Entschließungsantrag - B8-0012/2015Entschließungsantrag
B8-0012/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten

12.1.2015 - (2014/3017(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Victor Boștinaru, Richard Howitt, Afzal Khan, Josef Weidenholzer, Elena Valenciano, Ana Gomes, Neena Gill, Jeppe Kofod, Arne Lietz, Alessia Maria Mosca, Goffredo Maria Bettini, Brando Benifei, Michela Giuffrida, Miroslav Poche, Tonino Picula, Alessandra Moretti, Liisa Jaakonsaari, Nicola Caputo, Marlene Mizzi, Sorin Moisă, Ricardo Serrão Santos, Andrejs Mamikins, Pier Antonio Panzeri, Tanja Fajon, Javi López, Victor Negrescu, Zigmantas Balčytis, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0012/2015

Verfahren : 2014/3017(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0012/2015
Eingereichte Texte :
B8-0012/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0012/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Ägypten

(2014/3017(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere die Entschließung vom 14. Juli 2014 zur Lage in Ägypten[1],

–       unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

–       unter Hinweis auf die vorläufige Erklärung der EU‑Wahlbeobachtungsmission bei den Präsidentschaftswahlen in Ägypten vom 29. Mai 2014,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki‑moon, und der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, vom 23. Juni 2014 zu den gegen mehrere Journalisten verhängten Haftstrafen und der Bestätigung der gegen mehrere Mitglieder und Unterstützer der Muslimbruderschaft verhängten Todesurteile,

–       unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten aus dem Jahr 2001, das 2004 in Kraft getreten ist und durch den Aktionsplan von 2007 gestärkt wurde, und auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 über die Umsetzung dieses Abkommens,

–       unter Hinweis auf die ägyptische Verfassung, die am 14./15. Januar 2014 per Referendum angenommen wurde, insbesondere auf deren Artikel 65, 70, 73, 75 und 155,

–       unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahr 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     unter Hinweis darauf, dass Rede- und Versammlungsfreiheit unentbehrliche Säulen einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass Presse- und Medienfreiheit unerlässliche Elemente der Demokratie und einer offenen Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass in der im Jahre 2014 angenommenen ägyptischen Verfassung Grundfreiheiten verankert sind, einschließlich der Rede- und der Versammlungsfreiheit;

B.     in der Erwägung, dass Verstöße gegen die Grundfreiheiten und die Menschenrechte –einschließlich Inhaftierungen, Gewalt, Aufstachelungen, Hassreden, Schikanen, Einschüchterungen und Zensur in Bezug auf politische Gegner, friedliche Demonstranten, Journalisten, Blogger, Gewerkschafter, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Minderheiten – durch staatliche Stellen, Sicherheitskräfte und ‑dienste und andere Gruppen in Ägypten nach dem Militärputsch im Juli 2013 ein alarmierendes Ausmaß angenommen haben;

C.     in der Erwägung, dass die Regierung unter Präsident Abdel Fattah Al-Sisi in Abwesenheit des Parlaments eine Reihe repressiver Gesetze verabschiedet hat, beispielsweise das Gesetz Nr. 136 des Jahres 2014 im Rahmen eines Präsidialerlasses, dem zufolge das gesamte öffentliche Eigentum zu Militäreinrichtungen erklärt wurde – mit der unmittelbaren Konsequenz, dass alle im öffentlichen Raum begangenen Straftaten vor Militärgerichten geahndet werden können, wobei dies auch rückwirkend möglich ist;

D.     in der Erwägung, dass seit Juli 2013 schätzungsweise 1 400 Demonstranten durch übermäßigen und willkürlichen Gewalteinsatz durch Sicherheitskräfte zu Tode kamen; in der Erwägung, dass am 14. August 2013 bei der gewaltsamen Zerstreuung der Sitzblockaden zugunsten Mursis auf dem Rabia-al-Adawija-Platz und dem Al-Nahda-Platz etwa 1 000 Demonstranten getötet wurden; in der Erwägung, dass nicht ein einziger Sicherheitsbeamter für solche Akte oder andere Übergriffe auf Demonstranten im vergangenen Jahr zur Rechenschaft gezogen wurde;

