Entschließungsantrag - B8-0243/2015Entschließungsantrag
B8-0243/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela

9.3.2015 - (2015/2582(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Javier Couso Permuy, Marina Albiol Guzmán, Inês Cristina Zuber, João Ferreira, Miguel Viegas, Fabio De Masi, Neoklis Sylikiotis, Ángela Vallina, Paloma López Bermejo, Lidia Senra Rodríguez, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Emmanouil Glezos, Younous Omarjee, Kostas Chrysogonos, Stelios Kouloglou im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Verfahren : 2015/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0243/2015
Eingereichte Texte :
B8-0243/2015
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Angenommene Texte :

B8‑0243/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela

(2015/2582(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf Kapitel 1 Artikel 1 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen von 1945, in der es als Ziel bezeichnet wird, „freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen“,

–       unter Hinweis auf Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wie auch Artikel 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in denen es heißt: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) und der EU vom 27. Januar 2013, in der die Unterzeichner ihr Eintreten für alle Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und ihren Beschluss bekräftigen, alle Anstrengungen zu unterstützen, um die souveräne Gleichheit aller Staaten zu wahren und deren territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit zu achten,

–       unter Hinweis auf die Erklärung Lateinamerikas und der Karibik zu einer Friedenszone, die auf dem 2. CELAC–Gipfeltreffen am 28. und 29. Januar 2014 in Havanna vereinbart wurde,

–       unter Hinweis auf den Grundsatz der Nichteinmischung im Sinne der Charta der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–       unter Hinweis auf die Wahl der Bolivarischen Republik Venezuela in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) und auf die Schlussfolgerungen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) Venezuelas,

–       unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961,

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) vom 7. März 2015 infolge des Besuchs der UNASUR in Venezuela,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen des Mercosur, der UNASUR und der CELAC zur Lage in Venezuela, inbesondere auf die Erklärungen des Mercosur und der CELAC zur Ablehnung der einseitigen Zwangsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen die Bolivarische Republik Venezuela,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen des argentinischen Nobelpreisträgers Adolfo Pérez Esquivel und von Papst Franziskus I. zu Venezuela,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Venezuela, insbesondere die letzte Erklärung ihrer Sprecherin vom 24. Februar 2015,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 24. Mai 2007[1], 23. Oktober 2008[2], 7. Mai 2009[3], 11. Februar 2010[4], 8. Juli 2010[5], 24. Mai 2012[6], 27. Februar 2014[7] und vom 18. Dezember 2014[8],

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass einige Sektoren in Venezuela in den vergangenen Monaten in dem Land einen Wirtschaftskrieg geführt haben, indem die Preise angehoben wurden, vermehrt mit Schmuggelware gehandelt wurde und Waren gehortet wurden; in der Erwägung, dass die Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela die „Operation Jericho“ verurteilt hat, d. h. den neuesten Versuch eines Putsches gegen die demokratisch gewählte Regierung, der von der in der Opposition befindlichen extremen Rechten für den 12. Februar geplant war und von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika finanziert sowie von derselben sowie auch von einigen hochrangigen Angehörigen des venezolanischen Militärs unterstützt wurde;

B.     in der Erwägung, dass der geplante Putsch Informationen der venezolanischen Regierung zufolge einen vierstufigen Plan zum Sturz des Präsidenten Maduro umfasste, der mit einem Wirtschaftskrieg beginnen und mit einem gewaltsamen Militäraufstand enden sollte, in dessen Rahmen mit Kriegsflugzeugen des Typs Tucano strategische Ziele bombardiert werden sollten, darunter einige wesentliche Gebäude des Hauptsitzes der Regierung wie der Präsidentenpalast und das Verteidigungsministerium und der Fernsehsender Telesur, wobei dies nach der Veröffentlichung eines Manifests geschehen sollte, in dem ein „Wandel“ und die Bildung einer vorläufigen Regierung gefordert wurde; in der Erwägung, dass dieses Manifest von Oppositionsführern unterzeichnet worden war, darunter Antonio Ledezma, María Corina Machado und Leopoldo López;

