ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum sofortigen Abbruch der Verhandlungen über den Beitritt Albaniens zur Europäischen Union
20.1.2015
Dominique Bilde, Steeve Briois, Sophie Montel
B8‑0080/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum sofortigen Abbruch der Verhandlungen über den Beitritt Albaniens zur Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2008/210/EG vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG[1],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2011 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2011-2012“ [2],
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Albanien bereits EU-Mittel in Höhe von 315,5 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2006 und 306,7 Millionen EUR für den Zeitraum 2007-2010 erhalten hat;
B. in der Erwägung, dass Albanien 2009 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt hat, und dass dieser seit 27. Juni 2014 anerkannt ist;
C. in der Erwägung, dass Albanien, wenn es sich Europa öffnet, nicht in der Lage sein wird, sich dem unhaltbaren Wettbewerbsdruck und den Marktkräften zu stellen;
D. in der Erwägung, dass Albanien mit schweren Korruptionsproblemen zu kämpfen hat und eine Drehscheibe für zahlreiche Formen des illegalen Handels (Drogen, Prostitution usw.) ist;
1. fordert, dass in allen Ländern der Union vor jeder neuen Erweiterung ein Referendum abgehalten wird;
2. fordert den sofortigen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit Albanien;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.