E.     in der Erwägung, dass auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 136 mehr als 800 Zivilpersonen vor Militärstaatsanwälten erscheinen mussten; in der Erwägung, dass die rückwirkende Anwendung dieses Gesetzes Artikel 95 der ägyptischen Verfassung entgegensteht, dem zufolge Strafen ausschließlich für Straftaten verhängt werden können, die nach dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes, dem zufolge sie verhängt werden, begangen wurden; in der Erwägung, dass die Afrikanische Kommission für die Rechte der Menschen und Völker, zu deren Vertragsparteien Ägypten zählt, im Hinblick auf die Auslegung der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker erläutert hat, dass Militärgerichte unter keinen Umständen für Zivilpersonen zuständig sein sollten; in der Erwägung, dass Artikel 93 der ägyptischen Verfassung besagt, dass internationale Menschenrechtsabkommen und Übereinkommen, zu deren Vertragsparteien Ägypten gehört, Rechtskraft besitzen; in der Erwägung, dass der Erlass von Präsident Al-Sisi vom Oktober 2014 daher verfassungswidrig ist;

F.     in der Erwägung, dass der Kassationsgerichtshof, das oberste Gericht Ägyptens, der Auffassung ist, dass das Verfahren gegen die für Al-Jazeera tätigen Journalisten Mohammed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed Verfahrensfehler aufweist; in der Erwägung, dass den drei Journalisten allerdings die Wiederaufnahme ihres Verfahrens bevorsteht und die Anklagepunkte „Verbreitung falscher Nachrichten“ und „Zusammenarbeit mit der Muslimbrüderschaft“ weiterhin aufrechterhalten werden;

G.     in der Erwägung, dass ein ägyptisches Strafgericht am 2. Dezember 2014 vorläufig Todesurteile gegen 188 Angeklagte verhängte, was die dritte derartige Massenverurteilung des Jahres 2014 darstellte; in der Erwägung, dass diese Massenverurteilungen im Wesentlichen auf Mitglieder der Muslimbrüderschaft, der größten oppositionellen Bewegung in Ägypten, abzielten, wobei die Behörden diese Gruppe im Dezember 2013 als terroristische Vereinigung klassifiziert hatten; in der Erwägung, dass nach wie vor grundlegende Menschenrechte verletzt und in diesem Rahmen Zehntausende unter Verdacht stehende Mitglieder und Unterstützer der Muslimbrüderschaft willkürlich inhaftiert wurden; in der Erwägung, dass die Gerichtsverfahren den grundlegendsten Normen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens zuwiderlaufen und Einzelpersonen ohne Anklage inhaftiert sind, wozu auch der Fall von Abdel Meguid Mashaly zählt, der als Berater des entmachteten Präsidenten Mohammed Mursi tätig gewesen war;

H.     in der Erwägung, dass sich derzeit 167 Mitglieder des im Jahr 2011 gewählten Unter- und Oberhauses des Parlaments in Haft befinden;

I.      in der Erwägung, dass jüngste gerichtliche Praktiken schwere Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz und an deren Fähigkeit, für Rechenschaftspflicht zu sorgen, aufkommen lassen; insbesondere in der Erwägung, dass diese Urteile, die zur Todesstrafe führen, das Risiko bergen, dass die Aussichten für langfristige Stabilität in Ägypten untergraben werden;

J.      in der Erwägung, dass es durch die erheblichen Einschränkungen, welchen in Ägypten tätige nichtstaatliche Organisationen und politische Vereinigungen unterliegen, in der Zivilgesellschaft zu einem völligen Stillstand kommt;