C.     in der Erwägung, dass dieser „100-Tage-Plan für den Wandel“ eine Reihe von Maßnahmen umfasst hätte, die durch die Junta umgesetzt worden wären, wobei auch vorgezogene Wahlen, die Privatisierung aller öffentlichen Dienste und das Eingreifen des IWF, der Weltbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank in die venezolanische Wirtschaft gefordert worden wären;

D.     in der Erwägung, dass Präsident Maduro angekündigt hat, in den kommenden Wochen weitere Fakten offenzulegen, und bestätigt hat, er werde beim Amerika-Gipfel im April 2015 in Panama entsprechende Nachweise vorlegen; in der Erwägung, dass die Oppositionsführer nachdrücklich gebeten wurden, von einem bewaffneten Konflikt Abstand zu nehmen und die venezolanische Verfassung zu achten;

E.     in der Erwägung, dass der Bürgermeister von Caracas, Antonio Ledezma, infolge eines Haftbefehls der Generalstaatsanwaltschaft verhaftet und wegen des Tatbestands der Verschwörung und der kriminellen Vereinigung aufgrund seiner mutmaßlichen Beteiligung an diesem Plan angeklagt wurde; in der Erwägung, dass beide Straftaten im venezolanischen Strafgesetzbuch und dem Verfassungsgesetz gegen organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung verankert und dementsprechend auch strafbar sind;

F.     in der Erwägung, dass der vierzehnjährige Junge Kluiverth Roa infolge der Gewalt im Bundesstaat Táchira am 24. Februar 2015 erschossen wurde; in der Erwägung, dass der mutmaßlich für diese Tötung verantwortliche Polizeibedienstete binnen 24 Stunden verhaftet wurde und gegen ihn ein Verfahren anhängig ist;

G.     in der Erwägung, dass der Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, im Dezember 2014 ein Gesetz zur Aufhebung der Sanktionen gegen Venezuela ankündigte; in der Erwägung, dass alle 33 lateinamerikanischen und karibischen Staaten die einseitigen Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen Venezuela verurteilt und abgelehnt haben; in der Erwägung, dass die Regierung von Venezuela in der Folge eine Reihe von Maßnahmen gemäß bestimmten Artikeln des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen ankündigte;

H.     in der Erwägung, dass die Tatsache, dass Organisationen sowie Parteien, die gegen die Regierung gerichtet sind, seit mehr als 12 Jahren von US-Behörden wie der USAID und der Stiftung „National Endowment for Democracy“ mit vielen Millionen Dollar gefördert werden, was einer der Gründe für die anhaltende Destabilisierung in Venezuela war und ist; in der Erwägung, dass Präsident Obama vor kurzem eine Förderung von 5,5 Millionen USD über das Außenministerium genehmigt hat, die ganz spezifisch der Förderung von Gruppierungen in Venezuela dient, die gegen die Regierung gerichtet sind;

I.      in der Erwägung, dass am 24. Februar der unter der Bezeichnung „La Salida“ („Der Ausweg“) bekannte Plan mit Demonstrationen eingeleitet wurde, die Studenten auf Forderungen rechter und extrem rechter Parteien organisiert hatten und die in Gewalt ausarteten und monatelang mit dem eindeutigen Ziel fortgeführt wurden, die demokratisch gewählte Regierung Venezuelas zu destabilisieren; in der Erwägung, dass zwischen Februar und Juni 2014 43 Personen getötet und 878 Personen verletzt wurden; in der Erwägung, dass diese Strategie nicht neu ist, da es sich um ein ähnliches Szenario wie bei dem Putsch im Jahr 2002 und der Gewalt nach der demokratischen Wahl von Präsident Nicolás Maduro im April 2013 handelt; in der Erwägung, dass Oppositionsführer sich dann weigerten, die Wahlergebnisse anzuerkennen und wiederholt Gewalt förderten; in der Erwägung, dass am Wahlabend durch Angriffe bei den Feierlichkeiten der bolivarischen Seite 11 Venezolaner ums Leben kamen, darunter zwei Kinder;

