Entschließungsantrag - B8-0039/2015Entschließungsantrag
B8-0039/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015

12.1.2015 - (2014/2829(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2014/2829(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0039/2015
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B8‑0039/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015

(2014/2829(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 (COM(2014)0910),

–       unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)903),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung – Bericht über die Anwendung der Verordnungen (EU) Nr. 1173/2011, 1174/2011, 1175/2011, 1176/2011, 1177/2011, 472/2013 und 473/2013 (COM(2014)0905);

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2014,

–       gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die EU noch immer mit der schlimmsten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise seit ihrer Gründung zu kämpfen hat, in der die Volkswirtschaften stagnieren und Deflation, hohe Arbeitslosigkeit, Abbau von sozialen Rechten und Arbeitnehmerrechten und wachsende sozio-ökonomische Ungleichheiten drohen, sodass die EU vor noch nie da gewesenen Herausforderungen steht;

B.     in der Erwägung, dass die derzeitige Krise in der Einführung des Euro wurzelt, weil die Währung erhebliche Konstruktionsfehler aufweist, was in der Rückschau darauf deutet, dass sie nicht für ihren Zweck geeignet war; ist der Überzeugung, dass die Fehler unter anderem in fehlender Aufsicht bestehen, weil hunderte Milliarden Euro aus den so genannten Kernländern in die peripheren Räume der EU geflossen sind, und in fehlender Voraussicht, weil keine korrigierenden Strukturen zur Bewältigung des Schadens vorhanden waren, der durch diese plötzlichen und massiven transnationalen Geldströme verursacht wurde; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung für die inhärenten Konstruktionsfehler des Euro tragen und dass die Schuldenlast infolge dieser Fehler sich außerordentlich ungleich verteilt, wobei bestimmte Staaten den Vorteil haben, während andere in eine bedenkliche Depression gezwungen worden sind; in der Erwägung, dass gegen die genannten fundamentalen Fehler und die Unausgewogenheit noch vorgegangen werden muss;

C.     in der Erwägung, dass die EU-Organe weitere Beschränkungen der nationalen Haushalte erzwingen; in der Erwägung, dass diese Politik steigende Arbeitslosigkeit, empfindliche Lohnkürzungen, ein höheres Renteneintrittsalter und geringere öffentliche Ausgaben in Bereichen wie Bildung und Gesundheit bewirken, die Nachfrage drosseln, einem radikalen Privatisierungsprogramm den Weg ebnen und dadurch die Bedingungen für eine weitere Verschlimmerung der derzeitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise schaffen wird;

D.     in der Erwägung, dass die Finanzwirtschaft sieben Jahre nach dem Ausbruch der Finanzkrise weiter unzulänglich reguliert ist und das Risiko bestehen bleibt, dass Zombie-Banken trotz des kürzlichen Stresstests der EZB am Leben gehalten werden, was die Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte hemmt;

E.     in der Erwägung, dass die Lobby der Finanzmärkte, wie an den Debatten über die so genannte Kapitalmarktunion deutlich wird, so stark wie noch nie ist, bemüht ist, ihren Spielraum zu maximieren, und nochmals profitiert, indem sie den Markt für „toxische“ Produkte wie forderungsbesicherte Wertpapiere wiederaufleben lässt;

F.     in der Erwägung, dass die verabschiedeten Gegenmittel, wie die Pakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung, fortlaufend den souveränen, demokratisch gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten und der demokratischen Kontrolle durch die Bürger Europas, auch durch die nationalen Parlamente, die politischen Optionen wegnehmen und eine permanente Sparpolitik etablieren, die Europa in eine lang anhaltende Depression führt;

G.     in der Erwägung, dass die Steuersysteme aufgrund ihrer Konstruktion die Großunternehmen statt die gewöhnlichen Bürger begünstigt; in der Erwägung, dass die Sparpolitik und die strenge Haushaltsdisziplin im Verein mit den durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung bedingten schweren Einbußen an staatlichen Einnahmen weiteren Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten ausüben und die Interessen der Steuerzahler und Arbeitnehmer in der Union beeinträchtigen;

H.     in der Erwägung, dass ein erhebliches Problem sozialer Gerechtigkeit dadurch entsteht, dass einerseits die Bürger Europas irreparable Nachteile durch die Sparprogramme und die neoliberalen Strukturreformen haben, andererseits aber geheime Steuerabmachungen, weltweite Steuerhinterziehung und die Verlagerung von Gewinnen in Steueroasen vollkommen legal sind;

I.      unter Hinweis darauf, dass der Skandal um die Rolle des Präsidenten der Kommission bei den Steuerumgehungssystemen in Luxemburg die Glaubwürdigkeit der Kommission beeinträchtigt hat, besonders in Bezug auf ihr erklärtes Ziel der Bekämpfung von Steueroasen, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug und die Förderung eines gerechten Steuersystems, in dem alle Teile der Gesellschaft Beiträge leisten;

J.      in der Erwägung, dass die Klimakrise eine anhaltende Gefahr für die Stabilität, die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Gesellschaften in aller Welt wie auch für den Tierschutz und die Artenvielfalt schafft; in der Erwägung, dass die Klimaschutzpolitik der EU unzulänglich ist und dass der Bedarf an einer konkreten Änderung des Produktionssystems bislang überschattet wird von dem Bestreben, die Wettbewerbsfähigkeit der Union auf dem Weltmarkt zu steigern;

K.     in der Erwägung, dass die bisher geführte Politik nicht nur dabei gescheitert ist, eine nachhaltige und inklusive Wirtschaft wiederherzustellen, die dazu angetan wäre, annehmbare Arbeitsplätze für die Millionen arbeitsloser oder unterbeschäftigter Menschen in der Europäischen Union und ein hohes Niveau an Sozialdienstleistungen zu schaffen und zugleich die Umwelt zu schützen, sondern dass diese unzulängliche Politik auch den nachhaltigen Argwohn bei den Bürgern bewirkt hat, dass die EU keine Antworten auf die Probleme ihres Alltagslebens bieten kann;

L.     in der Erwägung, dass mehr Transparenz, Offenheit und Demokratisierung der EU, mit einer fundierteren Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der Zukunft der Union, unbedingt geboten sind, wenn das Vertrauen der Bürger in die Union wiederhergestellt und damit deren langfristiger Fortbestand gesichert werden soll;

M.    unter Hinweis darauf, dass eine grundlegende politische Abkehr gefordert ist, von der derzeit durch die Kommission geführten Politik hin zu einer Politik, die die EU und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um nachhaltiges Wachstum, Vollbeschäftigung und die Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Einkommensgefälle stärkt;

