Entschließungsantrag - B8-0310/2014Entschließungsantrag
B8-0310/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit

10.12.2014 - (2014/2964(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Patrick Le Hyaric, Martina Anderson, Neoklis Sylikiotis, Ángela Vallina, Sofia Sakorafa, Teresa Rodriguez-Rubio, Younous Omarjee, Pablo Iglesias, Eleonora Forenza, Merja Kyllönen, Marisa Matias, Rina Ronja Kari, Josu Juaristi Abaunz, Gabriele Zimmer, Marie Christine Vergiat, Barbara Spinelli, Malin Björk, Anne-Marie Mineur, Liadh Ní Riada, Fabio De Masi, Matt Carthy, Lynn Boylan, Curzio Maltese, Georgios Katrougkalos, Dimitrios Papadimoulis, Kostadinka Kuneva, Emmanouil Glezos, Kostas Chrysogonos, Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Paloma López Bermejo, Lidia Senra Rodríguez, Lola Sánchez Caldentey im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0277/2014

Verfahren : 2014/2964(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0310/2014
Eingereichte Texte :
B8-0310/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0310/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit

(2014/2964(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 17. November 2014,

–       unter Hinweis auf die Resolution 67/19 der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf die vierte Genfer Konvention,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen Palästina im November 2012 den Status eines Beobachterstaates ohne Mitgliedschaft zuerkannt hat;

B.     in der Erwägung, dass die schwedische Regierung am 30. Oktober 2014 die offizielle Anerkennung des Staates Palästina verkündete; in der Erwägung, dass Schweden als erster EU-Mitgliedstaat den palästinensischen Staat anerkannt hat;

C.     in der Erwägung, dass sieben weitere Mitgliedstaaten – Bulgarien, Malta, Polen, Rumänien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern – den palästinensischen Staat bereits vor ihrem EU-Beitritt anerkannt hatten;

D.     in der Erwägung, dass weltweit mehr als 130 Staaten den palästinensischen Staat anerkannt haben;

E.     in der Erwägung, dass das Unterhaus des Vereinigten Königreichs am 13. Oktober 2014 einen Antrag verabschiedete, dem zufolge die Regierung neben dem Staat Israel auch den Staat Palästina anerkennen sollte, um so die Durchsetzung einer auf dem Verhandlungsweg erreichten Zweistaatenlösung sicherzustellen;

F.     in der Erwägung, dass der irische Senat am 22. Oktober 2014 einen Antrag verabschiedete, in dem die Regierung aufgefordert wird, den Staat Palästina formell anzuerkennen und auf der internationalen Ebene alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um im israelisch-palästinensischen Konflikt zu einer nachhaltigen Zweistaatenlösung beizutragen;

G.     in der Erwägung, dass das spanische Parlament am 18. November 2014 einen Antrag verabschiedete, in dem die Regierung aufgefordert wird, Palästina als Staat anzuerkennen;

H.     in der Erwägung, dass für den 28. November 2014 eine Abstimmung über einen Antrag vorgesehen war, in dem die französische Regierung aufgefordert wird, den Staat Palästina anzuerkennen, um den israelisch-palästinensischen Konflikt endgültig beizulegen; in der Erwägung, dass über diesen Antrag am 11. Dezember 2014 im Senat abgestimmt werden sollte;

I.      in der Erwägung, dass ähnliche Initiativen bereits in mehreren anderen europäischen Staaten eingeleitet wurden;

J.      in der Erwägung, dass in Israel immer mehr zivilgesellschaftliche Organisationen, Friedensaktivisten und Intellektuelle die Anerkennung des palästinensischen Staates fordern;

K.     in der Erwägung, dass ein gerechter und dauerhafter Friede zwischen Israelis und Palästinensern sowie im größeren Zusammenhang zwischen Arabern und Israelis für die Staatengemeinschaft erstrebenswert ist;

L.     in der Erwägung, dass die Entscheidung über die Anerkennung des Staates Palästina in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

M.    in der Erwägung, dass es der EU in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, eine wesentliche politische Rolle im Friedensprozess zu spielen;

N.     in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seinen Entschließungen die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert hat, das rechtmäßige Streben der Palästinenser nach einer Vertretung ihres Staates bei den Vereinten Nationen einmütig zu unterstützen;

O.     in der Erwägung, dass das Parlament durch die Annahme einer entsprechenden Entschließung seine Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht hat, dass dem palästinensischen Staat der Status eines Beobachterstaates ohne Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen gewährt wird;

1.      fordert sämtliche Mitgliedstaaten, die Organe und Einrichtungen der EU und die Organisationen der Vereinten Nationen dazu auf, den Staat Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967, mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt, anzuerkennen, wie dies in den Resolutionen der Vereinten Nationen festgelegt ist;

2.      hebt hervor, dass die Zweistaatenlösung auf der Resolution der Vereinten Nationen von 1948 und der Anerkennung der beiden Staaten durch die Staatengemeinschaft beruht;

3.      bekräftigt, dass das Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung und einen eigenen Staat ebenso außer Frage steht wie das Existenzrecht des Staates Israel innerhalb sicherer Grenzen;

4.      hebt hervor, dass die Anerkennung des Staates Palästina durch die Mitgliedstaaten dazu beitragen sollte, dass die direkten Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern umgehend wiederaufgenommen werden; fordert die EU auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und im Rahmen des Friedensprozesses im Nahen Osten als echter politischer Akteur auf den Plan zu treten;

5.      fordert beide Seiten auf, von Handlungen Abstand zu nehmen, die die Tragfähigkeit und die Chancen der Zweistaatenlösung gefährden könnten – dies gilt insbesondere für den Bau neuer und die Erweiterung bestehender Siedlungen im Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem sowie die fortgesetzte Enteignung palästinensischen Landes und die Zerstörung palästinensischen Eigentums durch Israel;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Premierminister der palästinensischen Regierung der nationalen Einheit und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.