Entschließungsantrag - B8-0387/2015Entschließungsantrag
B8-0387/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Ermordung von Studenten in Kenia durch die Terrorgruppe asch-Schabab

27.4.2015 - (2015/2661(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Enrique Calvet Chambon, Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Gérard Deprez, Marielle de Sarnez, Martina Dlabajová, José Inácio Faria, Alexander Graf Lambsdorff, Nathalie Griesbeck, Antanas Guoga, Ivan Jakovčić, Petr Ježek, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jozo Radoš, Frédérique Ries, Robert Rochefort, Marietje Schaake, Pavel Telička, Yana Toom, Ramon Tremosa i Balcells, Johannes Cornelis van Baalen, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0382/2015

Verfahren : 2015/2661(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0387/2015
Eingereichte Texte :
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Angenommene Texte :

B8‑0387/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Ermordung von Studenten in Kenia durch die Terrorgruppe asch-Schabab

(2015/2661(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kenia,

–       unter Hinweis auf das zweite überarbeitete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde („Abkommen von Cotonou“), insbesondere dessen Artikel 8, 11 und 26,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 23. November 2014 zu dem Massaker an 28 zivilen Reisenden und vom 3. April 2015 zum Blutbad an der Universität Garissa,

–       unter Hinweis auf die Presseerklärung des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union (AU) auf seiner 497. Tagung vom 9. April 2015 zum Terroranschlag in Garissa (Kenia),

–       unter Hinweis auf den Angriff der kenianischen Streitkräfte auf die Ausbildungslager von asch-Schabab in Somalia als Reaktion auf das Blutbad an der Universität Garissa,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen von 1981 über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,

–       unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zum humanitären Völkerrecht,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die terroristischen Aktionen der Dschihadisten (Geiselnahmen, die Bombardierung und das Niederbrennen ganzer Dörfer und Städte sowie Selbstmordanschläge auf Märkten und anderen belebten Plätzen) zugenommen haben, wobei ihr Ziel seit jüngstem Zivilisten sind und die internationale Gemeinschaft in der ganzen Welt dadurch herausgefordert wird;

B.     in der Erwägung, dass der jüngste Terroranschlag auf Garissa in Kenia gegen junge Menschen, gegen Bildung und somit gegen die Zukunft des Landes gerichtet war; in der Erwägung, dass junge Menschen Hoffnung und Frieden repräsentieren und die Stützen der Entwicklung des Landes sind; in der Erwägung, dass Bildung für die Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und Fundamentalismus von entscheidender Bedeutung ist;

 

 

C.     in der Erwägung, dass der Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie die Stärkung von Kenntnissen, Bildung und Innovation von entscheidender Bedeutung ist, um ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Chancen zu verbessern und die Entwicklung des Landes voranzutreiben;

D.     in der Erwägung, dass asch-Schabab immer wieder Schüler und Studenten sowie Schulen und andere Bildungseinrichtungen ins Visier genommen hat, unter anderem im Dezember 2009, als ein Selbstmordattentäter auf einer Abschlussfeier für Medizinstudenten in Mogadischu 19 Menschen getötet hat, und dass die Terrorgruppe im Oktober 2011 die Verantwortung für einen Bombenanschlag, ebenfalls in Mogadischu, übernahm, bei dem 70 Menschen getötet wurden, darunter Studenten, die beim Bildungsministerium in Mogadischu auf ihre Prüfungsergebnisse warteten;

E.     in der Erwägung, dass Kenia zunehmend Ziel von Anschlägen auf Zivilisten geworden ist, nachdem sich kenianische Truppen im Oktober 2011 im Süden von Somalia an einem koordinierten Einsatz mit dem somalischen Militär gegen ein von asch-Schabab kontrolliertes Gebiet beteiligt hat, weil die Terrorgruppe zuvor drei Personen aus Europa und eine Person aus Südamerika (Marie Dedieu aus Frankreich, Judith Tebutt aus dem Vereinigten Königreich, Mercedes Garcia aus Spanien und Pilar Bauza aus Argentinien) als Geiseln genommen hatte;

F.     in der Erwägung, dass kenianische Truppen seit November 2011 Teil der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) sind, die am 19. Januar 2007 durch den Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union gegründet wurde und am 20. Februar 2007 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 1744 (2007)) gebilligt wurde, der der Afrikanischen Union vor kurzem grünes Licht für eine Fortsetzung ihrer Mission bis zum 30. November 2015 gegeben hat (Resolution 2082 (2014));

G.     in der Erwägung, dass die Armee von Äthiopien sowie in geringerem Umfang die Armee von Uganda wesentlich zum Kampf gegen die Terrorgruppe asch-Schabab beigetragen haben;

 