TEIL 1

1.      erklärt sich sehr unzufrieden darüber, dass das Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 keine Legislativvorschläge umfasst, die in der vorherigen Mandatszeit ausgearbeitet und erörtert worden sind;

2.      missbilligt mit Nachdruck den Grundsatz der politischen Diskontinuität bei der Kommission, weil damit die Rechte des Europäischen Parlaments als Rechtsetzungsorgan restlos geschwächt werden; beharrt darauf, dass die Entscheidung, ein Legislativvorhaben zurückzuziehen, Ergebnis des Beschlussfassungsprozesses sein muss; wendet sich nachdrücklich gegen die beabsichtigte Zurückziehung des Vorschlags zum Mutterschaftsurlaub, des Abfallpakets, der Überarbeitung der Luftreinhaltungspolitik und der Initiative zur Kreislaufwirtschaft, die als wesentlich für nachhaltiges Wachstum und Wohlergehen und Gesundheit der Bürger der EU bezeichnet worden sind;

3.      bedauert sehr, dass die Kommission kürzlich versucht hat, sich in die Parlamentswahl in Griechenland einzumischen; verlangt, dass dich die Kommission der Einmischung in die demokratischen Prozesse in den Mitgliedstaaten enthält;

4.      bedauert es, dass das Arbeitsprogramm der Kommission trotz der viel versprechenden Überschrift „Ein neuer Start“ im Wesentlichen eine Fortführung der erfolglosen Politik der finanziellen Konsolidierung, der Strukturreformen und der Deregulierung vorsieht;

5.      vertritt aus diesem Grund die Auffassung, dass das Arbeitsprogramm nicht die wesentlichen gegenwärtigen Herausforderungen für die EU in Angriff nimmt, wie stagnierende Volkswirtschaften, Inflationsgefahr, hohe Arbeitslosigkeit, Abbau von sozialen Rechten und Arbeitnehmerrechten, wachsende sozio-ökonomische Ungleichheiten und hohe Staats- und Auslandsschulden; beharrt darauf, dass die wirtschaftliche, soziale, klimabezogene und politische Krise nur durch eine radikal neue Politik zu überwinden ist, die Menschen, Tiere und die Umwelt statt der Finanzmarktinteressen in den Mittelpunkt aller Maßnahmen stellt;

6.      bemängelt an dem Kernstück des Arbeitsprogramms, der vorgeschlagenen Investitionsoffensive, dass sie zur Ankurbelung von Investitionen überhaupt nicht ausreicht, weil sie konzeptuelle Schwächen aufweist, indem sie die Privatisierung der Gewinne und die Vergesellschaftung der Risiken vorsieht und nicht die zur Überwindung der massiven Nachfrage- und Investitionslücke in der EU notwendigen Finanzmittel bereithält; betont, dass an die Stelle des „Europäischen Fonds für Strategische Investitionen“ ein kraftvolles „Europäisches Investitionsprogramm für nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung und gesellschaftliche Inklusion“ treten muss, damit hochwertiges und sozial ausgewogenes Wachstum angekurbelt wird;

7.      bedauert sehr, dass es dem Arbeitsprogramm an der sozial- und umweltpolitischen Dimension völlig fehlt; bedauert gleichermaßen, dass Kultur-, Jugend- und Bildungspolitik darin nicht vorkommt; betont, dass Sparmaßnahmen die Gemeinwohldienstleistungen beeinträchtigt und den Effekt von allgemeiner und beruflicher Bildung für die wirtschaftliche Erholung in Gefahr gebracht haben; weist darauf hin, dass die Unterstützung für Kreativberufe und –branchen und für das lebenslange Lernen starken Vorrang haben müssen, damit Arbeitslosigkeit, Armut und Ungleichheiten bekämpft werden;

8.      betont, dass die Höhe der Staatsschulden und Außenschulden in den Ländern am Rand der EU weltweit mit am größten ist, was von der Asymmetrie des Integrationsprozesses zeugt; stellt fest, dass diese Schulden ihre Ursache weit gehend in der Rettung von Finanzinstituten haben, die sich zuvor wegen des Mangels an angemessener Regulierung und demokratische Kontrolle der Wirtschaft missbräuchliche und spekulative Praktiken geleistet haben; missbilligt es, dass Staatsverschuldung zum Vorwand für Sparmaßnahmen genommen worden sind, die verschlimmerte Armut, die Verletzung grundlegender sozialer Rechte und Menschenrechte und noch mehr Schulden zur Folge haben; sieht es als unbedingt geboten an, die Schuldenlast in Angriff zu nehmen, über die Schulden neu zu verhandeln (Umstrukturierung und wesentliche Verringerung) und sie damit auf nachhaltige Niveaus zu bringen, und zwar als dringliches Anliegen elementarer Gerechtigkeit; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der die Beschlagnahme von Immobilien durch Banken verbietet, wenn sie sich gegen gewöhnliche Bürger richtet, die durch die Krise Nachteile erlitten haben;

9.      verlangt von der Kommission, das Programm REFIT neu zu konzipieren, damit die Agenda für bessere Rechtsetzung und Vereinfachung nicht als Vorwand für eine Deregulierung genommen wird, die den sozialen Schutz von Arbeitnehmern, den Verbraucherschutz, Umweltnormen, Tierschutznormen und den sozialen Dialog schwächt;

10.    verlangt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten echte politische Entschlossenheit an den Tag legen, indem sie die eigentlich Wohlhabenden besteuern, und dass eine umfangreiche Strategie geschaffen wird mit konkreten, wirkungsvollen Rechtsetzungsmaßnahmen, die einen besonderen Schwerpunkt bei internationalen Geschäften, der Verlagerung der Gewinne multinationaler Unternehmen und gruppeninternen Transaktionen haben und mit denen Offshore-Firmen und Steueroasen verboten und Körperschaftssteuer-Mindestsätze eingeführt werden;

11.    fordert die Kommission auf dafür zu sorgen, dass die gesamte künftige Rechtsetzungstätigkeit einer Abschätzung der Auswirkungen auf die sozialen Rechte und die Grundrechte unterzogen wird; stellt fest, dass insbesondere die Pakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung, die Einwanderungspolitik und die EU-Regelungen für die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung von Daten in großem Umfang einer Ex-ante- Bewertung ihrer Verträglichkeit mit den Grundrechten unterzogen werden sollten;

TEIL 2

BEREICHSSPEZIFISCHE POLITISCHE STANDPUNKTE ZUM ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION 2015

Neue sozial ausgewogene Politik für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

