Entschließungsantrag - B8-0211/2015Entschließungsantrag
B8-0211/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Fortschrittsbericht 2014 über Montenegro

2.3.2015 - (2014/2947(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Charles Tannock im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2014/2947(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0211/2015
Eingereichte Texte :
B8-0211/2015
Angenommene Texte :

B8-0211/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fortschrittsbericht 2014 über Montenegro

(2014/2947(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,

–       unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom 29. März 2010 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits,[1]

–       unter Hinweis auf die Ergebnisse der Beitrittskonferenz der EU mit Montenegro am 16. Dezember 2014,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. Mai 2012 an das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte Montenegros bei der Durchführung von Reformen (COM(2012)0222) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Beschluss, am 29. Juni 2012 Beitrittsverhandlungen mit Montenegro aufzunehmen,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2014 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014–2015“ (COM(2014)0700), das entsprechende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SWD(2014)0301 mit dem Titel „Montenegro: 2014 Progress Report“ (Montenegro: Fortschrittsbericht 2014) und das am 19. August 2014 angenommene indikative Strategiepapier (2014–2020),

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 16. Dezember 2014 zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

–       unter Hinweis auf die in der 9. Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU – Montenegro (SAPC) am 1. und 2. Dezember 2014 angenommene Erklärung sowie die in dieser Sitzung angenommenen Empfehlungen,

–       unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen zu Montenegro,

–       unter Hinweis auf die von Charles Tannock in seiner Rolle als ständiger Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Montenegro geleistete Arbeit,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass Montenegro derzeit das einzige Land in der Region ist, das Verhandlungskapitel mit der EU eröffnet und vorläufig abgeschlossen hat, was eine sehr erfreuliche Entwicklung darstellt; in der Erwägung, dass diese Führungsrolle eine stärkere Verantwortung sowohl im regionalen Zusammenhang als auch in Bezug auf den Erweiterungsprozess insgesamt mit sich bringt;

B.     in der Erwägung, dass jedes Bewerberland nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird und weitere Fortschritte von der wirksamen Umsetzung der Reformstrategien und Aktionspläne des Landes abhängen;

C.     in der Erwägung, dass ein dauerhafter Dialog sowie eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition wichtig sind, um Fortschritte bei den Beitrittsvorbereitungen zu erzielen und das Vertrauen der Bürger in das Wahlverfahren und die staatlichen Institutionen sicherzustellen; in der Erwägung, dass sich alle politischen Kräfte weiterhin auf den EU-Beitrittsprozess des Landes konzentrieren sollten;

D.     in der Erwägung, dass Montenegro weiterhin eine solide Erfolgsbilanz in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit entwickeln sollte, die eine Grundvoraussetzung dafür ist, der EU beizutreten und die mit der Mitgliedschaft in der EU verbundenen Verpflichtungen einzugehen; in der Erwägung, dass Korruption nach wie vor ein schwerwiegendes Problem ist;

E.     in der Erwägung, dass der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle im Reform- und EU-Beitrittsprozess zukommt;

F.     in der Erwägung, dass die Situation bezüglich der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien weiterhin Anlass zur Sorge gibt; in der Erwägung, dass es im Berichtszeitraum neue Fälle von Gewalt gegen Medienvertreter gab, auch wenn deren Zahl zurückgegangen sein soll; in der Erwägung, dass die zuständigen Behörden die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Hinblick auf alte und neue Zwischenfälle verbessern und ein positives Klima schaffen müssen, in dem die Medien frei und unabhängig arbeiten können;

1.      begrüßt die bei den Beitrittsverhandlungen erzielten Fortschritte; stellt fest, dass bislang 16 Kapitel, darunter die Kapitel 23, 24 und 31, eröffnet und zwei (Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur) vorläufig abgeschlossen worden sind;

2.      fordert dazu auf, die Beitrittsverhandlungen fortzusetzen und sich dabei auf durchgeführte Reformen und konkrete Ergebnisse zu stützen, die insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Medienlandschaft und die Korruptionsbekämpfung erzielt wurden; begrüßt, dass am 16. Dezember 2014 einige Rechtsvorschriften im Einklang mit dem Aktionsplan zu Kapitel 23 erlassen wurden; ist der Ansicht, dass Fortschritte bei den Verhandlungen und die Verbesserung des strategischen, normativen und institutionellen Rahmens mit konkreten Fortschritten vor Ort einhergehen müssen, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung einschlägiger Aktionspläne und Strategien liegen sollte;

