Entschließungsantrag - B8-0455/2015Entschließungsantrag
B8-0455/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Fortschrittsbericht der Kommission von 2014 über die Türkei

13.5.2015 - (2014/2953(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Kati Piri im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten


Verfahren : 2014/2953(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0455/2015
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B8‑0455/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fortschrittsbericht der Kommission von 2014 über die Türkei

(2014/2953(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission von 2014 über die Türkei (SWD(2014)0307),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. Oktober 2014 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014–15“ (COM(2014)0700),

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei[1], vom 9. März 2011 zu dem Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei[2], vom 29. März 2012 zu dem Fortschrittsbericht 2011 über die Türkei[3], vom 18. April 2013 zu dem Fortschrittsbericht 2012 über die Türkei[4], vom 13. Juni 2013 zur Lage in der Türkei[5], vom 12. März 2014 zu dem Fortschrittsbericht 2013 über die Türkei[6], vom 13. November 2014 zu Maßnahmen der Türkei, die Spannungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Republik Zypern verursachen[7], und vom 15. Januar 2015 zur Freiheit der Meinungsäußerung in der Türkei[8],

–       unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 festgelegten Verhandlungsrahmen für die Türkei,

–       unter Hinweis auf den Beschluss 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei[9] („Beitrittspartnerschaft“) sowie auf die vorangegangenen Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2001, 2003 und 2006 über die Beitrittspartnerschaft,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2010, 5. Dezember 2011, 11. Dezember 2012, 25. Juni 2013, 24. Oktober 2014 und 16. Dezember 2014,

–       unter Hinweis auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in der sich die Vertragsparteien verpflichten, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen,

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank vom 28. März 2014 über die Bewertung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung (COM(2014)0646),

–       unter Hinweis auf die Arbeit der ständigen Berichterstatterin für die Türkei im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Kati Piri,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober 2005 aufgenommen wurden und die Aufnahme dieser Verhandlungen den Beginn eines langen Prozesses mit offenem Ausgang markiert, der auf fairen und strengen Auflagen und Reformwillen basiert;

B.     in der Erwägung, dass die EU in der künftigen Erweiterung nach wie vor eine entscheidende Strategie zur Förderung von Frieden, Demokratie, Sicherheit und Wohlstand in Europa sieht; in der Erwägung, dass jedes Bewerberland nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird;

C.     in der Erwägung, dass sich die Türkei zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, zu geeigneten und wirksamen Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die EU verpflichtet hat und dass sich ihr dadurch eigentlich die Gelegenheit bietet, ihre Institutionen zu stärken und ihren Demokratisierungs- und Modernisierungsprozess weiterzuführen;

D.     in der Erwägung, dass der von Freedom House geführten Rangliste zur Presse- und Medienfreiheit zufolge in der Türkei heute keine Pressefreiheit und nur teilweise Internetfreiheit herrschen;

E.     in der Erwägung, dass Reporter ohne Grenzen die Türkei 2014 als eines der Länder eingestuft haben, in denen Journalisten die meisten Bedrohungen und gewalttätigen Übergriffe zu erleiden hatten;

F.     in der Erwägung, dass die EU der Maßstab für die Reformen in der Türkei bleiben sollte;

G.     in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung der Kopenhagener Kriterien sowie die Aufnahmefähigkeit der EU gemäß den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 nach wie vor die Grundlage für den Beitritt zur EU sind;

H.     in der Erwägung, dass das Rechtsstaatsprinzip – insbesondere die Gewaltenteilung, der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf friedlichen Protest, die Meinungs- und Medienfreiheit, die Rechte von Frauen, die Religionsfreiheit, die Rechte der Angehörigen von (nationalen) Minderheiten sowie das Verbot der Diskriminierung schutzbedürftiger Gruppen, etwa von Roma oder Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen – in den Verhandlungen von zentraler Bedeutung ist;

I.      in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2014–15“ zu dem Schluss kommt, dass die Türkei für die Europäische Union sowohl wirtschaftlich als auch hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit ein strategischer Partner ist und dass die außenpolitische Zusammenarbeit mit der Türkei äußerst wichtig ist; in der Erwägung, dass die Kommission in derselben Mitteilung Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte, der Unabhängigkeit der Gerichte, der Rechtsstaatlichkeit, der Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung äußert;

J.      in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens mit der EG und des dazugehörigen Zusatzprotokolls im neunten Jahr in Folge noch immer nicht umgesetzt hat und dass sich diese Weigerung nach wie vor äußerst negativ auf den Verhandlungsverlauf auswirkt;

K.     in der Erwägung, dass die Türkei im Hinblick auf die Verbesserung der Stabilität und die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen ihre Bemühungen um die Klärung bestehender bilateraler Fragen, einschließlich offener rechtlicher Verpflichtungen und Streitigkeiten mit ihren unmittelbaren Nachbarn um Land- und Seegrenzen sowie den Luftraum, gemäß der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht verstärken muss;

Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei

1.      begrüßt den Fortschrittsbericht der Kommission von 2014 über die Türkei und schließt sich der Schlussfolgerung an, dass die Türkei für die EU ein entscheidender strategischer Partner ist und dass aktive und glaubwürdige Verhandlungen einen geeigneten Rahmen dafür bilden würden, das Potenzial der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vollständig auszuschöpfen; hebt hervor, dass die Türkei den Reformprozess im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der EU als wichtige Gelegenheit nutzen könnte, ein stabiles pluralistisches demokratisches System mit starken Institutionen zum Wohle aller Bürger der Türkei aufzubauen und engere Beziehungen zur EU zu knüpfen; fordert die Kommission auf, erneut zu prüfen, wie die Verhandlungen bisher geführt wurden und wie sich die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei besser und enger gestalten ließen;

