ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum unlauteren Wettbewerb seitens der Fluggesellschaften der Golfstaaten
29.4.2015
Marie-Christine Arnautu, Bruno Gollnisch
B8-0491/2015
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum unlauteren Wettbewerb seitens der Fluggesellschaften der Golfstaaten
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002,
– gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Fluggesellschaften der Golfstaaten, Emirates, Etihad und Qatar Airways, während zehn Jahren mehr als 42 Mrd. Dollar an staatlichen Beihilfen erhalten haben und dass ihr Marktanteil um mehr als 340 % stieg, während die europäischen Gesellschaften am stärksten unter diesem unlauteren Wettbewerb leiden, wobei z. B. Lufthansa 32 % ihres Marktanteils eingebüßt hat;
B. in Erwägung der Ausweitung der Verkehrsrechte der Fluggesellschaften der Golfstaaten und ihrer Betriebsbedingungen, die weitaus vorteilhafter sind als die der europäischen Gesellschaften;
C. in der Erwägung, dass es, da die meisten Gesellschaften keine finanziellen Ergebnisse veröffentlichen, unmöglich ist, die Finanzströme zu verfolgen, was gegen die internationalen Rechnungslegungsstandards verstößt;
1. fordert die Kommission auf, Vorschriften dahingehend zu verankern, dass alle in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten tätigen Gesellschaften den gleichen Wettbewerbsregeln unterliegen wie die europäischen Gesellschaften;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.