ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum digitalen Binnenmarkt
24.11.2014 - (2014/2973(RSP))
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Dita Charanzová, Pavel Telička, Javier Nart, Antanas Guoga, Gérard Deprez, Juan Carlos Girauta Vidal im Namen der ALDE-Fraktion
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf die Artikel 9, 10, 12, 14, 16, 26, 114, 3, 169 und 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 7, 8, 11, 21, 38 und 52,
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 23. April 2013 mit dem Titel „E-commerce Action plan 2012–2015 – State of play 2013“ (Aktionsplan zum elektronischen Handel 2012–2015 – Stand der Dinge 2013) (SWD(2013)0153),
– unter Hinweis auf Ausgabe 26 des Binnenmarktanzeigers der Kommission vom 18. Februar 2013,
– unter Hinweis auf die im Anzeiger der Kommission zur Digitalen Agenda 2014 veröffentlichten Berichte,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2012 mit dem Titel „Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste“ (COM(2011)0942),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zu einer neuen europäischen Agenda der Verbraucherschutzpolitik[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2012 zu einer Strategie zur Stärkung der Rechte schutzbedürftiger Verbraucher[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu der „Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste“[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu einer neuen verbraucherpolitischen Strategie[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2014 zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, den Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und den entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres[9],
– unter Hinweis auf die 2013 von der Fachabteilung A des Parlaments veröffentlichte Studie „How to Build a Ubiquitous EU Digital Society“ (Wege zur Schaffung einer allgegenwärtigen digitalen Gesellschaft in der EU),
– unter Hinweis auf die 2013 von der Fachabteilung A des Parlaments veröffentlichte Studie „Discrimination of Consumers in the Digital Single Market“ (Diskriminierung von Verbrauchern im digitalen Binnenmarkt),
– unter Hinweis auf die 2013 von der Fachabteilung A des Parlaments veröffentlichte Studie „Entertainment x.0 to Boost Broadband Deployment“ (Unterhaltung x.0 zur Förderung des Breitbandausbaus),
− unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12, in dem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wurde,
− unter Hinweis auf seinen Standpunkt zu einem Vorschlag für eine Verordnung, in der Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents festgelegt werden[10],
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Präsident der Kommission, Jean-Claude Juncker, zehn Prioritäten für 2015 genannt und seinen Wunsch geäußert hat, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen bei der Erstellung des Jahresarbeitsprogramms der Kommission zu stärken;
B. in der Erwägung, dass sich die zweite Priorität auf einen vernetzten digitalen Binnenmarkt bezieht, was aus einem Paket „Digitaler Binnenmarkt“ bestehen sollte;
C. in der Überzeugung, dass die Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarkts Millionen von Arbeitsplätzen schaffen und unter Umständen ermöglichen würde, dass Europa einen Zuwachs von 4 % beim BIP bis 2020 erreicht;
D. unter Hinweis darauf, dass davon ausgegangen wird, dass eine Steigerung der Verbreitungsrate von Breitband um zehn Prozentpunkte zu einem Anstieg des jährlichen BIP-Wachstums pro Kopf von 0,9 bis 1,5 Prozentpunkten führt;
E. unter Hinweis darauf, dass erwartet wird, dass die Apps-Branche allein ihren Umsatz von 2013 bis 2018 verdreifachen und damit 3 Millionen Arbeitsplätze im gleichen Zeitraum schaffen wird;
F. in der Erwägung, dass das Parlament eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die Kosten der nicht ausreichenden europäischen Integration im digitalen Binnenmarkt zu analysieren, in der bestärkt wird, wie wichtig es ist, digitale Lösungen als eine Chance für Verbraucher, Bürger und Unternehmen und nicht als eine Bedrohung zu sehen;