2.      betont, dass effektive, tragfähige Beziehungen, die auf einem Dialog, einer engeren Zusammenarbeit, beidseitigem Engagement und Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei beruhen, angesichts ihrer geografischen Nähe, ihrer historischen Verbindungen, der großen in der EU lebenden türkischen Bevölkerungsgruppe, der engen wirtschaftlichen Bindungen und der gemeinsamen strategischen Interessen für beide Parteien von Vorteil sind; fordert die Türkei auf, ihre innenpolitischen Entscheidungen auf den Reformprozess auszurichten; vertritt den Standpunkt, dass die EU diese Gelegenheit, zur wichtigsten Stütze des weiteren Demokratisierungsprozesses in der Türkei zu werden und dabei die universellen Werte und europäischen ordnungspolitischen Normen als Richtgrößen für den Reformprozess heranzuziehen, ergreifen und die Türkei beim Aufbau starker demokratischer Institutionen und einer wirksamen Gesetzgebung, die auf der Achtung der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und des Rechtsstaatsprinzips beruht und die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen in der Türkei vertritt und schützt, unterstützten sollte;

3.      legt der türkischen Regierung nahe, die Verhandlungen zu beschleunigen, und fordert sie nachdrücklich auf, sich eindeutig zu den demokratischen Werten und Grundsätzen zu bekennen, die das Herzstück der EU bilden; unterstützt die neue Kommission bei ihren Bemühungen, das Engagement gegenüber der Türkei auf der Grundlage der gemeinsamen Interessen und Herausforderungen zu verstärken; nimmt zur Kenntnis, dass im November 2013 die Verhandlungen über Kapitel 22 (Regionalpolitik) aufgenommen wurden;

4.      weist darauf hin, dass mehr für den Aufbau persönlicher Kontakte unternommen werden muss, damit ein günstiges Umfeld für die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU entsteht; betont deshalb, dass es zur weiteren Annäherung zwischen der EU und der Türkei konkreter Fortschritte bei der Visaliberalisierung unter der Voraussetzung bedarf, dass die im Fahrplan für die Befreiung von der Visumpflicht genannten Anforderungen erfüllt werden; hebt hervor, dass die EU in der Zwischenzeit dafür sorgen sollte, dass Geschäftsleute einfacher Visa bekommen, studentische und akademische Austauschprogramme aktiv gefördert und die Einreisebedingungen für die Zivilgesellschaft verbessert werden; vertritt die Überzeugung, dass der Reformprozess in der Türkei weiter unterstützt würde, wenn die Einreise in die EU erleichtert würde;

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

5.      nimmt zur Kenntnis, dass die Türkei die Reformen der vorigen Jahre weitergeführt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Veränderungen des Rechtsrahmens in Bezug auf die politischen Parteien und den Wahlkampf, wonach es nun zulässig ist, politische Kampagnen in anderen Sprachen als Türkisch zu führen und den Vorsitz von Parteien auf mehrere Personen zu verteilen, und wodurch die Vorschriften für die Ortsgruppen politischer Parteien gelockert wurden; weist erneut darauf hin, dass die 10-Prozent-Hürde bei Wahlen gesenkt werden muss, damit alle gesellschaftlichen Gruppen in der Türkei die Chance auf politische Teilhabe erhalten;

6.      hebt hervor, dass eine neue Verfassung, die eine pluralistische, inklusive und tolerante Gesellschaft zum Ziel hat, den Reformprozess unterstützen und ein festes Fundament für die Achtung der Grundfreiheiten und des Rechtsstaats schaffen würde; würdigt die Arbeit des Vermittlungsausschusses zur Verfassung, der einen Konsens über 60 Verfassungsänderungen erzielte, bevor er aufgelöst wurde; fordert erneut, dass der Verfassungsreformprozess weitergeführt wird, und betont, dass eine neue Verfassung von einem breiten Konsens über das gesamte politische Spektrum und die gesamte Gesellschaft hinweg getragen sein muss; legt der Türkei nahe, sich im Rahmen des Verfassungsreformprozesses mit der Venedig-Kommission zu beraten;

7.      begrüßt die neue Strategie der türkischen Regierung, alle neuen Rechtssetzungsvorhaben im Ministerium für EU-Angelegenheiten prüfen zu lassen, damit das Ministerium seine Rolle als Koordinator besser wahrnehmen kann und die Gesetzesentwürfe besser mit den EU-Normen abgestimmt werden können; empfiehlt in diesem Zusammenhang möglichst häufige und enge Beratungen mit der Venedig-Kommission und einen intensiveren Dialog mit der Kommission über neue Gesetzesvorhaben und die Umsetzung bestehender Gesetze, um deren Vereinbarkeit mit dem Besitzstand der EU sicherzustellen;

8.      hebt hervor, dass die Zivilbevölkerung im Rechtsetzungsprozess in geeigneter Weise angehört werden sollte; empfiehlt deshalb, strukturierte Verfahren für die Konsultation der Zivilgesellschaft im Rahmen der Rechtssetzungsverfahren und politischen Prozesse sowie der Anwendung der neuen Rechtsnormen einzuführen; spricht der lebendigen Zivilgesellschaft in der Türkei seine Anerkennung aus; betont, dass es dringend aufeinander abgestimmter Reformen bedarf, damit die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sichergestellt werden kann und die zivilgesellschaftlichen Organisationen frei und ohne Restriktionen agieren können und bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten;

