ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
12.1.2015 - (2014/2829(RSP))
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Sophia in ‘t Veld, Pavel Telička, Dita Charanzová im Namen der ALDE-Fraktion
B8‑0034/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015,
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, insbesondere auf Anhang 4,
–– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Europa mit einer klaren Vision, Richtung, Führungsstärke sowie mit Ehrgeiz und Mut auf die Herausforderungen reagieren muss, denen wir sowohl innen- als auch außenpolitisch gegenüberstehen, um zu zeigen, dass es in der Lage ist, den Erwartungen unser Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, ihnen Perspektiven zu bieten und Vertrauen dadurch zu schaffen, dass die EU zu einer echten demokratischen, politischen Union entwickelt wird, einer parlamentarischen Demokratie und einer Arena, in der die Bürgerinnen und Bürger ihren Kontinent lenken und gestalten können, damit sie ihren Lebensstandard bewahren und konsolidieren können;
B. in der Erwägung, dass es die Aufgabe der Kommission ist, die allgemeinen Interessen der Union zu fördern und zu diesem Zweck geeignete Initiativen zu ergreifen, die Anwendung der Verträge zu gewährleisten, die Umsetzung und Durchführung des Unionsrechts zu überwachen, Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen auszuüben und Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen;
C. in der Erwägung, dass Bildung und Bürgerschaft bei der Förderung der Werte, auf die sich die EU gründet, eine wesentliche Rolle spielen, und dass Europa Ergebnisse zeitigen und in einen engeren und umfassenderen Dialog mit seinen Bürgerinnen und Bürgern treten muss; in der Erwägung, dass es daher von ausschlaggebender Bedeutung ist, im Arbeitsprogramm der Kommission 2015 verstärkt auf Bildung, Kultur und Bürgerschaft zu setzen, als Schutz vor dem zunehmenden Populismus und der steigenden Skepsis gegenüber der EU, damit die Unionsbürgerinnen und -bürger auf diesem Wege Europa wieder nähergebracht werden und die Bedeutung der gemeinsamen europäischen Werte vertieft werden können;
D. in der Erwägung, dass Europa eine starke Kommission mit einem gezielten und einem entsprechend geeigneten ehrgeizigen Arbeitsprogramm braucht, mit dem sie die tatsächlichen Bedürfnisse, mit denen die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind, angehen kann;
E. in der Erwägung, dass die EU eine lange Wirtschaftskrise durchgemacht hat, mit niedrigem Wachstum und einem Mangel an neuen Arbeitsplätzen und Investitionen, und dass diese Wirtschaftskrise nicht ohne eine weitere Vertiefung der europäischen Integration dort, wo dies angebracht ist, überwunden werden kann, insbesondere bei der Wirtschafts- und Währungsunion, mit einer verstärkten demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht;
F. in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander vereinbar sind und sich sogar gegenseitig verstärken können, und das Parlament sich daher besorgt darüber zeigt, dass im Arbeitsprogramm der Kommission nicht genug auf nachhaltiges Wachstum eingegangen wird; fordert die Kommission daher auf, den Aspekt der Nachhaltigkeit zu einem Eckpfeiler seiner Agenda für Arbeitsplätze und Wachstum zu machen;
G. in der Erwägung, dass der Verlust der EU an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Weltwirtschaft, eine hohe Arbeitslosigkeit, vor allem eine besonders unannehmbar hohe Jugendarbeitslosigkeit, der demografische Wandel und insbesondere eine zunehmend älter werdende Bevölkerung und die aus dem wirtschaftlichen Niedergang resultierenden sozialen Probleme die EU vor noch nie dagewesene Herausforderungen stellen;
H. in der Erwägung, dass die haushaltspolitischen Entscheidungen auf der EU-Ebene mit ihren politischen Prioritäten in Einklang stehen müssen, und zwar nicht nur, was die Mittelausstattung betrifft, sondern auch in puncto Flexibilität und Ausgewogenheit;
TEIL 1
