ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
12.1.2015 - (2014/2829(RSP))
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
Vicky Ford im Namen der ECR-Fraktion
B8‑0037/2015
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die in Kürze erscheinende Mitteilung zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 und ihre drei Anhänge:
• „Neue Initiativen“,
• „Liste der zurückzuziehenden oder zu ändernden Vorschläge“,
• „REFIT-Maßnahmen“,
– unter Hinweise auf die politische Leitlinien des Präsidenten der Europäischen Kommission,
– unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020,
– unter Hinweis auf die bestehende Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission, insbesondere auf Anhang 4,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Europa in einem globalen Wettkampf steht, bei dem nur wettbewerbsfähige Volkswirtschaften in der Lage sein werden, Arbeitsplätze zu schaffen und den Lebensstandard ihrer Bürger anzuheben;
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union vor dem Hintergrund einer immer schwierigeren Weltwirtschaft erheblich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat;
C. in der Erwägung, dass die meisten anderen Regionen der Welt steigende Produktivität und zunehmende Innovationsfähigkeit aufweisen und immer schneller wachsen;
D. in der Erwägung, dass die Staatsschuldenkrise im Euro-Raum der europäischen Wirtschaft großen Schaden zugefügt und Millionen Menschen in beträchtliche Schwierigkeiten gebracht hat;
E. in der Erwägung, dass die Europawahl in vielen Ländern eine weit verbreitete Unzufriedenheit mit der Arbeit der EU in vielen Bereichen erkennbar werden ließ und die Notwendigkeit von Reformen deutlich gemacht hat;
TEIL 1: ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2015
1. begrüßt die im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 enthaltenen Forderungen nach verbesserter Regulierung, Subsidiarität und Transparenz und unterstützt das Prinzip der politischen Diskontinuität und die Rücknahme zahlreicher Gesetzesinitiativen; ist ebenfalls der Auffassung, dass der Schwerpunkt auf Initiativen liegen sollte, die für Wachstum und Arbeitskräfte sorgen und die Wirtschaft unterstützen; vertritt die Meinung, dass es wichtigste Priorität sein muss, sicherzustellen, dass bestehende politische Strategien eine positive Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit haben und sinnvoll und ihrem Ziel angemessen umgesetzt werden; fordert die Kommission auf, ehrgeizige, aber realistische Ziele für den Abbau von Bürokratie zu setzen;
2. ist der Auffassung, dass alle neuen Gesetzgebungsvorschläge auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit geprüft werden sollten und dass sie nur dann von der Kommission vorgelegt werden sollten, wenn sie sich nachgewiesenermaßen positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken würden;
3. betont, dass es zwar gezielt eingesetzter öffentlicher Investitionen bedarf, um etwa Bildungsstandards zu verbessern und bestimmte Infrastrukturanlagen auszubauen, dass langfristiges Wachstum jedoch nicht durch eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben – die es erforderlich machen würde, die bereits stark belasteten Bürger und Unternehmen steuerlich noch stärker heranzuziehen – oder durch die weitere Aufnahme von Krediten, die von künftigen Generationen zurückgezahlt werden müssten, erzielt werden kann; hebt hervor, wie wichtig es ist, günstige Bedingungen für die Förderung von Investitionen in der Privatwirtschaft zu schaffen, was von entscheidender Bedeutung für die langfristige wirtschaftliche Erholung Europas ist;
4. unterstützt eine Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, für einen angemessenen politischen Rahmen zu sorgen, der es Unternehmen und Unternehmern ermöglicht, zu florieren, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen und den Lebensstandard der Menschen zu verbessern; stellt fest, dass die Strategie Europa 2020 einen Weg für die Zukunft vorgezeichnet hat, bedauert allerdings, dass bislang der politische Wille gefehlt hat, ausreichend Impulse zu setzen, um die uneingeschränkte Umsetzung der Strategie zu gewährleisten;
5. hebt hervor, dass die großen Anstrengungen der Mitgliedstaaten, ihre Ausgaben unter Kontrolle zu bringen, bei der Planung des europäischen Haushalts nicht unbeachtet gelassen werden können, und betont, dass nach Einsparmöglichkeiten im Unionshaushalt gesucht werden muss, um die Steuerlast der Bürger zu verringern; vertritt die Auffassung, dass der EU-Haushalt eindeutig darauf ausgerichtet sein sollte, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung struktureller Herausforderungen wie etwa insbesondere des Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit und einer sich daraus ergebenden ansteigenden Arbeitslosigkeit zu unterstützen; wiederholt, dass es nötig ist, die Ausgaben für die Verwaltung der EU zu verringern (etwa indem die Anforderung an das Parlament, seine Sitzungen in Straßburg abzuhalten, abgeschafft wird) und echte Kürzungen des EU‑Haushalts durchzuführen;
6. hebt hervor, dass der Grundsatz des europäischen Mehrwerts die Grundlage für alle Ausgaben bilden sollte, wobei aber auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit und der optimalen Mittelverwendung sowie das in Artikel 5 EUV festgelegte und im Protokoll (Nr. 1) über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union verankerte Subsidiaritätsprinzip zu beachten sind;
7. bedauert, dass Subsidiarität im Arbeitsprogramm der Kommission nicht umfassend erwähnt wird; ist überzeugt, dass die Einhaltung dieses Grundsatzes die Europäische Union mehr als jede Erwähnung eines „immer engeren Zusammenhalts“ in eine Richtung lenken würde, die bei den Menschen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine größere Zustimmung stieße; schlägt vor, dass die Kommission bereits frühzeitig feststellt, wie die Grundsätze von Subsidiarität und Proportionalität besser zu wahren und einzuhalten sind, und insbesondere, wie sie diese Strategien bei ihrer Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten besser umsetzen kann; besteht darauf, dass Bedenken im Hinblick auf die wirtschaftspolitische Steuerung keinen Deckmantel für eine Zentralisierung von sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen darstellen sollten;
8. bedauert, dass die neue Kommission der effizienten Verwaltung der Mittel, die der Europäischen Union zur Verfügung gestellt wurden, anscheinend nur eine geringe Priorität beimisst, und bedauert insbesondere, dass sie es ganz und gar an Ehrgeiz fehlen lässt, eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung durch den Europäischen Rechnungshof zu erreichen; verurteilt die Tatsache, dass in der neuen Kommission kein ausschließlich für Haushaltskontrolle zuständiges Kommissionsmitglied ernannt wurde, wie es das Parlament mehrfach gefordert hat; vertritt die Auffassung, dass dieser Verzicht auf die Ernennung eines ausschließlich für diesen Bereich zuständigen Kommissionsmitglieds deutlich macht, dass sich die Kommission entweder über den enormen Umfang der Herausforderung, vor der sie steht, nicht im Klaren ist, oder dass sie keinen Versuch unternehmen will, sie zu bewältigen; fordert die Kommission erneut auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um auf die Einführung standardisierter nationaler Verwaltungserklärungen betreffend EU-Mittel im Rahmen der gemeinsamen Mittelverwaltung hinzuwirken, die auf der geeigneten politischen Ebene unterzeichnet werden; hebt hervor, wie wichtig systematische, regelmäßige und unabhängige Bewertungen sind, um sicherzustellen, dass alle Ausgaben in kostenwirksamer Weise den angestrebten Zielen dienen;