H.     in der Erwägung, dass die Terrorgruppe asch-Schabab zusammen mit Al-Qaida regelmäßig Bombenattentate verübt und vor allem Zivilisten in Somalia sowie in den angrenzenden Ländern tötet, beispielsweise in Kampala (Uganda) im Juli 2010 und wesentlich häufiger in Kenia, wo nur die größten Aktionen internationale Aufmerksamkeit erregt haben, aber kleinere Angriffe an der Tagesordnung sind;

 

I.      in der Erwägung, das asch-Schabab die Verantwortung für die Angriffe auf die Dörfer Hindi, Gambu, Lamu und Tana River an der kenianischen Küste im Juli 2014 übernommen hat, bei denen mehr als 100 Menschen hingerichtet wurden, und für die beiden Angriffe in Mandera County Ende 2014, bei denen 64 Menschen ums Leben kamen;

 

J.      in der Erwägung, dass die afrikanische Bereitschaftstruppe (ASF) noch nicht einsatzbereit ist und dass die EU ihre Bereitschaft bekundet hat, im Rahmen ihrer Sicherheitsstrategie für Afrika afrikanische Kapazitäten zur Friedenssicherung zu unterstützen;

K.     in der Erwägung, dass es in Artikel 11 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens heißt: „Zu den Maßnahmen im Bereich der Friedenskonsolidierung und der Konfliktprävention und -beilegung gehören vor allem die Unterstützung der ausgewogenen Verteilung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten auf alle Teile der Gesellschaft, der Stärkung der demokratischen Legitimität und der Effizienz der Staatsführung, der Einrichtung wirksamer Mechanismen für die friedliche Beilegung von Konflikten zwischen Gruppeninteressen (…) und der Überbrückung der Trennungslinien zwischen den verschiedenen Teilen der Gesellschaft sowie die Unterstützung einer aktiven und organisierten Zivilgesellschaft“;

1.      verurteilt aufs Schärfste den gezielten terroristischen Anschlag von asch-Schabab vom 2. April 2015 in Garissa, bei dem 147 junge, unschuldige Studenten getötet und 79 weitere verletzt wurden; verurteilt nachdrücklich alle Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die Tötung von Menschen aufgrund ihrer Religion, ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit;

2.      verurteilt erneut die Angriffe der Terrormiliz asch-Schabab im Sommer 2014 auf mehrere Küstenorte in Kenia, darunter Mpeketoni, wo 50 Menschen hingerichtet wurden; verurteilt energisch den Überfall auf das Westgate-Einkaufszentrum in Nairobi vom 24. September 2013, bei dem 67 Menschen getötet wurden;

3.      drückt den Familien der Opfer sowie dem Volk und der Regierung der Republik Kenia sein Beileid aus; steht dem kenianischen Volk angesichts dieser verabscheuungswürdigen Gewalttaten bei;

4.      ist zu der Einsicht gekommen, dass eine echte Antwort aus koordinierten Maßnahmen zusammen mit anderen afrikanischen Ländern bestehen muss, und fordert die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Rat auf, in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union der terroristischen Bedrohung der Sicherheit der Region zu begegnen und sie bei ihren außerordentlich wichtigen Anstrengungen zur Bekämpfung von asch-Schabab mithilfe von AMISOM zu unterstützen;

 

5.      fordert die EU auf, ein militärisches Ausbildungsprogramm in Kenia aufzulegen und moderne Ausrüstung zur Verfügung zu stellen sowie mit den kenianischen Streit- und Polizeikräften beim Kampf gegen den Terrorismus zusammenzuarbeiten und sie zu schulen, damit ein Ausbreiten der Terrorgruppe asch-Schabab verhindert wird;

6.      fordert die kenianische Regierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, demokratischen Prinzipien und Grundfreiheiten gesorgt wird; fordert die EU auf, seinen internationalen Partner dabei anzuleiten und einen finanziellen Beitrag zur Verbesserung der bestehenden Programme für die Regierungsführung aufzubringen sowie mittels einer militärischen Zusammenarbeit die nationale Sicherheit zu gewährleisten, sodass im Land und der Region wieder Frieden und Stabilität einkehren;

 

7.      fordert die kenianischen Sicherheitskräfte auf, im Rahmen der geltenden Gesetze die Bedrohung durch den Terrorismus zu bekämpfen; fordert die kenianische Regierung auf, die Sicherheit und den Schutz der Flüchtlingslager in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten;

8.      fordert die EU auf, eine Strategie für Kenia zu entwickeln, bei der der Schwerpunkt klar und eindeutig auf Frieden und Sicherheit liegen soll, da diese Aspekte für die Entwicklung und den Wohlstand Kenias von entscheidender Bedeutung sind;

9.      fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die Umsetzung kontinentaler und regionaler Mechanismen zur Konfliktbewältigung, hauptsächlich in Form der afrikanischen Bereitschaftstruppe (ASF), nachhaltig zu unterstützen;

10.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung von Kenia, den Organen der Afrikanischen Union, der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD), dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen und den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.