ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
12.1.2015 - (2014/2829(RSP))
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Gianni Pittella, Enrique Guerrero Salom im Namen der S&D‑Fraktion
B8‑0035/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2014 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2015 – Ein neuer Start“ (COM(2014)0910),
– unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission,
– unter Hinweis auf die vom Präsident der Kommission, Jean‑Claude Juncker, am 15. Juli 2014 in der Plenarsitzung des Parlaments eingegangenen Verpflichtungen und auf die Verpflichtungen, die die designierten Kommissionsmitglieder während ihrer Anhörungen im Parlament eingegangen sind,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass nach zu vielen Jahren der auferlegten Sparmaßnahmen, hoher und steigender Arbeitslosigkeit, wachsender Ungleichheit und Armut und einer Absenkung der sozialen Standards für die EU das Risiko eines langfristigen Verfalls und des Verlusts des Vertrauens der Bürger, besteht;
B. in der Erwägung, dass sich die EU als politisches Konzept an einem Wendepunkt in ihrer Geschichte befindet, und dass die Wirtschafts- und Finanzkrise sie in eine politische Krise gestürzt hat, in deren Zuge in fast allen Mitgliedstaaten eine Zunahme von Extremismus zu verzeichnen ist;
C. in der Erwägung, dass die oberste Priorität der EU folglich darin bestehen sollte, die Hoffnungen ihrer Bürger wiederzubeleben, für nachhaltiges Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze zu sorgen und die Grundlage für ein neues, nachhaltiges Modell für die Zeit nach der Krise zu legen, bei dem wirtschaftliche, soziale und ökologische Fortschritte sichergestellt werden und sich gegenseitig verstärken;
D. in der Erwägung, dass soziale Rechte wirtschaftlichen Freiheiten grundsätzlich nicht untergeordnet werden können, und dass wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt eng miteinander verknüpft sein und sich gegenseitig fördern müssen;
E. in der Erwägung, dass Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung durch Unternehmen und Privatpersonen und eine aggressive Steuergestaltung durch Staaten den Binnenmarkt verzerren und den Zusammenhalt und die Solidarität schwächen;
F. in der Erwägung, dass die jüngst in Frankreich verübten Terroranschläge Europa und die ganze Welt schmerzhaft daran erinnert haben, wie wichtig Toleranz, Meinungsfreiheit, interkulturelles Verständnis und Bemühungen, jede Art der Radikalisierung zu verhindern, sind;
Allgemeine politische Überlegungen
1. nimmt die Agenda für den Wandel der Kommission zur Kenntnis, die auf Beschäftigung und Wachstum ausgerichtet ist, bedauert jedoch, dass in ihrem Arbeitsprogramm nicht ausreichend auf die Anliegen des Parlaments eingegangen wird; fordert die Kommission daher auf, ihre Befugnisse in vollem Umfang auszuschöpfen sowie die führende Rolle dabei zu übernehmen, die Grundlagen dafür zu legen, dass durch eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung die Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen, gesenkt werden kann; fordert die Kommission auf, umfassende Überlegungen über die Zukunft Europas in all ihren Dimensionen einzuleiten, um eine vollständige politische Union zu verwirklichen, durch die die demokratische Legitimierung Europas wiederhergestellt würde;
2. unterstützt ein umfangreiches Investitionsprogramm, um in Europa die enorme Investitionslücke zu schließen und das Wachstumspotenzial zu steigern; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass private Investitionen auch in den EU‑Regionen getätigt werden, die stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind; weist darauf hin, wie wichtig investitionsfreundliche Haushaltsvorschriften sind, um die Beteiligung der Mitgliedstaaten am zukünftigen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu fördern, insbesondere durch die Neutralisierung ihres eingezahlten Kapitals im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und die öffentliche Kofinanzierung von Investitionsvorhaben, u. a. wenn für die Finanzierung Mittel aus den Strukturfonds bereitgestellt werden; besteht darauf, dass eine Investitionsstrategie für den EFSI entwickelt werden muss, die auf ehrgeizigeren Vorhaben gründet und mit der das Ziel verfolgt wird, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu begleiten und den sozialen und territorialen Zusammenhalt innerhalb der EU sicherzustellen;