TEIL 2: KONKRETE VORSCHLÄGE FÜR DAS ARBEITSPROGRAMM
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
9. vertritt die Auffassung, dass zur Schaffung eines günstigeren Umfelds für die Schaffung von Arbeitsplätzen die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen sollte, Strukturreformen durchzuführen, die erforderlich sind, um die folgenden Probleme zu beheben, : Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, unternehmerische Initiative, demographische Entwicklung, Marktzugang, Zugang zu Finanzierung, verkrustete Arbeitsmarktstrukturen, Verwaltungskosten und verbesserte Regulierung;
10. weist erneut auf die große Bedeutung einer Vertiefung des Binnenmarkts hin und fordert, dass mit dem Schwerpunkt, den die Kommission auf eine Verbesserung der Rechtsetzung gelegt hat, ein gesundes Wirtschaftsklima in Europa geschaffen und bürokratische Hemmnisse abgebaut sowie durch gesetzliche Vorschriften verursachte Investitionsbelastungen und -hemmnisse beseitigt werden, sowie dass dazu beigetragen wird, die Schaffung neuer Rechtsakte auf das absolut erforderliche Mindestmaß zurückgehen zu lassen;
11. begrüßt, dass die Bedeutung von Investitionen in die private Wirtschaft hervorgehoben wird, und fordert eine weitere Beseitigung von Hemmnissen für grenzüberschreitende Investitionen in der Union, insbesondere in Bezug auf Investitionen in kleine und mittlere Betriebe;
12. begrüßt dass die Kommission eine Schwerpunkt auf die Verringerung der durch gesetzliche Vorschriften verursachten Belastungen gelegt hat, und fordert die Kommission im Zusammenhang mit dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) auf, die in ihrer Mitteilung dargestellten Verpflichtungen rasch umzusetzen;
13. hebt hervor, dass es von großer Bedeutung ist, alle Vorschläge für Vorschriften und Rechtsakte auf Informationen von Unternehmen und anderen Sachverständigen und Betroffenen zu gründen, und fordert den Präsidenten der Kommission dazu auf, seine Ankündigung einzuhalten, auch weiterhin die Dienste eines leitenden wissenschaftlichen Beraters in Anspruch zu nehmen;
14. würdigt die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Bearbeitung der Ergebnisse der Analyse der zehn aufwendigsten Vorschriften für KMU, die Unternehmen dabei helfen werden, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; ist der Ansicht, dass die Kommission dringend die Verbesserung dieser Bestimmungen zur Priorität machen sollte, damit die Belange von KMU berücksichtigt werden hält es für erforderlich, dafür zu sorgen, dass die EU und die Mitgliedstaaten den besonderen Bedürfnissen von Unternehmen, insbesondere KMU und Kleinstunternehmen, im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse Rechnung tragen und Unterstützungsmaßnahmen in Erwägung ziehen;
15. weist darauf hin, dass seit einiger Zeit immer mehr Unternehmen ihre Produktion und ihre Dienstleistungen zurück nach Europa verlagern und dass dies Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen birgt; fordert die Kommission auf, zu erwägen, wie die EU Unternehmen dabei unterstützen kann, die durch diese Rückverlagerung entstehenden Möglichkeiten zu nutzen;
16. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Regelungen des Urheberrechts zu modernisieren; fordert jedoch, dass bei jeder derartigen Reform der Grundsatz der Subsidiarität berücksichtigt wird sowie dass die Auswirkungen auf das kulturelle Leben und der gleichberechtigte Zugang umfassend beachtet werden und dass das Prinzip, dass in den Fällen, wo bewährte Verfahren bereits zu zufriedenstellenden Beziehungen zwischen Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern derartiger Rechte geführt haben, solche Abmachungen respektiert und nicht angetastet werden sollen, gewahrt wird;
17. fordert, dass die Struktur des Europäischen Fonds für strategische Investitionen so gestaltet wird, dass er den Strukturfonds ergänzt, und dass alle innovativen Finanzierungsinstrumente, die in Verbindung mit diesem Fonds empfohlen werden sollen, um die Wirkung des Strukturfonds zu steigern, in nachhaltiger Weise angelegt sein sollten, so dass die Interessen der Regionen gewahrt werden; fordert,, dass der Fonds so gestaltet wird, dass die Verstaatlichung von Verlusten und die Privatisierung von Gewinnen vermieden wird;
18. begrüßt das starke Engagement der Kommission für bessere Rechtsetzung und die REFIT‑Agenda; befürwortet die Verwendung von Eignungsprüfungen und fordert die Kommission auf, diesen mehr Aufmerksamkeit zu widmen; befürwortet das im Arbeitsprogramm erkennbare Bestreben, klar Schiff zu machen, und ist der Auffassung, dass in vielen Politikbereichen ein Neustart dringend erforderlich ist; weist dringend darauf hin, dass bei einer Rücknahme von Vorschlägen mit dem Ziel, diese durch andere zu ersetzen, durch diese neuen Initiativen keine zusätzlichen Lasten für die betroffenen Bürger und Unternehmen entstehen dürfen;
19. unterstützt die fortdauernde Entwicklung und Modernisierung der EU‑Vorschriften über geistiges Eigentum und insbesondere die Bestrebungen, die Funktionsweise des Urheberrechts zu verbessern; erklärt, die Vorschläge der Kommission in diesem Bereich im Hinblick auf das Ziel, Wachstum und Vollendung des digitalen Binnenmarkts zu ermöglichen, genau prüfen zu wollen; weist die Kommission darauf hin, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Interessen aller an Aktivitäten im Bereich Urheberrecht Beteiligter hergestellt werden muss, und dass die Rechte an geistigem Eigentum ohne eine angemessene Durchsetzung für die Betroffenen keine Werte schaffen werden;
20. begrüßt den auf Investitionen gelegten Schwerpunkt und fordert die weitere Beseitigung von Hemmnissen für grenzüberschreitende Investitionen in der Union; begrüßt die Zurücknahme des Anlegerentschädigungssystems; unterstützt Maßnahmen, die es Finanzdienstleistern für Endkunden ermöglichen, den Verbrauchern mehr Vorteile zu bringen;
21. ist der Auffassung, dass die externen Auswirkungen von Entwicklungen in diesem Bereich sorgfältig überwacht werden sollten; äußert Bedenken über die Entwicklung unterschiedlicher Standards unter gleichen Wettbewerbern infolge der Standardisierung der Finanzregelungen; hebt die beträchtlichen Fortschritte bei der EU‑Bankenregulierung hervor, die seit 2008 und vor allem seit 2013 erfolgt sind; ist der Ansicht, dass eine umfassende Analyse der Wettbewerbsaspekte dieser Vielzahl neuer EU‑Finanzvorschriften angebracht wäre;