9.      unterstützt entschieden die Bemühungen der türkischen Regierung und aller anderen Interessenträger, auf der Grundlage von Verhandlungen mit der PKK, die von der EU auf der Liste der terroristischen Vereinigungen geführt wird, den Friedensprozess mit der kurdischen Gemeinschaft mit einer umfassenden und tragfähigen Lösung abzuschließen und die sozioökonomische und politische Integration der Kurden zu fördern; unterstützt entschieden den von der HDP angekündigten außerordentlichen Parteitag der PKK, auf dem diese die Waffen niederlegen und sich zu den demokratischen politischen Regeln bekennen will; fordert die Regierung nachdrücklich auf, sich weiter vorrangig um die Stärkung der sozialen, kulturellen und politischen Rechte und die Gleichbehandlung der Bürger kurdischer Herkunft zu bemühen; begrüßt das von der Großen Nationalversammlung der Türkei am 11. Juni 2014 verabschiedete Gesetz, das eine stabilere Rechtsgrundlage für den Beilegungsprozess schaffen soll und Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, zur Stärkung der sozialen Inklusion, zur Wiedereingliederung der Personen, die aus der PKK austreten und ihre Waffen niederlegen, und zur Vorbereitung der Öffentlichkeit auf die Rückkehr ehemaliger Kämpfer umfasst; vertritt den Standpunkt, dass die erfolgreiche Lösung der Kurdenfrage von größter Bedeutung ist und sehr wesentlich zu Demokratie, Frieden, Stabilität und Schutz der Menschenrechte in der Türkei beitragen würde; fordert deshalb alle politischen Parteien auf, diesen Prozess zu unterstützen; fordert die Kommission auf, technische Hilfe zu leisten und Mittel des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) unter anderem für Programme für die sozioökonomische Integration und Bildung im Südosten der Türkei bereitzustellen, um die Beilegung des Kurdenkonflikts zu unterstützen; weist darauf hin, dass die Verhandlungen über Kapitel 22 (Regionalpolitik) der Türkei dabei helfen könnten, ein wirksames Kohäsionsprogramm für den Südosten aufzustellen;

10.    bedauert die Entscheidung der staatlichen Wasserbehörde der Türkei, die Arbeiten am Ilısu-Staudamm fortzusetzen, die verheerende soziale, ökologische und politische Folgen haben werden; weist darauf hin, dass diese Region überwiegend von Kurden bewohnt wird und der Bau gravierende Auswirkungen auf die kurdische Bevölkerung und Kultur haben wird;

11.    nimmt mit Besorgnis den am 3. Dezember 2014 veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex 2014 von Transparency International zur Kenntnis, dem zufolge in der Türkei im vergangenen Jahr eine starke Zunahme der Korruption zu verzeichnen war, weshalb die Türkei in dem Index nun auf Platz 64 steht; bedauert zutiefst die Reaktionen der türkischen Regierung und des türkischen Parlaments auf die im Dezember 2013 erhobenen Korruptionsvorwürfe, die sich unter anderem gegen ehemalige Regierungsmitglieder richteten, und die Tatsache, dass den seriösen Korruptionsermittlungen keine Konsequenzen folgen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass investigativ tätige Journalisten, die über die Korruptionsfälle berichteten, strafrechtlich verfolgt werden; fordert eine transparente und unabhängige Untersuchung der im Dezember 2013 erhobenen Vorwürfe; betont, dass es eines stärkeren politischen Willens bedarf, um einen geeigneten Rechtsrahmen für ein Vorgehen gegen die Korruption zu schaffen, die nicht nur die demokratische Arbeitsweise der Institutionen untergräbt und das Vertrauen der Menschen in die Demokratie erschüttert, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung hemmen und das Investitionsklima verschlechtern kann;

12.    nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die neuesten Änderungen des Gesetzes über den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte und die anschließenden zahlreichen Versetzungen und Entlassungen von Richtern und Staatsanwälten sowie die Festnahmen, Versetzungen und Entlassungen von Polizeibeamten ernsthafte und begründete Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz der Justiz, an der Gewaltenteilung und an der Achtung des Rechtsstaatsprinzips wecken, die nach wie vor den Kern der politischen Kriterien von Kopenhagen bilden; hält die häufigen Änderungen zentraler Rechtsvorschriften ohne eine angemessene Konsultation der betroffenen Interessenträger für bedenklich; begrüßt die Streichung von Artikel 10 des Antiterrorgesetzes; nimmt gleichwohl mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sehr dehnbare Begriffsbestimmungen dafür sorgen, dass der Anwendungsbereich des Antiterrorgesetzes nach wie vor viel zu groß ist und außerordentlich weite Auslegungen möglich sind; weist darauf hin, dass Artikel 314 des Strafgesetzbuchs dahingehend reformiert werden muss, dass nur diejenigen, die Mitglieder einer terroristischen oder bewaffneten Organisation sind oder einer solchen Organisation zuarbeiten, strafrechtlich verfolgt werden können; fordert die Annahme einer Strategie für eine Justizreform gemäß den EU-Normen in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Seiten; begrüßt, dass erste Maßnahmen zur Verkürzung der Höchstdauer für die Untersuchungshaft von zehn auf fünf Jahre eingeleitet wurden, betont jedoch nachdrücklich, dass die Dauer weiter verkürzt werden muss, damit die Untersuchungshaft nicht de facto zur Bestrafung wird; hebt hervor, dass regionale Berufungsgerichte eingerichtet und alle zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Verfahren erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen; legt der Türkei nahe, die Reform der Justiz fortzusetzen und allen Kindern einen fairen und wirksamen Zugang zur Justiz zu garantieren;

13.    ist zutiefst beunruhigt über das am 26. April 2014 in Kraft getretene Gesetz 6532, das die Befugnisse des türkischen Nachrichtendienstes (MIT) massiv ausweitet, wodurch die Medienfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse beschnitten werden, den Mitarbeitern des Dienstes praktisch Immunität von der Gerichtsbarkeit gewährt wird und das Recht auf Privatsphäre verletzt wird, indem dem Dienst die Möglichkeit zur Beschaffung personenbezogener Daten ohne vorherigen Gerichtsbeschluss eingeräumt wird; vertritt die Auffassung, dass diese Bestimmungen gegen die Verpflichtungen der Türkei nach dem humanitären Völkerrecht und gegen ihr eigenes innerstaatliches Recht verstoßen;

14.    begrüßt, dass das türkische Verfassungsgericht eine Reihe wichtiger Entscheidungen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, wie der Meinungsfreiheit, getroffen hat, wodurch sich die Belastbarkeit des Verfassungssystems zeigt; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass in den Entscheidungen des Verfassungsgerichts die Mängel bei den Ermittlungen und nachfolgenden Gerichtsverfahren in den Fällen Ergenekon und Sledgehammer hervorgehoben wurden; begrüßt, dass das Verfassungsgericht nach wie vor Individualbeschwerden annimmt; bekundet Besorgnis über die Änderungen des Strafgesetzbuchs, insbesondere die Verwendung des Begriffs „begründeter Verdacht“, der willkürlichen Angriffen auf die Opposition Tür und Tor öffnet; hebt hervor, dass diese Änderungen verabschiedet wurden, ohne die Kommission zu konsultieren, wie es in den Verhandlungen vereinbart worden war;

