählen können, zu Einsparungen von schätzungsweise über 11,7 Milliarden EUR im Jahr führen könnte;
3. weist insbesondere darauf hin, dass die Hindernisse abgebaut werden müssen, mit denen Verbraucher und Unternehmen im elektronischen Handel konfrontiert sind, unter anderem auch bei Online-Dienstleistungen, beim Zugang zu digitalen Inhalten, Schutzmaßnahmen gegen Betrug, der Registrierung von Websites, Maßnahmen zur Verkaufsförderung und der Kennzeichnung;
4. fordert, dass beim Ausbau des digitalen Binnenmarkts die Grundrechte geachtet werden, damit ein umfassender Schutz der Unionsbürger in der digitalen Welt sichergestellt ist;
5. betont, dass die digitale Kluft angegangen und überwunden werden muss, um das Potenzial des digitalen Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass alle Bürger an der Gesellschaft des digitalen Zeitalters teilhaben können, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer sozialen Lage, ihrem Aufenthaltsort, ihrer Gesundheit oder ihrem Alter;
6. ruft die Kommission auf, für eine rasche Umsetzung zu sorgen, um den Binnenmarkt weiter für Dienstleistungen zu öffnen, indem ein sektorenspezifischer Ansatz für Dienstleistungen verfolgt wird, damit Wachstum in Bereichen mit dem größten wirtschaftlichen Potenzial geschaffen wird, so in den Bereichen elektronischer Handel, Unternehmensdienstleistungen und Versicherung, und damit Vorschriften wie die Verbraucherschutzrichtlinie, die alternative Streitbeilegung und die Online-Streitbeilegung umgesetzt und durchgeführt werden, wobei auch auf den Abbau von Verwaltungslasten zu achten ist;
7. fordert eine rasche Umsetzung der neu überarbeiteten Datenschutzrichtlinie, um für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einem hohen Maß an Schutz personenbezogener Daten, Benutzersicherheit und Kontrolle der eigenen personenbezogenen Daten einerseits und einem stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmen andererseits zu sorgen, in dem Unternehmen, Innovation und Wirtschaftswachstum in einem gestärkten Binnenmarkt zum Vorteil der Endverbraucher, investitionsfördernde, faire Wettbewerbsbedingungen und ein Umfeld, das zur Attraktivität der EU als Zielort für Unternehmen beiträgt, gedeihen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch Rechtsetzungsmaßnahmen und Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung die notwendigen Ressourcen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität auf nationaler Ebene und EU-weit bereitzustellen, insbesondere durch den Rückgriff auf das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität von Europol;
8. betont das Potenzial der Analyse großer Datenmengen für die Schaffung von Wachstum und die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung auf Gebieten wie beispielsweise der Medizin;
9. betont, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für im digitalen Binnenmarkt tätige Unternehmen sichergestellt werden müssen, damit sie wettbewerbsfähig sein können; fordert die Kommission daher auf, die Wettbewerbsregeln ordnungsgemäß durchzusetzen, um eine übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu unterbinden, und den Wettbewerb mit Blick auf gebündelte Inhalte und Dienstleistungen zu beaufsichtigen;
10. weist darauf hin, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im digitalen Binnenmarkt sichergestellt werden müssen, damit die Digitalwirtschaft in der EU auflebt; hebt hervor, dass eine konsequente Umsetzung des Wettbewerbsrechts der EU im digitalen Binnenmarkt für das Wachstum des Marktes, den Zugang der Verbraucher, die Auswahl für die Verbraucher und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit entscheidend sein wird; erachtet es als wichtig, den Verbrauchern im Internet den gleichen Schutz wie auf dem herkömmlichen Markt zu bieten;
11. fordert den Rat auf, rasche Fortschritte zu erzielen und Verhandlungen mit dem Parlament zu dem Vorschlag für eine Verordnung aufzunehmen, in der Maßnahmen zum EU-Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation festgelegt werden, und die Schaffung eines vernetzten Kontinents voranzutreiben, da dies konkret das Ende von Roaming-Gebühren innerhalb der EU bedeuten, dadurch mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Netzneutralität geschaffen und der Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt verbessert würde;
12. unterstützt ausdrücklich den Grundsatz eines offenen Internets, in dem sämtlicher Datenverkehr gleich behandelt und von Diskriminierung abgesehen wird; ist sich allerdings bewusst, dass die zunehmende Nutzung des Internets, insbesondere durch IP-TV, die Dienstleistungsanbieter noch stärker unter Druck setzt, ihre Netzwerkkapazitäten über die Nutzung von Instrumenten zum Datenverkehrsmanagement effizient zu verwalten; ist der Auffassung, dass sämtliche neuen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet den Verbraucherschutz als Hauptanliegen haben und das notwendige Datenverkehrsmanagement und spezialisierte Dienstleistungen ermöglichen müssen, die anderen Nutzern nicht materiell schaden und zugleich Behörden dazu befähigen, Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität zu ergreifen;
13. weist darauf hin, dass der Markt der Online-Suche von besonderer Bedeutung für die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt ist, da hierbei das Potenzial für die Entwicklung von Suchmaschinen hin zu Gatekeepern und eine Möglichkeit ihrerseits zur kommerziellen Weiterverwertung von bezogenen Informationen besteht; fordert daher die Kommission auf, die Wettbewerbsregeln der EU entschlossen umzusetzen, dabei alle einschlägigen Interessenträger anzuhören und die gesamte Struktur des digitalen Binnenmarkts zu berücksichtigen, damit Abhilfemaßnahmen getroffen werden können, die tatsächlich Verbrauchern, Internetnutzern und Online-Unternehmen zugutekommen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Vorschläge in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, langfristig möglicherweise Suchmaschinen von anderen kommerziellen Diensten zu trennen;