3. fordert die gemeinschaftsbasierte Verwaltung und eine geeignete Steuerung des EFSI; fordert die Kommission auf, alle im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verfügbaren Spielräume zu nutzen, um Investitionen, Wachstum und Beschäftigung sicherzustellen;
4. ist äußerst besorgt darüber, dass im Arbeitsprogramm der Kommission keine umfassende soziale Dimension enthalten ist, was von einem mangelnden Verständnis gravierenden Ausmaßes in Bezug darauf zeugt, wie sich die Krise in vielen Mitgliedstaaten auswirkt; fordert die Kommission auf, diesen Mangel zu beheben, indem sie Maßnahmen ergreift und Vorschläge vorlegt, die ihr Arbeitsprogramm im Laufe des Jahres 2015 vervollständigen; nimmt den Grundsatz der politischen Diskontinuität zur Kenntnis, befürchtet jedoch, dass dieser Grundsatz – wenn er nicht behutsam und pragmatisch angewandt wird – dazu führen könnte, dass einige entscheidende Ziele an Bedeutung verlieren oder ohne eine wirkliche politische Aussprache aufgegeben werden könnten; betont, dass der soziale und umweltrechtliche Besitzstand nicht dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) zum Opfer fallen sollte;
5. vertritt die Auffassung, dass die erforderlichen Strukturreformen von einer fortschrittlichen Vision geleitet sein müssen (zum Beispiel in Form einer erhöhten Bereitstellung von Bildung und lebenslangem Lernen, was beides zu wirtschaftlicher Leistung führt, oder in Form von sozialer und gesundheitlicher Sicherheit, wodurch die Probleme der von der Krise Betroffenen abgefedert werden können) und nicht dazu führen dürfen, dass es den Menschen finanziell schlechter geht oder die Deflationswahrscheinlichkeit steigt; vertritt die Auffassung, dass diese Reformen zu der Konvergenz der sozial- und finanzpolitischen Maßnahmen führen sollte, mit denen der unfaire Wettbewerb zwischen den Arbeitnehmern in der EU und den Mitgliedstaaten abgebaut werden soll;
6. fordert eine wirksame Veränderung der Steuerpolitik der EU und fordert die Kommission auf, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie die aggressive Steuergestaltung auf EU‑Ebene und weltweit zu bekämpfen; begrüßt die Absicht der Kommission, einen Aktionsplan auf den Weg zu bringen, und erwartet in Kürze mutige Maßnahmen, die rasch umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, in zentralen Bereichen zusätzliche Vorschläge vorzubereiten, u. a. für Rechtsvorschriften über die Verwendung von länderbezogener Berichterstattung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in allen Branchen und in allen Ländern, in denen sie tätig sind;
7. fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge für eine Energieunion vorzulegen, deren Grundlage Energieeffizienz, die Energie aus erneuerbaren Quellen und eine intelligente Infrastruktur sind und in der ein nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Industriesektor vorhanden ist;
8. fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für eine aktivere und flexiblere Migrationspolitik der EU vorzulegen, mit der für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie für Wirtschaftsmigranten legale Wege in die EU entwickelt und gewahrt würden und die sich mit der Bewältigung der Herausforderungen befasst, mit denen die EU im Bereich der Migration durch Schmuggler und Menschenhändler konfrontiert ist;
9. spricht sich entschieden gegen die Absicht der Kommission aus, eine Reihe von Legislativvorschlägen zurückzuziehen, insbesondere Vorschläge für Rechtsvorschriften im Bereich der Luftqualität (vor dem Hintergrund, dass jedes Jahr 400 000 Europäer an den Folgen von Luftverschmutzung sterben) und das Abfallpaket, an dem beide Teile der Rechtsetzungsbehörde erst kürzlich die Arbeit aufgenommen haben; lehnt die Zurückziehung der Richtlinie zum Mutterschaftsurlaub strikt ab;
10. ist der Auffassung, dass wenn zu gegebener Zeit andere aktuelle, sich in Bearbeitung befindende Legislativvorschläge zurückgezogen oder aufgeschoben werden, diese Legislativvorschläge zum Zweck einer Bewertung ihres europäischen Mehrwerts und einer gründlichen politischen Analyse der festgestellten Schwierigkeiten vorgelegt werden sollten, und dass innerhalb der nächsten sechs Monate die Vorlage alternativer Vorschläge erfolgen sollte; vertritt die Auffassung, dass die Kommission gegen den Vertrag verstößt, indem sie vorschlägt, Initiativen zurückzuziehen oder zu ersetzen, wenn es innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht zu einer Einigung kommt (zum Beispiel im Fall des Vorschlags für eine Verordnung über die Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und des Vorschlag über das Beihilfesystem für die Bereitstellung von Obst, Gemüse und Milch in Schulen);
