Entschließungsantrag - B8-0608/2015Entschließungsantrag
B8-0608/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Zugabe von Wasser zu Fischereierzeugnissen

15.6.2015

eingereicht gemäß Artikel 133 der Geschäftsordnung

Jean-François Jalkh, Marie-Christine Arnautu, Sylvie Goddyn, Joëlle Mélin, Mylène Troszczynski, Louis Aliot, Nicolas Bay, Steeve Briois, Gilles Lebreton, Philippe Loiseau, Dominique Martin, Jean-Luc Schaffhauser

B8-0608/2015

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zugabe von Wasser zu Fischereierzeugnissen

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Artikel 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission[1],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit[2],

–       unter Hinweis auf die am 31. Januar 2013 erschienene Veröffentlichung mit dem Titel „Fragen und Antworten zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“,

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates[3],

–       gestützt auf Artikel 133 seiner Geschäftsordnung,

A.     in Erwägung der Umfrageergebnisse der Zeitschrift Que Choisir und der nichtstaatlichen Organisation Foodwatch;

B.     in der Erwägung, dass die Zugabe von Wasserbindern wie Polyphosphaten nicht untersagt ist;

C.     in der Erwägung, dass diese Praktiken gegen die Bestimmungen der Verträge und des Sekundärrechts verstoßen;

1.      fordert, dass die Zugabe von Wasser zu Fischereierzeugnissen verboten wird;

2.      fordert, dass die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 16 Absatz 4 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b sowie gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 im Falle von Fischereierzeugnissen aufgehoben wird;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.