3.      begrüßt den weiteren Ausbau der Verhandlungsstrukturen, darunter die Einrichtung des Rates für Rechtsstaatlichkeit; fordert die Regierung auf, die intrainstitutionelle Koordinierung zu verstärken und die interministeriellen Konsultationen auszuweiten;

4.      weist erneut darauf hin, dass Reformen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit den Kern des Prozesses der EU-Integration ausmachen und eine Grundvoraussetzung für Fortschritte bei den Beitrittsgesprächen insgesamt sind; vertritt die Auffassung, dass nach wie vor politischer Wille entscheidend dafür ist, dass derzeit und auch weiterhin erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens – dem Prüfstein für Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Professionalität des Justizwesens – erzielt werden;

5.      betont, wie wichtig es ist, den inklusiven Charakter des Reformprozesses unter aktiver Teilnahme der Zivilgesellschaft sicherzustellen, damit die notwendigen Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt werden; fordert in diesem Zusammenhang mit Nachdruck eine aktivere parlamentarische Kontrolle ein;

6.      begrüßt die Annahme des Aktionsplans von 2014 zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und die Annahme des parlamentarischen Ethikkodexes im Dezember 2014; betont, dass die Kapazitäten des montenegrinischen Parlaments gestärkt werden müssen, dass eine politische Nachbereitung des von ihm im Juli 2013 angenommenen technischen Berichts über die mutmaßliche Zweckentfremdung öffentlicher Gelder für parteipolitische Zwecke erforderlich ist und dass die juristische Aufbereitung bislang unvollständig ist; legt der Regierung nahe, die entsprechenden Empfehlungen des montenegrinischen Parlaments zu berücksichtigen und den Zugang des Parlaments zu einschlägigen Informationen zu verbessern;

7.      ist besorgt darüber, dass das zutiefst polarisierte politische Klima im Land dazu geführt hat, dass die wichtigste Oppositionspartei bestimmte Parlamentssitzungen, nämlich die Befragungen des Premierministers, boykottiert, wodurch die demokratische Funktionsweise der Institutionen beeinträchtigt wird; fordert daher alle politischen Kräfte sowohl in der Regierung als auch in der Opposition auf, sich auf den EU-Beitrittsprozess des Landes zu konzentrieren und einen dauerhaften Dialog sowie eine konstruktive Zusammenarbeit insbesondere im Parlament in die Wege zu leiten; betont, dass ein starker politischer Wille notwendig für eine erfolgreiche Umsetzung und starke Institutionen ist;

8.      legt der Regierung nahe, die Empfehlungen der OSZE/BDIMR, der Venedig-Kommission und von GRECO zu den Wahlvorschriften im Einklang mit europäischen Normen und bewährten Verfahren wirksam umzusetzen, einschließlich der Empfehlungen zu dem Recht, als unabhängiger Kandidat anzutreten, zur angemessenen öffentlichen Finanzierung im Interesse der Förderung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Kandidaten und zur Rechnungsprüfung für politische Parteien; weist darauf hin, dass die Kommunalwahlen mutmaßlich von Fälschungen überschattet waren; betont, dass diese untersucht und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden verfolgt werden sollten;

9.      betont, dass eine eindeutige Trennung zwischen staatlicher Linie und Parteilinie notwendig ist; begrüßt das im Dezember 2014 verabschiedete neue Gesetz über Parteienfinanzierung und fordert alle politischen Parteien auf, eine Bilanz seiner wirksamen Umsetzung vorzulegen, deren Ziel es sein sollte, die Möglichkeiten für die Zweckentfremdung öffentlicher Gelder erheblich zu schmälern; bedauert, dass wichtige einschlägige Rechtsvorschriften ohne einen parteienübergreifenden Konsens verabschiedet wurden;

