Entschließungsantrag - B8-0656/2015Entschließungsantrag
B8-0656/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

1.7.2015 - (2015/2729(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

József Szájer im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0656/2015

Verfahren : 2015/2729(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0656/2015
Eingereichte Texte :
B8-0656/2015
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B8‑0656/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

(2015/2729(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2015 – Ein neuer Start“ (COM(2014)0910) und ihre Anhänge I bis IV,

–       gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die politischen Prioritäten auf die verfügbaren Finanzmittel abgestimmt werden sollten;

B.     in der Erwägung, dass die EU mit ihren Strategien und Maßnahmen, die sie zusammen mit den Mitgliedstaaten gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durchführt, konkret darauf hinwirken kann und muss, dass die Bürger sich rechtzeitig auf eine sich rasch wandelnde Gesellschaft einstellen und auf den Wandel reagieren können;

C.     in der Erwägung, dass die EU sich für das Modell der sozialen Marktwirtschaft einsetzen muss, mit dem ein nachhaltiges Wachstum sichergestellt wird, um der nächsten Generation Arbeitsplätze statt Schulden zu hinterlassen;

TEIL 1

1.      betont, dass die Verwaltungslast für Bürger und Unternehmen nur dann wesentlich verringert werden kann, wenn auch weniger Legislativvorschläge vorgelegt werden und man sich stattdessen auf die wichtigsten Anliegen konzentriert;

2.      weist erneut darauf hin, dass die EU verpflichtet ist, nach Maßgabe des Artikels 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechtsvorschriften nur in den Bereichen und in dem Umfang zu erlassen, in denen bzw. dem es notwendig ist; ist daher überzeugt, dass sich die Anstrengungen hauptsächlich auf einige zentrale Prioritäten richten müssen, und fordert die Kommission auf, von Initiativen abzusehen, die nicht unbedingt erforderlich sind, damit die Maßnahmen der EU stets auf die Hauptanliegen mit direktem Nutzen für die Bürger ausgerichtet sind;

3.      bekräftigt, dass es die „Gemeinschaftsmethode“, die Transparenz der Legislativverfahren, die demokratische Legitimität und die Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Parlamente als wichtig erachtet;

4.      unterstützt die Änderung der Arbeitsweise, mit der klar Schiff gemacht werden soll, damit keine Ressourcen für überholte oder unzulängliche Legislativvorschläge verschwendet werden, die den Prioritäten und Sorgen der EU-Bürger nicht mehr entsprechen;

5.      fordert deshalb, die Kosten des bürokratischen Aufwands um 25 % zu senken und für den gesamten Politikzyklus eine externe unabhängige Stelle für Regulierungskontrolle einzurichten, der unabhängige Sachverständige angehören, die für alle drei Organe zuständig ist und deren Aufgabe es ist, die jeweiligen Folgenabschätzungen zu überwachen, um den Verwaltungsaufwand neuer Vorschläge und die damit verbundenen Kosten zu messen, und im Rahmen der Folgenabschätzungen einen verbindlichen KMU-Test durchzuführen, wobei mit diesen beiden Maßnahmen dazu beigetragen werden soll, auf allen Ebenen – also auf EU‑Ebene, auf nationaler und auf regionaler Ebene – Bürokratie abzubauen, was allen Wirtschaftsteilnehmern und Bürgern im Alltag zugute kommt und wodurch die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden soll;

6.      besteht darauf, dass geltende Rechtsvorschriften in Bereichen wie dem Binnenmarkt, dem Umweltrecht, der überarbeiteten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Kohäsionspolitik sowie der Finanz- und Bankenbranche uneingeschränkt, zügig und wirksam durchgeführt bzw. umgesetzt werden müssen; fordert die Kommission auf, die diesbezüglichen Fortschritte der Mitgliedstaaten besser zu überwachen;

7.      ist der Ansicht, dass jegliche Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion auf geltenden Rechtsvorschriften wie dem Sechserpaket, dem Zweierpaket und der Bankenunion beruhen und darauf aufbauen muss, damit diese Rechtsvorschriften von allen Mitgliedstaaten vollständig und kohärent angewandt werden, dass die Akzeptanz und die demokratische Legitimität der wirtschaftspolitischen Steuerung und das Europäische Semester weiter verbessert werden müssen und dass die parlamentarische Kontrolle auf der Ebene ausgeübt werden muss, auf der Entscheidungen getroffen oder umgesetzt werden, wobei die nationalen Parlamente die jeweilige nationale Regierung kontrollieren;