1. begrüßt, dass die Kommission sich auf „große Themen“ konzentriert und auf eine bessere Rechtsetzung hin arbeitet, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die Festlegung „großer Themen“ einer vorhergehenden Debatte im Parlament bedarf, dass die Rücknahme von Gesetzgebungsdossiers nach objektiven Kriterien erfolgen muss, und dass einem der Mitgesetzgeber durch die Streichung von Gesetzgebungsvorschlägen mit der Begründung, dass die Mitgliedstaaten es versäumten, Verantwortung zu übernehmen und einen Konsens anstrebten, keineswegs infolge der festgefahrenen Situation faktisch eine Vetofunktion eingeräumt werden darf; weist darauf hin, dass bessere Rechtsetzung nicht bedeutet, dass Gesetzgebungsakte bloß zurückgenommen werden, sondern dass es dort, wo Regulierung nötig ist, sogar eine stärkere Regulierung geben muss, weniger dagegen in den Fällen, in denen ein solches Vorgehen nicht nötig ist; fordert den Präsidenten und den Ersten Vizepräsidenten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die die Themenbündelung im Kollegium auch wirklich effizient erfolgt; weist darauf hin, dass es bei einer besseren Rechtsetzung nicht nur um das Ergebnis geht, sondern auch um den Prozess, der vollkommen demokratisch und transparent sein muss;
2. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihr Initiativrecht auszuschöpfen und so in der Union eine klare politische Führungsrolle zu übernehmen und darauf zu beharren, dass die Staats- und Regierungschefs hinter den Beschlüssen stehen, die sie im Europäischen Rat treffen, wobei insbesondere der strategische Fahrplan für eine Fiskalunion, eine Wirtschaftsunion und für externe Maßnahmen durchzusetzen ist; fordert die Kommission auf, bei der Architektur der Währungsunion eine Agenda kühner Reformen zu verfolgen, und weist darauf hin, dass die Kommission gemäß Artikel 48 der Verträge Vorschläge zur Änderung der Verträge vorlegen kann;
3. bedauert, dass das Arbeitsprogramm trotz der erteilten Zusage, sowohl den Rat als auch das Parlament bei der Festlegung der Prioritäten einzubeziehen, hinter dieser interinstitutionellen Integration zurückbleibt, dank der ein Programm hätte vorgelegt werden können, das den Prioritäten aller drei Organe besser gerecht geworden wäre, im Rahmen eines transparenten Verfahrens, das es dem Parlament gestattet hätte, seine Prioritäten einzubringen;
4. bedauert ebenfalls, dass die Kommission es im Widerspruch zu Artikel 13 der geltenden Rahmenvereinbarung versäumt hat, das Parlament schriftlich von den wichtigen Initiativen über Gesetzgebungsvorschläge als Teil des Arbeitsprogramms in Kenntnis zu setzen, bevor sie an die Öffentlichkeit gegangen ist;
5. hält es für dringend geboten, eine bessere Rechtsetzung zu gewährleisten, die darauf abzielt, die legislative Last zu verringern und alles doppelt und dreifach zu regeln; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die vorgeschlagene Agenda zur Schaffung einer besseren Rechtsetzung auf europäischer Ebene den Erlass wichtiger Rechtsvorschriften in Kernbereichen, in denen ein echter Mehrwert erzielt wird, insbesondere unter anderem beim Umwelt- und beim Sozialschutz, nicht gefährden darf; fordert die Kommission auf, ein umfassendes System zur Prüfung der Rechtsvorschriften in den drei entscheidenden Phasen des Gesetzgebungsprozesses einzurichten, nämlich bei der der Umsetzung, der Anwendung und der Handhabung;
6. begrüßt, dass sich die Kommission erneut verpflichtet hat, eine eigenständige Migrationspolitik der EU vorzulegen; bekräftigt, dass das Parlament als Teil der Haushaltsbehörde entschlossen hinter dem Vorschlag steht, die Mittel für Frontex erheblich aufzustocken;
7. fordert die Kommission auf, die Kohärenz ihres Legislativprogramms weiter zu verbessern, die Qualität ihrer Gesetzgebungstexte zu erhöhen, ihre Folgenabschätzungen von Gesetzentwürfen zu verbessern, sich für eine bessere Umsetzung des EU-Rechts auf Korrelationstabellen zu stützen und Auflösungsklauseln einzuführen, damit gewährleistet ist, dass die EU-Rechtsvorschriften regelmäßig überprüft werden;
8. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem die derzeitigen Lücken und Schlupflöcher bei der Anwendung von Artikel 2 AEUV und der Werte Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, auf die die EU sich gründet, angegangen werden können, wozu auch ein verbindliches Instrument gehören sollte, das auf einer Reihe objektiver Indikatoren beruht und sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten automatisch eine graduelle Reaktion auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte ermöglicht; weist darauf hin, dass die Achtung der Menschenrechte infolgedessen effektiv durch die Einhaltung aller Bestimmungen des Vertrags umgesetzt werden muss, insbesondere der so genannten „Demokratieklausel“;
9. fordert die Kommission auf, die soziale Verantwortung der Unternehmen als Eckpfeiler für das europäische Sozialmodell und die Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung hervorzuheben;
10. hält es für wichtig, dass die EU ihre starke Präsenz in der Welt durch eine effiziente Außenpolitik zeigt, dank der sie in der Lage ist, die neuen Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, zu bewältigen;
