Entschließungsantrag - B8-0359/2014Entschließungsantrag
B8-0359/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit

10.12.2014 - (2014/2964(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Anna Elżbieta Fotyga, Mark Demesmaeker, Zdzisław Krasnodębski, Bas Belder im Namen der ECR-Fraktion

Verfahren : 2014/2964(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0359/2014
Eingereichte Texte :
B8-0359/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0359/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit

(2014/2964(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 17. November 2014,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Europäische Union wiederholt bekräftigt hat, eine Zwei-Staaten-Lösung zu unterstützen, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger Staat Palästina friedlich und sicher Seite an Seite bestehen, und die Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde gefordert hat;

1.      zeigt sich angesichts der verstärkten Spannungen und der zunehmenden Gewalt in der Region zutiefst besorgt; verurteilt alle terroristischen Anschläge der jüngsten Zeit und bekundet den Familien der Opfer, einschließlich derer, die am 18. November 2014 bei einem Anschlag auf eine Synagoge in Jerusalem ums Leben kamen, sein Beileid;

2.      hält daran fest, dass eine Zweistaatenlösung die einzige Option ist, die dauerhaft Frieden und Stabilität ermöglicht; gibt zu bedenken, dass eine einseitige Unabhängigkeitserklärung nicht zu einer dauerhaften Lösung führen wird; betont erneut, dass eine diplomatische Vorgehensweise unter der Leitung des Nahost-Quartetts, die direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern umfasst, erforderlich ist, um eine friedliche Lösung des Konflikts und die Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit zu erreichen;

3.      betont, dass die Palästinenser das Existenzrecht Israels und sein Recht, seine legitimen Sicherheitsinteressen zu schützen, anerkennen müssen, damit eine ausgewogene Lösung gefunden werden kann; weist erneut darauf hin, dass die EU die Verwaltung des Gazastreifens durch die Palästinensische Behörde anstrebt, damit diese dort Recht und Ordnung sowie die Einhaltung demokratischer Werte und Grundsätze sicherstellen kann, und betont nachdrücklich, dass alle bewaffneten Gruppierungen im Gazastreifen, die nicht der Palästinensischen Behörde unterstehen, entwaffnet werden müssen;

4.      bekräftigt sein Verständnis für die Israelis und Palästinenser, die durch die politisch angespannten Lage, mit der sie Tag für Tag konfrontiert werden, entmutigt sind, und nimmt zur Kenntnis, dass für die Mehrheit der israelischen und palästinensischen Bürger ein Leben in Frieden und Sicherheit im Vordergrund steht;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.