11. betont, dass die internen Politikbereiche mit den weltweiten Herausforderungen im Bereich des Klimawandels und der nachhaltigen Entwicklung (2015 ist Europäisches Jahr für Entwicklung) verknüpft werden müssen und eine öffentliche Debatte über die Handelsverhandlungen mit den Vereinigten Staaten (über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft – TTIP) gefördert werden muss; weist darauf hin, dass 2015 das Jahr sein sollte, in dem die EU eine aktive Rolle dabei einnimmt, den Friedensprozess im Nahen Osten wieder in Gang zu setzen;
12. ist entrüstet über die jüngst in Frankreich begangenen terroristischen Grausamkeiten und die Gefährdung der Meinungsfreiheit; bekundet seine Solidarität mit den Opfern dieser Anschläge; besteht darauf, dass Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger einen Mehrwert aufweisen müssen und nur denkbar sind, wenn dabei die Notwendigkeit geachtet wird, Einigkeit, die Grundrechte und die europäischen Werte Demokratie, Solidarität und Toleranz zu wahren; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden vorzuschlagen, um solchen Verbrechen besser vorzubeugen, sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Radikalisierung jeder Art und zur Verbesserung des interkulturellen Verständnisses und der sozioökonomischen Integration von Minderheiten in Europa vorzuschlagen;
Soziale Dimension
13. vertritt die Auffassung, dass das zentrale Ziel der neuen Kommission darin bestehen sollte, das europäische Sozialmodell als einer Lebensform, bei dem die EU stolz eine weltweit führende Rolle inne hat, zu stärken und dafür zu sorgen, dass es langfristig widerstandsfähiger und nachhaltiger wird;
14. weist darauf hin, dass 25 Millionen Europäerinnen und Europäer, darunter 5 Millionen junge Menschen, ohne Beschäftigung sind, und dass Armut und soziale Ausgrenzung stark zugenommen und die schutzbedürftigsten Gruppen der Gesellschaft, insbesondere Frauen, junge Menschen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, ins Elend gestürzt haben; fordert die Kommission auf, mit besonderer Priorität und Dringlichkeit die Probleme der wachsenden Ungleichheit in und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen, der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, der prekären Beschäftigung, des Anstiegs von Armut trotz Erwerbstätigkeit und von Kinderarmut sowie des Sozialdumpings anzugehen, die den europäischen Werten zuwider laufen und das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa schwächen;
15. fordert die neue Kommission auf, die Grundsätze der Arbeitnehmerrechte, des sozialen Dialogs, des sozialen Schutzes, der angemessenen Entlohnung, der Gesundheit und des Schutzes am Arbeitsplatz, der gerechten Besteuerung und gleicher Bedingungen für alle unabhängig von Geschlecht und ethnischer Herkunft zu zentralen Säulen des Arbeitsprogramms der Kommission zu machen; fordert die Kommission auf, einzuführen, dass für alle zukünftigen Legislativvorschläge die Abschätzung der sozialen Folgen obligatorisch ist; bedauert, dass in dem Arbeitsprogramm der Kommission außer Acht gelassen wird, dass Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere was den Mutterschaftsurlaub und den Anteil von Frauen und Männern in Vorständen von Unternehmen betrifft;
16. warnt vor der Gefahr des Sozialdumpings und einem „Wettlauf nach unten“, was die europäischen Arbeitnehmer und die europäischen Sozialsysteme betrifft, und fordert, dass die Kommission ein kohärentes und nachhaltiges Konzept für das Gesellschaftsrecht in der EU vorlegt und der bei den Anhörungen im Parlament eingegangenen Verpflichtung, einen Vorschlag für eine vollständige Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern vorzulegen, nachkommt;
Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Haushalt und Umwelt
17. vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die neue Investitionsoffensive der Kommission für Europa (die den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen als eine der Antworten umfasst, die zur Bewältigung der katastrophalen Wirtschaftslage in der EU erforderlich sind) die Verkehrsinfrastruktur, die Energieinfrastruktur, die digitale Industrie, die Kultur- und die Kreativbranche, die Telekommunikationsinfrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Wissenschaft und Innovationen im Mittelpunkt stehen und die Energieeffizienz und die Umstellung auf eine CO2‑arme Wirtschaft ein wesentlicher Schwerpunkt sein sollten; erwartet von der Kommission, dass sie die genaue Struktur des Investitionsplans in enger Zusammenarbeit mit beiden Teilen der Rechtsetzungsbehörde so gestaltet, dass seine Auswirkungen auf intelligente Investitionen mit einem großen sozioökonomischen Mehrwert und der Unterstützung von Unternehmertum, Wachstum und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze maximiert werden; fordert eine halbjährliche Bewertung der Umsetzung des Investitionsplans;
18. verweist auf die ehrgeizigen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und betont, wie wichtig es ist, dass ehrgeizige Legislativvorschläge zur Umsetzung des Klima- und Energiepakets für den Zeitraum bis 2030 vorgelegt werden, insbesondere mit Blick auf ein inklusives Wachstum und den Übergang zu einer nachhaltigen und energieeffizienten Wirtschaft; fordert die Kommission auf, die neue Agenda der EU für Investitionen mit Blick auf diese Ziele zu gestalten; erwartet, dass – vor dem Hintergrund der bevorstehenden Halbzeitüberprüfung der Strategie – Prioritäten im Bereich der Sozial- und Umweltpolitik stärker berücksichtigt werden und mit wirtschaftlichen und finanziellen Überlegungen gleichberechtigt sind, und dass zwischen der Strategie und dem neuen Investitionsplan die politische und operative Kohärenz verwirklicht wird; vertritt die Auffassung, dass die EU bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Paris Ende 2015 eine führende Rolle einnehmen sollte;
19. erwartet, dass die Kommission hinsichtlich eines höheren CO2‑Preises im System für den Emissionshandel zügig arbeitet, um langfristige private Investitionen in die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft zu fördern und zu gewährleisten, und dass die Kommission im System der kostenlosen Zuteilung das Verzeichnis der Ausnahmen für Sektoren, die einer Verlagerung von CO2‑Emissionen ausgesetzt sind, beschränkt, um Investitionen in ein neues Modell für nachhaltige Energien zu fördern;
20. hebt seine zukunftsorientierte Entschließung zum Klima- und Energiepaket bis 2030 hervor und fordert die Kommission auf, ihre Legislativvorschläge an drei bindenden Zielen hinsichtlich CO2‑Emissionen, Energieeffizienz und erneuerbarer Erzeugung auszurichten;
21. fordert eine ehrgeizige Industriepolitik der EU, mit der die Entwicklung neuer Waren und Dienstleistungen und die Umstrukturierung industrieller Verfahren durch Innovationen ermöglicht wird, um die Industrie der EU zu modernisieren und den Übergang zu einer wissensbasierten, digitalen, CO2‑armen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu verwirklichen; fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zur Unterstützung der Einrichtung eines Europäischen Forschungsraums zu verstärken, Forschungsergebnisse in Industrieerzeugnisse und Dienstleistungen umzusetzen und den digitalen Wandel zu fördern;
22. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, wie er in den Verträgen dargelegt und im Ressort des Ersten Vizepräsidenten der Kommission enthalten ist, im Arbeitsprogramm der Kommission ausreichend berücksichtigt und durch konkrete Legislativvorschläge untermauert wird;
23. betont das enorme Potenzial, das im Abfallpaket und der Richtlinie über Luftqualität im Hinblick auf weitreichende, langfristige positiver Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzten stecken, sowie ihren großen Nutzen für die Gesundheit und die Umwelt; erinnert die Kommission daran, dass die Vorschläge im Bereich der Kreislaufwirtschaft weiterhin weit oben auf der Agenda stehen und weiter umgesetzt werden sollten, unter anderem, indem verbindliche Ziele bei der Ressourceneffizienz festgelegt werden und Indikatoren in Bezug auf den CO2‑Fußabdruck sowie die Nutzung von Land und den Verbrauch von Wasser und Material eingeführt werden; erinnert die Kommission daran, dass das gesamte Paket zur Luftqualität, einschließlich des Vorschlags für eine Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen, von größter Wichtigkeit ist und den Bürgern wichtigen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Nutzen bringen wird;
24. fordert die Kommission auf, über aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Gesundheit nachzudenken, wo sich der Zustand der Umwelt negativ auf die menschliche Gesundheit auswirkt, und die geplanten Strategien vorzulegen, insbesondere die im 7. Umweltaktionsprogramm aufgeführte Strategie zu endokrinen Disruptoren;