8.      fordert die Annahme eines Konvergenzkodex, in dem wichtige Strukturreformziele für einen Fünfjahreszeitraum festgelegt werden, der nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen wird und der gemeinsam mit dem Jahreswachstumsbericht die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen bilden sollte;

9.      vertritt die Auffassung, dass die Überarbeitung der Steuerpolitik als wesentlicher Bestandteil der Strukturreformen der Mitgliedstaaten aufzufassen ist und dass Steuer- und Wettbewerbspolitik als zwei Seiten einer Medaille angesehen werden sollten, und zwar im Interesse aller Verbraucher und Bürger in der EU und als laufender Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen; unterstützt die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf andere Formen der nachhaltigen Besteuerung;

10.    erachtet die Kontrolle der staatlichen Beihilfen durch die EU als wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung von Steuerpraktiken, durch die der Binnenmarkt verzerrt wird;

11.    begrüßt Steuervorbescheide und betont, dass sie ein wichtiges Mittel sind, um Wirtschaftsteilnehmern und Unternehmen Rechtssicherheit zu gewähren, sofern diese Steuervorbescheide für legitime Zwecke eingesetzt werden, nämlich zur Erleichterung der Entrichtung von Steuern in den Mitgliedstaaten, in denen die konkrete Wirtschaftstätigkeit ausgeübt wird und die eigentliche Wertschöpfung erfolgt; hebt jedoch auch hervor, dass der missbräuchliche Rückgriff auf Steuervorbescheide zwecks Aushandlung einer Regelung nicht akzeptabel ist;

12.    unterstützt nachdrücklich Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und betont, dass das Geld der Steuerzahler effizienter eingesetzt werden muss und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union notwendig sind, was eine der obersten Prioritäten sein sollte, wenn es darum geht, die Legitimität der Ausgaben der EU zu wahren; vertritt daher die Auffassung, dass die Kommission Betrugsbekämpfungsmaßnahmen Vorrang einräumen sollte;

13.    sieht den Ergebnissen der Arbeit der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“, die 2016 auf einer interinstitutionellen Konferenz vorgestellt werden sollen, erwartungsvoll entgegen; betont, dass die Kommission zugesagt hat, auf der Grundlage dieser Ergebnisse zu prüfen, ob neue Eigenmittel angemessen sind, und hebt hervor, dass diese Prüfung zeitgleich mit der Überprüfung oder Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens im Jahr 2016 durchgeführt werden sollte; bekräftigt sein Engagement dafür, das Eigenmittelsystem der EU vor Beginn des nächsten MFR zu reformieren, um das System einfacher, fairer und transparenter zu gestalten;

14.    hebt hervor, dass das immer wiederkehrende Problem der am Jahresende unbezahlten Rechnungen, durch das die Glaubwürdigkeit der EU untergraben wurde, endgültig und unmissverständlich behoben werden muss; geht davon aus, dass die Zahl derartiger Rechnungen dank der Umsetzung des Zahlungsplans 2015–2016 bis Ende 2016 auf ein tragbares Maß gesenkt werden kann; fordert die Kommission auf, die Umsetzung des Zahlungsplans genau zu überwachen und unverzüglich Berichtigungshaushaltspläne vorzulegen, sofern die Höhe der angeordneten Zahlungen 2016 nicht ausreichen sollte;

15.    erinnert die Kommission an ihre Zusage, den zunehmenden Druck an den Außengrenzen der EU abzubauen, auch durch entschlossene Maßnahmen gegen irreguläre Migration, Menschenhandel und Menschenschmuggel; weist darauf hin, dass eine verbesserte Steuerung der Migration eine bessere Verknüpfung der Migrations- und der Außenpolitik der EU bedeutet;

16.    unterstützt die Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ und den Vorschlag für eine gemeinsame Programmplanung mit der Kommission und dem Rat mit dem Ziel, die Legislativverfahren effizienter zu gestalten;