10.    begrüßt, dass die Kommission einen stärkeren Schwerpunkt auf die Reform der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des Beitrittsprozesses legt; begrüßt, dass die diesbezüglichen Fortschritte in den richtigen Bahnen verlaufen; weist jedoch darauf hin, dass weitere Schritte unternommen werden können, um die Qualität der Rechtsetzung und der Kommunalverwaltung zu heben; teilt die Bedenken in Bezug auf die Politisierung der öffentlichen Verwaltung; fordert, dass bei der Erhöhung der Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht der zentralen Regierungsverwaltung und der kommunalen Verwaltung Fortschritte erzielt werden und deren Koordinierung sowie die Koordinierung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungen verbessert werden, insbesondere in den Bereichen Investitionen, Projektplanung und -durchführung; hält es für wesentlich, Mängel bei den Kriterien für Einstellungen, Entlassungen und Bewertungen sowie Defizite aufgrund nicht durchgeführter Leistungsbeurteilungen und schwacher Verwaltungs-, Kontroll- und Überprüfungskapazitäten zu beheben;

11.    regt weitere Bemühungen um die Stärkung der Kapazitäten des Bürgerbeauftragten zur Bekämpfung der Diskriminierung an;

12.    begrüßt die neue Strategie für die Justizreform für den Zeitraum 2014–2018; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der einschlägige Aktionsplan im Allgemeinen fristgerecht umgesetzt und dass der neue Oberstaatsanwalt gewählt wurde; begrüßt die neuen gesetzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Wahl von Staatsanwälten; stellt fest, dass die Fortschritte bei der Justizreform die Eröffnung von vier zusätzlichen Kapiteln bei der Regierungskonferenz im Dezember 2014 begünstigten; fordert weitere Anstrengungen, um den Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren und die Dauer von Gerichtsverfahren zu beobachten und weiter zu verringern und um die Effizienz des Verfassungsgerichts zu verbessern;

13.    begrüßt die Fortschritte, die Montenegro bei der Umsetzung der Reformen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und der stärkeren Effizienz der Justiz erzielt hat; ist nach wie vor ernsthaft besorgt über die unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere was die Einstellung und die Laufbahnentwicklung von Richtern und Staatsanwälten betrifft; betont, dass es dringend notwendig ist, die Auswahlkriterien für Ernennungen und Beförderungen zu verbessern und die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit bei Disziplinarverfahren einzuhalten; fordert fortlaufende Schlüsselreformen bei der Einstellung, der Beförderung und den Disziplinarregelungen für Richter und Staatsanwälte; weist darauf hin, dass einige dieser bedenklichen Punkte mit einem Paket von Gerichtsorganisationsgesetzen zu klären sind;

14.    ist besorgt über den Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Verfassungsgericht, insbesondere zu möglicherweise systematischen Menschenrechtsverletzungen, wie z. B. die Initiative zur Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten;

15.    ist besorgt darüber, dass keine ernsthaften Anstrengungen unternommen wurden, um gegen die Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen vorzugehen; fordert die zuständigen Behörden auf, Fälle von Kriegsverbrechen rechtzeitig strafrechtlich zu verfolgen, und zwar auch auf höchster Ebene; fordert die zuständigen Behörden eindringlich auf, Kriegsverbrechen gemäß internationalen Normen wirksam zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen, vor Gericht zu bringen und zu bestrafen und dafür zu sorgen, dass Gerichtsurteile umgesetzt werden und Opfer rasch Zugang zur Justiz und angemessene Entschädigung erhalten;

16.    ist besorgt darüber, dass bei der Bekämpfung der Korruption, die weiterhin eine Bedrohung für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Stabilität der demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und die wirtschaftliche Entwicklung darstellt, lediglich begrenzte Fortschritte erzielt wurden, obwohl den Behörden von den internationalen Gebern erhebliche Finanzmittel bereitgestellt wurden; fordert die nationale Kommission für die Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens auf, als wesentliches Gremium für die Koordinierung der Korruptionsbekämpfung eine aktivere Rolle zu spielen; betont, dass dringend eine aktivere Beteiligung und wirksame Zusammenarbeit der Regierung, aller Bereiche des öffentlichen Lebens und der Zivilgesellschaft bei der Korruptionsverhütung, dem Ausbau des Rechtsrahmens und dem Schutz von Informanten erforderlich ist;