J.      in der Erwägung, dass das Comité de Víctimas de la Guarimba y el Golpe Continuado (Komitee der Opfer der Straßenbarrikaden und des anhaltenden Putsches), dem Opfer der Gewalt sowie Angehörige dieser Personen angehören, die internationale Gemeinschaft aufgerufen hat, das Thema Menschenrechte nicht für politische Zwecke zu instrumentalisieren und nicht mit politischen Akteuren Venezuelas zusammenzuarbeiten, die versuchen, die Gewalt- und Hassverbrechen, die Venezuela seit Februar 2014 erschüttert haben, geheimzuhalten oder verfälscht darzustellen; in der Erwägung, dass die Angehörigen der Opfer fordern, die Verantwortlichen rechtlich zu belangen und der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, die in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen gilt, die in diesem Land befördert werden;

K.     in der Erwägung, dass eine Erkundungsdelegation der UNASUR, der der Generalsekretär der UNASUR und der ehemalige Präsident Kolumbiens, Ernesto Samper, und der brasilianische, der ecuadorianische und der kolumbianische Außenmister angehörten, das Land am 6. und 7. März bereiste, um die Friedensbemühungen zu unterstützen; in der Erwägung, dass Herr Samper auf dieser Reise erneut den Standpunkt der UNASUR zum Ausdruck gebracht hat, der dem Wortlaut der Verfassung entspreche, der im Rahmen der demokratischen Klausel des Vertrags umgesetzt worden sei und vollkommen eindeutig und endgültig dahingehend sei, dass jeglicher Versuch in Richtung einer Destabilisierung innerhalb einer Demokratie oder jedweder Versuch, eine Regierung zu destabilisieren, von den Ländern der UNASUR einhellig abgelehnt werde; in der Erwägung, dass der Sprecher der Partei „Mesa de Unidad Democrática“ (Runder Tisch für demokratische Einheit) des rechten Spektrums, Jesús „Chuo“ Torrealba, den Besuch der UNASUR als Provokation gegenüber der venezolanischen Opposition eingestuft hat; in der Erwägung, dass bereits im März 2014 eine Ministerialdelegation nach Venezuela reiste, um einen inklusiven Dialog zu unterstützen, und im April 2014 Treffen zwischen der Regierung, der Opposition, Studentenorganisationen, Gewerkschaften, Personen aus dem unternehmerischen Umfeld und religiösen Gruppen stattfanden, wobei die UNASUR und der Vatikan als Vermittler agierten;

L.     in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-Moon, seine Unterstützung der Reise der UNASUR-Delegation nach Venezuela Ausdruck verliehen hat; in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin / Hohe Vertreterin kürzlich erklärte, die Initiativen der UNASUR und der regionalen Partner Venezuelas zur Förderung einer Vermittlung in dem Land seien zu begrüßen;

M.    in der Erwägung, dass Papst Franziskus Venezuela aufgefordert hat, um der Nation willen zu einem gemeinsamen Weg zurückzufinden und zu diesem Zwecke wieder Raum für eine Verständigung und einen ernsthaften, konstruktiven Dialog zu schaffen;

N.     in der Erwägung, dass die Mehrheit der nationalen und internationalen Medien die Lage in Venezuela einseitig darstellt; in der Erwägung, dass im Rahmen manipulierter Informationen insbesondere über die sozialen Netze Gerüchte und gefälschte Bilder in Umlauf gebracht werden, wobei die betroffenen Bilder in Syrien, Chile, Ägypten, Spanien und Singapur aufgenommen wurden, allerdings behauptet wird, sie seien aus Venezuela;

O.     in der Erwägung, dass der Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel zur Verteidigung der Demokratie in Venezuela gegen Versuche zur Destabilisierung der Regierung aufgerufen hat, wobei er warnend darauf hinwies, dass in Lateinamerika Putschversuche nach neuen Methoden gefördert werden, und multinationale Medienkonzerne wie CNN sowie Fox News anprangerte, die im Namen des Friedens Kriegspropaganda senden und im Namen der Freiheit Hass propagieren;