G. in der Überzeugung, dass die Union die massenhafte Anwendung des Cloud-Computing in Europa fördern muss, denn es leistet einen wichtigen Beitrag zum Wachstum der europäischen Wirtschaft; in der Erwägung, dass in der Studie der Nachweis geführt hat, dass mit beträchtlichen Gewinnen im Zusammenhang mit seiner raschen Entwicklung gerechnet werden kann;
H. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass die Geheimdienste auf die personenbezogenen Daten der Nutzer von Online-Diensten zugegriffen haben, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in solche Dienste schwer beschädigt hat und sich daher nachteilig auf Unternehmen auswirkt, die in die Entwicklung von neuen Diensten, die große Datenmengen („Big Data“) nutzen, oder in neue Anwendungen wie dem Internet der Dinge investieren;
I. in der Erwägung, dass sich die Hindernisse, die die Verbraucher an einer Teilnahme am digitalen Binnenmarkt hindern, auf diskriminierende Praktiken beziehen, wie etwa die Beschränkung von Dienstleistungserbringern auf bestimmte Länder oder Gebiete, die schlichte Weigerung zu verkaufen, die automatische Weiterleitung und eine ungerechtfertigte Diversifizierung von Verkaufsbedingungen;
J. in der Erwägung, dass die Vorteile des Binnenmarkts Verbrauchern nur dann in vollem Umfang offen stehen, wenn sie sichere, effiziente, wettbewerbsfähige und innovative mobile und elektronische Zahlungssysteme nutzen können;
K. in der Erwägung, dass die Verbraucher die Alternativen zum nationalen Postdienst nicht kennen oder dass die Verbraucher dazu neigen zu glauben, dass die verfügbaren Alternativen eine Dienstleistung von geringerer Qualität bieten;
L. in der Erwägung, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie die Cybersicherheit und die Sicherheit der elektronischen Kommunikation und ihrer Netzwerke eine Priorität des digitalen Binnenmarkts darstellen, da es sich hierbei um grundlegende Voraussetzungen für sein Funktionieren und für die Schaffung von Vertrauen bei den Bürgern und Verbrauchern handelt;
M. in der Überzeugung, dass es der Netzneutralität bedarf, um Innovation im Internet zu schützen;
N. unter Hinweis darauf, dass der Kultursektor von der Krise stark betroffen ist; in der Erwägung, dass in den Rechtsrahmen für Urheberrechte die Entwicklung neuer digitaler Technologien integriert werden und gleichzeitig sichergestellt werden sollte dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung erhalten; unter Hinweis darauf, dass die Entwicklung des Internet, der sozialen Netzwerke und des Connected-TV weiterhin eine große Herausforderung darstellt und nicht als schädlich für unsere Kultur- und Kreativwirtschaft gesehen werden sollte, die Arbeitsplätze schafft und beträchtlich zum BIP beiträgt;
O. in der Erwägung, dass die EU bei Investitionen in IKT, beim Breitbandausbau und bei digitalen Innovationen vor allem wegen der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts einen Rückstand zu ihren Hauptmitbewerbern, wie etwa den Vereinigten Staaten, aufweist;
P. in der Überzeugung, dass ausreichende Frequenzspektren zur Verfügung gestellt werden müssen, um die exponentielle Zunahme mobiler Daten zu bewältigen und die steigende Nachfrage zu befriedigen;
Q. in der Überzeugung, dass die transeuropäische Verfügbarkeit sicherer und schneller Internetzugänge und digitaler Dienste von öffentlichem Interesse, die mit hohen Geschwindigkeiten allgemein verfügbar sind, für das gesellschaftliche Wachstum und Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die soziale Integration und den Binnenmarkt unverzichtbar ist;
R. in der Erwägung, dass der Aufbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen von europäischen technischen Normen profitieren wird; in der Überzeugung, dass Forschungs- und Entwicklungsprogramme auf EU-Ebene und eine verstärkte Überwachung der Normungsverfahren erforderlich sind, damit die Union eine herausragende Rolle im Telekommunikationssektor einnehmen kann;