17.    fordert die Behörden eindringlich auf, die Kapazitäten von Staatsanwälten, Richtern, Polizei und sonstigen Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen und eine solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen auf allen Ebenen zu entwickeln, darunter bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene; begrüßt die Annahme von Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere in den Bereichen Lobbying, allgemeine Verwaltungsverfahren und Vergabe öffentlicher Aufträge, sowie die Änderungen an den Gesetzen über die Verhinderung von Interessenkonflikten; fordert die wirksame Umsetzung dieser Gesetze, um eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und die Verbesserung des Systems von Kontrollen bei Interessenkonflikten und der Offenlegung von Vermögenswerten zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Gesetze genau zu überwachen; hält es für wichtig, die Institutionen zu stärken, damit sie aktiver gegen die Korruption vorgehen können, und den neuen parlamentarischen Ausschuss zur Überwachung der Arbeit der Behörde für Korruptionsbekämpfung in vollem Umfang einzubeziehen und mit ausreichenden Mitteln auszustatten; betont, dass Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis geben und die Bekämpfung der Korruption beeinträchtigen;

18.    fordert auch die Justiz auf, in Fällen von Korruption und organisiertem Verbrechen mehr Transparenz an den Tag zu legen, was insbesondere die Veröffentlichung der Namen von an derlei Verbrechen beteiligten Unternehmen, Einzelpersonen und Beamten im Rahmen von Urteilen betrifft;

19.    stellt fest, dass die Wirksamkeit der Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch häufige Gesetzesänderungen beeinträchtigt werden kann; fordert, die Kapazitäten der zuständigen Behörden zu verbessern, insbesondere was die Durchführung komplexer Ermittlungen und den Umgang mit schwierigen Fällen betrifft; begrüßt Änderungen des Strafgesetzbuchs mit dem Ziel, der Radikalisierung und dem religiösen Extremismus vorzubeugen und sie zu überwachen; begrüßt die neue strafrechtliche Vorschrift, mit der sogenannte ausländische Kämpfer, darunter auch Dschihadisten, strafrechtlich belangt werden; fordert die zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften wirksam umzusetzen, um jegliche potenzielle Bedrohung der Sicherheit der montenegrinischen Bürger abzuwenden und zu überwachen; betont, dass alle Formen von Extremismus bekämpft werden müssen;

20.    begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über die strategische und operative Zusammenarbeit zwischen Montenegro und Europol, die Fortschritte bei den Verhandlungen über das Abkommen mit Eurojust und den Umstand, dass montenegrinische Institutionen mittlerweile Beobachterstatus bei den einschlägigen europäischen justiziellen Netzen genießen; ruft zu einer engen operativen Zusammenarbeit mit den einschlägigen europäischen Justizbehörden auf, unter anderem im Bereich des Menschenhandels;

21.    betont, dass die Verfahren zur Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen verbessert werden müssen, um im Rahmen eines inklusiven Prozesses mehr Transparenz bei Politikgestaltung und Rechtsetzung zu erreichen; begrüßt die öffentliche Debatte über die Überarbeitung der Aktionspläne zu den Kapiteln 23 und 24; fordert jedoch, einen ausreichenden zeitlichen Rahmen zu setzen, damit zivilgesellschaftliche Organisationen auf sinnvolle Weise konsultiert werden können; empfiehlt den zuständigen Behörden, die tragfähige öffentliche Finanzierung für zivilgesellschaftliche Organisationen und einen angemessenen institutionellen Rahmen weiterzuentwickeln; begrüßt, dass die Regierung einen neuen Rat für die Entwicklung von nichtstaatlichen Organisationen ernannt hat; fordert die zuständigen Behörden auf, den rechtlichen Rahmen und die Rechtspraxis anzupassen, um Aktivisten der Zivilgesellschaft vor Übergriffen und dem Hass zu schützen, der dem Vernehmen nach in einigen Zeitungen geschürt wird, und ein politisches Klima zu schaffen, in dem sie ohne Angst oder Repressalien ihrer Arbeit nachgehen können;