11. fordert neue Impulse für einen Fahrplan für Transparenz und den Zugang zu Dokumenten, um so eine politische Union zu gewährleisten, die auf einer parlamentarischen Demokratie beruht, die in der EU und in den Mitgliedstaaten auf transparente Weise und unter Berücksichtigung der Rechenschaftspflicht stattfindet; fordert ebenfalls, dass ein Transparenzbeauftragter ernannt wird, der diese Arbeit beaufsichtigt; weist in diesem Zusammenhang auf die Forderungen des Parlaments hin, ein Verwaltungsrecht für die EU einzuführen;
12. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle künftigen Rechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft werden; fordert ebenfalls eine ex ante-Prüfung aller geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere aller EU-Regelungen für die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung von Daten in großem Umfang;
13. bedauert, dass in den politischen Leitlinien von Präsident Juncker zwar ein „Vorschlag für eine wirksamere Außenvertretung unserer Wirtschafts- und Währungsunion“ vorgesehen ist, der „im ersten Jahr (seiner) Amtszeit“ in Angriff genommen werden soll, das Arbeitsprogramm jedoch keine Einzelheiten hierzu enthält; fordert die Kommission auf, von ihrem Initiativrecht gemäß Artikel 138 Absatz 2 des Vertrags Gebrauch zu machen und „geeignete Maßnahmen mit dem Ziel vorzuschlagen, eine einheitliche Vertretung des Euroraums bei den internationalen Einrichtungen und Konferenzen im Finanzbereich sicherzustellen“;
14. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum auch im Wege einer ehrgeizigen Handelsagenda gefördert werden muss, mit der die Märkte von Drittländern geöffnet und die Exporte diversifiziert werden sollen;
15. fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige und konsequente Außen- und Sicherheitspolitik anzustreben, in deren Mittelpunkt die Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen sollten, und die Rolle der EU in der Welt in den Bereichen Entwicklung, Friedensschaffung und -konsolidierung, humanitäre Hilfe und Förderung der Menschenrechte weltweit zu stärken;
16. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die steuerrechtlichen Vorschriften zu ändern, insbesondere nach den „Lux Leaks“-Enthüllungen und ehrgeizige Fortschritte zu erzielen, z.B. durch die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, anstatt lediglich auf Transparenz in Steuersachen zu pochen, und fordert Präsident Juncker auf, umgehend Vorschläge zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vorzulegen;
17. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sich genauestens an die in der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat niedergelegten Bedingungen und Fristen zu halten, die für die Durchführung des Plans zur Verringerung der Anhäufung unbezahlter Rechnungen festgeschrieben wurden, zumal diese in Wirklichkeit ja eine verdeckte Verschuldung darstellen;
18. begrüßt die Schubkraft der Investitionsoffensive, stellt jedoch fest, dass diese von einer Reihe wesentlicher Voraussetzungen abhängt, insbesondere davon, dass die Mitgliedstaaten Strukturreformen durchführen, auch auf dem Arbeitsmarkt, bei den Rentensystemen und im Gesundheitswesen, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht geschwächt wird und dass es einen bedeutenden Fortschritt hin zur Liberalisierung, Öffnung und Vereinigung der Märkte der Zukunft gibt, die jetzt noch unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten stehen, etwa die Energiemärkte, die Telekom-Märkte, der digitale Markt und die Kapitalmärkte, und dass ausgewählte Projekte zur Finanzierung der richtigen Prioritäten beitragen; fordert die unverzichtbare Einbindung privater Partner und privater Investoren; hebt das Beschäftigungspotenzial in diesen Branchen hervor; fordert gleichzeitig eine vollständige demokratische Kontrolle der Investitionsoffensive auf EU-Ebene; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass bei jeder Abzweigung von Mitteln aus dem Programm Horizont 2020 unbedingt ein gleich hoher oder höherer Betrag in Forschung und Innovation zu investieren ist;
19. spricht sich nachdrücklich für die Annahme der angekündigten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt aus; fordert, dass dieses Paket einer raschen Entwicklung der digitalen Wirtschaft den Weg ebnet; ist davon überzeugt, dass Europa einen klaren zusätzlichen Nutzen erzielt, wenn es in diesem Schlüsselbereich tätig ist; weist darauf hin, dass alle Gesetzgebungsmaßnahmen in diesem Bereich zukunftsorientiert sein und auf die Schaffung neuer Chancen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbraucher ausgerichtet sein müssen, und zwar in einem offenen Internet; unterstreicht, dass Fortschritte in diesem Bereich sich unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken werden;
