Entschließungsantrag - B8-0329/2015Entschließungsantrag
B8-0329/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum „Text-Mining“ und „Data- Mining“ und dem Urheberrecht

8.4.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Nicola Caputo

B8-0329/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum „Text-Mining“ und „Data- Mining“ und dem Urheberrecht

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass das „Text-Mining“ und „Data- Mining“ (die Suche nach Daten und Texten in großen Datenbeständen) in der wissenschaftlichen und medizinischen Forschung, von Unternehmen sowie für Zwecke der nationalen Sicherheit und nachrichtendienstlichen Tätigkeit umfangreich eingesetzt wird; in der Erwägung, dass damit technologisches Neuland beschritten wird und sich dadurch neue Chancen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums eröffnen;

B.     in der Erwägung, dass noch kein in sich geschlossener Rechtsrahmens geschaffen wurde, mit dem die komplexen Beziehungen zwischen Forschern und Herausgebern bei der Nutzung wissenschaftlicher Veröffentlichungen geregelt werden und gleichzeitig das Potenzial des „Text-Mining“ und „Data- Mining“ in vollem Maße ausgeschöpft werden kann, wobei dem europäischen Rechtsrahmen für den Schutz der Privatsphäre, den Datenschutz und den Schutz des Urheberrechts in angemessener Weise Rechnung getragen wird;

C.     in der Erwägung, dass die Regulierung offenbar mit diesen komplexen Sachverhalten nicht Schritt halten kann, wobei die Kommission gleichzeitig die Entwicklung von Projekten zur Nutzung dieser Technologien vorantreibt[1];

1.      fordert die Kommission auf, die Suche nach einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf die Verarbeitung wissenschaftlicher Daten und dem Schutz der Privatsphäre sowie zwischen einem vollständigen Ausschöpfen des Potenzials des „Text-Mining“ und „Data- Mining“ (mit Möglichkeiten für die Forscher, diese Methode bei der Suche nach Inhalten ohne Einschränkung anzuwenden) und dem Schutz von Forschungsergebnissen und deren Herausgebern zu intensivieren.