25. bedauert, dass das Arbeitsprogramm der Kommission keine bildungspolitische und kulturelle Dimension enthält, die die kreative Dimension des Wachstums, der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Systems und der europäischen Industrie hervorheben würde; fordert die Kommission auf, einen stärkeren, branchenübergreifenden Ansatz zur Förderung der digitalen Industrie und der Kulturbranche anzunehmen, um die Menschenrechte, die Kreativität und den Zugang zu Kultur und Bildung für EU‑Bürger zu verbessern;
26. vertritt die Auffassung, dass die Kommission ihre Vorschläge und ihre in der vorrausgehenden Wahlperiode durchgeführte Arbeit zu der Rolle und Anerkennung der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums in der EU weiterführen muss; fordert die Kommission auf, Vorschläge für europäische Statute für Gegenseitigkeitsgesellschaften und Verbände sowie einen überarbeiteten Vorschlag zu dem Statut der Europäischen Genossenschaft vorzulegen und ihren Vorschlag zum Statut der Europäischen Stiftung beizubehalten;
27. unterstützt die Absicht der Kommission, auf EU‑Ebene ein System auszuarbeiten, mit dem sichergestellt würde, dass die Steuern in dem Land gezahlt werden, in dem der Gewinn erzeugt wird; vertritt die Auffassung, dass eine gerechte Besteuerung die Realwirtschaft und die nachhaltige Wirtschaft fördern wird, was zu Wachstum und Beschäftigung führen wird, und weist darauf hin, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung im Zusammenhang mit den nationalen Haushalten, aber auch mit der Diskussion um die Eigenmittel der EU erfolgen sollte; fordert die Kommission auf, eine führende Rolle bei der Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Steuerparadiesen zu übernehmen, u. a. bei der Ausarbeitung eines Vorschlags zur 14. Gesellschaftsrechtrichtlinie, in der die Aufteilung von Unternehmenssitzen ausdrücklich ausgeschlossen wird, Steuerparadiese definiert werden, eine schwarze Liste für die EU enthalten ist und konkrete Maßnahmen zur Abschaffung von Steuerparadiesen eingeführt werden;
28. besteht darauf, dass ein neues System der Unternehmensbesteuerung nicht nur eine Maßnahme für mehr Steuergerechtigkeit ist, sondern mit ihm auch das Ziel verfolgt werden sollte, neue Mittel einzunehmen, um die europäische Steuerkraft zu verbessern; weist darauf hin, dass – zu einer Zeit, zu der ausreichend Mittel für einen Plan der EU zur Konjunkturbelebung benötigt werden – aufgrund der derzeitigen Beschränkung und Schwäche des EU‑Haushalts jedes Jahr beträchtliche Opfer bei den Prioritäten des Parlaments erbracht werden mussten;
29. ist besorgt wegen der anhaltenden Zahlungskrise im Zusammenhang mit dem EU‑Haushalt und der stetig steigenden Zahl unbezahlter Rechnungen; fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie der EU‑Haushalt eine solide und nachhaltige Grundlage erhalten kann, wobei insbesondere das Eigenmittelsystem der EU reformiert werden sollte, um die Anfälligkeit der EU‑Finanzen für nationale Streitigkeiten zu verringern;
30. weist darauf hin, dass der Mehrjährige Finanzrahmen dringend überarbeitet werden muss, damit wirkliche Reformen durchgeführt werden können und mehr Mittel zur Verfügung stehen, um den vorgeschlagenen Investitionsplan umzusetzen, und dass die Überarbeitung im Einklang mit der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 und mit dem Investitionsplan stehen muss;
31. fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung zu dem möglichen Nutzen einer Arbeitslosenversicherung auf der Ebene der EU und/oder des Euro‑Währungsgebiets durchzuführen;
32. fordert die Kommission auf, die notwendige Vertiefung der wirtschaftlichen und sozialen Abstimmung im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sicherzustellen, nicht zuletzt, um die zunehmenden Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets zu überwinden, die die Nachhaltigkeit der WWU schwächen, und erwartet die uneingeschränkte Beteiligung des Parlaments, möglicherweise durch eine interinstitutionelle Vereinbarung; weist darauf hin, dass die Vollendung der WWU auch zu einer deutlichen Stärkung ihrer demokratischen Dimension führen muss;
