Entschließungsantrag - B8-0342/2015Entschließungsantrag
B8-0342/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum europäischen Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern

13.4.2015 - (2015/2590(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jean-Marie Cavada, Marielle de Sarnez, Juan Carlos Girauta Vidal, Ivan Jakovčić, Javier Nart, Frédérique Ries, Pavel Telička im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0342/2015

Verfahren : 2015/2590(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0342/2015
Eingereichte Texte :
B8-0342/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0342/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum europäischen Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern

(2015/2590(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Juni 1987 zu einer politischen Lösung der armenischen Frage[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus[2],

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass der Wille, die Wiederkehr von Kriegen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern, einer der wichtigsten Beweggründe für die europäische Einigungsbewegung ist;

B.     in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 18. Juni 1987 die Auffassung, vertreten hat, dass die tragischen Ereignisse, die von 1915-1917 stattgefunden und sich gegen die Armenier des Osmanischen Reiches gerichtet haben, Völkermord im Sinne der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords sind;

C.     in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 2. April 2009 mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, wie wichtig es sei, das Gedenken an die Vergangenheit wach zu halten, da es keine Aussöhnung ohne Wahrheit und Erinnerung geben könne;

D.     in der Erwägung, dass dieser Völkermord tiefgehende und langfristige Auswirkungen auf die Flüchtlinge hatte, insbesondere in der Europäischen Union;

E.     in der Erwägung, dass der Völkermord an den Armeniern vor dem Hintergrund des Gedenkens an den hundertsten Jahrestag des Ersten Weltkrieges noch an Bedeutung gewinnt;

1.      schließt sich dem Gedenken an den hundertsten Jahrestag des Völkermords an den Armeniern in einem Geiste der europäischen Brüderschaft, Solidarität und Gerechtigkeit an;

2.      fordert die Zivilgesellschaft, die gewählten Amtsträger, die Vereinigungen und die Medien auch, sich dem ebenfalls anzuschließen;

3.      fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsam mit dem Parlament diesen Jahrestag zu begehen;

4.      dankt all diejenigen, die in einem Geiste der Offenheit und der Solidarität zur Anerkennung des Völkermords und zum Gedenken an ihn beigetragen haben, und fordert sie auf, in diesem Sinne weiterzumachen;

5.      schlägt vor, einen europäischen Tag zum Gedenken an den Völkermord einzuführen, und so ein weiteres Mal auf das Recht aller Völker und aller Nationen weltweit auf Frieden und Würde aufmerksam zu machen;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte zu übermitteln.