17.    weist erneut darauf hin, dass die Kommission bis spätestens Ende 2016 eine Überarbeitung der Funktionsweise des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 vorlegen und diesem Vorschlag einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung über den MFR beifügen muss; betont, dass eine verbindliche Überarbeitung der Rechtsvorschriften über den MFR eine der Hauptforderungen des Parlaments in den Verhandlungen über den MFR war; misst diesem Verfahren daher überragende Bedeutung bei und erklärt sich bereit, konstruktiv an der Ausarbeitung einer Lösung für eine Reihe noch ausstehender Probleme mitzuwirken, auch im Zusammenhang mit der Finanzierung des Garantiefonds für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen;

TEIL 2

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

18.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Paket zur Arbeitskräftemobilität fertigzustellen und Maßnahmen zur Förderung der Integration und Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern aus der EU zu treffen, um das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit anzugehen; weist jegliche Initiativen zurück, die im Widerspruch zu dem Grundsatz der Subsidiarität stehen würden, beispielsweise EU-Systeme zur Arbeitslosenunterstützung, verbindliche Sozialindikatoren für die Mitgliedstaaten oder ein EU-weiter Mindestlohn;

19.    begrüßt den Vorschlag der Kommission, die neuen Impulse für Arbeitsplätze mit Wachstum und Investitionen zu verknüpfen; weist darauf hin, dass in allen neuen Legislativvorschlägen für Ausgewogenheit zwischen Flexibilität und Sicherheit für Unternehmen einerseits und für die Beschäftigten andererseits Sorge getragen werden sollte;

20.    fordert konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der anhaltenden Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in Bezug auf ältere Arbeitnehmer, Frauen, Arbeitnehmer mit Behinderungen und junge Menschen;

21.    fordert die Kommission auf, die Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit der Aus- und Weiterbildungssysteme der EU zu festigen und zu verbessern; ist der Ansicht, dass lebenslanges Lernen, duale Systeme, die Anerkennung von Abschlüssen und die Unterstützung von Maßnahmen zur Senkung der Zahl der Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss besonders beachtet werden sollten, damit die grundlegenden Kompetenzen, die in der internationalen Schulleistungsstudie (PISA) der OECD festgelegt sind, tatsächlich erworben werden können;

22.    fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ihre Bemühungen um die Schaffung von Arbeitsplätzen fortzusetzen, indem sie das Konzept der Kreislaufwirtschaft zur Geltung bringt und Synergieeffekte in der marinen und maritimen Wirtschaft als Ganze zu erzielen („blaues Wachstum“);

23.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, mehrjährige Bewirtschaftungspläne vorzulegen, die eines der wichtigsten Instrumente für die Umsetzung der reformierten GFP im Zusammenhang mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen sind, und im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einen Rechtsrahmen für technische Maßnahmen vorzuschlagen, der noch 2015 fertigzustellen wäre;

24.    betont, dass das Ziel eines einheitlichen EU-Umweltzeichens für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, das in der gemeinsamen Organisation der Märkte vorgesehen ist, im Wege eines Berichts und eines Vorschlags der Kommission verfolgt werden muss;

25.    stellt fest, dass die Kommission zugesagt hat, alle verfügbaren Mittel – auch aus dem EU-Haushalt – einzusetzen, um Arbeitsplätze und Wachstum durch intelligente Investitionen zu fördern, und zwar in enger Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten, den Gebietskörperschaften und den Städten, damit die vorhandenen Strategien besser umgesetzt werden und die Maßnahmen vor Ort bessere Ergebnisse bringen, insbesondere der Einsatz von Mitteln aus dem EU-Struktur- und ‑Investitionsfonds; betont, dass der neue Programmplanungszeitraum der Kohäsionspolitik, der fest an das Europäische Semester und die wirtschaftspolitische Steuerung gekoppelt ist, nach wie vor der wichtigste Ausgangspunkt derartiger Investitionen der öffentlichen Hand ist;

26.    begrüßt die Zusage der Kommission in Bezug auf die bessere Rechtsetzung und die vorgeschlagene Eignungsprüfung und Bewertung der GAP mit dem Ziel, Bürokratie und den Regelungsaufwand abzubauen; fordert einen Vorschlag, mit dem die Umsetzung der Reform erleichtert wird, damit der Verwaltungsaufwand für die Landwirte und die Behörden der Mitgliedstaaten auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt wird und die GAP auch künftig von entscheidender Bedeutung für die Wahrung der Nahrungsmittelsicherheit ist;