22.    weist erneut auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit hin, die einer der Grundwerte der Europäischen Union ist; ist der Ansicht, dass Journalisten unbedingt vollkommen unabhängig sein müssen; ist zutiefst besorgt über den sich verschlechternden Zustand der Medienfreiheit und die schwach ausgeprägten beruflichen und ethischen Standards unter Medienfachleuten in Montenegro; bedauert zutiefst, dass weiterhin gezielte Übergriffe gegen Journalisten und Medieneigentum stattfinden; nimmt zur Kenntnis, dass die montenegrinische Regierung einen Untersuchungsausschuss zu den Übergriffen gegen Journalisten eingerichtet hat; fordert die zuständigen Behörden eindringlich auf, die Empfehlungen dieses Ausschusses umzusetzen und eine schlüssige Bilanz über die Erfolge bei der Verfolgung und strafrechtlichen Verurteilung der Täter vorzulegen; hält unabhängige öffentlich-rechtliche Medien, die redaktionell unabhängig sind und deren Finanzierung stabil und tragfähig ist, für wesentlich, um demokratische Normen zu vertiefen; hebt hervor, dass alle Beteiligten in Politik und Medien für die Förderung eines Klimas der Toleranz gegenüber Andersdenkenden verantwortlich sind; betont, dass es dazu beiträgt, ein Klima zu schaffen, das der Achtung und dem Schutz von Journalisten förderlich ist, wenn die Unterstützung der Medienfreiheit öffentlich bekundet wird; begrüßt die zwischen Medienvertretern erzielte Übereinkunft, den Ethikkodex für ihren Berufsstand zu überarbeiten, was einen ersten Schritt zur Verbesserung der Selbstregulierung der Medien darstellt; hält es für erforderlich, einen eindeutigen Rechtsrahmen zu verabschieden, durch den Medieneigentum und -finanzierung geregelt werden;

23.    vertritt die Auffassung, dass der transparente Umgang mit der totalitären Vergangenheit, z. B. die Öffnung der Geheimdienstarchive, ein weiterer Schritt hin zu Demokratisierung, Rechenschaftspflicht und institutioneller Stärke ist;

24.    begrüßt, dass das Antidiskriminierungsgesetz beinahe vollständig mit dem Besitzstand in Einklang gebracht wurde; fordert die Behörden auf, die verbliebenen Defizite in Bezug auf Rassendiskriminierung und die Vorschriften für strafrechtliche Sanktionen zu beheben; fordert die Behörden auf, dem Rat für die Bekämpfung der Diskriminierung alle erforderlichen finanziellen und administrativen Mittel zur Verfügung zu stellen; erkennt zwar an, dass bei der sozialen Eingliederung und der Verbesserung der Bildungssituation der Roma einige Fortschritte erzielt wurden, ist jedoch nach wie vor besorgt über die hohen Abbrecherquoten und den niedrigen Anteil der Roma an der Gesamtzahl der Schüler und Studierenden; fordert die Förderung von Initiativen, welche die Situation der Roma in Bezug auf Wohnraum, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung verbessern und die Stärkung der Stellung der Roma-Frauen sowie die Ausbildung von Roma-Schülerinnen und -Studentinnen unterstützen; begrüßt die Anstrengungen der zuständigen Behörden zum Schutz der Rechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen (LGBTI-)Personen während der zweiten Pride-Parade, die ohne Zwischenfälle vonstattenging; ist jedoch besorgt, dass es weiterhin Übergriffe gegen Mitglieder und Aktivisten der LGBTI-Gemeinschaft gibt; fordert sowohl die politischen als auch die zivilgesellschaftlichen Akteure eindringlich auf, gegen die weitverbreitete Feindseligkeit und Gewalt gegen sexuelle Minderheiten vorzugehen, insbesondere indem Anstrengungen mit dem Ziel unternommen werden, die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren, um einen Wandel der Einstellungen voranzubringen, und indem Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern Schulungen angeboten werden;

25.    begrüßt, dass der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbessert worden ist; stellt fest, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um ihn in Einklang mit dem Besitzstand der EU zu bringen; fordert die Regierung eindringlich auf, raschere Fortschritte bei der Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen zu erzielen; hält es für bedauerlich, dass die meisten staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wozu auch die ausgewählten vorrangigen Gebäude wie Parlaments- und Gerichtsgebäude zählen, nach wie vor nicht behindertengerecht sind; ist weiterhin besorgt über die hohen Abbrecherquoten nach Grund- und Sekundarschule unter Schülern bzw. Studierenden mit Behinderungen; stellt fest, dass für hinreichende Transparenz beim Fonds für berufliche Umschulung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und seiner Verwendung gesorgt werden muss;