K.     in der Erwägung, dass die Regierung von Präsident Al-Sisi ihren eigenen Fahrplan für die Wiederherstellung der Demokratie mehrmals nicht eingehalten hat, insbesondere indem sie ihre Zusage nicht erfüllt hat, binnen sechs Monaten nach der Billigung der Verfassung im Rahmen des Referendums am 15. Januar 2014 freie und faire Parlamentswahlen durchzuführen;

L.     in der Erwägung, dass 20 ägyptische Staatsbürger, die alle koptische Christen sind, in Libyen entführt wurden, wobei es sich um zwei getrennte Entführungen handelt; in der Erwägung, dass ein libyscher Stammesführer erklärt hat, man habe 13 dieser Personen freigelassen, das ägyptische Außenministerium diese Berichte allerdings bestreitet; in der Erwägung, dass diese Vorfälle zeigen, dass das geopolitische Umfeld Ägyptens instabil ist und eine akute Terrorgefahr besteht, unter anderem aufgrund des Zerfalls Libyens;

M.    in der Erwägung, dass sich die Terrorgefahr aufgrund der staatlich geförderten Verstöße gegen die grundlegenden Menschenrechte in Ägypten, insbesondere auf der Halbinsel Sinai, weiter verschärft, indem somit extremistischen Organisationen, die dem terroristischen „Islamischen Staat“ die Treue schwören, Aufwind verliehen wird;

N.     in der Erwägung, dass am 7. Dezember 2014 eine große Gruppe von Männern wegen „Ausschweifungen“ in einem Badehaus in Kairo festgenommen wurde; in der Erwägung, dass die darauf folgende bewusste Demütigung dieser Männer in den Medien ein Beispiel dafür darstellt, dass die Regierung immer härter gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender‑Personen (LGBT-Community) in Ägypten durchgreift;

O.     in der Erwägung, dass Ausmaß und Umfang der EU-Hilfe für Ägypten in Einklang mit der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und insbesondere dem Konzept „Mehr für mehr“ anreizbasiert sein und somit von den Fortschritten abhängen sollten, die das Land im Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter erzielt;

1.      verleiht seiner tiefen Bestürzung angesichts der seit dem Militärputsch im Juli 2013 zu beobachtenden unablässigen Angriffe auf die Menschenrechte durch die ägyptische Regierung Ausdruck, insbesondere auf die Meinungs-, die Vereinigungs- und die Versammlungsfreiheit, den politischen Pluralismus und die Rechtsstaatlichkeit, die zu den wesentlichen Zielen des ägyptischen Volkes zählten, als es im Februar 2011 Präsident Mubarak erfolgreich stürzte;

2.      fordert die ägyptischen Behörden auf, alle Personen, die sich einzig und allein in Haft befinden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlungen wahrgenommen haben, wozu auch die Menschenrechtsverteidiger Yara Salam und Sanaa Ahmed Seif zählen, sofort und bedingungslos freizulassen; fordert die ägyptischen Behörden auf, das Verbot der Jugendbewegung des 6. April sowie auch die gegen die Aktivisten dieser Organisation ergangenen Urteile aufzuheben, und fordert sie darüber hinaus auf, die wichtigste Organisation der Opposition, die Muslimbrüderschaft, nicht länger als terroristische Gruppierung einzustufen; wiederholt, dass in Ägypten nur für langfristige Stabilität und Sicherheit gesorgt sein wird, wenn eine wirklich pluralistische Gesellschaft geschaffen wird, in der Meinungspluralismus und verschiedene Lebensstile geachtet werden;

3.      fordert die ägyptischen Behörden auf, die Todesurteile aufzuheben, die ohne Rücksicht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, in dessen Rahmen den Rechte der Angeklagten entsprochen wird, ergangen sind, und die repressiven, verfassungswidrigen Gesetze, in deren Rahmen die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten beschnitten werden, aufzuheben – insbesondere das im Rahmen eines Präsidialerlasses geschaffene Gesetz Nr. 136 aus dem Jahr 2014; fordert sie auf, alle Urteile aufzuheben, die seit Juli 2013 vor Militärgerichten gegen Zivilpersonen ergangen sind; fordert die Freilassung der 167 Parlamentsmitglieder, die 2011 gewählt wurden und sich derzeit in Haft befinden;