15.    zeigt sich zutiefst besorgt über die extreme politische Polarisierung in der Türkei; weist darauf hin, dass der Pluralismus zentrales Element einer jeden demokratischen Regierungsform sein sollte; fordert daher nachdrücklich die Förderung des Dialogs im gesamten politischen Spektrum der Türkei; betont, dass ein solcher Dialog bei wichtigen langfristigen Reformprozessen, bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung oder bei den Gesprächen über die Beilegung des Kurdenkonflikts unerlässlich ist; fordert die regierende Partei und die Opposition auf, sich um Zusammenarbeit zu bemühen, einen Konsens zu finden und zudem die Zivilgesellschaft aktiv in die Beschlussfassung einzubinden;

Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

16.    begrüßt die Verabschiedung des Aktionsplans für die Unterbindung von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention im März 2014 als wichtige Maßnahme zur Anpassung des türkischen Rechtsrahmens an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und erwartet, dass die Regierung weitere Schritte zur Umsetzung seiner Empfehlungen unternimmt; unterstreicht, dass die Türkei aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Europarat zu hohen politischen und rechtlichen Standards verpflichtet ist, und fordert die Türkei auf, hinsichtlich ihres Reformprozesses uneingeschränkt mit dem Europarat und der Venedig-Kommission zusammenzuarbeiten; weist darauf hin, dass Fortschritte bei den Verhandlungen an die Achtung des Rechtstaats und der Grundrechte geknüpft sind;

17.    nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die meisten Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ereignissen im Gezipark im Mai und Juni 2013 und mit den Vorwürfen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung und polizeilicher Übergriffe noch nicht abgeschlossen wurden und dass bei der Ermittlung der mutmaßlichen Täter kaum Fortschritte erzielt wurden; betont, dass der Bürgerbeauftragte nach mehreren Beschwerden über Gewaltanwendung durch die Polizei während der Gezi-Proteste einen Bericht veröffentlicht hat, in dem eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung feststellt wird; fordert die türkischen Behörden auf, allen Opfern Wiedergutmachung zu leisten, die friedlich demonstriert haben oder die nicht zu den Demonstranten gehörten, sondern nur zufällig vor Ort waren; fordert, dass alle Misshandlungsvorwürfe gegen Vertreter der Staatsmacht effektiv und unparteiisch untersucht und abgeschlossen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; betont, dass in der Folge eindeutige Vorschriften über Gewaltanwendung und die Rolle der Polizei entsprechend internationalen Normen erlassen werden müssen; mahnt nachdrücklich die Aufhebung der Restriktionen für friedliche Versammlungen an und betont, dass andere Gesetze, etwa Antiterrorgesetze, nicht dazu missbraucht werden dürfen, den Bürgern ihr Recht auf friedlichen Protest vorzuenthalten, und dass friedliche Demonstrationen kein Grund für Festnahmen sein sollten; fordert die türkische Regierung auf, für ein geeignetes System der objektiven und transparenten Kontrolle und Gegenkontrolle der Strafverfolgungsbehörden zu sorgen; empfiehlt, dass die türkischen Behörden ein Verfahren für die unabhängige und effektive Bearbeitung von Beschwerden über die Polizei einführen; äußert sich zutiefst besorgt über das Paket zur inneren Sicherheit, das gegen den Grundsatz der gerichtlichen Kontrolle über polizeiliche Maßnahmen verstößt und vollkommen überzogen ist;

18.    betont, dass das Gesetz über die Nationale Menschenrechtsinstitution der Türkei revidiert werden muss, damit eine angemessen ausgestattete unabhängige Stelle entstehen kann, die der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig ist und die zivilgesellschaftlichen Gruppen einbezieht; nimmt die Empfehlungen im Bericht des Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, darunter die Forderung, dass die Polizei Gewalt nur als letztes Mittel und unter Aufsicht graduell und verhältnismäßig anwendet; betont, dass das Initiativrecht des Bürgerbeauftragten und seine Befugnisse zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen erweitert werden müssen und dass die Umsetzung seiner Beschlüsse in geeigneter Form sichergestellt werden muss;

19.    beglückwünscht die Türkei zu einer wachsenden Zivilgesellschaft der Roma; hofft, dass die neuen Organisationen der Roma Unterstützung und Zeit erhalten, damit sie sich konstruktiv an Kooperationsinitiativen beteiligen können, in denen Maßnahmen auf lokaler und nationaler Ebene ausgearbeitet und umgesetzt werden; empfiehlt der Regierung, bestehende Wohnprojekte mit sozialen und langfristigen Aspekten wie Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbinden; begrüßt allgemeine Aktionspläne zur Bekämpfung der Diskriminierung, die den Roma zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verhelfen könnten;

20.    fordert die Regierung der Türkei nachdrücklich auf, vorrangig für Medienfreiheit und einen angemessenen Rechtsrahmen für die Garantie von Pluralismus nach internationalen Normen zu sorgen; verurteilt die Maßnahmen der türkischen Regierung zur Einschränkung des Zugangs zu sozialen Medien und Internetseiten oder zur Schließung letzterer ohne Gerichtsbeschluss, ihre restriktive Haltung zur Meinungsfreiheit und den Druck, der auf Medien und Journalisten ausgeübt wird und der oft zu Einschüchterungen, Entlassungen oder Festnahmen von Journalisten und zu weit verbreiteter Selbstzensur führt; weist darauf hin, dass die Verletzungen der Meinungsfreiheit nach dem Korruptionsskandal vom Dezember 2013 zugenommen haben; erachtet es für notwendig, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung vollkommener Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse in Medienkonzernen geschaffen werden; bekräftigt das Bekenntnis der EU zur Meinungsfreiheit in jeglicher Form und fordert die EU-Delegation in der Türkei auf, Verfahren gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger weiterhin zu beobachten;

