Entschließungsantrag - B8-0090/2015Entschließungsantrag
B8-0090/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Aufnahme des Grundsatzes einer angemessenen Entschädigung in das europäische Arzneimittelrecht – Gerechtigkeit für die Opfer von Contergan

26.1.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Mara Bizzotto

B8‑0090/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aufnahme des Grundsatzes einer angemessenen Entschädigung in das europäische Arzneimittelrecht – Gerechtigkeit für die Opfer von Contergan

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.in der Erwägung, dass das deutsche Pharmaunternehmen Chemie Grünenthal im Jahr 1957 das Arzneimittel Contergan gegen Übelkeit auf den Markt brachte, das vor allem von Schwangeren eingenommen wurde und dafür verantwortlich war, dass mindestens 20 000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen auf die Welt kamen;

 

B.in der Erwägung, dass nach wie vor Menschen unter den von dem obengenannten Arzneimittel verursachten schweren körperlichen Missbildungen leiden und dass sie keinerlei Entschädigung erhalten haben, obwohl sie sich einer medizinischen Behandlung unterziehen müssen;

 

1.  fordert die Kommission auf, einen Dialog mit den Mitgliedstaaten einzuleiten, der darauf abzielt, den Grundsatz einer angemessenen Entschädigung für die Opfer solcher Skandale, die ihr ganzes Leben lang unter den Folgen dieser Tragödien zu leiden haben, in das europäische Arzneimittelrecht aufzunehmen.