4.      nimmt die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs zur Kenntnis, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die für Al-Jazeera tätigen Journalisten Mohammed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed verfügt hat; gibt allerdings zu bedenken, dass diese Entscheidung ausschließlich auf Verfahrensfehlern beruht und diese drei Journalisten unmittelbar und ohne Auflagen freigelassen werden und darüber hinaus die Anklagepunkte der „Verbreitung falscher Nachrichten“ und der „Zusammenarbeit mit der Muslimbrüderschaft“ fallengelassen werden sollten;

5.      ist bestürzt darüber, dass das Strafrechtssystem in Ägypten seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eingebüßt hat und zu einem Instrument geworden ist, dass die Regierung zur Repression einsetzt; betont, dass der Gewaltenteilung als einem wesentlichen Grundsatz der Demokratie eine besondere Bedeutung zukommt, und schlägt vor, das Gesetz über die Justizbehörden zu reformieren, damit für eine echte Gewaltenteilung gesorgt ist, was zu einer unabhängigen und unparteiischen Rechtspflege führen würde;

6.      fordert die zuständigen ägyptischen Behörden auf, das Demonstrationsgesetz aufzuheben oder zu ändern und das neue, vom Ministerium für soziale Solidarität vorgelegte Gesetz über nichtstaatliche Organisationen im Einklang mit den Artikeln 65, 73 und 75 der ägyptischen Verfassung, internationalen Standards und den internationalen Verpflichtungen des Landes zu überarbeiten und dafür zu sorgen, dass alle bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften des Landes mit der Verfassung und diesen Standards und Verpflichtungen im Einklang stehen;

7.      verurteilt scharf alle Gewaltakte, Aufstachelungen, Hassreden, Schikanen, Einschüchterungen und jegliche Zensur in Bezug auf politische Gegner, Demonstranten, Journalisten, Blogger, Gewerkschafter, Frauenrechtsaktivisten, Akteure der Zivilgesellschaft und Minderheiten durch staatliche Stellen, Sicherheitskräfte und -dienste und andere Gruppen in Ägypten und fordert, entsprechenden Handlungen unmittelbar ein Ende zu setzen; erinnert die ägyptische Regierung an ihre Verantwortung, die Sicherheit und Unversehrtheit aller Bürger unabhängig von deren politischer Überzeugung, Zugehörigkeit oder Religion zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass in Ägypten die Versammlungs-, Vereinigungs- und Redefreiheit sowie die Pressefreiheit ohne willkürliche Einschränkung und Zensur ausgeübt werden können; fordert die ägyptischen Behörden auf, sich zu Dialog und Gewaltfreiheit sowie zu einer inklusiven Regierungsführung zu verpflichten;

8.      fordert, dass die Verstöße gegen die Menschenrechte sofort von unparteiischer, unabhängiger Seite untersucht werden und dafür gesorgt wird, dass diejenigen, die diese Verstöße begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert den Rat auf, zielgerichtete Sanktionen gegenüber den Personen zu prüfen, die nachweislich an schwerwiegenden Verstößen gegen die Menschenrechte beteiligt waren;

9.      äußert ernsthafte Zweifel, was die Fairness, die Inklusivität und die Glaubwürdigkeit der Parlamentswahlen angeht, die bis spätestens März 2015 stattfinden sollen, wobei diese Zweifel darauf beruhen, dass grundlegende Menschenrechte und Freiheiten nach wie vor beschnitten werden und dass der überarbeitete Rahmen für die Wahlen kein angemessen pluralistisches, repräsentativen Wahlverfahren vorsieht; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin für den Fall, dass die EU eine Aufforderung zur Beobachtung dieser Wahlen erhält, auf, gemeinsam zu bewerten, ob eine Wahlbeobachtungsmission der EU in dem derzeitigen Umfeld, in dem keine grundlegenden Garantien für freie und faire Wahlen bestehen, zweckmäßig und durchführbar ist;