21.    verurteilt die Polizeirazzien der jüngsten Zeit und die Inhaftierung zahlreicher Journalisten und Medienvertreter am 14. Dezember 2014; weist darauf hin, dass eine freie und pluralistische Presse zentraler Bestandteil einer jeden Demokratie ist, ebenso wie ordnungsgemäße Gerichtsverfahren und die Unabhängigkeit der Justiz; betont deshalb, dass in allen Fällen i) umfangreiche und transparente Angaben über die Vorwürfe, die den Beschuldigten zur Last gelegt werden, gemacht werden müssen, ii) den Beschuldigten uneingeschränkte Einsichtnahme in das Belastungsmaterial gewährt und ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt gewahrt werden muss und iii) die ordnungsgemäße Bearbeitung der Fälle sichergestellt werden muss, damit die Richtigkeit der Anschuldigungen umgehend und zweifelsfrei überprüft werden kann; fordert die türkischen Behörden auf, diese Fälle so schnell wie möglich zu prüfen und zu bearbeiten und in den Fällen, in denen sie auf der Fortsetzung der Verfahren beharren, die internationalen Normen für ordnungsgemäße Verfahren zu befolgen;

22.    stellt fest, dass die jüngsten, gegen die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt gerichteten Maßnahmen der türkischen Regierung nicht mit den Grundrechten der EU vereinbar sind und daher einer Wiederaufnahme der Verhandlungen entgegenstehen;

23.    vertritt den Standpunkt, dass es in der Türkei dringend Reformen in den Bereichen der Justiz und der Grundrechte sowie der Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit in Übereinstimmung mit dem Bekenntnis der EU zum Rechtsstaatsprinzip und zu den Grundwerten bedarf; ist ferner davon überzeugt, dass die Erfüllung der offiziellen Kriterien für die Verhandlungseröffnung über Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit) und die anschließende Aufnahme der Verhandlungen der beste Weg ist, wirksame Reformen zu fördern und sicherzustellen, dass der Reformprozess in der Türkei auf der Grundlage der Werte und Normen der EU gestaltet wird; fordert den Rat zum wiederholten Mal auf, sich erneut um die Übermittlung der offiziellen Kriterien für die Verhandlungseröffnung zu bemühen und, sollten diese Kriterien erfüllt werden, die Verhandlungen über Kapitel 23 und 24 aufzunehmen; fordert die Türkei zu diesem Zweck zu einer möglichst engen Zusammenarbeit auf; fordert die Kommission auf, den weiteren Dialog und die Zusammenarbeit mit der Türkei in den von Kapitel 23 und 24 abgedeckten Bereichen umgehend zu intensivieren und sich mit der Türkei über die erforderlichen Reformen zu verständigen;

24.    begrüßt die Entscheidung, mehr Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe IPA II für den Zeitraum 2014–2020 für Reformen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten sowie mit inneren Angelegenheiten und der Zivilgesellschaft bereitzustellen; weist darauf hin, dass die Heranführungshilfe vorrangig der Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundfreiheiten dienen soll; bekräftigt die Schlussfolgerung des Rates vom Dezember 2014 dahingehend, dass die finanzielle Unterstützung stärker an Fortschritte bei der Umsetzung der Heranführungsstrategie – wozu auch die uneingeschränkte Achtung des Rechtsstaatsprinzips und der Grundfreiheiten gehört – gebunden werden soll; fordert zudem die Kommission auf, die Umsetzung von IPA II in allen Bewerberländern genau zu beobachten und die durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bereitgestellten Mittel zu verwenden, um die Meinungsfreiheit, einschließlich der Medienfreiheit, die Medienvielfalt, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die Gewerkschaftsrechte und die Gedankenfreiheit zu unterstützen;

25.    nimmt zur Kenntnis, dass die Türkei zum Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) am 1. August 2014 beigetragen hat; sieht das anhaltend hohe Maß der Gewalt gegen Frauen und die mangelnde Umsetzung innerstaatlichen Rechts zum Schutz von Frauen vor Gewalt gleichwohl mit Besorgnis; fordert die türkischen Behörden auf, ausreichende Zufluchtsstätten für den Schutz von Frauen und Minderjährigen, die Opfer von Gewalttaten sind, zur Verfügung zu stellen; empfiehlt der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter in politischer, wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, ziviler und sonstiger Hinsicht zu fördern; fordert die türkische Regierung auf, mit der Zivilgesellschaft und den entsprechenden Wirtschaftsverbänden zusammenzuarbeiten, um Frauen die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit zu erleichtern und Hindernisse für Frauen bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abzubauen, und fordert die türkische Regierung in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sich ein ambitioniertes Ziel für den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu setzen; weist darauf hin, dass die Türkei in dem internationalen Bericht des Weltwirtschaftsforums 2014 über das geschlechtsspezifische Lohngefälle von 142 Ländern auf Platz 125 rangiert; bedauert zutiefst die Äußerungen einiger Staatsbediensteter und Regierungsvertreter zur Rolle der Frau in der türkischen Gesellschaft und betont, dass stereotype Vorstellungen bekämpft und gesellschaftliche Nachteile für Frauen beseitigt werden müssen;

