Entschließungsantrag - B8-0463/2015Entschließungsantrag
B8-0463/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Italien in Bezug auf die schädlichen Auswirkungen nichtionisierender elektromagnetischer Felder (EMF)

13.5.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Aldo Patriciello

B8‑0463/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Italien in Bezug auf die schädlichen Auswirkungen nichtionisierender elektromagnetischer Felder (EMF)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG,

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass laut wissenschaftlichen Berichten der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) Funkfrequenzen als mögliche Ursache für Krebserkrankungen beim Menschen klassifiziert werden, gestützt auf neuere epidemiologische Studien, die verlangen, dass sie als definitiv krebserregend eingestuft werden sollten;

B.     in der Erwägung, dass aktuelle wissenschaftliche Studien eine vorsorgliche Reduzierung der Grenzwerte für Funkfrequenzen und Mikrowellen auf 0,6 V/m empfehlen;

C.     in der Erwägung, dass die Grenzwerte in Italien derzeit bei 6 V/m liegen, wohingegen die europäischen Grenzwerte gemäß der Empfehlung 1999/519/EG auf 61 V/m festgesetzt sind;

D.     in der Erwägung, dass jeder Mitgliedstaat dem Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse unter Berücksichtigung des Vorsorgeaspekts Rechnung tragen und ein höheres – als das in der betreffenden Empfehlung festgelegte – Schutzniveau vorsehen sollte;

1.      fordert die Kommission auf, die Situation zu prüfen und sich für eine weitere Harmonisierung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte in Italien entsprechend den europäischen Normen einzusetzen.