ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Pressefreiheit in Europa
12.2.2015
Aldo Patriciello
B8‑0168/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Pressefreiheit in Europa
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag von Lissabon,
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit in allen modernen Verfassungen verankert sind, die den Bürgern das Recht auf regelmäßige, unabhängige und pluralistische Information garantieren;
B. in der Erwägung, dass die EU die Gewährleistung dieser Freiheiten anstrebt und dass der Menschenrechtsausschuss den Schutz der genannten Rechte auf alle Ausdrucksformen und Verbreitungsinstrumente, einschließlich des Internet, ausgedehnt hat;
C. in der Erwägung, dass aus den Daten im Zusammenhang mit dem Schutz des Rechtes auf Information in der EU hervorgeht, dass generell Informationspluralismus besteht, aber es dennoch Länder, wie Bulgarien und Griechenland, gibt, in denen Journalisten und Presseorgane starkem Druck und schweren Einschüchterungen und Drohungen ausgesetzt sind (World Press Freedom 2014);
1. fordert die Kommission in Anbetracht dessen auf, Maßnahmen zum Schutz der Journalisten in Ausübung ihres Berufes vor Einschüchterungen und Drohungen zu ergreifen und so den Unionsbürgern das Recht auf Information zu garantieren.