20. fordert, dass diese Reformen mit der Umsetzung der Strategie für die Fazilität “Connecting Europe” einhergehen, mit besseren Infrastrukturen und Projekten mit einem europäischen Mehrwert in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation, die für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes von wesentlicher Bedeutung sind;
21. spricht sich entschieden gegen die geplante Rücknahme der Richtlinie über die Transparenz bei der Preisfestsetzung und Kostenerstattung von Arzneimitteln aus, zu der das Parlament 2013 seinen Standpunkt annahm, sowie der Gesetzgebungsvorschläge über die Überprüfung der Abfallpolitik und die Luftverschmutzung, da Maßnahmen der Union in diesen Bereichen an der Zeit und notwendig sind und von den Bürgerinnen und Bürgern der EU erwartet werden; besteht darauf, dass diese Vorschläge nicht zurückgezogen werden, sodass das Parlament und der Rat ihre Arbeit an den derzeitigen Vorschlägen fortsetzen können;
22. bekräftigt, dass das 7. Umweltaktionsprogramm ein bindender Rechtsakt ist, der die Kommission dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre vereinbarten prioritären Ziele zu erreichen, nämlich Schutz und Verbesserung des Naturerbes Europas, indem die Union zu einer ressourceneffizienten, umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft wird und die Bürgerinnen und Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Risiken für die Lebensqualität geschützt werden; erwartet von der Kommission, dass sie diesen Zielen in ihren Prioritäten vollständig Rechnung trägt und keine Maßnahmen verzögert, die zu ihrer Verwirklichung notwendig sind;
23. fordert die Kommission auf, den sektorspezifischen Standpunkten des Parlaments, wie nachstehend in Teil 2 seiner Entschließung erläutert, gebührend Rechnung zu tragen;
TEIL 2
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
24. fordert eine starke europäische Industriepolitik, die nicht nur zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, sondern eine Vorbedingung ist, damit mit dem Sachstand der europäischen F&E&I wirtschaftliche, soziale und umweltspezifische Probleme in Wettbewerbsvorteile umgewandelt werden können;
25. begrüßt die Einführung eines Maßnahmenpakets, mit dem arbeitslose Jugendliche und Langzeitarbeitslose Beschäftigung finden sollen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die für 2015 vorgesehenen Mittel vorziehen und zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen verwenden können;
26. fordert die Durchführung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020, sowie des Programms Horizont 2020;
27. fordert die Vorstellung der Halbzeitüberprüfung der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt;
28. fordert Vorschläge zur Entwicklung des Potenzials des kulturellen und kreativen Sektors;
29. fordert umweltfreundliche Investitionen und einen langfristig angelegten und stabilen politischen Rahmen zur Förderung einer ressourceneffizienten und CO2-armen Wirtschaft, damit unser Ziel, die CO2-Emissionen abzubauen, gestärkt und der Anteil der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz erhöht wird, was Investitionen in ein gesamteuropäisches Stromnetz impliziert sowie einen stärkeren Rückgriff auf erneuerbare Energiequellen;
30. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Arbeitsplätze und Wachstum durch Handel, die Öffnung ausländischer Märkte und die Diversifizierung der Ausfuhren gefördert werden können;
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
31. hält sowohl den Verbraucherschutz als auch den Schutz der Grundrechte für wesentlich, damit die Europäer Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt als Teil der Digitalisierung ihres Alltags haben können;
32. ist der Auffassung, dass die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt darauf abzielen muss, Chancen für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Behörden zu schaffen und Innovationen anzustoßen;
33. fordert eine weitere Harmonisierung des Urheberrechts und eine verbesserte Wahrnehmung der Urheberrechte zur Förderung des grenzübergreifenden Zugangs zu kreativen Inhalten;
