Entschließungsantrag - B8-0066/2015Entschließungsantrag
B8-0066/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und sonstiger schwerer grenzübergreifender Verbrechen

16.1.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Matteo Salvini, Mara Bizzotto, Mario Borghezio, Gianluca Buonanno, Lorenzo Fontana

B8‑0066/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und sonstiger schwerer grenzübergreifender Verbrechen

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 83 AEUV,

–       unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen[1],

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die kriminellen Organisationen ihren Aktionsradius auf internationaler Ebene ausgeweitet haben und ihre illegalen grenzübergreifenden Aktivitäten auch in Bezug auf den Terrorismus diversifiziert und weiterentwickelt haben;

1.      fordert den Rat auf, die Bereiche der Kriminalität nach dem ehemaligen Artikel 83 AEUV zu aktualisieren, insbesondere im Bereich der Geldwäsche in all ihren Formen, des Menschenhandels, der Förderung der illegalen Einwanderung und der sogenannten „ausländischen Kämpfer“;

2.      fordert die Kommission auf, Gesetzgebungsvorschläge zur Festlegung gemeinsamer Mindestnormen in folgenden Bereichen vorzulegen:

a.      organisierte Kriminalität, insbesondere in Bezug auf mafiöse Vereinigungen;

b.      Nachahmungen, Piraterie und Cyberkriminalität;

c.      Geldwäsche;

d.      die sogenannten„ neuen Straftatbestände“ im Sinne von Ziffer 125 der oben genannten Entschließung vom 23. Oktober 2013;

e.      die sogenannten „ausländischen Kämpfer“.