S. in der Erwägung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation in der digitalen Wirtschaft dazu beitragen wird sicherzustellen, dass Europa weiterhin mittel- und langfristig wettbewerbsfähig bleibt;
T. unter Hinweis darauf, dass ein schneller Aufbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen von wesentlicher Bedeutung ist, was die Steigerung der Produktivität der EU und die Entstehung neuer Kleinunternehmen anbelangt, die eine Spitzenposition in verschiedenen Bereichen, z. B. in der Gesundheitsfürsorge, dem verarbeitenden Sektor oder den Dienstleistungsbranchen, einnehmen könnten;
U. in der Erwägung, dass der Privatsektor die führende Rolle beim Aufbau und bei der Modernisierung von Breitbandnetzen übernehmen und dabei durch wettbewerbsorientierte und investitionsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen unterstützt werden sollte;
V. in der Erwägung, dass die EU-Institutionen sehr viel mehr tun sollten, um die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen voranzutreiben;
Prioritäre Initiativen für 2015
1. fordert die Kommission auf, in das im Jahr 2015 zu verabschiedende Paket „Digitaler Binnenmarkt“ einige legislative und nichtlegislativer Initiativen (im Folgenden „die Initiativen“ genannt) aufzunehmen, durch die das Vertrauen der Verbraucher in Online-Dienste gestärkt und das Verbraucherrecht für Online-Käufe vereinfacht werden soll;
Eine einzige europäische Regulierungsstelle für Telekommunikation
2. ersucht die Kommission darum, eine Initiative zur Schaffung einer einzigen europäischen Regulierungsstelle für Telekommunikation vorzuschlagen, die der Schlüssel dafür sein wird, den bestehenden digitalen Binnenmarkt aufzubrechen;
Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur und Schließung der Investitionslücke
3. fordert die Kommission auf, Initiativen zu verabschieden, um über den privaten Sektor für eine massive Aufstockung der Finanzmittel für Projekte zu sorgen, die dazu beitragen, den Aufbau von Ultrahochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen zu beschleunigen, Anreize für die Schaffung und Einrichtung digitaler Dienstleistungen, die die Produktivität steigern, zu schaffen, die digitale Kluft in ländlichen Gebieten für Hochgeschwindigkeitszugang zu überwinden und die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von IKT-Netzen und -Anwendungen durch Investitionen in EU-basierte Infrastrukturen zu verbessern;
4. ist der Auffassung, dass die Initiativen auch zu einem überarbeiteten vorausschauenden Ziel bei der digitalen Agenda für 2020 führen sollten um sicherzustellen, dass alle EU-Haushalte Zugang zu Breitbandverbindungen, die 100 Mb/Sekunde liefern, und 50 % der Haushalte ein Abonnement für 1 Gb/Sekunde oder mehr haben;
Förderung digitalen Unternehmertums und digitaler Fertigkeiten
5. ersucht die Kommission darum, eine Initiative für digitales Unternehmertum vorzulegen, denn dies ist entscheidend für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Entwicklung innovativer Ideen, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung für neue digitale Unternehmer (beispielsweise durch „Crowdsourcing“ (Auftragsauslagerung ins Internet)), und dazu zu ermuntern, gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance zu geben;
Cloud-Computing
6. ist der Meinung, dass die Initiativen insbesondere einen Gesetzgebungsvorschlag im Bereich des Cloud-Computing enthalten sollten, um den Mangel an Haftung von Dienstleistungserbringern im Bereich des Cloud-Computing zu beheben und die Inkohärenz transnationaler Rechtsvorschriften und Regelungen zu korrigieren;
7. betont, dass dann, wenn Cloud-Dienstleistungen nur von einer begrenzten Anzahl großer Anbieter erbracht werden, immer mehr Informationen in den Händen dieser Anbieter angesammelt werden; erinnert darüber hinaus daran, dass Cloud-Computing auch Risiken für die Nutzer, insbesondere kleine Gewerbebetriebe, birgt, insbesondere hinsichtlich sensibler Daten und Geschäftsgeheimnisse;
