Entschließungsantrag - B8-0451/2015Entschließungsantrag
B8-0451/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum massenhaften Befall von Olivenbäumen mit Xylella fastidiosa

13.5.2015 - (2015/2652(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8‑0117/2015
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Bas Belder, James Nicholson im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0451/2015

Verfahren : 2015/2652(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0451/2015
Eingereichte Texte :
B8-0451/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0451/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum massenhaften Befall von Olivenbäumen mit Xylella fastidiosa

(2015/2652(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse[1],

–       unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Jahre 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Wells et al.),

–       unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss 2014/910/EU der Kommission vom 12. Dezember 2014 über einen finanziellen Beitrag der Union für das Jahr 2014 zu den Ausgaben Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, der Niederlande und Österreichs für die Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse[2],

–       unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss 2014/497/EU der Kommission vom 23. Juli 2014 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Well und Raju)[3],

–       unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss 2014/87/EU der Kommission vom 13. Februar 2014 über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Well und Raju) innerhalb der Union[4],

–       unter Hinweis auf die wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 17. April, 20. März und 6. Januar 2015 und vom 22. November 2013,

–       unter Hinweis auf die Berichte des Lebensmittel- und Veterinäramts über im November 2014 und im Februar 2014 durchgeführte Rechnungsprüfungen,

–       unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zum Ausbruch der Olivenbaum-Krankheit Xylella fastidiosa (O-000038/2015 – B8‑0117/2015),

–       gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass das Bakterium Xylella fastidiosa derzeit Olivenbäume in der italienischen Region Apulien infiziert; in der Erwägung, dass die Olivenbäume und ihre Frucht für die Region Apulien von großem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Wert sind;

B.     in der Erwägung, dass die italienischen Behörden der Kommission und anderen Mitgliedstaaten das Auftreten des genannten Organismus erstmals am 21. Oktober 2013 mitgeteilt haben;

C.     in der Erwägung, dass das Lebensmittel- und Veterinäramt 2014 meldete, dass sich die Krankheit rasch ausbreite und Vernichtungsmaßnahmen nur begrenzt umgesetzt würden; in der Erwägung, dass sich die Krankheit von zehntausenden in Italien befallenen Bäumen im Jahr 2013 auf über eine Million in Italien befallener Bäume im Jahr 2015 ausgebreitet hat;

D.     in der Erwägung, dass die EFSA in ihrem wissenschaftlichen Gutachten erklärt, das derzeitige Auftreten von Xylella fastidiosa in der EU sei auf einen einzigen Bakterienstamm begrenzt;

E.     in der Erwägung, dass der Stamm von Xylella fastidiosa, der Olivenbäume in der Region Apulien befällt, ein anderer ist als jener, der bei Rebstöcken oder Zitrusfrüchten in anderen Teilen der Welt eine Erkrankung hervorruft;

F.     in der Erwägung, dass die Durchführungsbeschlüsse der Kommission strenge, gezielte Kontrollen der Einfuhr bestimmter Pflanzen umfassen, was dem risikobasierten Ansatz im Rahmen des Rechtsrahmens der Union entspricht;

1.      fordert die Kommission auf, die Ausbreitung von Xylella fastidiosa unter den Olivenbäumen in der Region Apulien durch die wirksame Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen zu stoppen, um weitere Schäden zu verhindern; betont, dass weiter geforscht werden muss, insbesondere zur Epidemiologie von Xylella fastidiosa und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit;

2.      hebt hervor, dass Sachverständige der Mitgliedstaaten am 28. April 2015 im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel weitere, von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen gebilligt haben, durch die verhindert werden soll, dass das Bakterium Xylella fastidiosa in die Europäische Union eingeschleppt wird und sich verbreitet;

3.      fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass im Einklang mit ihren Durchführungsbeschlüssen abgegrenzte Gebiete eingerichtet und unverzüglich Maßnahmen zur Vernichtung und Eindämmung angewandt werden;

4.      betont, dass im Rechtsrahmen der Union bereits zusätzliche zielgerichtete Kontrollen von eingeführten Pflanzen im Falle eines erhöhten Risikos vorgesehen sind, und ersucht die Kommission, in Bezug auf Einfuhren für einen risikobasierten Ansatz zu sorgen, im Zuge dessen der Rechtsrahmen der Union eingehalten wird;

5.      ersucht die Kommission, unverzüglich tätig zu werden, sollte den Maßnahmen nicht Folge geleistet werden, um zu verhindern, dass Xylella fastidiosa in die Europäische Union eingeschleppt wird und sich hier verbreitet;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.