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
22. befürwortet entschieden, dass ein Schwerpunkt auf den digitalen Binnenmarkt gelegt wurde, da sich Aktivitäten im digitalen Raum positiv auf Beschäftigung, Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auswirken können; weist darauf hin, dass folgende Themen bearbeitet werden müssen: Vertrauen, Privatsphäre und Datenschutz, Cyberkriminalität und Sicherheit, Zugang, digitale Inhalte und Urheberrecht, Interoperabilität und Standards, elektronischer Zahlungsverkehr, Vertragsabschlüsse, Ausschreibungen und Rechnungsstellung auf elektronischem Wege, digitale Infrastruktur, elektronische Auftragsvergabe, Informationen des öffentlichen Sektors und offene Daten, Roaming und Online-Vermittler;
23. befürwortet entschieden neue legislative und nicht-legislative Initiativen für den digitalen Binnenmarkt, bei denen der Schwerpunkt auf Wachstum liegt, und schlägt vor, diese Initiativen zum Bestandteil einer „Akte zum Digitalen Binnenmarkt" werden zu lassen; hebt hervor, dass den nicht‑legislativen und legislativen Initiativen, die das größte Potenzial haben, Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit auch im elektronischen Handelsverkehr zu schaffen, in einer Akte zum digitalen Binnenmarkt, die einen ähnlichen Ansatz wie die Binnenmarktakten verfolgen sollte, Priorität eingeräumt werden sollte;
24. begrüßt die Bestrebungen der Kommission, die Hindernisse für den elektronischen Handelsverkehr zu beseitigen, da Verbraucher über 11,7 Mrd. EUR pro Jahr sparen könnten, wenn sie bei Einkäufen im Internet aus einer Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen auswählen könnten; hebt in diesem Kontext hervor, dass Probleme bei den nur online zugänglichen Dienstleistungen, dem Zugang zu digitalen Inhalten, der Betrugsbekämpfung, der Anmeldung von Websites, den Maßnahmen zur Verkaufsförderung und der Kennzeichnung als Hindernisse für die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts erkannt wurden;
25. verweist auf seine Entschließung zum digitalen Binnenmarkt, die vor kurzem mit großer Mehrheit verabschiedet wurde und in der entscheidende mögliche Wachstumsbereiche im digitalen Binnenmarkt wie elektronischer Handelsverkehr, Big Date und Cloud Computing genannt wurden; weist darauf hin, dass in dieser Entschließung auch dargelegt wurde, wie äußerst bedeutend Fragen des Zugangs und der Sicherheit im Internet sind;
26. sieht der Strategie der Kommission, in der die wichtigsten Herausforderungen für die Vollendung eines sicheren, vertrauenswürdigen und dynamischen digitalen Binnenmarkts benannt werden, entgegen; würde insbesondere Vereinfachungen für den Verbraucher bei digitalen Einkäufen im Internet begrüßen, stellt aber gleichzeitig fest, dass es wichtig ist, dass die Verbraucher hierbei genauso wirksam geschützt sind wie auf den traditionellen Märkten;
27. unterstützt die Bestrebungen der Kommission, die EU‑Datenschutzverordnung zu einem Abschluss zu bringen; fordert in diesem Zusammenhang, dass alle Reformen der Datenschutzgesetze verhältnismäßig und praktikabel sein und sowohl die Verbraucher und die Privatsphäre schützen als auch Unternehmen, die Wirtschaft und Innovationen unterstützen müssen;
28. fordert, Entwicklungen bei Dienstleistungen im Rahmen der erwarteten Reform des Telekommunikationsmarktes zu beobachten und dabei insbesondere Bezug auf Angebote für gebündelte Inhalte und Dienstleistungen zu nehmen, damit große Anbieter ihre marktbeherrschende Stellung nicht zum Nachteil der Verbraucher ausnutzen;
29. hebt hervor, dass die nicht strittigen Bestandteile des Gesetzgebungspakets „Vernetzter Kontinent“, die sich auf Verbraucherverträge und Datennutzung beziehen, in den Verhandlungen über das Paket Vorrang erhalten sollten, damit Fortschritte erzielt werden können;
30. weist auf starke Bedenken in Bezug auf steuerliche Maßnahmen in der digitalen Wirtschaft hin, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer und die Miniregelung für zentrale Anlaufstellen, insbesondere für Kleinstbetriebe, und fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit einer Schwelle für derartige Unternehmen dringend neu zu überdenken;
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik
31. betont, dass die Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung wichtig ist; ist der Ansicht, dass Wettbewerbspolitik von entscheidender Bedeutung ist, um Entkopplung zu fördern und auf die derzeitige Zersplitterung des Marktes einzugehen; stellt fest, dass die Regulierung staatlicher Hilfen in diesem Bereich in derselben Weise wie in anderen Bereichen angegangen werden muss;
32. hebt hervor, dass angesichts der Ereignisse in der Ukraine die Sicherheit der Energieversorgung durch eine Reihe von Maßnahmen aus einer breiten Palette von Möglichkeiten verbessert werden muss, etwa durch eine Diversifizierung der Lieferländer, Verbesserungen der Energieeffizienz mit dem Ziel eines verringerten Verbrauchs, eine gesteigerte Nutzung von heimischen Energiequellen sowie umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur ; fordert, die Idee des „gemeinsamen Erwerbs” von Gas und anderen Energieträgern zu klarer auszuformulieren; hebt hervor, dass eine Fortbestehen der Zusammenarbeit im Bereich der Energieverhandlungen Hand in Hand mit einer Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt gehen muss, da diese der wichtigste Faktor für eine langfristige Sicherung der Versorgung ist und gleichzeitig zur Erreichung unserer Ziele im Bereich der Diversifizierung beiträgt;
33. sieht Vorschlägen entgegen, die den Begriff der Energieunion” weiter ausführen, und unterstützt Bestrebungen, das Funktionieren des Energiebinnenmarkts zu verbessern, sowie Maßnahmen, die zu diesem Zweck zu einem Ausbau von grenzüberschreitenden Infrastrukturanlagen wie Verbindungsleitungen beitragen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Ausbau heimischer Energiequellen einen entscheidenden Teil der Energieunion ausmacht; erinnert die Kommission jedoch daran, dass in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, ihren eigenen Energiemix zu bestimmen, und dass alle zukünftigen Maßnahmen zur Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und zur Senkung des CO2‑Ausstoßes die Notwendigkeit berücksichtigen müssen, Energiesicherheit und Diversifizierung zu gewährleisten (und nicht Nachhaltigkeit bei gleichzeitiger Isolierung, wie es in der Vergangenheit Zielvorgabe war);
34. verweist im Kontext des strategischen Rahmens für die Energieunion auf die auf der Sitzung des Europäischen Rats für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 im vergangenen Oktober verabschiedete Vereinbarung und begrüßt insbesondere, dass sie keine bindenden Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energieträger für die einzelnen Mitgliedstaaten vorsieht, da die gegenwärtigen Ziele erwiesenermaßen zu starr und teuer sind und die Investitionen in andere Energietechnologien mit geringem CO2‑Ausstoß wie CO2‑Abscheidung und -Lagerung abgewürgt haben; besteht jedoch darauf, dass im Kontext dieses Rahmens unbedingt Vorschriften zum Schutz von Industriebranchen, die dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, vorzusehen sind;