12.    betont, dass die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise auch ein Ergebnis der neoliberalen Politik der Kommission ist, wonach die Deregulierung der Finanzmärkte, die Liberalisierung der Märkte für Waren und Dienstleistungen und die zunehmende „Finanzialisierung“ der Wirtschaft gefördert, die öffentlichen Investitionen reduziert und die Deregulierung des Arbeitsmarkts verstärkt werden; fordert die Kommission auf, den Kurs dieser Politik umzukehren;

13.    fordert die Kommission auf, einen Beitritt der EU zur Europäischen Sozialcharta vorzuschlagen als ersten Schritt zur Schaffung eines besseren Gleichgewichts zwischen gesellschaftlichen und arbeitnehmerischen Interessen auf der einen Seite und Wirtschaftsinteressen auf der anderen;

14.    fordert die Kommission auf, den „Europäischen Fonds für Strategische Investitionen“ durch ein kraftvolles „Europäisches Investitionsprogramm für nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung und gesellschaftliche Inklusion“ zu ersetzen, um hochwertiges und sozial ausgewogenes Wachstum anzukurbeln;

15.    fordert die Kommission auf, die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu überarbeiten, damit es durch staatliche Eingriffe gelingen kann, gesellschaftlich und ökologisch nützliche Projekte zu stärken und den KMU und Branchen, die Schwierigkeiten durchmachen, durch Beiträge zum Wiederaufbau ihrer von der Krise stark betroffenen Produktionskapazitäten zu helfen;

16.    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Halbzeitüberprüfung des MFR vorzulegen, in dem wirklich die Prioritäten zur Geltung kommen, die zur Stimulierung von dauerhaftem, hochwertigem und sozial ausgewogenem Wachstum nötig sind;

17.    hebt hervor, dass die Regionalpolitik ein unentbehrliches Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist, wobei die wichtigsten Ziele in der Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen und der Förderung von echter Konvergenz, Wachstum und Beschäftigung liegen; verlangt, dass die Kohäsionspolitik fortgesetzt und verstärkt wird und jederzeit ein unabhängiger Politikbereich bleibt, der die nachhaltige (wirtschaftliche, soziale, ökologische und territoriale) Entwicklung fördert und die Ungleichheiten zwischen den Regionen und die Rückständigkeit der ärmeren Regionen verringert;

18.    lehnt den von der Kommission gewählten Ansatz, die Kohäsionspolitik der wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa unterzuordnen, ab, ebenso wie die makroökonomische Konditionalität im Stabilitäts- und Wachstumspakt in Bezug auf den Zugang zu den Fonds für Kohäsionspolitik und regionale Entwicklung; betont, dass die Kohäsionspolitik nicht als Instrument für finanzielle Sanktionen genutzt werden sollte;

19.    ist der Auffassung, dass der bestehende Finanzierungsrahmen und die derzeitigen Finanzmittel der EU für die Kohäsionspolitik nicht ausreichen, um den Bedarf im Hinblick auf eine wirkliche Konvergenz und die Bekämpfung der Ungleichheiten zwischen den Regionen, der hohen Arbeitslosenraten, der Einkommensunterschiede und der Armut in der Union zu decken; weist darauf hin, dass die EU-Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik erhöht werden müssen; bringt erhebliche Bedenken zum Ausdruck wegen der signifikanten Verzögerung bei der Durchführung der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 und des Rückstand bei den Zahlungen im Bereich Kohäsion im Zeitraum 2007–2013;

Eine Politik für den digitalen Bereich, die die Belange und Rechte der Bürger schützt

20.    begrüßt das von der Kommission genannte Ziel, in der digitalen Revolution vorn mit dabei zu sein; betont aber, dass das Internet zum Allgemeingut gehört und der Grundsatz der Netzneutralität Kernstück der Politik der EU sein muss;

21.    stellt fest, dass das Vertrauen der Bürger in das Internet Voraussetzung für den Erfolg der digitalen Gesellschaft und Wirtschaft ist; vertritt die Auffassung, dass die Computer- und Netzsicherheit, besonders für Minderjährige, wichtig ist, die Freiheit vor Verdächtigungen aber ebenso große Bedeutung für die Bürger hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, dafür zu sorgen, dass Privatsphäre und private Daten im Internet gegenüber öffentlichen wie auch privaten Stellen abgeschirmt werden;

22.    vertritt in Anbetracht der ohnehin schon zunehmend prekären Arbeitsbedingungen in der digitalen Wirtschaft die Auffassung, dass die Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt durch Schutzmaßnahmen ergänzt werden muss, damit für vertretbare Arbeitsbedingungen in dieser Branche gesorgt ist;

23.    vertritt die Auffassung, dass eine Kennzeichnung von Software-Produkten (wie Spiele und Software-Anwendungen) in Bezug auf „faire Arbeit“ ein erster Schritt in diese Richtung sein könnte;

24.    betont, dass mit der in Betracht gezogenen Reform der Rechte des geistigen Eigentums nicht nur die Rechte der Eigentümer – Autoren und Kreativschaffende auf der einen Seite, Verwertungsgesellschaften, Verlage und die Unterhaltungsbranche auf der anderen – geschützt werden sollten, sondern auch ein breite Zugang für die Allgemeinheit geschaffen und darauf hingewirkt werden sollte, dass weiteren Innovationen nichts im Weg steht;

Neue, nachhaltige Klimaschutzpolitik und sozial gerechte Energiepolitik

25.    ist der Überzeugung, dass die Klimakrise Ergebnis eines mangelhaften energieintensiven Produktionssystems ist, das auf Profit ausgerichtet ist, und dass die Lösung für das Problem des Klimawandels nicht dem Markt überlassen werden darf, sondern eine radikale Änderung der Produktionsmethoden und des Konsumverhaltens verlangt; fordert die Kommission auf, ihre Klimaschutzpolitik zu überdenken und die auf den Klimawandel bezogene Politik in sämtliche Politikbereiche zu integrieren;

26.    beklagt den bisherigen Mangel an Ambition bei der Kommission in Bezug auf verbindliche Zielvorgaben; sieht eine Steigerung der auf Klimaschutz bezogenen Ambition als dringend notwendig an, damit die Europäische Union eine führende Rolle in den Verhandlungen auf dem Gebiet des Klimawandels behält, die Schaffung grüner Arbeitsplätze begünstigt und einen gerechten Beitrag zu den weltweiten Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen leistet;

27.    nimmt Kenntnis von der Zusage, die Legislativvorschläge zur Verwirklichung des Klima- und Energiepakets für 2030 bis Ende 2015 vorzulegen; erinnert Präsident Juncker an seine Zusage, eine Zielvorgabe von 30 % in Bezug auf die Energieeffizienz zu verwirklichen;

