Entschließungsantrag - B8-0363/2014Entschließungsantrag
B8-0363/2014

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften für die Bekämpfung der Gewalt in Sportstadien

10.12.2014

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Aldo Patriciello

B8‑0363/2014

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften für die Bekämpfung der Gewalt in Sportstadien

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Gewaltausbrüche in Sportstadien in den letzten Jahren ein so alltägliches und verbreitetes Phänomen geworden sind, dass sie in mehreren Mitgliedstaaten in den Mittelpunkt der Vorbeugung und der Verfolgung durch die dafür zuständigen Stellen gerückt sind;

B.     in der Erwägung, dass eigens eingesetzte Beobachter regelmäßig jeden Ausbruch von Gewalt in Sportstadien verfolgen und die Fans dadurch leiten, dass sie Einheiten öffentlicher Sicherheitskräfte mobilisieren und darüber wachen, dass die Sicherheitsbestimmungen und die Vorschriften für Sportanlagen eingehalten werden;

C.     in der Erwägung, dass nun allgemein bekannt ist, dass solche Gewaltausbrüche von Fans und anderen Personen ausgehen, die sich aufgrund ihres Auftretens in einer Gruppe von Menschen, die sich für die gleiche Sache begeistern und die gleichen Interessen verfolgen, stark fühlen und somit offensichtlich Dinge tun und sagen, die sie höchstwahrscheinlich nicht fertigbringen würden, wenn sie alleine wären;

D.     in der Erwägung, dass solche Personengruppen in der Psychoanalyse als zusammengesetztes System definiert werden, das aus der Triebkraft der einzelnen Gruppenmitglieder besteht, die gemeinsam dazu beitragen, dass sich eine dem Individuum übergeordnete psychische Einheit mit tendenziell psychotischer Ausrichtung bildet;

E.     in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten dieses Phänomen auf unterschiedliche Weise angehen, da sich die Gewaltausbrüche mit unterschiedlicher Häufigkeit und Heftigkeit einstellen und da die Fangemeinden, die den Mannschaften durch ganz Europa nachreisen, unterschiedliche Verhaltensweisen an den Tag legen;

1.      fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen, mit dem die nationalen Rechtsvorschriften zu Gewaltausbrüchen in Sportstadien harmonisiert werden, damit in allen Mitgliedstaaten klare und einheitliche Bestimmungen gelten.