33. betont, dass die Bankenunion verwirklicht werden muss, und zwar durch die Umsetzung der bereits angenommenen Vorschriften zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus und zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus, insbesondere durch die Entwicklung der erforderlichen Regelungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Kreditaufnahmekapazität für den einheitlichen Bankenabwicklungsfonds; erwartet in diesem Zusammenhang weitere Initiativen, insbesondere für einen europäischen Einlagensicherungsmechanismus;
34. betont, wie wichtig es ist, den Regelungsrahmen für Finanz- und Bankdienstleistungen weiter zu stärken, wobei ein besonderes Augenmerk auf das Schattenbankwesen gelegt werden sollte;
35. besteht darauf, dass die Vereinfachung von technischen Maßnahmen zum Schutz von Meerestieren über Regionalisierung erfolgen sollte, warnt jedoch, dass dies kein Schritt zurück zur nationalen Beschlussfassung sein sollte; fordert die Kommission auf, nicht nur die Auswirkungen der Kontrollverordnung auf die kürzlich angenommene Gemeinsame Fischereipolitik zu bewerten, sondern auch eine Neufassung bis Ende 2015 anzustreben;
36. fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, um einen ausgewogenen Milchmarkt sicherzustellen, wenn die Milchquoten am 31. März 2015 auslaufen, und so negative soziale und wirtschaftliche Folgen sowie Gefahren für langfristige Investitionen in der Branche zu verhindern;
Migration und Justiz, Grundrechte, Verbraucher, digitales Europa
37. fordert die Kommission auf, auf dem Gebiet der Migration und der Asylpolitik einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, indem zuverlässige Mechanismen für die Solidarität und die Aufteilung finanzieller und sonstiger Zuständigkeiten auf die Mitgliedstaaten eingerichtet werden; erwartet von der Kommission, dass sie nicht nur die existierenden europäischen Instrumente verbessert, sondern auch neue Wege für den sicheren und legalen Zugang zur EU erkundet und vorschlägt; ist der Ansicht, dass auch Partnerschaften mit Drittstaaten Teil dieser Politik sein müssen, die auf die sichere Freizügigkeit, die Demokratisierung, den gemeinsamen Schutz der Grenzen, die Bekämpfung von Schmuggel und Menschenhandel sowie den gemeinsamen Schutz von Menschen in Not ausgerichtet sind;
38. ist besorgt darüber, dass die Kommission nicht auf die zunehmenden Herausforderungen für die Demokratie und die Grundrechte in einigen Mitgliedstaaten reagiert; fordert Maßnahmen in diesem Bereich, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten, der Medienfreiheit und der Rechtstaatlichkeit in der gesamten EU; erwartet von der Kommission, dass sie Initiativen zur Stärkung des Kampfes gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der sexuellen Ausrichtung oder Identität, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters vorlegt;
39. hält es für nicht hinnehmbar, dass sich die Lage der europäischen Roma fortwährend verschlechtert; fordert einen eindeutigen Aktionsplan, wie die soziale Exklusion der Roma durch die Mehrheitsgesellschaft verringert und gleichzeitig ihre gesellschaftliche Integration verbessert werden kann; betont, dass eine europäische Roma-Strategie benötigt wird, die über die aktuellen einzelstaatlichen Strategien hinausgeht; fordert eine grundlegende Überarbeitung der einzelstaatlichen Roma-Strategien, damit Zielvorgaben und wirksame Parameter für die Bewertung des Ausmaßes der Romafeindlichkeit und ihrer Auswirkungen in den Mitgliedstaaten angewandt werden;
40. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um einen frühzeitigen Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstärken, wobei der Beitritt mit den in den Verträgen festgelegten Grundrechten und europäischen Werten vereinbar sein muss;
41. bedauert, dass in dem Arbeitsprogramm der Kommission so wenig auf die EU-Bürger als Verbraucher eingegangen wird; betont, dass das digitale Europa viel mehr umfasst als nur den digitalen Binnenmarkt und dass in allen Vorschlägen der Verbraucher- und der Datenschutz gewährleistet sein muss und die soziale Dimension, der allgemeine Zugang, die Inklusion aller Teile der Bevölkerung, die Netzneutralität sowie die kulturelle Vielfalt berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsbehelfsmechanismus für die Verbraucher in der EU eingerichtet werden muss und die Betrugsbekämpfung sowie die Steuerflucht im Rahmen von Aktivitäten im digitalen Bereich bewältigt werden müssen;
42. fordert die Kommission auf, wie vom Parlament und den Mitgliedstaaten wiederholt gefordert eine umfassende europäische Antwort auf die Probleme bei den Grundrechten von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen zu entwickeln und dazu eine EU-Strategie oder einen EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität aufzustellen;