28.    fordert die Kommission auf, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in Bezug auf Energieverbrauch und Biomasse vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, mit denen die Emissionen von Treibhausgasen aus der Intensivviehhaltung bekämpft werden, weil diese Gase sich viel stärker auf das Klima auswirken als sonstige Treibhausgase;

29.    verweist auf die Absicht der Kommission, die Energiepolitik der EU zu reformieren und zu einer Europäischen Energieunion umzuorganisieren mit dem Ziel, die Energieversorgung zu sichern, die Abhängigkeit von Drittlandseinfuhren zu senken, die Beteiligung der Verbraucher zu verbessern, Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu steigern, eine auf Zusammenarbeit beruhende internationale energiepolitische Architektur unter Einbeziehung von Russland voranzubringen und Forschung und Innovation im Energiebereich zu fördern; verlangt in diesem Zusammenhang, dass die EU-Energiepolitik Zugang zu Energie für alle sicherstellt, zu erschwinglichen Energiepreisen zum Nutzen sämtlicher Verbraucher beiträgt, öffentliche Kontrolle und Regulierung auf diesem Gebiet stärkt und auf die friedliche Beilegung von Konflikten um Energie hinarbeitet;

30.    fordert Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags für einen strategischen Rahmen für die Energieunion auch das Problem der Energiearmut genau im Auge zu behalten;

31.    hebt die Bedeutung ambitionierter strategischer Maßnahmen und umfangreicher Investitionen unter Führung des öffentlichen Sektors hervor, mit denen der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz nachdrücklich gefördert werden soll, und betont, dass dezentrale Energiesysteme gefördert werden müssen, um die Energieversorgung zu sichern und Vergeudung beim Energietransport zu unterbinden; betont, dass die Finanzierung von Forschung im Bereich der Technologien mit geringen CO2-Emissionen, die Modernisierung der Verteilungsnetze und die Energiespeicherung intensiviert werden müssen;

32.    stimmt der Kommission darin zu, dass es darauf ankommt, jeglicher Isolation einzelner Mitgliedstaaten von europäischen Erdgas- und Stromnetzen ein Ende zu setzen, und ist der Auffassung, dass die EU den anfälligsten Staaten vorrangig bei der Diversifizierung ihrer Quellen und Versorgungswege helfen sollte; verlangt eine nachhaltige Energieerzeugung, die zugleich den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, die energiepolitischen Ziele der EU entsprechend ihren speziellen Verhältnissen zu verwirklichen;

Ein sozial und wirtschaftlich ausgewogener Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

33.    erklärt sich sehr besorgt darüber, dass die Kommission im Wege der sogenannten Kapitalmarktunion für die Neubelebung der Verbriefung von Vermögenswerten plädiert; weist die Kommission darauf hin, dass die Finanzwirtschaft massiv von der Deregulierung der Finanzmärkte profitiert hat und noch immer eine der Hauptursachen für die Wirtschaftskrise ist; wiederholt seine Forderung, die Finanzbranche radikal zu verkleinern, die traditionelle Kreditvergabe durch Banken an die Realwirtschaft wiederzubeleben durch Beendigung der Sparpolitik, die die Investitionsnachfrage bremst, und die demokratische Überwachung und Kontrolle des Bankwesens sicherzustellen;

34.    bedauert es, dass die die gezielte Überprüfung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern nur als Maßnahme zur Vertiefung des Binnenmarkts und nicht als eine Richtlinie zum Schutz von Arbeitsbedingungen betrachtet wurde; verlangt eine wirkliche Politik zum Schutz der Arbeitnehmer vor Sozialdumping;

35.    verweist erneut auf die Bedeutung einer breiten Präsenz von Industrie- und Fertigungsaktivitäten in allen Mitgliedstaaten entsprechend der EU-Zielvorgabe von 20 % für das industriell geschaffene BIP; stellt fest, dass die Industrie 80 % der Ausfuhren der EU erzeugt und eine wichtige Quelle von technologischem Wissen und Beschäftigung mit hoher Qualifikation ist; weist darauf hin, dass die Industrieproduktion in vielen Mitgliedstaaten als Folge der Krise mehr als 20 % ihres Outputs eingebüßt hat, dass mehrere Branchen von der Krise schwer getroffen sind und dass es einer neuen Industriepolitik bedarf, um zusätzliche industrielle Kapazitäten für nachhaltige Aktivitäten aufzubauen;

36.    weist erneut darauf hin, dass strategische Zweige wie Stahlindustrie, Rohstoffe und Bauwirtschaft besonders in Schwierigkeiten stecken und dass die derzeit geltenden Wettbewerbsregeln kein günstiges Umfeld für ihre Entwicklung schaffen; erinnert an die von der Kommission aufgestellte Zielvorgabe von 20 % für das industriell geschaffene BIP;

37.    hebt es als wesentlich hervor, Kleinstunternehmen, KMU und Genossenschaften stärker zu unterstützen, speziell um ihre Tätigkeiten in einem stabilen Umfeld anzukurbeln, die Effekte marktbeherrschender Positionen von Großunternehmen und Konzernen zu minimieren und den Kleinstunternehmen, KMU und Genossenschaften zu helfen, sich zu gründen und zu wachsen;

38.    verlangt einen räumlich ausgewogenen Ansatz zur Industriepolitik zu dem Zweck, in allen Mitgliedstaaten und Regionen eine diversifizierte Industriebasis zu schaffen, was entscheidend dazu beiträgt, hohe Beschäftigungs- und Aktivitätsniveaus in der gesamten EU zu garantieren;

Demokratische Wirtschaft- und Geldpolitik

39.    vertritt die feste Überzeugung, dass die wirtschaftspolitische Steuerung und die WWU einen undemokratischen Aufbau haben;

40.    verlangt, an die Stelle des Stabilitäts- und Wachstumspakts einen wirklichen Beschäftigungs- und Entwicklungspakt zu setzen, mit sozialen Kriterien als Grundlage, die den Menschen in der EU zugute kommen;

41.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Unterstützungsprogramm, mit EZB-Interventionen als Ergänzung, zugunsten der Staaten einzurichten, in denen die Troika eingegriffen hat, für den Fall, dass die Staaten souverän entscheiden, dass ein Verbleib im Euro-Währungsgebiet unnachhaltig und untragbar geworden ist, wobei ein angemessener Ausgleich für die Verluste vorzusehen ist, die im Zuge eines ausgehandelten Ausstiegs aus der Währung entstehen;

42.    fordert eine Regierungskonferenz zu dem Zweck, den Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) aufzuheben, und befürwortet die unverzügliche Aussetzung des Pakts für die Zeit bis zu dieser Konferenz;

