Entschließungsantrag - B8-0072/2015Entschließungsantrag
B8-0072/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Festnahme eines Christen in Indien, dem „die Verbreitung des Christentums“ zur Last gelegt wird

15.1.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Mara Bizzotto

B8‑0072/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Festnahme eines Christen in Indien, dem „die Verbreitung des Christentums“ zur Last gelegt wird

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Christ Arvid D'Souza am 2. Januar 2015 ohne eine Straftat begangen zu haben „aus Gründen der öffentlichen Ordnung“ im Bezirk Amethi in Uttar Pradesh (Indien) festgenommen wurde und er sich nach Angaben des „Global Council of Indian Christians“ immer noch in Untersuchungshaft befindet;

B.     in der Erwägung, dass eine Gruppierung radikaler Hindus Arvid D'Souza bei der Polizei wegen der „Verbreitung des Christentums“ und der „Zwangskonvertierung von Frauen und Kindern durch die Verteilung von Bibeln“ angezeigt hat; in der Erwägung, dass obwohl es keine Belege dafür gibt, dass Arvid D'Souza Menschen zum Glaubensübertritt gezwungen hat, dennoch entschieden wurde, ihn für 14 Tage in Untersuchungshaft zu nehmen;

1.      fordert die Kommission auf, aktuelle Informationen über die Lage von Arvid D'Souza bereitzustellen;

2.      fordert die Kommission auf, bei der indischen Regierung vorstellig zu werden und sie aufzufordern, diese wiederholten Menschenrechtsverstöße, die sich gegen die christliche Minderheit in Indien richten, einzustellen.