26.    betont, dass der Reformprozess im Bereich der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit fortgesetzt werden muss, indem Religionsgemeinschaften die Möglichkeit erhalten, Rechtspersönlichkeit zu erlangen, sämtliche Einschränkungen bei der Ausbildung, der Ernennung, dem rechtmäßigen Aufenthalt und der Nachfolge von Geistlichen aufgehoben werden und für eine entsprechende Umsetzung der einschlägigen Urteile des EGMR und der Empfehlungen der Venedig-Kommission gesorgt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass der Dialog mit der alevitischen Gemeinschaft gefördert werden muss, die Cem-Häuser als Stätten der Religionsausübung anerkannt werden müssen, die Wiedereröffnung des griechisch-orthodoxen Seminars von Chalki gestattet werden und alle Hindernisse für einen reibungslosen Seminarbetrieb beseitigt werden müssen und die offizielle Verwendung des Kirchentitels des Ökumenischen Patriarchen gestattet werden muss; fordert die zuständigen türkischen Behörden auf, alle offenen Fragen im Zusammenhang mit der Landrückgabe an das Kloster Mor Gabriel und mit anderen Gebietsansprüchen der syrisch-orthodoxen Kirche zu klären; weist darauf hin, dass die Empfehlungen der Venedig-Kommission zu Imbros und Tenedos hinsichtlich des Schutzes von Eigentums- und Bildungsrechten in geeigneter Form umgesetzt werden müssen; betont, dass das Recht auf unterschiedliche Lebensstile – ob laizistisch oder glaubensbasiert – in Einklang mit den Werten der EU in vollem Umfang zu achten und die Trennung von Staat und Religion aufrechtzuerhalten ist; betont, dass die Rechte von Minderheiten geschützt werden müssen; drückt sein Bedauern darüber aus, dass es nichtmuslimischen gemeinnützigen Stiftungen seit der Abschaffung des bis dahin geltenden Gesetzes vor zwei Jahren und aufgrund des bestehenden rechtlichen Vakuums nicht mehr möglich ist, ihre Leitungsgremien zu wählen;

27.    betont, dass das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt werden muss;

28.    fordert die Türkei auf, sich ernsthaft um den Schutz der Rechte der LGBTI-Gemeinschaft zu bemühen, und vertritt den Standpunkt, dass die Einrichtung einer besonderen Stelle für die Bekämpfung von Diskriminierung, Hassreden, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zur Stärkung der Individualrechte in der Türkei beitragen würde; fordert die Türkei auf, eine umfangreiche Gesetzgebung zur Verhütung von Diskriminierung, darunter das Verbot von Diskriminierung und Hassreden aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht und Geschlechtsidentität, zu verabschieden und dieses Diskriminierungsverbot in einer neuen Verfassung festzuschreiben; äußert Besorgnis über die häufigen Übergriffe gegen Transsexuelle und den unzureichenden Schutz von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LGBTI) vor gewaltsamen Übergriffen; bedauert zutiefst, dass Hassverbrechen gegen LGBTI häufig ungestraft bleiben oder die Täter aufgrund „ungerechtfertigter Provokation“ seitens des Opfers Strafmilderung erhalten; bekräftigt seine Forderung an die Regierung der Türkei, die türkischen Streitkräfte anzuweisen, Homo- und Transsexualität nicht länger als „psychosexuelle Krankheiten“ einzustufen;

29.    betrauert die vielen Toten der Minenunglücke von Soma und Ermenek; begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Sicherheit und Gesundheit im Bergbau durch die Türkei und fordert dessen rasche Umsetzung; betont, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in allen Branchen gelöst werden müssen, und fordert die türkischen Behörden nachdrücklich zu einer transparenteren Überprüfung tödlicher Arbeitsunfälle auf; vertritt den Standpunkt, dass die Gewerkschaftsfreiheit, der Sozialdialog und die Einbindung der Sozialpartner für die Entwicklung einer prosperierenden und pluralistischen Gesellschaft unerlässlich sind, und hebt hervor, dass in der Sozial- und Beschäftigungspolitik weitere Fortschritte auf der Grundlage der angemessenen und raschen Umsetzung der IAO-Übereinkommen vonnöten sind; nimmt die Gesetzeslücken bezüglich Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten zur Kenntnis; betont, dass das Vereinigungsrecht, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst dem Besitzstand der EU und den internationalen Normen angepasst werden müssen; fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, einen Zeitplan für die Verbesserung und Anpassung der Gesetzgebung an die IAO-Normen aufzustellen; betont, dass Verhandlungen über Kapitel 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung) aufgenommen werden müssen, damit im Bereich der Arbeitsmarktreform in geeigneter Form technische Hilfe geleistet werden kann und die EU-Normen gefördert werden;

30.    fordert die Türkei dazu auf, die bestehenden Arbeitsverhältnisse beispielsweise der geringfügig Beschäftigten zu regeln, die derzeit unter mangelhaften Arbeitsbedingungen und mangelnder Arbeitsplatzsicherheit leiden und Schwierigkeiten haben, sich Gewerkschaften anzuschließen; stellt fest, dass der Bergbau und die Baubranche die gefährlichsten Wirtschaftszweige in der Türkei sind, und fordert transparente Untersuchungen von tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz;

31.    fordert die türkische Regierung auf, ihre Pläne für den Bau des Kernkraftwerks Akkuyuy zu stoppen; hebt hervor, dass der geplante Standort in einer stark erdbebengefährdeten Region liegt und somit nicht nur für die Türkei, sondern für den gesamten Mittelmeerraum eine große Gefahr darstellt; fordert die türkische Regierung daher auf, dem Übereinkommen von Espoo beizutreten, das die Parteien dazu verpflichtet, sich gegenseitig hinsichtlich geplanter Großprojekte, die voraussichtlich zu erheblichen grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen führen werden, zu informieren und zu konsultieren; fordert die türkische Regierung zu diesem Zweck auf, die Regierungen ihrer Nachbarländer, beispielsweise Griechenland und Zypern, in weitere, das Akkuyu-Projekt betreffende Entwicklungen einzubeziehen oder sie zumindest zu konsultieren;

Gemeinsame Interessen und Herausforderungen

32.    hebt die großen Vorteile der Zollunion zwischen der EU und der Türkei hervor; weist darauf hin, dass sich der bilaterale Handel zwischen der Türkei und der EU seit Beginn der Zollunion 1996 mehr als vervierfacht hat, während im selben Zeitraum die ausländischen Direktinvestitionen aus der EU in der Türkei erheblich zugenommen haben und sich die Verflechtung türkischer und europäischer Firmen zum Vorteil beider Seiten vertieft hat; weist darauf hin, dass der jüngsten Bewertung der Zollunion durch die Weltbank zufolge zahlreiche Reformen erforderlich sind, um ein Umfeld zu schaffen, das auch in Zukunft einer engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit förderlich ist; weist insbesondere darauf hin, dass i) die Zollunion auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, Dienstleistungen und die öffentliche Auftragsvergabe ausgedehnt werden muss, ii) günstige Bedingungen für eine anhaltende Zunahme des Handels einschließlich Visaerleichterungen für Geschäftsreisende geschaffen und iii) Verfahren für eine engere Beratung und einen besseren Informationsaustausch zwischen der EU und der Türkei über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen der EU mit Drittländern, darunter die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA, auf die Türkei eingeführt werden müssen;