8. bemerkt, dass sich eine großangelegte Überwachungstätigkeit negativ auf das Vertrauen in das Cloud-Computing und die Cloud-Anbieter auswirkt; hebt daher die Entwicklung von Clouds und IT-Lösungen als wesentliches Element für Wachstum und Beschäftigung sowie für das Vertrauen in Cloud-Computing-Dienste und -Anbieter sowie für die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten hervor;
9. fordert die Kommission auf, die Führung bei der Förderung der Entwicklung europäischer Normen und Spezifikationen für Cloud-Computing und ihrer internationalen Förderung zu übernehmen, die die Privatsphäre achtende, zuverlässige, in hohem Maß kompatible, sichere und energieeffiziente Cloud-Dienstleistungen als einem integralen Bestandteil einer künftigen Industriepolitik der Union ermöglichen; betont, dass für das Verbrauchervertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit Verlässlichkeit, Sicherheit und Datenschutz erforderlich sind;
Roaming
10. bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass die Abschaffung von Roaming-Gebühren bereits seit langem überfällig ist; betont, dass die Festsetzung eines Datums nach dem 15. Dezember 2015 und die Zulassung zusätzlicher Gebühren für Menschen, die innerhalb der EU reisen, inakzeptabel wären;
Diskriminierung von Verbrauchern bei Online-Diensten
11. bedauert, dass Verbraucher Diskriminierungen ausgesetzt sind, wenn sie Online-Einkäufe tätigen; ist der Auffassung, dass sich die Initiativen deshalb auch horizontal mit diesen diskriminierenden Praktiken auf der Grundlage von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz befassen sollten, die es in vielen verschiedenen Bereichen des EU-Rechts gibt;
12. begrüßt zwar das Wachstum beim E-Commerce, stellt aber auch fest, dass in einigen Mitgliedstaaten nur einige wenige Akteure eine beherrschende Stellung beim Direktverkauf körperlicher Gegenstände oder als marktbasierte Plattform für andere, die körperliche Gegenstände verkaufen, innehaben; betont, dass es erforderlich ist, auf europäischer Ebene den Missbrauch einer solchen beherrschende Stellung im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Gütern für Verbraucher und auf die den KMU in Rechnung gestellten Gebühren für die Benutzung solcher marktbasierten Plattformen zu überwachen und zu verhindern;
Websites für die Suche im Markt und Preisvergleiche
13. begrüßt die Ankündigung des für Wettbewerb zuständigen Kommissionsmitglieds, dass die Kommission weitere Untersuchungen bei den Praktiken von Suchmaschinen und allgemein beim digitalen Markt durchführen werde;
14. weist darauf hin, dass die Websites für die Suche im Markt und Preisvergleiche von besonderer Bedeutung für die Sicherstellung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb des digitalen Binnenmarkts sind, da hierbei ihr Potenzial für die Entwicklung von Suchmaschinen hin zu Gatekeepern und eine Möglichkeit ihrerseits zur kommerziellen Zweitverwertung von bezogenen Informationen besteht; fordert deshalb die Kommission auf, den so genannten „Vorteil der Vorreiterschaft“ (first-mover advantage) und die Auswirkungen auf das Netz im digitalen Sektor, die sich rasch zu Missbräuchen einer beherrschenden Stellung entwickeln können, stärker zu überwachen und entschlossen die EU-Wettbewerbsvorschriften auf der Grundlage eines Beitrags aller relevanten Interessenträger und unter Berücksichtigung der gesamten Struktur des digitalen Binnenmarkts durchzusetzen, um Abhilfemaßnahmen sicherzustellen, die Verbrauchern, Internetnutzern und dem Online-Handel tatsächlich zugutekommen;
15. fordert die Kommission darüber hinaus auf, schnell tätig zu werden und potentielle Lösungen zu prüfen, die einer ausgewogenen, fairen und offenen Internet-Suchstruktur zuträglich sind;