P.     in der Erwägung, dass in den letzten 14 Jahren in Venezuela 19 Wahlen abgehalten wurden; in der Erwägung, dass sich ein Teil der Opposition trotz der demokratischen Wahlen weigert, die Legitimität der Regierung anzuerkennen; in der Erwägung, dass die Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela Verfahren der partizipativen Demokratie vorsieht, unter anderem eine Volksabstimmung, mit der dem Präsidenten das Mandat entzogen werden kann; in der Erwägung, dass dieses Jahr Präsidentschaftswahlen stattfinden sollen;

Q.     in der Erwägung, dass die Bolivarische Republik Venezuela mit breiter Unterstützung in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt wurde; in der Erwägung, dass Venezuela 97 % der Empfehlungen der letzten Universellen Periodischen Überprüfung im Bereich Menschenrechte – d. h. jene des Jahres 2011 – angenommen hat; in der Erwägung, dass 80 % der Empfehlungen direkt umgesetzt wurden und der venezolanische Staat sich verpflichtet hat, auch die anderen angenommenen Empfehlungen umzusetzen; in der Erwägung, dass Venezuela darüber hinaus im Oktober 2014 mit 181 Stimmen der 193 Mitglieder der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2015–2016 einen der fünf rotierenden Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erhalten hat; in der Erwägung, dass der venezolanische Staat am 6. und 7. November 2014 vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter erschien, wo geprüft wurde, inwiefern dieser Staat dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Rechnung trägt;

R.     in der Erwägung, dass Venezuela in der Zeit von 2006 bis 2013 auf dem Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen um dreizehn Plätze nach oben gerückt ist und jetzt den 67. von 187 Plätzen einnimmt; in der Erwägung, dass die Regierung Venezuelas im vergangenen Jahrzehnt die Sozialausgaben um mehr als 60,6 % gesteigert hat; in der Erwägung, dass Venezuela heute die am wenigsten ausgeprägte soziale Ungleichheit in dieser Weltregion aufweist;

S.     in der Erwägung, dass Venezuela der CEPAL (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika) zufolge seine Armutsquote wesentlich verringert hat und die Lebenserwartung in dem Land wesentlich zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Quote der extremen Armut im Jahr 2015 auf ein Rekordtief von 5,4 % gesunken ist, wobei dieselbe Quote 1998 21 % betrug; in der Erwägung, dass die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) Venezuela seine Anerkennung dafür ausgesprochen hat, dass es die Zahl der in diesem Land an Unterernährung leidenden Personen wesentlich verringert und somit einem der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen Rechnung getragen hat;

T.     in der Erwägung, dass Venezuela der weltweit fünftgrößte erdölexportierende Staat ist und die größten nachgewiesenen Erdölreserven der Welt hat; in der Erwägung, dass laut dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2015 38 % der öffentlichen Ausgaben für Investitionen im Sozialbereich vorgesehen sind, darunter in die Bereiche Bildung, Wohnungswesen und Stadtentwicklung, Gesundheit, soziale Sicherheit, Kultur, Kommunikation, Wissenschaft und Technologie, wobei dies 8,2 % des venezolanischen BIP ausmacht;

1.      verurteilt mit Nachdruck den jüngsten Putschversuch und die damit verbundenen Gewalthandlungen rechter und rechtsextremer Oppositionsgruppen in Venezuela; bedauert die anhaltende Destabilisierungskampagne gegen die Bolivarische Republik Venezuela durch Gewaltakte in einem Rahmen, der demjenigen des vorherigen Putschversuchs von 2002 ähnelt;

2.      bedauert die Todesopfer zutiefst und spricht den Angehörigen der Opfer sein Beileid aus; fordert, dass diejenigen, die für die Verübung dieser Verbrechen oder für die Anstiftung zu diesen Verbrechen verantwortlich sind, für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden; äußert seinen Respekt vor dem Rechtssystem der Bolivarischen Republik Venezuela und lehnt somit jede Einmischung in die laufenden Gerichtsverfahren auf nationaler Ebene ab;

3.      bedauert die Putschvergangenheit einiger Mitglieder der Opposition, beispielsweise von Antonio Ledezma, María Corina Machado und Leopoldo López, die sich durch Versuche, die verfassungsmäßige Ordnung in Venezuela zu verletzen, in der Vergangenheit mehrfach außerhalb des demokratischen Rahmens bewegt haben;