Europäischer Auswärtiger Dienst, Erweiterung, Nachbarschaftspolitik
43. nimmt die organisatorischen Bemühungen in der neuen Kommission zur Kenntnis, durch die die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Befugnisse über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hinaus erhalten und eine bessere Integration der externen Dimension der EU-Politik durch das Fachwissen des Europäischen Auswärtigen Dienstes gesichert werden sollte; betont, dass eine bessere Abstimmung der Handels- und der Nachbarschaftspolitik erforderlich ist, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in der Migrationspolitik nicht länger Verweise auf die Entwicklungspolitik fehlen;
44. ist der festen Überzeugung, dass die Kommission ihre Bereitschaft, die Erweiterungspolitik aufrechtzuerhalten, unter Beweis stellen sollte, indem sie sich nach Kräften um die Eröffnung von bestimmten Verhandlungskapiteln mit der Türkei, Montenegro und Serbien bemüht und die Herausforderungen in Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Albanien und dem Kosovo auf angemessene Weise in Angriff nimmt, damit im Jahr 2015 konkrete Fortschritt auf dem Weg zur EU-Integration erzielt werden;
45. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Januar 2015 mit der Bewertung der nationalen Wirtschaftsreformprogramme der Erweiterungsländer beginnen wird, um ihre wirtschaftspolitische Steuerung an das sich verändernde europäische Modell anzupassen; warnt die Kommission davor, in den Erweiterungsländern den Fehler der staatlichen Sparmaßnahmen zu wiederholen, die das Wirtschaftswachstum untergraben;
46. fordert die Kommission auf, ihre Beziehungen zu den östlichen Nachbarstaaten zu verstärken und Ländern wie der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien dabei zu helfen, durch die Ausweitung der Demokratie und der sozialen Gerechtigkeit Stabilität zu erreichen; betont, dass nur demokratische und inklusive Regierungen das bürgerschaftliche Engagement aufbauen können, das sie brauchen, um sich davor zu schützen, dass ihre Souveränität untergraben wird;
47. fordert stärkere Bemühungen der EU, zur Beilegung des Konflikts in der Ukraine und zur Wiederaufnahme des Dialogs mit Moskau beizutragen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die russische Regierung durch die Sanktionen dazu bewegt werden soll, ihre Politik zu ändern, und dass die Beibehaltung, Verstärkung oder Rücknahme der Sanktionen von der Haltung Russlands selbst und von der Lage in der Ukraine abhängt;
48. unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin, eine einheitliche Einstellung in der EU bezüglich der Anerkennung des palästinensischen Staates zu erreichen; fordert die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin auf, ihrer Verantwortung als einflussreiche Akteurin gerecht zu werden und eine beherzte und umfassende Friedensinitiative für den Nahen Osten zu ergreifen, insbesondere auf der Grundlage der arabischen Friedensinitiative;
49. fordert die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin auf, aktiv auf alle Regionen und internationalen Akteure zuzugehen (insbesondere auf den Iran und Russland), die Einfluss auf Parteien im syrischen Konflikt haben, um die Terrorgruppe Islamischer Staat zu besiegen und den Konflikt in Syrien zu beenden;
50. begrüßt die Zusage der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin, sich stärker um den südlichen Mittelmeerraum zu kümmern; verweist auf die wichtige Dimension der südlichen Nachbarschaftspolitik; bekräftigt, dass die Politik zur Förderung von Stabilität und Wohlstand in der Region auf einer partnerschaftlichen Entwicklung beruhen muss; betont, dass die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit gestärkt werden muss; fordert die Kommission auf, die Demokratiebestrebungen der Zivilgesellschaft zu unterstützen;
51. ist der Überzeugung, dass die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin die Rolle der EU in Lateinamerika stärken und ihre politischen Vereinbarungen und Handelsabkommen mit den Ländern Lateinamerikas sowie die aktuellen regionalen und biregionalen Integrationsprozesse verbessern und erweitern sollte;
52. fordert die Kommission auf, eine wirkliche Außenpolitik für Sicherheit und Verteidigung zu fördern und zu entwickeln, um Konflikte, politische Instabilität und Korruption zu bekämpfen und Sicherheit, die Achtung der Menschenrechte, Stabilität und die Konfliktbeilegung zu fördern;