34. betont, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für im digitalen Binnenmarkt tätige Unternehmen sichergestellt werden müssen, damit sie wettbewerbsfähig sein können; hält es für ausgesprochen wichtig, dass Unternehmen und Verbrauchern online der gleiche Schutz geboten wird wie auf den traditionellen Märkten;
35. ist der Auffassung, dass wichtige Fragen, die im Rahmen der künftigen Strategie gelöst werden müssen, Folgendes betreffen:
• Cloud-Computing, vor allem die fehlende Haftung der Anbieter von Cloud-Computing-Dienstleistungen und die Uneinheitlichkeit der transnationalen Rechtsvorschriften,
• Diskriminierung von Verbrauchern bei Online-Diensten, insbesondere Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts, was in vielen unterschiedlichen Bereichen des EU-Rechts an der Tagesordnung ist;
• Cyber-Sicherheit, da die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen in Europa zunehmend von Cyber-Kriminalität bedroht sind und es kein einheitliches Vorgehen in dieser dringenden Frage gibt;
• Einschränkungen und Hemmnisse in Bezug auf elektronische Zahlungen und die elektronische Authentifizierung, insbesondere Zahlungen mittels Mobilfunkgeräten, namentlich mangelnde Standards bei den urheberrechtlichen Vorschriften im elektronischen Handel,
• Paketzustellung,
• das Internet der Dinge, auch eingebauter Datenschutz;
36. fordert einen fairen Zugang zu Internetplattformen und elektronischen Kommunikationsmitteln;
37. fordert eine europäische Strategie zur Förderung der IKT-Industrie der EU, damit ein freier und fairer Wettbewerb gewährleistet ist und die europäischen Unternehmen den Wettbewerbsvorteil der EU bei der Privatsphäre ausnutzen können;
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik
38. fordert, dass eine Überprüfung der Richtlinien über Ökodesign und Umweltkennzeichnung vorgelegt wird, damit diese Politik durchschlagende Wirkung erzielt und der Anwendungsbereich des Ökodesigns auf die Ressourceneffizienz ausgeweitet werden kann;
39. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit der Energieversorgung und Nachhaltigkeit in einem vollständig integrierten Energiemarkt die wichtigsten Säulen zur Schaffung einer robusten Energieunion sind, die verwirklicht werden kann, wenn Netze verknüpft, Ressourcen gebündelt und verbleibende Hemmnisse im Energiebinnenmarkt rasch beseitigt werden und die EU gegenüber Drittländern einen einheitlichen Verhandlungsstandpunkt einnimmt;
40. fordert eine Europäisierung der Energieinfrastruktur in der EU, auch was Standards, Forschung und Innovation betrifft, und fordert ein spezifisches, aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziertes Investitionsprogramm für ein intelligentes Energienetz;
41. ist der Auffassung, dass für gemeinsame Herausforderungen marktgestützte Lösungen gefunden werden müssen, wie etwa eine erhöhte Energieeffizienz durch einen Abbau der Treibhausgasemissionen, die Entwicklung eines echten nachhaltigen Land- und Forstwirtschaftssektors durch Investitionen in Forschung und Entwicklung und durch mehr erneuerbare Energiequellen, wobei die EU in dieser Branche weltweit führend werden sollte;
42. hält einen nachhaltigen Land- und Forstwirtschaftssektor für sehr wichtig;
Ein vertiefter und gerechterer Binnenmarkt mit einer größeren Mobilität der Arbeitskräfte
43. ist der Auffassung, dass die Binnenmarktstrategie der Kommission für Waren und Dienstleistungen den Binnenmarkt für diejenigen zur Realität machen sollte, die die meisten Probleme haben, von ihm zu profitieren, z.B. KMU und selbstständig Erwerbstätige; ist der Auffassung, dass Richtlinien und Verordnungen, die sich für kleine Unternehmen als ungeeignet erweisen, oder bei denen der „KMU-Test“ zum Zeitpunkt ihrer Annahme nicht durchgeführt wurde, möglichst überprüft werden sollten;
44. begrüßt die Einführung eines Pakets zur Arbeitskräftemobilität, einschließlich eines Vorschlags zur Änderung der Verordnungen 883/2004 und 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit;
45. fordert die Kommission auf, ihre Arbeit zur Vereinfachung der Zahlung von Steuern auf grenzüberschreitende Geschäfte für Verbraucher und Unternehmen fortzusetzen, indem verstärkt standardisierte europäische Formulare für die Mehrwertsteuer und andere Abgaben verwendet werden, sowie im Wege einer verstärkten Digitalisierung von Archivierungserfordernissen;
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
46. fordert einen Vorschlag für über eine einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebiets in internationalen Einrichtungen und Foren;
47. fordert die Einrichtung eines europäischen Schuldentilgungsfonds auf der Grundlage der Konditionalität;