16. betont, dass bei der Nutzung von Suchmaschinen und Websites für Preisvergleiche der Suchvorgang und die Suchergebnisse frei von Verzerrung sein sollten, damit die Internetsuche frei von Diskriminierung bleibt, mehr Wettbewerb und Auswahl für Nutzer und Verbraucher sichergestellt werden sowie die Vielfalt an Informationsquellen erhalten bleibt; stellt daher fest, dass die Auflistung, Bewertung, Vorstellung und Reihenfolge von Ergebnissen frei von Verzerrung und transparent sein und dass Websites für die Suche im Markt und Preisvergleiche bei verknüpften Diensten umfassende Transparenz gewährleisten müssen; fordert die Kommission auf, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Diensten zu unterbinden;
Mobile und elektronische Zahlungssysteme
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsrahmen auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene weiterzuentwickeln und umzusetzen, um einen integrierten, sicheren und innovativen Markt für Online-Zahlungen und mobile Zahlungen zu ermöglichen und zugleich den Schutz der Verbraucher und der Kundendaten sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang eine klare Bestimmung der entsprechenden Rechte und Pflichten aller Parteien, einschließlich der Drittanbieter; betont, dass es klarer und transparenter Regelungen in Form von Rechtsvorschriften bedarf, um die Erfassung und Förderung neuer technologischer Entwicklungen zu ermöglichen;
18. bedauert, dass die Handelsgepflogenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten bei mobilen Zahlungen höchst unterschiedlich sind und dass grenzüberschreitende Zahlungen übermäßige Kosten verursachen, was verhindert, dass der Markt schneller wächst;
19. betont, dass Online-Zahlungssysteme stärker in den SEPA integriert werden müssen; ersucht die Kommission darum, ihre Arbeit an Karten-, Internet- und mobilen Zahlungssystemen im Hinblick auf die Entwicklung europäischer Normen in diesem Bereich zu beschleunigen und konkrete Vorschläge im Kontext der Initiativen vorzulegen, wobei sichergestellt werden muss, dass durch keine Initiative neue Marktteilnehmer ausgeschlossen werden oder Innovation verhindert wird;
Paketzustellung
20. ist der Auffassung, dass durch die Initiativen die Selbstregulierung im Bereich der Post- und Paketzustellung gefördert werden sollte, um die beträchtliche Informationslücke zu schließen, die in Bezug auf die Verfügbarkeit verschiedener Zustelldienste und damit zusammenhängender Zustelloptionen sowohl für Verbraucher als auch für Online-Einzelhändler (e-retailers) besteht;
21. betont, dass schnelle, zuverlässige und erschwingliche Dienste für die End-to-End-Zustellung von Paketen für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Online-Einzelhändler unverzichtbar sind; fordert die Kommission auf tätig zu werden, um verbesserte Zollverfahren, harmonisierte Versandverfahren und höhere Mindestgrenzwerte für Zölle sicherzustellen;
Beschränkungen des Online-Vertriebs
22. fordert die Kommission auf, diskriminierende Praktiken im Online-Vertrieb gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung über vertikale Beschränkungen (Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission) mit dem Ziel zu bekämpfen, dass die Händler auch weiterhin die Möglichkeit haben, innovative Vertriebsmethoden zu nutzen und mehr Verbraucher mit unterschiedlicheren Merkmalen zu erreichen;
Internet der Dinge
23. fordert die Kommission auf, in die Initiativen anspruchsvolle Vorschläge zum Internet der Dinge und zu Normen für die Maschine-Maschine-Kommunikation aufzunehmen und Pilotprojekte vorzubereiten; betont, dass europäische Unternehmen und Institutionen eine wichtigere Rolle bei der Schaffung internationaler Normen für das Internet der Dinge spielen müssen; meint, dass Europa ein Verfechter scharfer Datenschutzkontrollen in diesem Bereich sein könnte, und betont, dass Daten des Internets der Dinge vor Missbrauch, Manipulation oder Cyberattacken geschützt werden müssen; fordert in dieser Hinsicht, dass spezifische Maßnahmen verabschiedet werden um sicherzustellen, dass Endgeräte mit dem Recht von Nutzern, ihre persönlichen Daten zu kontrollieren und zu schützen, im Einklang stehen, und um ein hohes Sicherheitsniveau bei Telekommunikationsnetzen und -diensten zu gewährleisten;