Handel, Menschenrechte, Entwicklungspolitik
53. teilt die Ansicht der Kommission, dass auf ein ausgewogenes Handelsabkommen mit den USA als Instrument für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung hingearbeitet werden muss, wobei gleichzeitig die Gesundheits-, Sozial-, Umwelt- und Datenschutzstandards sowie die kulturelle Vielfalt der EU zu wahren sind; ist der Auffassung, dass mit der TTIP ein effektiver Marktzugang sichergestellt und hohe Umwelt- und Sozialstandards gefördert werden sollten und dass das Abkommen keinen Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten enthalten sollte;
54. bedauert, dass im Arbeitsprogramm der Kommission keine Reform des Systems der EU zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vorgesehen ist; fordert die Kommission auf, ein Strategiepapier vorzulegen, in dem die allgemeineren Ziele der Handelspolitik der EU über die TTIP hinaus beschrieben sind; betont, dass alle Handelsabkommen verbindliche Klauseln zu Arbeits- und Umweltnormen enthalten;
55. weist darauf hin, dass die Menschenrechte eine der wichtigsten Prioritäten der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin sind; wiederholt, dass mit allen Kommissionsmitgliedern zusammengearbeitet werden muss, um die Menschenrechte in anderen Politikbereichen, insbesondere denen der Migration, der Entwicklung, der Umwelt, der Verwaltung des Internet, des Handels, der Investitionen, der Technologie und der Transaktionen, zu berücksichtigen;
56. ist sehr besorgt über die humanitäre Lage der syrischen Flüchtlinge; weist darauf hin, dass die Asylpolitik und die Unterstützung für Flüchtlinge wichtige Menschenrechtsinstrumente sind, insbesondere im Fall von Menschen, die vor einem Konflikt fliehen, und fordert die Kommission auf, eine gemeinsame europäische Strategie einzuführen, mit der den syrischen Flüchtlingen durch einen europäischen Plan für die Bereitstellung von Unterkünften und die proportionale Aufteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung zugesichert wird;
57. fordert die Kommission auf, die Chance, die sich durch die Bedeutung des Jahres 2015 für die internationale Entwicklung bietet, dafür zu nutzen, die uneingeschränkte Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in ihrem gesamten Arbeitsprogramm sicherzustellen; fordert die Kommission auf, sich auf ihre Bereitschaft zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie, die aufgezeigt hat, dass dringend das Programm für Maßnahmen im Bereich der globalen Gesundheit vorgestellt und umgesetzt werden muss, zu einigen und diese auch ernst zu meinen;
58. ist weiterhin sehr besorgt über die Einschränkungen, insbesondere finanzieller Art, denen sich die Kommission bei der Bewältigung der extrem hohen Anzahl an gleichzeitig stattfindenden humanitären Krisen gegenübersieht, und fordert unverzügliche Folgemaßnahmen zum Aktionsplan „Europäischer Konsens zur humanitären Hilfe“ der EU;
Transparenz und Arbeitsbeziehungen zwischen dem Parlament und der Kommission
59. erinnert den Präsidenten der Kommission an seine Zusage, auf transparente Weise und im Geiste der Loyalität, des gegenseitigen Vertrauens und der Kooperation mit dem Parlament zusammenzuarbeiten und die Ebenbürtigkeit der beiden Gesetzgeber der EU zu achten;
60. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, wie die Kommission insbesondere im Vorfeld der Vorstellung ihres Arbeitsprogramms in der Plenartagung vom 16. Dezember 2014 Informationen übermittelt hat; bedauert die mangelnde Transparenz der Kommission und die Verwirrung sowie das Fehlen einschlägiger Informationen vor der Veröffentlichung und Vorstellung des Arbeitsprogramms der Kommission; fordert die Kommission daher auf, das Vertrauen zwischen der Kommission und dem Parlament, das bedauerlicherweise erschüttert wurde, wiederherzustellen;
61. begrüßt den Vorschlag der Kommission, auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung ein verbindliches Lobby-Register zu schaffen, und erklärt sich zur Aufnahme von Verhandlungen bereit, verweist jedoch auch auf seine Forderung an die Kommission, einen Legislativvorschlag für die Schaffung eines verbindlichen Registers auf der Grundlage von Artikel 352 AEUV vorzulegen und einen Vorschlag für die Schaffung eines verbindlichen Registers nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen;
62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.