33.    vertritt den Standpunkt, dass der politische Dialog zwischen der Türkei und der EU mit einem regelmäßigen, strukturierten Wirtschaftsdialog auf hoher Ebene über Fragen von gemeinsamem Interesse einschließlich Handelsbeziehungen mit Drittländern einhergehen sollte; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wechselwirkung zwischen einem ordnungsgemäß funktionierenden Rechtsstaat und der wirtschaftlichen Entwicklung; vertritt die Überzeugung, dass Fortschritte in Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) bei der Entwicklung und Stärkung des wirtschaftlichen, institutionellen und rechtlichen Gefüges der Türkei in diesem Bereich hilfreich wären, besonders hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank; weist auf die Erklärung der Kommission hin, wonach die wirtschaftliche Zusammenarbeit durch die Aufnahme der Verhandlungen über Kapitel 5 (öffentliche Auftragsvergabe), Kapitel 8 (Wettbewerb) und Kapitel 19 (Beschäftigung und Sozialpolitik) erheblich verbessert würde;

34.    bekräftigt nochmals seine Unterstützung für das Rückübernahmeabkommen mit der EU, das am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist; ermutigt die Kommission, die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Bedingungen ihres Zeitplans für die Visaliberalisierung weiter zu beobachten, damit parallel zur Umsetzung des Rückübernahmeabkommens auch der Prozess der Visaliberalisierung voranschreiten kann; erinnert an die Verpflichtung der Türkei, das Abkommen und die Visaliberalisierung in Bezug auf alle Mitgliedstaaten uneingeschränkt und wirksam umzusetzen, darunter auch die gleichberechtigte visafreie Einreise der Bürger aller EU-Mitgliedstaaten in türkisches Hoheitsgebiet; fordert die Türkei auf, die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen uneingeschränkt und wirksam umzusetzen; weist darauf hin, dass die Türkei ein Haupttransitland für die illegale Einwanderung in die EU ist, und fordert diesbezüglich eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit der Türkei mit den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten; begrüßt das Inkrafttreten des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz und die Gründung des Generaldirektorats für Migrationssteuerung (GDMM) im April 2014 als wichtige Schritte bei der Anpassung an die EU-Normen für den internationalen Schutz legaler und illegaler Migranten; stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und allen Mitgliedstaaten der EU, die insbesondere auf die Stärkung der Verwaltung der gemeinsamen Grenzen mit allen Mitgliedstaaten der EU gerichtet ist, ausgebaut werden muss; betont, dass die Türkei den Grenzschutz weiter verstärken muss, damit die illegale Einwanderung in EU-Länder bekämpft wird;

35.    weist auf die strategische Bedeutung der Türkei für die Energieversorgungssicherheit der EU hin und betrachtet die Türkei als wichtigen Partner im Energiebereich; weist auf die drei Ende 2013 genehmigten Projekte für den südlichen Gaskorridor hin, mit denen die Sicherheit der Gasversorgung der Türkei und der Zugang zur EU als wichtigstem Energiemarkt verbessert werden; vertritt den Standpunkt, dass die Türkei mit ihrem großen Potenzial erneuerbarer Energiequellen vor dem Hintergrund immer stärker konkurrierender Energiemärkte und des Bedarfs an diversifizierten Energiequellen und Versorgungsrouten im Einklang mit dem Völkerrecht einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit in der EU und zu ihren Zielen bezüglich der Energiediversifizierung leisten könnte;

36.    unterstreicht die strategische Position der Türkei als Partner der EU und NATO-Mitglied und somit ihren hohen geopolitischen Stellenwert und ihre Bedeutung für eine umfassende Strategie für die Sicherheit und Stabilität in ihren östlichen und südlichen Nachbarländern mit besonderem Schwerpunkt auf Syrien und Irak; weist darauf hin, dass angesichts der gravierenden Entwicklungen in der Region und der auf europäischem Boden verübten Anschläge eine Ausweitung des Dialogs über außenpolitische Fragen und der Zusammenarbeit in diesen Fragen im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und der Türkei noch stärker an Bedeutung gewonnen hat; fordert die Türkei auf, in der internationalen Koalition gegen terroristische Gruppen wie dem ISIL eine aktive Rolle zu übernehmen und alle ihr zu Gebote stehenden Mittel dafür einzusetzen; fordert die Türkei auf, verstärkt dagegen vorzugehen, dass sogenannte ausländische Kämpfer, Geld oder Ausrüstung über ihr Hoheitsgebiet den ISIL oder andere extremistische Gruppen erreichen; unterstreicht, dass der regelmäßige Dialog zwischen der EU und der Türkei zu Fragen der Terrorismusbekämpfung wie auch die Realisierung konkreter Maßnahmen und Aktionen im Rahmen unserer gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen Terrorismus in jeder Form fortgeführt und intensiviert werden muss; fordert die Türkei auf, einen wirksamen Grenzschutz zu gewährleisten, den Flüchtlingen aus Syrien die erforderliche Unterstützung in Form humanitärer Hilfe zukommen zu lassen und den Opfern des syrischen Bürgerkriegs Schutz zu bieten; unterstreicht, dass zwischen der EU und der Türkei häufiger hochrangige außen- und sicherheitspolitische Gespräche und Beratungen stattfinden müssen, damit sich unsere Länder politisch gegenseitig ergänzen können und sich die Türkei schrittweise außenpolitisch enger mit der EU abstimmt;

37.    vertritt die Überzeugung, dass der türkische Außenminister bei Bedarf zu den Sitzungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) eingeladen werden sollte und dass die Aufnahme von Verhandlungen über Kapitel 31 (Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik) einen dringend erforderlichen Rahmen für den strukturierten Dialog, die Zusammenarbeit und die Abstimmung in außenpolitischen Fragen bilden könnte;