43.    fordert die Kommission auf, endlich einzuräumen, dass es mit den Maßnahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung überhaupt nicht gelungen ist, wirtschaftlich und sozial ausgewogenes Wachstum wiederherzustellen, und wiederholt deshalb seine Forderung, das Six-Pack und das Two-Pack von Grund auf zu überarbeiten und die Pakete durch breit angelegte, sozial ausgewogene Maßnahmen zur Konjunkturbelebung zu ersetzen;

44.    vertritt die Auffassung, dass die Rechtsakte über die Bankenunion nur den Interessen des Großkapitals in der EU dienen und grundlegende demokratische Prinzipien verletzen; tritt für die Aufhebung der Rechtsakte über die Bankenunion und dafür ein, dass eine demokratische Kontrolle der Allgemeinheit über das Bankensystem geschaffen wird;

45.    tritt für eine grundlegende Änderung des Mandats und der Satzung der EZB ein, mit der deren Scheinautonomie beendet, eine gleichberechtigte politische und demokratische Kontrolle der EZB durch die Mitgliedstaaten herbeigeführt und den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Entscheidung über wesentliche wirtschaftspolitische Optionen zurückgegeben wird, wozu auch die Kontrolle über ihre Geldpolitik gehört; tritt dafür ein, den Weg zu bereiten zur Umwandlung der EZB in einen „Kreditgeber der letzten Instanz“, der als normale Zentralbank zur Ankurbelung der Volkswirtschaften in Zeiten von Deflation und Rezession zu agieren hat; verlangt in diesem Zusammenhang, dass die EZB und die EIB öffentliche Investitionen direkt finanzieren, um die Realwirtschaft zu stützen, statt neue Preisblasen bei Vermögenswerten entstehen zu lassen;

46.    fordert von der Kommission eine gründliche und transparente Bewertung der einzelnen Maßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung, einschließlich der von der Troika vorgeschriebenen Programme zur makroökonomischen Anpassung, und eine Reflexion über die Kritik, die nicht nur von kritischen Wirtschaftswissenschaftlern, sondern auch von Troika-Mitgliedern selbst vorgebracht wird; wiederholt seine Forderung, das System der Troika unverzüglich aufzulösen;

47.    missbilligt ungerechte Steuerpolitik und fordert die sofortige Abkehr davon, einschließlich regressiver Wasserabgaben, die den Mitgliedstaaten auferlegt werden, die Programmen zur Haushaltssanierung und besonders der Aufsicht der Troika unterliegen und die den Grundsatz der relativen Gleichheit und der Progressivität der Besteuerung verletzen, weil gerade einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig von den Maßnahmen betroffen sind;

48.    beklagt die Argumentation auf kurze Sicht und den Ansatz der halben Schritte auf Seiten der Kommission beim Vorgehen gegen Jugendarbeitslosigkeit; fordert die Kommission auf, bei den langfristigen Ursachen der Jugendarbeitslosigkeit einzugreifen und deutliche Schwerpunkte auf die Schaffung dauerhafter hochwertiger Arbeitsplätze für junge Menschen, auch durch einen rechtebasierten Ansatz, zu legen;

Neue gerechte Handelspolitik

49.    macht erhebliche Bedenken gegen die allgemeine Ausrichtung der internationalen Handelspolitik der EU durch die Kommission geltend, besonders gegen die fehlende Kohärenz mit den wesentlichen Zielen auf den Gebieten Arbeitsplatzschaffung, Bekämpfung der Armut, nachhaltige Wirtschaft, Eindämmung der Spekulation, speziell solcher mit Nahrungsmitteln, Schutz der öffentlichen Gesundheit, Tierschutz, nachhaltige Landwirtschaft und Umweltschutz sowie kulturelle Vielfalt;

50.    lehnt die sehr breit gefassten Mandate des Rates an die Kommission zur Aushandlung umfassender Freihandelsabkommen ab, beispielsweise der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) und des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA), die bedenkliche Gefahren für unter anderem Ernährungssicherheit und Souveränität, Arbeitsplätze, Umwelt, öffentliche Gesundheit und Gemeinwohldienstleistungen schaffen und in denen die Aufnahme von Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) mit allen nachteiligen Folgen solcher Verfahren ermöglicht wird; ersucht die Kommission, diese internationalen Handelsverhandlungen 2015 zu beenden und die internationalen Handelsabkommen der EU neu auszurichten;

51.    weist darauf hin, dass die von der Kommission in Auftrag gegebenen Folgenabschätzungen, besonders diejenigen zu TTIP, TiSA und CETA, in denen Arbeitsplätze und Wohlstand für alle verheißen werden, erhebliche Mängel und ein Glaubwürdigkeitsdefizit haben, weil die angenommenen Wirtschaftsmodelle unzeitgemäß sind; fordert die Kommission auf, glaubwürdigere Wirtschaftsmodelle zu verwenden und die Ergebnisse der bereits in Kraft getretenen Freihandelsabkommen zu überprüfen und sie mit den Folgenabschätzungen abzugleichen;

52.    betont, dass Freihandelsabkommen generell abhängig gemacht werden müssen von der Beibehaltung der bisherigen Niveaus an arbeitsrechtlichen Regelungen, an Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte und an Sicherungen in Bezug auf öffentliche Aufträge und die Bereitstellung von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse, wobei auch das Recht der Staaten, künftig auf diesen Gebieten höhere Standards zu setzen, zu wahren ist; verlangt, dass Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten in jeder Form aus Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden, damit es bei der demokratischen Kontrolle über solche Regelungen bleibt;

53.    lehnt Geheimhaltung bezüglich internationaler Handelsvereinbarungen ab und fordert die Kommission auf, Parlamentariern und allen interessierten Bürgern sämtliche Verhandlungsunterlagen zugänglich zu machen; fordert eine öffentliche, demokratische Debatte mit allen einschlägigen Interessenträgern, speziell den Gewerkschaften und den Vertretern der Zivilgesellschaft, damit eine angemessene Beobachtung der Auswirkungen der auf den freien Handel bezogenen Agenda der Kommission gegeben ist;

54.    vertritt die Auffassung, dass die beschleunigte Initiierung neuer Freihandelsabkommen dazu dienen soll, konkrete Ansätze zur Überwindung der Krise zu umgehen, etwa den Abbau ökonomischer Ungleichheiten in der EU, die Einschränkung von Missbrauch auf Seiten von Unternehmen und Investoren, Prüfung und Abbau von Staatsschulden und die notwendige Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung;