35. stellt fest, dass die Kommission das Genehmigungsverfahren für genetisch modifizierte Organismen (GMO) überprüfen wird; weist darauf hin, dass 2015 noch keine neuen Veränderungen am Rechtsrahmen der EU für genetisch modifizierte Organismen vorgeschlagen werden können, da die Auswirkungen der überarbeiteten Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (2001/18/EG) zunächst geprüft werden müssen;
36. weist auf das Vorhaben des ersten Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, hin, den Vorschlag für eine Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC‑Richtlinie) aufrechtzuerhalten und geänderte Vorschläge vorzulegen, die angesichts der Notwendigkeit, die Luftqualität zu verbessern, um ernstzunehmende Probleme der öffentlichen Gesundheit zu lösen, und die auf internationaler Ebene für 2020 festgelegten Grenzwerte zu erreichen, die Synergien mit dem Klima- und Energiepaket für den Zeitraum bis 2030 besser widerspiegeln und den Verwaltungsaufwand verringern sollen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle zusätzlichen Änderungen der Agenda für intelligente Regulierung entsprechen, und eine verbesserte Umsetzung sicherzustellen; fordert, dass die Entscheidung zur Änderung des ursprünglichen Vorschlags keine unnötigen Verzögerungen nach sich ziehen darf;
37. ist der Auffassung, dass Investitionen in eine Kreislaufwirtschaft voll und ganz mit den Vorhaben der Kommission in den Bereichen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vereinbar sein und zudem allen Beteiligten Nutzen bringen können; fordert die Kommission daher auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um diese Ziele zu erreichen, und gegebenenfalls die Rücknahme in Erwägung zu ziehen;
38. fordert die Kommission auf, den Zeitrahmen sowie das Verfahren in Bezug auf die Rücknahme und die Annahme eines neuen, geänderten Legislativvorschlags zur Kreislaufwirtschaft zu erläutern;
39. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für eine Boden‑Rahmenrichtlinie und ihren Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zurückzunehmen, da sie den europäischen Unternehmen unangemessen hohe finanzielle Lasten und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufbürden und damit Wachstum und Beschäftigung bedrohen würden;
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
40. begrüßt den Plan der Kommission, eine Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen vorzulegen, um die gegenseitige Anerkennung zu verbessern und wichtige Industrie- und Dienstleistungssektoren mit besonders hohem wirtschaftlichen Potential, wie Unternehmensdienstleistungen, Baugewerbe, Einzelhandel, reglementierte Berufe und verbesserte Bereitstellung von Dienstleistungen und Waren, weiter zu stärken;
41. befürwortet entschieden die Entscheidung der Kommission, das Gemeinsame Europäische Kaufrecht zurückzunehmen und zu ändern; stellt fest, dass der gegenwärtige Vorschlag zu Bedenken auf Seiten einiger Verbraucherschutzorganisationen geführt hat, und ist der Auffassung, dass ein geänderter Vorschlag auf jeden Fall auf Musterverträgen beruhen sollte, die Verbrauchern und Unternehmen das Verständnis erleichtern würden; stellt zudem und in Zusammenhang mit diesem Vorschlag fest, dass es für Verbraucher von wesentlicher Bedeutung ist, online den gleiche Schutz zu genießen wie auf den traditionellen Märkten offline;
42. hebt hervor, dass die Umsetzung der geltenden Binnenmarktregelungen, die Bewertung von Problemen bei der Umsetzung und die Analyse bestehender Hindernisse und Chancen von Bedeutung ist, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass alle neuen Maßnahmen auf ihre Auswirkungen überprüft werden und zukunftstauglich sowie dem digitalen Zeitalter angepasst sind;
43. fordert den Rat und die Kommission auf, die Umsetzung und Durchführung der vereinbarten gesetzlichen Regelungen zum Binnenmarkt weiter zu verbessern, insbesondere in Bezug auf den Bereich Waren und Dienstleistungen, und die Grundsätze der gegenseitigen Bewertung und Anerkennung verstärkt anzuwenden;
44. fordert, häufiger eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung anzuwenden, unverhältnismäßige Regelungen zu ermitteln, die dem Dienstleistungsangebot im Wege stehen, und die so ermittelten Rechtsakte wieder abzuschaffen, falls eine maßgebliche Zahl von Mitgliedstaaten dies für notwendig hält;
45. fordert die Abschaffung der wirtschaftlichen Bedarfsprüfung, die dazu dienen kann, den Marktzugang zu beschränken;
46. weist auf die Rolle der öffentlichen Beschaffung bei der Innovationsförderung und dem absolut notwendigen Zugang zu Märkten hin;
47. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle der alleinigen Ansprechpartner zu stärken, damit sie Dienstleistungsanbietern bei Fragen aller Art in Bezug auf die Aufnahme der Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat behilflich sein (also nicht nur in Bezug auf Fragen, die sich auf die Dienstleistungsrichtlinie beziehen) und auch Informationen zum geltenden Steuersystem bereitstellen können;
48. befürwortet Initiativen, die zu einer Erneuerung der industriellen Basis der europäischen Länder beitragen, wozu Unterstützung in den Bereichen Forschung und Innovation, Zugang zu Finanzierung und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit den Unternehmen mehr Flexibilität ermöglicht wird; sieht den besonderen Maßnahmen entgegen, die vorgeschlagen werden sollen, um die durch gesetzliche Vorschriften verursachten Belastungen sowie die Verwaltungslasten für KMU zu verringern;
49. betont die fortdauernde Umsetzung von Horizont 2020 und insbesondere der Bestrebungen, einen stärkeren Schwerpunkt auf die Nutzung einer im Weltmaßstab erstklassigen Forschung für die Schaffung von Waren und Dienstleistungen zu legen, die dazu beitragen können, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften neu zu beleben;
50. weist auf die Absicht der Kommission hin, den Vorschlag über Bodenabfertigungsdienste zurückzuziehen, und hebt hervor, dass die Monopole, die es an bestimmten großen EU‑Flughäfen immer noch gibt, mit einem neuen Vorschlag über Bodenabfertigungsdienste aufgebrochen werden sollten, in dem die Lage in jenen Mitgliedstaaten ausreichend Beachtung findet, wo diese Dienste bereits dereguliert sind; fordert, eine gewisse Deregulierung und ein gewisses Maß an Wettbewerb zu erreichen, indem die Anzahl der Dienstleister auf großen EU‑Flughäfen erhöht wird, da dies Wirksamkeit und Qualität der Abläufe an den Flughäfen verbessern und die Kosten für die Nutzer der Flughäfen und die Passagiere verringern wird; hebt jedoch hervor, dass sich dieser neue Vorschlag nicht mit sozialen Themen – insbesondere der Verlegung von Personal – und auch nicht mit der Einführung und Durchsetzung von Mindestqualitätsstandards für Bodenabfertigungsdienste befassen sollte;