14. betont, dass bei der Nutzung von Suchmaschinen der Suchvorgang und die Suchergebnisse für Nutzer frei von Verzerrungen sein sollten, damit die Internetsuche frei von Diskriminierung bleibt, der Wettbewerb und die Auswahl für Nutzer und Verbraucher gefördert werden und die Vielfalt an Informationsquellen erhalten bleibt; betont daher, dass die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen durch Suchmaschinen frei von Verzerrungen und transparent sein müssen; fordert die Kommission auf, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Diensten durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden;
15. begrüßt die Ankündigung, dass die Kommission weitere Untersuchungen zu den Praktiken von Suchmaschinen und allgemein zum digitalen Markt durchführen wird; weist auf die Möglichkeit hin, dass die Kommission Maßnahmen ergreifen kann, um mögliche Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs anzugehen; ist der Auffassung, dass bestimmte Maßnahmen in Bezug auf den Wettbewerb und allgemeine Initiativen für die Verbesserung des digitalen Binnenmarkts unterschiedliche Ziele haben und als unterschiedlich angesehen werden sollten, insbesondere im Hinblick auf politische Initiativen, die mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung vereinbar sein sollten;
16. fordert die Kommission auf, die längst überfällige Reform zum Urheberrecht vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen, die das Potenzial des digitalen Binnenmarkts stärken würden, im Einzelnen in Bezug auf den Zugang zu Inhalten, die Verbreitung von Wissen und tragfähige Modelle für grenzüberschreitende Dienste; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Überarbeitung der Richtlinie 2001/29/EG von grundlegender Bedeutung für die künftige Reform ist, bei der neue Technologien und das Verhalten von Verbrauchern und Nutzern berücksichtigt werden sollten;
17. erachtet es als sehr wichtig, einen effizienten und ausgeglichenen Rahmen für den Schutz des Urheberrechts und der Rechte des geistigen Eigentums zu schaffen, der auf die tatsächlichen Bedingungen in der digitalen Wirtschaft ausgerichtet ist und mit dem zugleich die Interessen von Verbrauchern und Internetnutzern gewahrt werden;
18. hält es für sehr wichtig, beim Surfen im Internet insbesondere Kinder zu schützen und Kindesmissbrauch vorzubeugen, indem sichergestellt wird, dass geeignete Instrumente vorhanden sind, um illegale Bilder von Kindesmissbrauch im Internet zu erkennen und zu vernichten, und Instrumente bereitgestellt werden, mit denen verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche Inhalte mit Altersbeschränkung abrufen können;
19. regt an, dass rasch internationale Bestimmungen angenommen und verabschiedet werden, die Nutzern mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Inhalten und digitalisierten Druckerzeugnissen erleichtern; begrüßt den Abschluss des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu Büchern für sehbehinderte Menschen und legt allen Unterzeichnern nahe, den Vertrag zu ratifizieren; ist der Auffassung, dass der Vertrag von Marrakesch einen echten Fortschritt darstellt, aber noch viel getan werden muss, um Inhalte für Menschen mit Behinderungen allgemein, nicht nur für Menschen mit Sehbehinderungen, zugänglich zu machen; erachtet es als sehr wichtig, die Zugänglichkeit in vielfältigen Bereichen vom Urheberrecht und Suchmaschinen bis hin zu Telekommunikationsanbietern weiter zu fördern;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsetzungsrahmen auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene weiterzuentwickeln und umzusetzen, um einen integrierten und sicheren Markt für Zahlungen über das Internet und Mobilfunkdienste zu schaffen und zugleich den Schutz der Verbraucher und der Kundendaten zu wahren; betont in diesem Zusammenhang, dass klare und vorhersehbare Bestimmungen in den Rechtsvorschriften festgelegt werden müssen;
21. weist darauf hin, dass das Cloud-Computing, wie im Bericht über die Kosten des Verzichts auf EU-politische Maßnahmen betont wird, zu einem starken Instrument für den Ausbau des digitalen Binnenmarkts werden und wirtschaftliche Vorteile insbesondere für KMU bringen kann, indem die Kosten für die IT-Infrastruktur und andere Kosten verringert werden; betont hierzu, dass dann, wenn Cloud-Dienstleistungen nur von einer begrenzten Anzahl von großen Anbietern erbracht werden, immer größere Mengen an Informationen bei diesen Anbietern angesammelt werden; fordert eine angemessene Umsetzung der EU-Strategie für Wettbewerb und sicheres Cloud-Computing;
22. fordert die Kommission auf, bei der Förderung von internationalen Standards und Spezifikationen für Cloud-Computing eine Führungsrolle zu übernehmen, wobei die Privatsphäre geachtet wird und zuverlässige, in hohem Maß interoperable, sichere und energieeffiziente Cloud-Dienstleistungen als integraler Bestandteil einer künftigen Industriepolitik der Union geboten werden; betont, dass für das Verbrauchervertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit Verlässlichkeit, Sicherheit und Datenschutz erforderlich sind;
23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0239.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0063.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0535.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0327.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0468.
- [6] ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 11.
- [7] ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 64.
- [8] ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 25.