26.    betont, dass die Umsetzung und Nachbereitung von kinderbezogenen Rechtsvorschriften und Maßnahmen weiter gestärkt und dafür entsprechende Kapazitäten bereitgestellt werden müssen; fordert, dass die Qualität der Bildung für alle Kinder verbessert wird und weitere Anstrengungen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder unternommen werden; betont, dass in verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlichen Verfahren die Jugendstrafrechtsreform auch auf Kinder ausgedehnt werden muss, um den allgemeinen Zugang zur Justiz zu fördern;

27.    ist besorgt darüber, dass in Bezug auf die Rechte der Frau, die Gleichstellung der Geschlechter, die Vertretung von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt sowie beim Kampf gegen häusliche Gewalt nach wie vor nur begrenzt Fortschritte erzielt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass dringend raschere Fortschritte im Zusammenhang mit den Rechten der Frau, der Gleichstellung der Geschlechter, der Vertretung von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt sowie dem Kampf gegen häusliche Gewalt erzielt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Einbindung des Parlaments, eine besser strukturierte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Ausbau der institutionellen Kapazitäten, einschließlich einer besseren Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und Strafverfolgungsbehörden; fordert eindringlich, die Rechte von Opfern in den Mittelpunkt sämtlicher Maßnahmen zu rücken und bei der Vorbeugung gegen häusliche Gewalt sowie bei den Ermittlungen, der Bestrafung und der Wiedergutmachung in Fällen häuslicher Gewalt die gebotene Sorgfalt walten zu lassen;

28.    begrüßt die Strategien Montenegros zur Schaffung eines Klimas der Toleranz und Inklusion aller nationalen Minderheiten; fordert die montenegrinischen Behörden nachdrücklich auf, die multinationale Identität der Region Boka Kotorska weiterhin zu schützen und ihre kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten zu verbessern;

29.    begrüßt, dass Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit weiterhin gewährleistet und durchgesetzt werden; stellt fest, dass zwischen den orthodoxen Kirchen Serbiens und Montenegros nach wie vor insbesondere in Eigentumsfragen Spannungen bestehen; fordert die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über den Rechtsstatus religiöser Gemeinschaften;

30.    legt der Regierung nahe, nachhaltige Wirtschaftsreformen umzusetzen, wozu auch Rechtsvorschriften über wettbewerbswidrige Methoden zählen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und strukturelle Schwächen zu überwinden, gegen die ausgedehnte Schattenwirtschaft vorzugehen und das Unternehmensumfeld allgemein zu verbessern; fordert eine Stärkung des sozialen Dialogs zwischen den verschiedenen Partnern; fordert darüber hinaus, dass Kapazitäten gestärkt werden, auch in Bezug auf die Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, und fordert die Ausarbeitung und Koordinierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, um dadurch auch das regionale Gefälle zu verringern; hält die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung für dringend geboten; ist besorgt darüber, dass rechtliche und juristische Unsicherheiten, unter anderem bei der Lizenzvergabe, den Steuerverwaltungsverfahren und der Durchsetzung von Verträgen, zu Risiken für Wirtschaftsteilnehmer führen und der Fähigkeit Montenegros, ausländische Investitionen anzuziehen, abträglich sein können; betont, dass Handelsstreitigkeiten mit ausländischen Investoren, die für die montenegrinische Wirtschaft unverzichtbar sind, dringend beigelegt werden müssen; teilt die Bedenken über den Mangel an spürbaren Verbesserungen der Lage auf dem Arbeitsmarkt und über die nach wie vor hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit; fordert daher eine aktive Arbeitsmarktpolitik;

31.    weist darauf hin, dass der Dialog zwischen den Sozialpartnern nach wie vor unzureichend ist, und fordert eine weitere Stärkung der Rechte zur Gründung neuer Gewerkschaften;