10.    fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, den Rat und die Kommission auf, im Rahmen der Politik der EU gegenüber Ägypten den Grundsatz „Mehr für mehr“ und „Weniger für weniger“ zu verfolgen und in diesem Sinne jegliche künftige Unterstützung der ägyptischen Regierung, d. h. auch Finanzhilfen, an die Erreichung spezifischer Richtwerte für Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte zu knüpfen;

11.    fordert ein EU-weites Verbot der Ausfuhr von Abhör- und Überwachungstechnologien nach Ägypten, die dazu benutzt werden könnten, Bürger auszuspionieren und zu unterdrücken, und ein Verbot – im Einklang mit der Vereinbarung von Wassenaar – der Ausfuhr von Sicherheitsausrüstung und von militärischer Hilfe, die dazu benutzt werden könnte, friedliche Proteste zu unterdrücken;

12.    bekundet dem ägyptischen Volk seine uneingeschränkte Solidarität, was dessen Kampf gegen den Terrorismus und gegen gewaltsamen Extremismus angeht; nimmt zur Kenntnis, dass Ägypten im Kampf gegen den Terrorismus an vorderster Front steht, und ist sich der Folgen bewusst, die sich für das Land infolge des Staatsversagens im Nahen Osten und Nordafrika, insbesondere in Libyen, ergeben; fordert, dass alle entführten ägyptischen Staatsbürger, die derzeit in Libyen festgehalten werden, sofort und bedingungslos freigelassen werden; warnt allerdings davor, dass sich die Terrorgefahr aufgrund der staatlich geförderten Verstöße gegen die Menschenrechte, insbesondere auf der Halbinsel Sinai, weiter verschärft, indem Personen, die sich ungerecht behandelt fühlen oder desillusioniert sind, dadurch in die Arme terroristischer Organisationen getrieben werden, wobei einige dieser Organisationen dem terroristischen „Islamischen Staat“ die Treue geschworen haben;

13.    begrüßt, dass sich Ägypten aktiv an den Bemühungen um eine Vermittlung zwischen Israel und palästinensischen Gruppierungen beteiligt, was die Friedensverhandlungen angeht; weist allerdings darauf hin, dass dieses Vermittlerrolle ihr vollständiges Potenzial nur entfalten kann, wenn auch Ägypten selbst zu einem Land wird, das die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten achtet und friedliche politische Kräfte im Land nicht diskriminiert; ist darüber hinaus besorgt darüber, dass sich die Pufferzone, die Ägypten auf den Gazastreifen ausweitet, um gegen Waffenschmuggel vorzugehen, als kontraproduktiv erweisen könnte, da dies die Zerstörung einer Vielzahl von Häusern sowie die Ausweisung von Familien aus Rafah umfasst;

14.    fordert die ägyptischen Behörden nachdrücklich auf, damit aufzuhören, LGBT-Personen auf der Grundlage des „Gesetzes gegen Ausschweifungen“ zu kriminalisieren, weil sie ihrer sexuelle Orientierung Ausdruck verleihen und ihr Versammlungsrecht in Anspruch nehmen, und fordert sich nachdrücklich auf, alle nach diesem Gesetz verhafteten und inhaftierten LGBT‑Personen freizulassen; fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, nationale Strategien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und LGBT-Personen und zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung zu beschließen, wobei die wirksame Anhörung und Beteiligung von Gruppen, die für die Rechte von Frauen und LGBT-Personen eintreten, sowie anderer Organisationen der Zivilgesellschaft in dem gesamten Prozess sichergestellt werden müssen;

15.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten und seiner Übergangsregierung zu übermitteln.