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
48. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, gleichzeitig ihre Arbeit für neu und revidierte Freihandelsabkommen mit anderen Drittländern und einen umfassenderen weltweiten Freihandel im Allgemeinen fortzusetzen, insbesondere im Rahmen der WTO;
Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte
49. fordert neue Anstrengungen zum Abschluss einer umfassenden Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten und fordert, dass dafür gesorgt wird, dass die Überprüfung des Safe-Harbour-Abkommens mit einem erfolgreichen Abschluss eines ehrgeizigen EU-Datenschutzpakets kombiniert wird;
50. fordert die Kommission auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um Fortschritte bei der horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie zu erzielen und eine umfassende europäische Antwort auf die Probleme von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen im Zusammenhang mit den Grundrechten auszuarbeiten, und zwar in Form eines EU-Fahrplans gegen Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität;
51. fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen und zu intensivieren, um die Verfahren zur Identifizierung der Cyber-Kriminellen zu verbessern und die Kinder vor ihnen zu schützen;
Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik
52. fordert einen ganzheitlichen Plan auf dem Gebiet der Migration, damit die EU ein attraktives Ziel für gelernte und ungelernte ausländische Migranten wird, und die Festlegung sicherer und legaler Strecken für Asylsuchende in die EU sowie ein kohärentes Vorgehen, wenn es darum geht, sich mit den grundlegenden Ursachen der illegalen Zuwanderung auseinanderzusetzen;
Eine Strategie für den demografischen Wandel
53. fordert eine strukturierte, langfristige EU-Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen infolge des demografischen Wandels, da die Bevölkerung in allen Mitgliedstaaten immer älter wird;
Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne
54. fordert die Kommission auf, zur Förderung des Friedens und zur Lösung der zunehmenden Zahl der Krisen und der gewaltsamen Konflikte in der ganzen Welt von sich aus die Initiative zu ergreifen; begrüßt, dass die Kommission die Nachbarschaftspolitik überprüfen will, um die Fähigkeit der EU zu stärken, die schwerwiegenden geopolitischen Herausforderungen, vor die wir stehen, zu bewältigen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Handel, Wirtschaftsbeziehungen, Migration und die Sicherheit der Energieversorgung nur einige der zahlreichen sektorübergreifenden Fragen sind, die im Zuge einer neuen und verstärkten Nachbarschaftspolitik angegangen werden müssen, und dass die Förderung und die Achtung der Menschenrechte, des Völkerrechts und der Grundfreiheiten durchgängig ein gemeinsamer Nenner sein muss; hält es ebenfalls für notwendig, die Initiative der Östlichen Partnerschaft und das entschlossene Engagement gegenüber den Ländern des Westbalkans fortzuführen, damit der auf den Beitritt ausgerichtete Reformprozess weiterhin im Mittelpunkt steht; hält es für dringend notwendig, den Mitgliedstaaten und den Nachbarschaftsländern mit tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommen (DCFTA) technische Unterstützung zu leisten, damit deren vollständige Umsetzung gewährleistet ist und von allen Parteien respektiert wird;
55. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die EU die erhebliche Soft Power („weiche Macht“), über die sie verfügt, durch Hard Power („harte Macht“) ergänzen muss, wenn sie auf der Weltbühne glaubwürdig agieren will, und dass daher eine ehrgeizige Agenda nötig ist, um die Integration und die Kompatibilität des europäischen Militärs zu erhöhen, zumal hiermit auch die Kosten drastisch gesenkt werden können;
Eine Union des demokratischen Wandels
56. fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu intensivieren und zu verstärken, einen Vorschlag für die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zu unterbreiten und die verzögerte Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung abzuschließen;
Eine bessere Kommunikation
57. fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationspolitik gründlich zu überprüfen, damit gewährleistet ist, dass die Öffentlichkeit in Zukunft direkt informiert wird, anstatt davon auszugehen, dass sie selbst über spezialisierte europäische Informationskanäle nach diesen Informationen sucht;
_____________________
58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.