51. äußert sich besorgt über den Mangel an Klarheit und Transparenz des gesetzlichen Rahmens und der Entscheidungsfindung bei den Investitionen in Bezug auf Beförderungsinfrastrukturprojekte im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa; hebt hervor, dass Klarheit von großer Bedeutung ist, da der Fonds private Investitionen in Projekte für eine sicherere Verkehrsinfrastruktur insbesondere in industriellen Ballungsräumen fördern wird, und stellt gleichzeitig fest, dass die Gesamtziele und die Prioritäten bei der Finanzierung im Rahmen der Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ und des TEN-V sicherstellen sollen, dass weniger gewinnbringende umfangreiche grenzübergreifende Projekte von gemeinsamem Interesse mit EU‑Mitteln unterstützt werden (etwa neun Kernnetzkorridore), dass ein multimodales und umfassendes EU-Verkehrsnetz entsteht und dass das Fehlen angemessener Infrastrukturanlagen, die mangelnde Zugänglichkeit und die geringe Interoperabilität zwischen einzelnen Teilen und Regionen der EU behoben wird;
52. stellt fest, dass sich die Russische Föderation weiterhin weigert, sich an die Abmachung über die schrittweise Abschaffung der Sibirien-Überfluggebühren zu halten, und dass Russland im Zusammenhang mit den kürzlich gegen Russland verhängten EU‑Sanktionen gedroht hat, europäischen Fluglinien die Nutzung des sibirischen Luftraums zu verweigern; fordert die Kommission auf, wirksame rechtliche Maßnahmen (einschließlich ein Russlands Maßnahmen spiegelndes Verbot der Nutzung des Unionsluftraums durch Fluggesellschaften der Russischen Föderation oder eine Einschränkung dieser Nutzung) zu ergreifen, um Russland dazu zu zwingen, die Einforderung illegaler Gebühren zu unterlassen, die Fluggesellschaften aus der Union langfristig einer Diskriminierung aussetzen und einen freien und fairen Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften auf den Strecken zwischen Europa und Asien behindern;
53. begrüßt die Rücknahme des nicht mehr aktuellen Vorschlags zu den Flugsicherheitszuschlägen; befürwortet dabei jedoch gleichzeitig, dass Flugsicherheitszuschläge in gerechter und verhältnismäßiger Höhe erforderlich sind und äußert sich angesichts der zahlreichen mit ihm verbundenen Schwierigkeiten wie etwa des Umfangs der Richtlinie sowie Fragen des Kostenbezugs und staatlicher Beihilfen skeptisch über die Zukunft dieses Vorschlags; ist der Auffassung, dass gemeinsame Grundsätze für das Erheben von Sicherheitsgebühren an Gemeinschaftsflughäfen im Einklang mit der Richtlinie über Flughafenentgelte stehen sollten;
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
54. hebt hervor, dass Subsidiarität im Bereich Besteuerung von wesentlicher Bedeutung für die demokratische und wirtschaftliche Gesundheit Europas ist; weist alle Bestrebungen zurück, Bedenken hinsichtlich der wirtschaftspolitischen Steuerung als Vorwand dafür zu verwenden, auf EU‑Ebene steuerliche Maßnahmen zu erlassen;
55. begrüßt den Gedanken einer Kapitalmarktunion oder eines Kapitalbinnenmarkts, wird aber die Konsultation der Kommission und den im Entstehen begriffenen Aktionsplan genau verfolgen, um sicherzustellen, dass es hierbei um die Umsetzung einer ehrgeizigen Vision und nicht nur um eine technische Beseitigung von Hindernissen geht;
56. begrüßt den Vorschlag für eine Sanierung und Abwicklung kritischer Marktinfrastrukturen, damit ein angemessener Schutz von Investorenkapital in diesen Unternehmen sichergestellt ist;
57. stellt fest, dass globale Mittelbindungen, die bilateral gehandelte Produkte in multilaterale Marktinfrastrukturen übertragen, die Belastungen für diese Institutionen verstärken;
58. drückt daher sein Einverständnis damit aus, dass systemrelevante Finanzinstitutionen im Interesse des Gesamtsystems eine angemessene Unternehmensführung und ein intensives Risikomanagement an den Tag legen müssen;
59. fordert, dass der Schwerpunkt weiterhin auf einer das Wirtschaftswachstum berücksichtigenden Sanierung der Staatsfinanzen liegt; ist der Auffassung, dass die Förderung von Investitionen nicht als Alternative zu notwendigen Strukturreformen gesehen werden sollte;
60. stellt einige Details des Investitionspakets in Frage und hat insbesondere folgende Zweifel: Wie wird der Investitionsfond die Projekte auswählen und nach Priorität ordnen? Wie wird der Fonds private Investitionen mobilisieren? Wie wird der Fonds vermeiden, dass es zu einer Situation kommt, in der die Gewinne privatisiert und die Verluste verstaatlicht werden?;
61. begrüßt, dass die Kommission die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Steuersysteme anerkennt;
62. äußert erneut seine starken Bedenken gegen eine Finanztransaktionssteuer, es sei denn, diese wird auf weltweiter Ebene umgesetzt, und erinnert die Kommission daran, dass sie den früheren Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage nicht unterstützt hat;
63. stellt fest, dass der Austausch wichtiger Informationen zwischen den Steuerbehörden von Nutzen sein könnte, hebt jedoch gleichzeitig hervor, dass es sich die Mitgliedstaaten der EU nicht leisten können, an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, während sie Investitionen anziehen wollen und eine Erholung ihrer Wirtschaft anstreben;
64. fordert eine gründliche Analyse der Wirtschaftslage der Eurozone;
65. fordert, dass der Verlauf der wirtschaftlichen Erholung in der Eurozone und in Drittstaaten und -regionen miteinander verglichen wird;
66. fordert dazu auf, formlosen Arten der Bankenfinanzierung wie Risikokapital und Crowdfunding mehr Aufmerksamkeit zu widmen;
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
67. begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die EU-Handels- und Investitionspolitik zu überprüfen, und befürwortet auch den Vorschlag, dabei einen Schwerpunkt auf ihren Beitrag zu Beschäftigung und Wachstum in der gesamten EU zu legen; fordert, dass diese Überprüfung auf einer breiten Basis erfolgt, strategisch ausgerichtet und zukunftsorientiert ist und dass sie alle Aspekte der Handels- und Investitionspolitik abdeckt, einschließlich bilateraler, plurilateraler und multilateraler Verhandlungen und autonomer Maßnahmen mit besonderem Schwerpunkt auf den Handelsbeziehungen, und zwar nicht nur jenen zu großen Schwellenländern und wichtigen internationalen Partnern, sondern auch den Beziehungen zu Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), mit denen die EU zur Zeit keine vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen unterhält;
68. fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel bereitzustellen, um eine ehrgeizige Handelsagenda mit den internationalen Handelspartnern voranzutreiben und dabei auch Fortschritte bei den Verhandlungen für eine vertiefte, ausgewogene und umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu erzielen, stellt aber gleichzeitig fest, dass Handelspolitik nicht auf diesen Bereich beschränkt bleiben sollte, sondern alle bilateralen, plurilateralen und multilateralen Handels- und Investitionsabkommen, über die derzeit verhandelt wird, einschließen sollte;