38.    bedauert, dass die Casus-Belli-Drohung der Großen Türkischen Nationalversammlung gegen Griechenland noch nicht zurückgezogen wurde, obwohl die beiden Länder auf einen erfolgreichen Dialog und eine gute Zusammenarbeit zurückblicken können;

39.    spricht der Türkei seine Anerkennung dafür aus, dass sie die geschätzten 1,6 Millionen Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien weiterhin unterstützt und ihre Politik der offenen Grenzen für humanitäre Zwecke weiterführt; begrüßt die Richtlinie über vorübergehenden Schutz von Oktober 2014, mit der Flüchtlingen ein sicherer legaler Status gewährt und ihnen ermöglicht wird, Personalausweise zu erhalten und zu arbeiten; fordert die EU auf, ihre finanzielle Unterstützung der humanitären Hilfe für syrische und irakische Flüchtlinge in der Türkei fortzusetzen; weist darauf hin, dass die Kapazität der Flüchtlingslager ausgelastet ist und die Notwendigkeit, eine Behausung finden zu müssen, das Leben und die Mittel der Flüchtlinge enorm belastet; vertritt den Standpunkt, dass die EU die türkische Regierung aktiv dabei unterstützen sollte, langfristige Hilfsprogramme für Flüchtlinge auszuarbeiten und den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und (legaler) Beschäftigung zu fördern; fordert die Kommission auf, die im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe IPA II und des Stabilitäts- und Friedensinstruments verfügbaren Mittel aufzustocken, damit die von dem großen Flüchtlingszustrom betroffenen Gemeinden angemessen unterstützt werden können; fordert zudem die Mitgliedstaaten auf, ihrem Teil der gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden und für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (zeitweilige) Neuansiedlungskapazitäten bereitzustellen;

40.    fordert die Türkei auf, mit der technischen und finanziellen Unterstützung ihrer Partner dafür zu sorgen, dass die wachsende Zahl syrischer Kinder in der Türkei eine Schulbildung erhalten;

Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

41.    fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, den wiederholten Verletzungen des griechischen Luftraums und der griechischen Hoheitsgewässer sowie den Überflügen türkischer Militärflugzeuge über griechische Inseln ein Ende zu setzen;

42.    fordert die türkische Regierung auf, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), das von der EU und ihren 28 Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert wurde, umgehend zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und unterstreicht das verbriefte Recht der Republik Zypern, bilaterale Abkommen über ihre ausschließliche Wirtschaftszone abzuschließen; fordert die Türkei auf, die Hoheitsrechte aller Mitgliedstaaten zu achten, auch wenn sie sich auf die Exploration und Gewinnung natürlicher Ressourcen beziehen, sofern dies im Rahmen des Besitzstands der EU und des Völkerrechts geschieht; fordert die Türkei auf, nichts zu unternehmen, was den gutnachbarlichen Beziehungen schadet und ein der friedlichen Beilegung bilateraler Streitigkeiten förderliches Klima verschlechtert;

43.    bedauert, dass sich die Türkei weigert, ihrer Verpflichtung nachzukommen, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EG–Türkei gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig und diskriminierungsfrei umzusetzen; weist erneut darauf hin, dass der Verhandlungsprozess durch diese Weigerung weiterhin ernsthaft beeinträchtigt wird;

44.    bekräftigt seine entschiedene Unterstützung für die Wiedervereinigung Zyperns auf der Grundlage einer für beide Volksgemeinschaften gerechten, umfassenden und tragfähigen Lösung unter der Federführung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen gemäß den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und den Werten und Grundsätzen, auf denen die EU beruht, sowie für eine Föderation der beiden Bevölkerungsgruppen und Landesteile mit einer einzigen Souveränität, einer einzigen internationalen Rechtspersönlichkeit und einer einheitlichen Staatsbürgerschaft, bei politischer Gleichberechtigung beider Gemeinschaften und gleichen Chancen für alle Bürger; begrüßt die Ankündigung des Sondergesandten der Vereinten Nationen, Espen Barth Eide, dass die politischen Führer der beiden Gemeinschaften die Verhandlungen unter der Federführung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen bei nächster Gelegenheit wieder aufnehmen werden, und unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des Sonderberaters der Vereinten Nationen für Zypern, die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Gespräche zu schaffen; verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Aussicht auf Wiedervereinigung und Aussöhnung, die der neu gewählte Präsident der türkischen Zyprer eröffnet hat, den Verhandlungen einen neuen Impuls verleihen wird; fordert die Türkei und alle betroffenen Parteien auf, die Verhandlungen über die Wiedervereinigung aktiv zu unterstützen und alle für die Normalisierung der Beziehungen mit Zypern erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen; fordert die Türkei auf, mit dem Abzug ihrer Truppen aus Zypern zu beginnen und das Sperrgebiet von Famagusta gemäß der Resolution 550 (1984) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen zu übergeben; fordert zugleich die Republik Zypern auf, den Hafen von Famagusta unter EU-Zollaufsicht zu öffnen, um ein positives Klima für den erfolgreichen Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Wiedervereinigung zu schaffen und es den türkischen Zyprern zu ermöglichen, auf legale, für alle Beteiligten akzeptable Weise Handel zu treiben;

45.    fordert die Türkei auf, dem Ausschuss für die Vermissten zu allen einschlägigen Archiven und betroffenen Militärgebieten im nördlichen Teil Zyperns uneingeschränkten Zugang zwecks Exhumierung zu gewähren und alle erforderlichen Angaben zu machen, damit umgebettete Gebeine wiederaufgefunden werden können; fordert, dass die Tätigkeit des Ausschusses für die Vermissten eine besondere Würdigung erfährt;

46.    fordert die Türkei und Armenien auf, ihre Beziehungen zu normalisieren, indem sie ohne Vorbedingungen die Protokolle über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ratifizieren, die Grenze öffnen und ihre Beziehungen insbesondere im Hinblick auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Integration aktiv verbessern; begrüßt den laufenden Dialog zwischen der Türkei und Armenien;

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47.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär des Europarates, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Türkischen Republik zu übermitteln.