55.    weist darauf hin, dass die Kommission unter Beachtung der Standpunkte der Mitgliedstaaten und des Parlaments grundsätzlich der „Kulturausnahme“ zugestimmt hat, die bedeutet, dass Kultur anders zu behandeln ist als sonstige gehandelte Produkte und dass Kulturgüter und ‑dienstleistungen von den Verhandlungen ausgenommen werden; ist der Auffassung, dass dazu zählen sollten: die Richtlinie über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, öffentliche Subventionen, Finanzierungsverpflichtungen für Rundfunkveranstalter, Abgaben auf Kinoeintrittskarten, Koproduktionsvereinbarungen, sprachpolitische Maßnahmen, Betrieb von Kanälen mit öffentlich-rechtlichem Auftrag, das Bestehen von Anteilsbegrenzungen bei Kanälen und Netzen, Rechte des geistigen Eigentums sowie spezielle Systeme der sozialen Sicherheit;

Konkrete Rechts- und Grundrechtepolitik

56.    fordert die Kommission auf, aktiv die Verabschiedung der horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie entsprechend dem Standpunkt des Parlaments voranzutreiben und sich für die Bekämpfung von Diskriminierung – einschließlich Angriffe auf Roma, Migranten und Asylbewerber und sonstige schutzbedürftige Gruppen – einzusetzen;

57.    fordert die Kommission auf, die Durchführung nationaler Strategien zur Integration der Roma und die Empfehlung des Rates zu Maßnahmen zur wirksamen Integration der Roma in den Mitgliedstaaten auszuwerten und zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, wenn sie zur effektiven Inklusion der Roma notwendig sind;

58.    ersucht die Kommission, den Entschließungen des Parlaments zur Situation der Grundrechte in der EU – einschließlich der Berichte Michel, Benova, Gal und Tavares – Folge zu leisten; fordert die Kommission auf, zügig einen Aktionsplan zum „Kopenhagen-Dilemma“ vorzuschlagen;

59.    fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan vorzulegen, nach dem die Mitgliedstaaten die Haftbedingungen zu verbessern haben, besonders in Anbetracht der weit verbreiteten Anwendung der Untersuchungshaft, auch in Fällen mit Europäischen Haftbefehlen; fordert die Kommission auf, die auf Haftbedingungen bezogene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig zu berücksichtigen;

60.    bringt seine große Enttäuschung zum Ausdruck über die Untätigkeit der Kommission in Bezug auf den Bericht mit einer Rechtsetzungsinitiative zur Überarbeitung des Europäischen Haftbefehls; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, in dem der diesbezügliche Bericht des Parlaments und besonders das Thema Verhältnismäßigkeitsprüfungen berücksichtigt wird;

61.    bedauert, dass die Kommission in ihre neuen Initiativen nicht einen überarbeiteten, aktuellen Vorschlag zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten aufgenommen hat, in dem die vom Parlament 2011 erreichte Einigung in erster Lesung genau aufgegriffen wird;

62.    hegt Bedenken gegen die Ankündigung der Kommission, eine europäische Sicherheitsagenda vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, eine eingehende Bewertung der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit geltender Rechtsinstrumente auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität vorzunehmen, bevor sie neue Maßnahmen auf diesem Gebiet vorschlägt (zum Beispiel Fluggastdatensätze und Trivialdateiübertragungsprotokoll (Trivial File Transfer Protocol – TFTP));

63.    fordert die Kommission auf, auf die Forderungen des Parlaments in seinen Entschließungen zu der behaupteten Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen durch die CIA in europäischen Staaten zu reagieren, vor allem nach dem Bericht des Senats der USA über von der CIA verübte Folterungen;

64.    begrüßt die erneuerte Zusage in Bezug auf den Beitritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR); betrachtet aber die Stellungnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu einem Beitritt der Europäischen Union zum EGMR als erheblichen Rückschlag für die Menschenrechte;

65.    begrüßt das Eintreten für einen Beitritt zur erneuerten Sozialcharta;

66.    fordert die Kommission auf, das Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C 293/12 und C 594/12 vom 8.4.2014 umfassend zu berücksichtigen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf, davon abzusehen, weitere Maßnahmen auf der Grundlage der Vorratsdatenspeicherung vorzuschlagen;

67.    betrachtet das Urteil des EuGH zur Datenspeicherung als relevant für die Erfassung von Daten aus Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Rechtsdurchsetzung; fordert die Kommission daher auf, den Vorschlag zu EU-eigenen Fluggastdatensätzen zurückzuziehen;

68.    fordert die Kommission auf, seriöse Bemühungen um den Schutz der Bürger vor zunehmender staatlicher Überwachung einzuleiten;

Auf den Menschenrechten beruhende Migrationspolitik

69.    verlangt, dass in der anstehenden Mitteilung über eine europäische Migrationsagenda ein wirklich ganzheitlicher Ansatz zur EU-Migration gewählt wird, indem vorgeschlagen wird, sichere und legale Wege zu Schutz in Europa für alle schutzbedürftigen Frauen, Männer und Kinder zu schaffen, damit die Menschen nicht mehr gezwungen sind, auf dem Weg nach Europa ihr Leben auf dem Mittelmeer oder in Wüsten aufs Spiel zu setzen;

70.    verlangt, dass in der anstehenden Mitteilung über eine europäische Migrationsagenda neue Wege zur rechtmäßigen Migration nicht nur für hoch qualifizierte Arbeitnehmer aufgezeigt werden, damit die Menschen nicht mehr irreguläre Erwerbstätigkeit aufnehmen;

71.    missbilligt die gegenwärtigen Ansätze zu einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik, die darauf konzentriert ist, irreguläre Migration zu verhindern und abzuwürgen – auch durch Einsperren –, ohne jede Rücksicht auf die wachsende Zahl von Asylbewerbern, die vor Kriegen, Verfolgung und Klimakatastrophen fliehen;

72.    hegt erhebliche Bedenken in Bezug auf die Bereitschaft der Kommission, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Verbesserung der Steuerung der Migration zu intensivieren; erklärt sich besorgt über die Zunahme und die Vertiefung entsprechender Übereinkünfte und auch über deren Ausdehnung auf Drittstaaten, in denen die Menschenrechte des Einzelnen nicht geachtet werden, wie es beim Khartum-Prozess und der künftigen Migrationsrouten-Initiative EU – Horn von Afrika der Fall ist;

73.    weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten im Bereich Migration in Konflikt mit einem wirksamen Recht von Männern, Frauen und Kindern, ihr Land zu verlassen, stehen kann; ist der Auffassung, dass damit der Zunahme der Verletzung der Menschenrechte von Migranten und Asylbewerbern in allen Phasen des Migrationsprozesses Vorschub geleistet wird;

