ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Reform des Weinsektors
7.5.2015
Dominique Bilde, Sophie Montel, Florian Philippot
B8-0438/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform des Weinsektors
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein[1],
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999, (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 3/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2392/86 und (EG) Nr. 1493/1999[2],
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)[3],
– gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates[4],
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass zwischen 2009 und 2011 in Europa über 160 000 ha Rebflächen gerodet wurden und dass die Rebflächen seit 2008 insgesamt um 300 000 ha geschrumpft sind;
B. in der Erwägung, dass 40 % der in Frankreich gerodeten Rebflächen als kontrollierte Ursprungsbezeichnung (AOC) klassifiziert waren;
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union Anteile am Weltmarkt für Weinerzeugung verliert;
D. in der Erwägung, dass durch das System der Pflanzungsrechte für eine hochwertige Erzeugung gesorgt wird;
1. fordert die Kommission auf, die Wiedereinführung der Rodungsmaßnahme, die unsere Entwicklung zugunsten von weinerzeugenden Ländern außerhalb der Union gebremst hat, nicht in Erwägung zu ziehen;
2. vertritt die Auffassung, dass die für den 31. Dezember 2015 geplante Liberalisierung der Pflanzungsrechteregelung zu einer Verlagerung der Weinberge führen kann;
3. fordert, dass die Pflanzungsrechteregelung der Gemeinschaft geändert wird, damit die Rechte über 2015 hinaus erhalten bleiben können, und dass das Verbot der Pflanzungsrechteregelung über 2018 hinaus verlängert wird;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.