69. erkennt an, dass eine erfolgreiche Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) riesige Möglichkeiten eröffnet, da damit Ausfuhren für Unternehmen jeder Größenordnung auf beiden Seiten des Atlantik billiger und einfacher werden, was den europäischen Volkswirtschaften durch verbesserten Marktzugang und die Abschaffung von Zöllen möglicherweise mehr als 100 Mrd. EUR an Einnahmen verschaffen wird;
70. nimmt die Mitteilung der Kommission vom 25. November zur Transparenz der TTIP-Verhandlungen zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, dass diese eine sehr positive Maßnahme für eine Verbesserung der Transparenz, der Konsultation der Interessenträger und des Zugangs zu Dokumenten darstellt, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass das erforderliche Maß an Vertraulichkeit erhalten bleibt, damit die Verhandlungsführer einen guten Abschluss der Verhandlungen über die Handelspartnerschaft erzielen können; verleiht seiner Bereitschaft Ausdruck, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung der Inhalte der Mitteilung so früh wie möglich im Laufe des Jahres 2015 zu erreichen;
71. erkennt an, dass ein sinnvoll ausgearbeitetes bilaterales Handels- und Investitionsabkommen mit Indien großen Nutzen haben würde, und fordert, frischen Wind in die Verhandlungen zu bringen; fordert zudem eine rasche Wiederaufnahme der Gespräche für den Abschluss eines umfassenden Abkommens, in dessen Geltungsbereich unter anderem Dienstleistungen (Versicherungen, Banken, Postdienstleistungen, rechtliche Dienstleistungen, Werbung, Vertrieb, Einzelhandel usw.) und die Industrie (Kraftfahrzeuge, Weine und Spirituosen, Infrastruktur) fallen sollen und das stärkeren Schutz für geistiges Eigentum vorsehen soll;
72. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Arbeit 2015 den Mitgliedstaaten Entwürfe für Richtlinien vorzulegen, mit denen das bestehende Abkommen mit Mexiko überarbeitet werden soll; fordert, dass diese Richtlinien ehrgeizige Regelungen für eine gegenseitige Öffnung der Märkte enthalten sollen, die sich etwa mit tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen und technischen Hindernissen für den Handel in zahlreichen Wirtschaftsbereichen befassen, wie etwa Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen der freien Berufe, Versicherungen, öffentliches Beschaffungswesen, Chemie, Lebensmittelverarbeitung, Handel mit Energie, geistiges Eigentum und Kraftfahrzeugindustrie;
73. bedauert, dass sich die Kommission nicht plant, ihren Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen zurückzuziehen, obwohl sich zahlreiche Mitgliedstaaten entschieden gegen diesen Vorschlag ausgesprochen haben, in dem viele eine protektionistische Maßnahme sehen, die zu bedeutenden Schwierigkeiten – wie etwa Vergeltungsmaßnahmen in Form einer Abschottung der Märkte nicht nur im öffentlichen Beschaffungswesen, sondern auch in anderen wesentlichen Bereichen – im Handel mit bestimmten Ländern führen könnte, vertritt die Auffassung, dass die von der Kommission erkannten Probleme besser mit Hilfe bilateraler Verhandlungen für vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen gelöst werden könnten oder dadurch, dass weitere Länder zu einem Beitritt zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen eingeladen werden;
74. äußert Bedenken hinsichtlich des von der Kommission angeforderten Gutachtens des Gerichtshofs (EuGH) über das Abkommen der EU mit Singapur und die große Verzögerung, die dies für das Inkrafttreten des Abkommens nach sich ziehen wird;
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
75. befürwortet die Bestrebungen der Kommission, Legislativvorschläge zurückzuziehen, die im Rat keine Unterstützung finden, und ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass es richtig ist, die Richtlinie zum Mutterschutz zurückzuziehen und gleichzeitig die Rechte der Mitgliedstaaten anzuerkennen, Regelungen einzuführen, die über die in den EU-Rechtsakten festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen;
76. unterstützt entschieden den Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Korruption; äußert jedoch sein Bedauern darüber, dass die Kommission trotz des bedeutenden Widerstands des Rates und ernstzunehmender Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit, Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Vereinbarkeit mit den Grundrechten ihren Vorschlag für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft nicht zurückgezogen hat;
77. befürwortet entschieden das Vorhaben der Kommission, dazu beizutragen, Bedrohungen der inneren Sicherheit von Mitgliedstaaten durch ausländische Kämpfer und Terrorismus entgegenzutreten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine möglichst baldige Verabschiedung der Richtlinie über EU‑Fluggastdatensätze als wichtigen Punkt in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen;
78. begrüßt die Tatsache, dass Cyberkriminalität eine der Prioritäten in der europäischen Sicherheitsagenda darstellen wird; fordert die Kommission auf, entschiedene Maßnahmen für den Schutz von Kindern beim Surfen im Internet ergreifen;
79. äußert sein Bedauern darüber, dass die Kommission von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union fordert, dafür zu sorgen, dass das unterrepräsentierte Geschlecht mit mindestens 40 % in ihren Aufsichtsräten vertreten ist; stellt fest, dass die Kommission selbst zu 32 % aus Frauen und zu 68 % aus Männern besteht; besteht darauf, dass die Ernennung in den Aufsichtsrats eines Unternehmens allein aufgrund der Eignung erfolgen sollte, und fordert die Kommission daher auf, den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (COM(2012)0614) zurückzuziehen;
80. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zusammenzuarbeiten, um eine Reihe von Praktiken auszurotten, die schädlich für Frauen und Mädchen sind, wie etwa die Verheiratung von Kindern, Zwangsheiraten, die Verstümmelung weiblicher Genitalien, Ehrenmorde, Zwangssterilisierungen, Vergewaltigungen im Zuge bewaffneter Konflikte, Steinigungen und alle anderen Formen brutaler Behandlung; fordert die Kommission auf, mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) zusammenzuarbeiten, um die Hilfen für die Opfer von derartigen Gewaltakten auszubauen;
81. befürwortet entschieden Maßnahmen, mit denen alle Formen von Diskriminierung abgeschafft werden sollen, und politische Strategien, die die wichtige Rolle der Familie als Grundlage der Gesellschaft anerkennen; begrüßt das Vorhaben der Kommission, Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen;
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
82. unterstützt die Auffassung, dass in der Einwanderungspolitik der EU ein entschiedener, aber fairer Ansatz verfolgt werden muss; befürwortet entschieden die Forderung der Kommission, den Missbrauch des EU‑Einwanderungssystems zu bekämpfen;
83. erinnert die Kommission an die starken Bedenken, die in manchen Mitgliedstaaten über den Missbrauch von Sozialleistungen durch aus anderen Mitgliedstaaten stammende Einwohner bestehen; hebt hervor, dass die Sozialleistungen ganz und gar in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen;