4.      verweist – im Einklang mit dem Völkerrecht – auf seine uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates; bedauert zutiefst jede Einmischung der EU oder anderer Länder in die inneren Angelegenheiten von Drittstaaten; bedauert in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, gegen Venezuela Sanktionen zu verhängen;

5.      bekräftigt seine vorbehaltlose Unterstützung und Solidarität gegenüber dem venezolanischen Volk, dem sich im Geist Bolívars vollziehenden Prozess und dem gewählten Präsidenten Nicolás Maduro; weist alle Angriffe auf die Demokratie und die Souveränität Venezuelas zurück;

6.      beklagt die undemokratischen, aufrührerischen Ziele der Destabilisierungskampagne; hebt das imperialistische Interesse der USA hervor, sich den Zugang zu den Erdölressourcen Venezuelas zu sichern, und ihr politisches Ziel der Schwächung der Staaten der Bolivarischen Allianz für die Völker unseres Amerika (ALBA);

7.      befürwortet die Grundsätze der Erklärung Lateinamerikas und der Karibik zu einer Friedenszone und fordert die gesamte Staatengemeinschaft auf, diese Erklärung in ihren Beziehungen mit den Ländern der CELAC umfassend zu achten und sich dabei auch zu verpflichten, nicht unmittelbar oder mittelbar in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzugreifen und den Grundsätzen der nationalen Souveränität, der gleichen Rechte und der Selbstbestimmung der Völker Rechnung zu tragen;

8.      betont, dass der Dialog mit Drittstaaten unter keinen Umständen Einschränkungen des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung herbeiführen sollte; bedauert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten allzu oft diplomatischen, politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen Vorrang vor den Menschenrechten einräumen, wobei dieser Ansatz überdies einer Politik Vorschub leistet, bei der mit zweierlei Maß gemessen wird und die im Widerspruch zur Allgemeingültigkeit der Menschenrechte steht; beklagt die vorgeschobene Nutzung der Menschenrechte für politische Ziele durch das Europäische Parlament, insbesondere im Fall Venezuelas; erinnert daran, dass dies seit 2007 die neunte Entschließung des Parlaments zu diesem Land ist, wobei die meisten dieser Entschließungen im Vorfeld von Wahlen oder parallel zu Destabilisierungsprozessen vorgelegt wurden;

9.      bedauert den Beitrag einer Mehrheit der internationalen Medien zur Verbreitung von Gerüchten unter Verwendung gefälschter Bilder mit dem Ziel, eine Atmosphäre von Gewalt und Destabilisierung zu schaffen, die die venezolanische Regierung schwächen soll; weist darauf hin, dass die Informationsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, und fordert die internationalen Medien auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und über die Ereignisse fair, präzise und ausgewogen Bericht zu erstatten, was derzeit nicht der Fall ist;

10.    begrüßt die Umsetzung von Maßnahmen der sozialen Inklusion in Venezuela, die auf sozialer Verantwortung und Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und den Menschenrechten basieren, was dazu beigetragen hat, die Ungleichheiten in diesem Land zu verringern, insbesondere durch Maßnahmen der sozialen Entwicklung und den wesentlichen Fortschritt bei der Armutssenkung oder im Bereich Bildung, darunter auch die Beseitigung des Analphabetismus im Jahr 2005 und die Vervielfachung der Anzahl von Studenten, die eine höhere Bildung verfolgen;

11.    hebt den wichtigen Beitrag Venezuelas zur Einleitung und Stärkung eines Prozesses der Zusammenarbeit und Integration zum Nutzen der Völker Lateinamerikas hervor; betont, dass bei der regionalen Integration und Zusammenarbeit wesentliche Fortschritte zugunsten der Völker Lateinamerikas erreicht worden sind; begrüßt die wesentlichen Fortschritte der ALBA und der CELAC in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur und Finanzintegration;

12.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela, dem Parlament des Mercosur, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und den regionalen Organisationen Lateinamerikas, darunter auch der UNASUR, der ALBA und der CELAC, zu übermitteln.