Entschließungsantrag - B8-0134/2015Entschließungsantrag
B8-0134/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu unfairen sozialen Praktiken im Luftverkehr in Europa

5.2.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Marie-Christine Arnautu

B8‑0134/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu unfairen sozialen Praktiken im Luftverkehr in Europa

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen[1],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1899/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt[2],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG[3],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 83/2014 der Kommission vom 29. Januar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[4],

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Kommission vom 20. Februar 2014 für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Luftverkerssektor ein dynamischer Sektor ist, der jedoch stark von der Konjunktur, dem geopolitischen Kontext und den Treibstoffkosten abhängig ist;

B.     in der Erwägung, dass sich überall in Europa Billigfluggesellschaften verbreitet haben, wobei die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen umgangen wurden;

C.     in der Erwägung, dass mehrere dieser Fluggesellschaften in Frankreich aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen verurteilt wurden;

D.     in der Erwägung, dass einige dieser Fluggesellschaften über Niederlassungen in Steuerparadiesen wie Jersey oder den Kaimaninseln verfügen;

E.     in der Erwägung, dass die europäischen Sozialvorschriften unzureichend sind, um unfaire soziale Praktiken zu unterbinden;

1.      fordert, dass die Anwendung des Arbeitsrechts auf der Grundlage der Heimatbasis der Bediensteten geregelt wird;

2.      fordert die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Selbstständigkeit, um Betrug entgegenzuwirken;

3.      fordert, dass die Kommission angemessene Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass Billigfluggesellschaften in Europa unfaire soziale Praktiken anwenden, die sich negativ auf den Sozialschutz der Arbeitnehmer und die Sicherheit der Fluggäste auswirken;

4.      fordert, dass Untersuchungen eingeleitet werden, um dem unlauterer Wettbewerb dieser Fluggesellschaften entgegenzuwirken;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.