32.    würdigt die Umsetzung des Small Business Act und den Beitritt Montenegros zum EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME); fordert eine Beschleunigung der KMU-Förderprogramme des öffentlichen Sektors, da KMU eine der wesentlichen Triebfedern der wirtschaftlichen Entwicklung darstellen;

33.    ist nach wie vor ernsthaft besorgt über die verzögerte Abwicklung des Konkursverfahrens beim größten industriellen Hersteller in Montenegro – dem Aluminiumwerk KAP –, die einen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Landes im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) darstellt; fordert die Regierung und die Beteiligten mit Nachdruck auf, eine nachhaltige Lösung für KAP zu finden, die im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Rahmen des SAA steht und auf Transparenz und Rechtsstaatlichkeit beruht;

34.    bedauert, dass Montenegro die Verfügung eines zyprischen Gerichts zum Verkauf von KAP ignoriert hat; fordert Montenegro auf, einschlägige Urteile der Justizbehörden von EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkt anzuerkennen;

35.    legt Montenegro nahe, weitere Fortschritte beim Umwelt- und Klimaschutz zu erzielen, indem die Kapazität der Verwaltung ausgebaut, eine nachhaltige Energiepolitik entwickelt und ein umweltschonendes und investitionsfreundliches Wirtschaftsmodell gefördert wird, um die Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass eine nationale Energiestrategie ausgearbeitet werden muss, die der Vielzahl der erneuerbaren Energieträger Rechnung trägt, , dass das Naturerbe geachtet werden muss und die geschützten sowie international anerkannten Gebiete gewahrt werden müssen; fordert dringend die Durchführung von Konsultationen zu grenzüberschreitenden Projekten;

36.    fordert eine langfristige Küstentourismusplanung und die Schaffung wirkungsvoller Verfahren, um die Umweltzerstörung und Korruption bei der Raumplanung und Bebauung zu verhindern;

37.    würdigt die aktive Beteiligung und konstruktive Rolle Montenegros im Rahmen der regionalen und internationalen Zusammenarbeit sowie des Prozesses der regionalen Aussöhnung; beglückwünscht die Regierung dazu, dass es ihr gelungen ist, dass Montenegro vollkommen mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU übereinstimmt; legt den Behörden nahe, die außenpolitischen Standpunkte des Landes weiterhin an die der EU anzupassen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Bedrohungslage aufgrund des internationalen Terrorismus; beglückwünscht die Regierung dazu, dass Montenegro – zusammen mit Albanien – das einzige EU-Bewerberland im westlichen Balkan ist, das mit den Standpunkten und Beschlüssen der EU zur Lage in der Ukraine vollkommen übereinstimmt; fordert die montenegrinischen Behörden auf, die Zusammenarbeit mit politischen und wirtschaftlichen Partnern auf internationaler Ebene zu intensivieren, damit Montenegro widerstandsfähiger gegen Druck von außen und gegen Versuche wird, das Land und die gesamte Region zu destabilisieren; begrüßt die Teilnahme des Landes an zivilen und militärischen Missionen der EU, der NATO und der Vereinten Nationen;

38.    fordert alle Mitgliedstaaten der NATO und insbesondere die EU-Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der NATO sind, auf, den Beitritt Montenegros zur NATO aktiv zu unterstützen, um die Sicherheit in der Adria, deren übrige Anrainerstaaten bereits sämtlich NATO-Mitglieder sind, und damit die Sicherheit in der Region zu erhöhen;

39.    legt Montenegro nahe, die offenen bilateralen Fragen mit seinen Nachbarn in einem möglichst frühen Stadium des Beitrittsprozesses im Geiste der Konstruktivität und Nachbarschaft zu lösen; weist erneut darauf hin, dass die immer noch mit Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und dem Kosovo zu klärenden Fragen der Markierung des Grenzverlaufs und der Rechtsnachfolge zügig beigelegt werden müssen; regt an, die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten durch den Austausch von Erfahrungen über die Beitrittsverhandlungen zu vertiefen; begrüßt den Beobachterstatus Montenegros beim Vertrag über die Energiecharta;

40.    fordert eine rasche einvernehmliche Lösung der Grenzstreitigkeiten mit der Republik Kroatien und, falls dies nicht möglich ist, eine Beilegung des Konflikts vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, gemäß den Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts;

41.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament Montenegros zu übermitteln.