74.    missbilligt die zunehmende Externalisierung der EU-Grenzen unter dem Mantel der Entwicklungszusammenarbeit; weist darauf hin, dass Entwicklungshilfe nicht mit dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen, der Entwicklung und Verwendung von Grenzüberwachungstechnik und der Inhaftierung von Migranten verknüpft werden sollte;

75.    fordert die Kommission auf, die Begutachtung möglicher Änderungen des derzeitigen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einzuleiten und dabei die einschlägige aktuelle Rechtsprechung sowohl des EuGH als auch des EGMR zu berücksichtigen und zu beachten, dass ein einheitlicher, in der gesamten Union geltender asylrechtlicher Status notwendig ist (wie in Artikel 78 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert);

Ein friedlicher globaler Akteur

76.    fordert die Kommission und den Rat auf, eine ausgewogene Außenpolitik zu formulieren, die die Beziehungen der EU zu strategischen Partnern in wichtigen Räumen, einschließlich des Mittelmeerraums, Russlands, Chinas und der neuen globalen und regionalen Akteure, verbessert;

77.    widerspricht den Ansätzen zur Gestaltung der GASP und der GSVP, d. h. eindeutige Ausrichtung auf die NATO und die transatlantischen Beziehungen, weitere Militarisierung der internationalen Beziehungen, Befürwortung von Interventionen und aktive Begünstigung des militärisch-industriellen Komplexes; verlangt die Achtung des internationalen Rechts und eine Rückkehr zu politisch-diplomatischen Mitteln der Konfliktlösung;

Eine Union des demokratischen Wandels

78.    begrüßt die Zusage, eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register für alle EU-Organe vorzuschlagen, bekräftigt aber, dass die repräsentative und partizipative Demokratie durch Ausführung der Artikel 9 bis 12 des Vertrags von Lissabon verbessert werden muss;

Sonstige politische Prioritäten

Fischereipolitik

79.    verlangt eine dezentralisierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der Fischerei fördert und deren sozioökonomische Zukunftsfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der in der Fischerei Beschäftigten sicherstellt;

80.    fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Preise für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen und der Einkommen der in der Fischerei Beschäftigten sowie Subventionen oder Ausgleichzahlungen für die Beschäftigten, die von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Wiederauffüllungspläne, der mehrjährigen Bewirtschaftung und den Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme betroffen sind;

81.    fordert im Hinblick auf die örtliche Bewirtschaftung Maßnahmen zur Herstellung der nationalen Souveränität über die Ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedstaaten und ihre Fischereiressourcen; ist der Auffassung, dass die 12-Meilen-Zone als Gebiet ausschließlichen Zugangs für die nationale Flotte des jeweiligen Mitgliedstaats beibehalten werden sollte, und empfiehlt die Prüfung der Möglichkeit zur Ausweitung auf angrenzende Gebiete nach Maßgabe der Festlandsockel;

82.    fordert den Schutz der biologischen Vielfalt in der Meeresumwelt, mit dem günstige Bedingungen für die Erholung der Fischpopulationen geschaffen werden; befürwortet in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Fangverbotszonen in Gebieten, in denen die Fischbestände und die Artenvielfalt bedroht sind;

83.    bekräftigt, dass die GFP den besonderen Merkmalen der kleinen Küstenfischerei Rechnung tragen muss und dass geprüft werden muss, inwieweit die vorhandenen Instrumente den Erfordernissen der Fischerei entsprechen bzw. angepasst werden müssen;

84.    verlangt, dass der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) die kleine Küstenfischerei begünstigt, die besonderen Probleme dieses Bereichs ohne Einschränkung in Angriff nimmt und die lokale Bewirtschaftung, nachhaltige Fischerei und den Aufbau von Küstengemeinschaften erleichtert;

85.    beklagt, dass die verabschiedete GFP und die gemeinsame Marktorganisation bei weitem nicht den realen Bedürfnissen der Fischerei genügen, und verlangt eine möglichst baldige Überarbeitung der entsprechenden zwei Verordnungen;

86.    kritisiert die Folgen einer übereifrigen, drastischen Senkung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für die Fischerei, den Lebensunterhalt und die ländlichen Gemeinschaften und fordert die Kommission auf, alles ihr Mögliche zu unternehmen, damit dies in Zukunft nicht vorkommt;

Agrarpolitik

87.    betrachtet die europäische Landwirtschaft als einen der Bereiche, in denen Wertschöpfung in gewissem Umfang trotz der Auswirkungen der Krise weitergehen kann; stellt aber fest, dass der Landwirtschaft viele Betriebsführer verloren gehen und dass es an Junglandwirten, die sie ersetzen, in bedenklichem Maß fehlt; beklagt, dass dieses Phänomen unser im Weltmaßstab wichtiges Erbe in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum bedroht, während Großunternehmen der Agrarwirtschaft ihre Margen erweitern und ihr Modell eines weltweiten Ernährungssystems mit seinen zerstörerischen ökologischen Folgen ausdehnen; betont darum, dass Landwirte und nicht große Unternehmen im Mittelpunkt der EU-Landwirtschafts- und Ernährungspolitik stehen müssen, damit sich in allen Regionen der EU Wachstum und Arbeitsplätze aufwärts entwickeln; weist darauf hin, dass die gegenwärtige Tendenz die Dezimierung der herkömmlichen Familienbetriebe in ganz Europa mit der Folge des Rückgangs gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivität im ländlichen Raum bewirkt;

88.    wendet sich mit Nachdruck gegen die Marktbeherrschung und die unfaire Preisbildung durch Großunternehmen der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, die die Landwirte ausbeuten und Überschusserzeugung auf Kosten der Lebensmittelqualität, der Gesundheit von Mensch und Tier, des Tierschutzes und der Umwelt erzwingen;

89.    betont, dass die EU zuverlässige, klare und demokratische Politikinstrumente braucht, die den Landwirten helfen, ihre Erzeugnisse zu angemessenen Preisen abzusetzen, und dabei Qualitätsprodukte der Landwirtschaft fördern, die zu den weltweit bekanntesten Merkmalen der europäischen Landwirtschaft gehören; stellt fest, dass es vor diesem Hintergrund in den nächsten Jahren entscheidend darauf ankommt, die GAP so zu überarbeiten, dass sie eine ausgewogene Verteilung der Ressourcen bewirkt, die eher den Landwirten als den Großunternehmen oder Großgrundbesitzern nützt;

90.    hebt hervor, dass Europa öffentliche Instrumente schaffen muss, die Angebot und Nachfrage korrigieren, damit die Einkommensniveaus und die Nahrungsmittelerzeugungsniveaus behauptet werden und die Landwirte gegen Preisschwankungen geschützt sind;