84. befürwortet die Auffassung, dass Migration an die Außenpolitik der EU gekoppelt werden muss, und fordert die Kommission auf, der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, auch in Afrika südlich der Sahara, Nordafrika und dem Nahen Osten, in Form von Abschiebungs- und Wiederansiedlungsprogrammen und Abkommen zur Steuerung der Migration mit den Ursprungs- und Transitländern einen hohen Stellenwert einzuräumen; fordert die Kommission zudem auf, außerdem Unterstützung in Form von humanitärer Hilfe und Hilfe auf der politischen Ebene und im Bereich Ausbildung anzubieten;
85. fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen die mangelhafte Unterbringung von Häftlingen und gegen Mängel bei den Asylverfahren in EU‑Ländern zu ergreifen, da diese beiden Faktoren entscheidende Auswirkungen auf einen wirksamen und effizienten Umgang mit dem Migrationsdruck haben;
86. befürwortet nachdrücklich die Forderung der Kommission nach entschiedenen Maßnahmen gegen Schlepper und Menschenschmuggler sowie die Unterstützung von Drittstaaten durch Bildung und Ausbildung, um die Risiken von Menschenhandel deutlich zu machen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, konkreten Maßnahmen Vorrang zu gewähren und diese umzusetzen, um die beschämende Praxis der modernen Sklaverei zu bekämpfen;
87. fordert die Kommission auf, zu untersuchen, in welcher Weise die zukünftige Rolle von FRONTEX und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen in Zukunft verbessert werden kann, um die durch Migration entstehenden Probleme und Herausforderungen, vor denen die EU steht, zu lösen und dabei gleichzeitig die Sicherheit der Außengrenzen zu bewahren und dem Tod von Migranten auf See vorzubeugen;
88. fordert, dass die Kommission eine umfassende Analyse hinsichtlich der Wirksamkeit der Verwendung von EU‑Ressourcen und -Mitteln in den Bereichen Migration und Asyl durchführt und sich dabei insbesondere auf die Nutzung der für den Bereich Inneres vorgesehen Mittel vor allem in Bezug auf Asyl, Integration, Grenzkontrollen und Abschiebungen konzentriert;
Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne
89. respektiert das Recht der Mitgliedstaaten, unilateral über Angelegenheiten der Außenpolitik sowie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entscheiden, und spricht sich dafür aus, gegebenenfalls im Europäischen Rat gemeinsame Reaktionen auf alle Staaten betreffende bestehende und aufkommende Bedrohungen und Herausforderungen zu erarbeiten;
90. erklärt erneut, in Zusammenarbeit mit und nicht im Wettstreit gegen Organisationen wie die VN, die NATO und G20 arbeiten zu wollen, um sicherzustellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bestehenden und aufkommenden außen- und sicherheitspolitischen Bedrohungen insbesondere in den östlichen und südlichen Nachbarregionen der EU wirksam entgegentreten können;
91. fordert die Kommission auf, die Gelegenheit zu nutzen, die das für 2015 ausgerufene Jahr für Entwicklung bietet, und ein Programm für regelmäßige Überprüfungen des Abkommens von Cotonou einzurichten, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsklauseln zu Menschenrechten und Demokratie;
92. vertritt die Auffassung, dass die Ziele für die nachhaltige Entwicklung in Zukunft eine deutlich geringere Anzahl an Zielvorgaben aufweisen müssen, damit die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 kohärenter und wirksamer wird, und dass ein stärkerer Schwerpunkt auf Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Wohlstand in den Entwicklungsländern selbst gelegt werden muss, sowie auf Handel und auf die Unterstützung von KMU, indem ein für die Eigentümer kleiner Unternehmen günstiges Klima geschaffen und der Zugang zu Finanzdienstleistungen verbessert wird; spricht sich für erneute Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und illegalen Finanzströmen als eine der wichtigsten Prioritäten bei der Finanzierung von Entwicklung aus;
93. fordert ein einziges, überzeugendes und leicht zu vermittelndes Verzeichnis von Zielen zur Beseitigung der extremen Armut bis 2030 durch nachhaltige Entwicklung, das sich auf folgende Bereiche konzentrieren sollte: Wirtschaftswachstum und Schaffung von Wohlstand, wobei nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Erzeugung entscheidende Bestandteile einer nachhaltigen Entwicklung sind; Frieden, gute Regierungsführung, Transparenz und rechenschaftspflichtige Institutionen; Freiheit von Gewalt sowie Rechtsstaatlichkeit;
94. fordert, die Bestrebungen im Bereich Entwicklung auf Handel und auf Investitionen in Entwicklung auszurichten und hebt hervor, wie wichtig die derzeit verhandelten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind, da diese entscheidende Entwicklungsinstrumente sind, die auf Gegenseitigkeit und der Liberalisierung des Handels zwischen den Mitgliedern in einer Region beruhen; vertritt die Auffassung, dass die für das nächste Jahr geplanten Gespräche über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine Gelegenheit bieten, eine wirksame Überprüfung dieser Abkommen zu fordern und sicherzustellen, dass unsere Beziehungen zu den AKP‑Staaten mit unseren Entwicklungszielen vereinbar sind;
95. fordert langfristige Maßnahmen, um zukünftigen Krankheitsausbrüchen vorzubeugen; hebt die Notwendigkeit hervor, bedeutende Mittel in die örtlichen Gesundheitssysteme zu investieren, da angemessen mit Personal und Material ausgestattete Kliniken in den Mitgliedstaaten nicht nur vorübergehende Krisen bewältigen könnten, sondern auch häufig vorkommende und weiter verbreitete Krankheiten wie Malaria und Durchfallerkrankungen;
AB HIER APAR
„Eine Union des demokratischen Wandels“
Institutionelle Fragen
96. erinnert die Kommission an die Versprechen von Präsident Jean-Claude Juncker, eine faire Regelung für das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten zu akzeptieren, die die Hoheitsgewalt in bestimmten Bereichen zurückerlangen wollen; fordert die Kommission auf, durch die Einführung des Themas in der nächsten Regierungskonferenz Verhandlungen aufzunehmen und das Thema erst abzuschließen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen werden können;
97. ist besorgt über die mangelnde Transparenz im Europäischen Gerichtshof (EuGH); fordert den Gerichtshof daher auf, seinen Richtern die Genehmigung zu erteilen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Verfahren an anderen internationalen Gerichtshöfen und insbesondere am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg abweichende Stellungnahmen vorzulegen;
98. nimmt die Stellungnahme des EuGH zur Übereinkunft über den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Kenntnis; bezweifelt den Nutzen dieses Beitritts, da die zwei konkurrierenden Zuständigkeiten im Bereich der Rechte aus der Konvention und der Rechte aus der Charta zu noch mehr Komplexität und Ungewissheit führen; ist weiterhin der Auffassung, dass der Beitritt für die EU keine Priorität haben sollte, und dass die Vertragsparteien auf dem Gebiet der Menschenrechte stattdessen vorrangig nach einer Reform der EMRK streben sollten, um die Entscheidungsfindung zu optimieren;