24. ersucht die Kommission darum, klare Regeln festzulegen, nach denen die ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) von Nutzern für ihre Daten aus Computern, die für Gesundheits-, Übungs- oder andere Ermittlungszwecke verwendet werden, erforderlich ist, um sie für Zwecke der Werbung, des Marketing oder des „Lifestyle“ zu nutzen; betont, dass Nutzer in der Lage sein müssen, problemlos solchen Praktiken ein Ende zu setzen, ohne den Zugang zu anderen Funktionen der damit zusammenhängenden Hard- oder Software zu verlieren;
25. fordert die Anbieter neuer Dienste auf der Grundlage von „Big Data“ sowie neuer Anwendungen, wie beispielsweise das Internet der Dinge, dazu auf, bereits während der Entwicklungsphase Datenschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, um ein hohes Maß an Vertrauen der Bürger aufrecht zu erhalten;
Netzneutralität
26. verweist darauf, dass Netzneutralität entscheidend ist, wenn Diskriminierung zwischen Internetdiensten ausgeschlossen und uneingeschränkt gewährleistet werden soll, dass Wettbewerb herrscht;
27. ist der Überzeugung, dass Netzneutralität eindeutig nach Maßgabe der Definitionen des Parlaments definiert sowie gewährleistet und genau im Gesetz verankert werden muss, um kleinen und mittleren Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie sonstigen sozialen und wirtschaftlichen Akteuren zu ermöglichen, alle Möglichkeiten des digitalen Marktes zu nutzen;
28. fordert die Kommission, Normungsgremien und die ENISA auf, Mindeststandards für Sicherheit und Datenschutz und Leitlinien für IT-Systeme, -Netzwerke und -Dienste, einschließlich Cloud-Computing-Diensten, zu entwickeln, um die persönlichen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie die Integrität aller IT-Systeme besser zu schützen; glaubt, dass solche Standards zu einem Maßstab für neue weltweite Standards werden könnten und dass sie in einem offenen und demokratischen Verfahren festgelegt werden sollten;
Rechte des geistigen Eigentums und Urheberrecht
29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine gründliche Bestandsaufnahme der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums vorzunehmen und einen Vorschlag zu Rechten des geistigen Eigentums vorzulegen, bei dem die Interessen sowohl der Verbraucher als auch der Rechteinhaber in einem ausgewogenen Verhältnis stehen; fordert die Kommission darüber hinaus dazu auf, ein grenzübergreifendes, harmonisiertes und integriertes EU-System des Urheberrechts einzurichten, durch das ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem kreativem und künstlerischem Inhalt innewohnenden Wert und seiner Würdigung einerseits und den Verbraucherrechten andererseits geschaffen wird; weist darauf hin, dass die Kreativwirtschaft der Sektor in der EU ist, der am besten floriert und einen Ankurbelungseffekt für Wachstum und Arbeitsplätze hat, aber auch – im Einklang mit der Strategie Europa 2020 – Innovation unterstützt; erinnert daran, dass das Parlament eine Arbeitsgruppe zur Reform des Rechts des geistigen Eigentums und des Urheberrechts eingesetzt hat, um Lösungen in diesem Bereich zu erleichtern und dazu beizutragen, dass eine solche Reform durchgeführt wird;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0239.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0063.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0535.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0327.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2012)0468.
- [6] ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 11.
- [7] ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 64.
- [8] ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 25.
- [9] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0230.
- [10] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0281.