91.    ersucht die Kommission, das Quotensystem beizubehalten und auf eine gerechte Umverteilung des Rechtes zum Anbau auf die EU-Erzeuger hinzuarbeiten;

92.    verlangt von der Europäischen Union, die Zulassung, den Anbau und die Vermarktung von GVO zu verbieten und sich mit Nachdruck für die biologische Landwirtschaft in Europa auszusprechen, die als einziger Bereich in den letzten Jahrzehnten Wachstum verzeichnet;

93.    betont, dass Europa, nachdem 2015 das internationale Jahr des Bodens ist, dem Schutz seiner Agrarflächen Vorrang geben und gegen das Problem der Jagd nach Agrarland vorgehen muss – eine Angelegenheit von weltweit entscheidender Bedeutung für den Schutz der Landwirte, der Böden und der Umwelt;

94.    betont, dass zum langfristigen Schutz von Agrarflächen wirkungsvolle Strategien zur Bekämpfung und zur Eindämmung des Klimawandels europaweit wichtig werden, weil es darum geht, dass die Landwirtschaft weniger CO2-Emissionen verursacht, und dass zugleich die Produktivität der europäischen Agrarbetriebe geschützt wird;

95.    verlangt die Begutachtung und Förderung des Gartenbaus in allen Mitgliedstaaten, damit für nahrhafte Lebensmittel bei minimierten Transportstrecken gesorgt ist;

96.    verlangt, dass die Europäische Union die Patentierung von Saatgut in jeder Form verbietet, um die Landwirte vor unfairen Wettbewerb und unnötigen Verwaltungsaufwand zu bewahren;

97.    beklagt die gegenwärtig unzulängliche Einhaltung von Tierschutznormen in der europäischen Viehwirtschaft und ersucht die Kommission, darauf hinzuwirken, dass die geltenden Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten angemessen durchgesetzt werden;

98.    befürwortet eine Abkehr von der intensiven Viehhaltung zugunsten einer fairen und nachhaltigen pflanzlichen Eiweißerzeugung in der EU-Landwirtschaft;

99.    fordert die Kommission auf, ihren Bericht „Aufbau eines nachhaltigen europäischen Lebensmittel- und Futtermittelsystems“, der schon von drei ehemaligen Kommissionsmitgliedern gebilligt worden ist, zu veröffentlichen und einen Aktionsplan vorzulegen, der den Ergebnissen dieses Berichts Rechnung trägt;

100.  fordert die Kommission auf, die Tierschutzvorschriften des auf biologische Landwirtschaft bezogenen geltenden EU-Rechts zu verbessern und Ausnahmen von den Tierschutzvorschriften aufzuheben, wie etwa die Heranziehung ungeeigneter Rassen, die Anbindung von Tieren und unnötige Kastrationen;

101.  fordert die Kommission auf, ihre auf das Klonen bezogenen Vorschläge zurückzuziehen und neue Vorschläge vorzulegen, in denen der Standpunkt des Parlaments zur Geltung kommt, und dabei auch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorzusehen; lehnt es ab, dass für die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren das Zustimmungsverfahren gewählt wurde, weil das dem Europäischen Parlament das Recht nehmen würde, den Vorschlag zu ändern;

102.  bemängelt nachdrücklich, dass es Agrarexporterstattungen überhaupt noch immer gibt; fordert ihre unverzügliche Abschaffung;

103.  begrüßt die aktuelle Initiative der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks für die Begrenzung der Beförderungszeit bei lebenden Tieren auf acht Stunden; fordert die Kommission auf, unverzüglich die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen zu überarbeiten und dadurch die höchstzulässigen Beförderungszeiten bei lebenden Tieren zu verkürzen;

104.  verlangt eine Halbzeitüberprüfung, die dauerhafte Lösungen für die inhärenten Probleme der GAP belastbar und wirkungsvoll aufzeigt;

105.  fordert die Einleitung der Debatte um die Konzipierung einer neuen Landwirtschafts- und Ernährungspolitik der EU, die den gesamtgesellschaftlichen Interessen Rechnung trägt;

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

106.  fordert eine separate Rubrik „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ mit folgendem Inhalt:

–       fordert die Kommission und den Rat auf, einen Vorschlag für eine umfassende EU-Strategie zu Gewalt gegen Frauen vorzulegen, der auch Rechtsvorschriften über Mindeststandards zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorsieht; ist der Auffassung, dass es keine separaten Aktionspläne geben sollte, in denen beispielsweise Genitalverstümmelung, häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt behandelt werden, und dass stattdessen all die verschiedenen Formen der Gewalt gegen Frauen in einer übergreifenden, wirkungsvollen Strategie behandelt werden sollten, die von einer Gleichstellungsperspektive ausgeht, wobei auch der Beitritt der EU zu dem 2011 unterzeichneten Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anzustreben ist;

–       hebt es als dringlich hervor, eine EU-Strategie zur Gleichstellung zu verwirklichen, die auf der Erklärung und Aktionsplattform von Peking beruht und deren zwölf wichtige Problembereiche zur Geltung bringt; stellt fest, dass das Hauptziel darin bestehen sollte, alle notwendigen Schritte zur Verwirklichung der Gleichstellung durchzuführen, angefangen mit einer Struktur bzw. einem Rahmen für die Rechte der Frau auf europäischer Ebene; stellt fest, dass Frauen und Mädchen keine Achtung ihrer Rechte und keine Gleichstellung (gegenüber Männern und untereinander) erleben werden, wenn es an dieser Struktur und dieser Strategie fehlt; stellt fest, dass die Strategie aufzufassen und zu unterstützen ist als die strategische politische Reaktion der EU-Organe auf die Herausforderungen, vor denen Frauen 20 Jahre nach der Verabschiedung der Aktionsplattform von Peking stehen; stellt fest, dass es hier um die Glaubwürdigkeit der EU in Bezug auf Menschenrechte allgemein, in Europa und auf internationaler Bühne, geht;

–       fordert den Rat der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, Zusagen zu machen und in den Verhandlungen mit dem Parlament voranzuschreiten, ihre offiziellen Standpunkte bekannt zu geben und eine tragfähige Richtlinie über Mutterschaftsurlaub zu befürworten, damit alle Frauen in Europa gleiche Rechte genießen;

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107.  fordert die Kommission auf, ihr Arbeitsprogramm im Einklang mit der Entschließung des Parlaments zu überarbeiten, auch mit den bereichsspezifischen Standpunkten in deren Teil 2;

108.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.