99. begrüßt die Verpflichtung zu besserer Rechtsetzung und zu Transparenz, insbesondere mit Blick auf die künftige Überarbeitung interinstitutioneller Vereinbarungen; ist der Überzeugung, dass diese Arten institutioneller Reformen erforderlich sind, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Denkweise von häufig veralteten Institutionen sowie überholte Anschauungen zu modernisieren; ist aber dennoch sehr enttäuscht, dass die Reformen für das Arbeitsprogramm keine stärkere treibende Kraft waren;
Haushaltsfragen
100. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, damit eine strengere Haushaltsdisziplin und Verfahren eingeführt werden, die eine bessere und effizientere Mittelverwendung ermöglichen würden; ist der Ansicht, dass das aktuelle Zahlungsproblem dringend in Angriff genommen werden muss und nachhaltige, langfristige Lösungen gefunden werden müssen;
101. betont, dass der EU-Haushalt ein Investitionshaushalt sein muss, der sich auf die Erbringung konkreter Ergebnisse konzentriert; ist der Auffassung, dass der Haushalt klar auf Ausgabenbereiche ausgerichtet sein muss, die einen eindeutigen und nachweislichen Mehrwert bieten, wobei beim Einsatz der Instrumente auf größtmögliche Wirksamkeit zu achten ist; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere und bessere Kontrolle;
102. weist darauf hin, dass die öffentlichen Ausgaben der Europäischen Union nicht von den beträchtlichen Anstrengungen ausgenommen werden können, die von den Mitgliedstaaten unternommen werden, um ihre öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle zu bringen; betont, dass in den EU-Organen effizient Stellen abgebaut werden müssen, dass alle zur Bearbeitung neuer Prioritäten angeforderten Mitarbeiter durch einen Stellenabbau an anderer Stelle ausgeglichen werden müssen und dass daher die Haushalte der EU-Organe erheblich gekürzt werden müssen;
103. betont, dass der Unionshaushalt die Steuerzahler nicht zusätzlich belasten darf und dass er eindeutig darauf abzielen sollte, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die gegenwärtigen strukturellen Herausforderungen, darunter insbesondere die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit, anzugehen;
104. ist der Auffassung, dass der Beschlussfassungsprozess im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens überarbeitet werden muss; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Rat den Haushaltsplan aufstellen sollte, während das Parlament und die Kommission gemeinsam die prioritären Ausgaben festlegen und alle Ausgaben in Bezug auf die Ergebnisse umfassend prüfen;
Gemeinsame Agrarpolitik
105. begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen; wiederholt jedoch, dass diese Vereinfachung über eine einfache Straffung der Rechtsvorschriften hinausgehen sollte und dass vorrangig die zahlreichen rechtlichen Auflagen für Landwirte in der gesamten EU vereinfacht werden sollten; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die GAP durch ihre jüngste Reform deutlich komplizierter geworden ist;
106. nimmt die Verpflichtung der Kommission zur Kenntnis, die „Ökologisierungsmaßnahmen“ bei Direktzahlungen nach dem ersten Jahr der Anwendung zu überprüfen; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass diese Überprüfung zu einer umfassenden Halbzeitbewertung aller Aspekte der GAP und nicht nur der Ökologisierungsmaßnahmen wird, damit die Politik für die Landwirte und einzelstaatlichen Verwaltungen fairer und weniger belastend wird und die europäischen Landwirte auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben;
107. fordert die Kommission auf, die Einführung von Ökologisierungsmaßnahmen im Rahmen der ersten Säule der GAP um ein Jahr zu verschieben, damit genug Zeit bleibt, um die erheblichen Schwierigkeiten zu bewältigen, die zahlreiche einzelstaatliche Verwaltungen mit der Umsetzung dieser Reformen haben;
108. betont, dass in der EU sehr hohe Normen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Gesundheit gelten, die für das Vertrauen der EU-Verbraucher entscheidend sind, und wiederholt, dass bezüglich dieser Normen keine Kompromisse geschlossen oder sie auch nicht in Handelsverhandlungen zwischen der EU und Drittstaaten aufgegeben werden dürfen;
Gemeinsame Fischereipolitik
109. bedauert, dass nicht auf die Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) verwiesen wird, da ab dem 1. Januar 2015 einige erhebliche Änderungen der GFP in Kraft treten: die Stärkung des regionalen Aspekts der GFP, die Umsetzung des Rückwurfverbots bei gleichzeitiger Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Fischer, die Verwirklichung der Ziele für den höchstmöglichen Dauerertrag und die Erfassung aller Daten, die für die bessere Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der EU notwendig sind; räumt ein, dass immer noch weitere Reformen erforderlich sind;
110. fordert die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um insbesondere die handwerkliche Fischerei zu unterstützen, traditionelle Fangmethoden zu erhalten und die Fischbestände und Fangmethoden auf nationaler und regionaler Ebene besser zu kontrollieren;
111. fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung zur Sportfischerei und ihren Auswirkungen auf die Fischereiressourcen der EU vorzulegen, die den geltenden Regeln der GFP entspricht;
112. nimmt zur Kenntnis, dass der Bewirtschaftungsplan für mehrere in der Ostsee heimische Arten und das in der Reform der GFP vorgesehene Inkrafttreten der Anlandeverpflichtung eine Reihe von Vorschriften ersetzen wird, die derzeit vom Rat blockiert werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung des Bewirtschaftungsplans für mehrere in der Ostsee heimische Arten und die Einführung der Anlandeverpflichtung zu überwachen;
113. fordert die Kommission auf, eine Aufhebung des Verbots der Fischerei unter Verwendung von Impulsstrom in der anstehenden Überarbeitung der Verordnung über technische Maßnahmen in Betracht zu ziehen, da diese Technik nachhaltig und innovativ ist und zur Verringerung der Rückwurfmenge beitragen würde;
114. fordert die Kommission auf, insbesondere mit Island zusammenzuarbeiten, um ein Fischereiabkommen auszuhandeln, das die Makrelenbestände langfristig gesund erhält;
Regionalpolitik
115. begrüßt das Vorhaben der Kommission, eine engere Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und den Regionen aufzubauen, um die Umsetzung und Wirksamkeit der Strukturfonds zu verbessern, und die neuen Vorschriften für die Fonds für den Zeitraum 2014 bis 2020 so reibungslos wie möglich einzuführen; betont, wie wichtig die Vereinfachung der Regelungen ist, um die Fonds zugänglicher zu machen und Unregelmäßigkeiten sowie Betrug zu bekämpfen;
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116. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.