27.    fordert, Mittel aus dem EU-Haushalt wirkungsvoll einzusetzen, indem der Schwerpunkt darauf gelegt wird, die vorhandenen Kontrollmaßnahmen besser durchzuführen, diese Kontrollmaßnahmen zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, mit denen der Verwaltungsaufwand dort, wo es möglich ist, verringert wird sowie Möglichkeiten zu erörtern, mit denen dafür gesorgt wird, dass das Geld der EU-Steuerzahler ertragreich ausgegeben wird und einen Mehrwert erbringt; betont, dass der Ertrag daran gemessen werden muss, dass die veranschlagten Haushaltsmittel möglichst vollständig ausgegeben werden;

28.    unterstützt die Bemühungen der Kommission, die in allen laufenden bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen darauf gerichtet sind, diese Verhandlungen im Jahr 2016 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und umfassende und für beide Seiten vorteilhafte Handelsabkommen zu schließen, wodurch sich die Handelsperspektiven und -chancen von Unternehmen aus der EU weltweit erheblich verbessern würden; ist dennoch der Ansicht, dass die EU sich weiter darum bemühen muss, einen Nutzen aus dem Prozess zu ziehen, der 2013 mit dem Bali-Paket eingeleitet wurde, auf das man sich in den multilateralen Verhandlungen in der Doha-Runde geeinigt hatte und mit dem der Weg für weltweite wirtschaftliche Stabilität geebnet werden sollte;

29.    vertritt die Auffassung, dass der Abbau von Handels- und Investitionshindernissen weltweit eine der wichtigsten Prioritäten der handelspolitischen Strategie der EU bleibt; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in dem Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2014 der Kommission erhebliche und ungerechtfertigte Hemmnisse für die Handelsbeziehungen der EU mit wichtigen Drittländern aufgeführt sind; bekräftigt daher seine Forderung an die Kommission, nicht von diesem Fahrplan abzuweichen und gegen ungerechtfertigte protektionistische Maßnahmen vorzugehen;

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

30.    betont, dass der neue Vorschlag der Kommission, durch den der Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht ersetzt wird und der in der Mitteilung über den digitalen Binnenmarkt angekündigt wurde, auf dem Standpunkt des Parlaments in erster Lesung beruhen muss;

31.    fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste dem Prozess der Verschmelzung der Technologien Rechnung zu tragen, indem sie geeignete Empfehlungen ausspricht, wie der Regelungsrahmen angepasst und zukunftssicher gestaltet werden kann;

32.    rechnet mit einer ambitionierten Überarbeitung der Universaldienstrichtlinie, mit der die Rechte der Endnutzer auf den aktuellen Stand gebracht werden;

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

33.    fordert eine rechtzeitige Überarbeitung der Verordnung über die Sicherheit der Erdgasversorgung und dem Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich;

34.    fordert die Kommission auf, mehrere Rechtsetzungsinitiativen und nichtlegislative Initiativen vorzulegen, mit denen ein ehrgeiziger klima- und energiepolitischer Rahmen für 2030 geschaffen wird, der im Vorfeld des Gipfeltreffens der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Paris als Beitrag der EU zum Abschluss eines weltweiten Klimaschutzabkommen gelten kann;

35.    fordert die Kommission auf, es vollständig in die gemeinsamen Anstrengungen zur Eindämmung der Erderwärmung einzubinden, damit Klimaschutzmaßnahmen in allen Strategien der EU Rechnung getragen wird, indem diese Strategien an die Realitäten des Klimawandels angepasst werden; fordert Legislativvorschläge, mit denen das Maßnahmenpaket in der Klima- und Energiepolitik für 2030 im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt wird;

36.    fordert eine umfassende Strukturreform des EU-Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen (ETS) für die Zeit nach 2020 – eine Reform, die konkrete und harmonisierte Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen enthalten sollte, um die Industrie der EU zu schützen, indem sichergestellt wird, dass die erfolgreichsten Industrieunternehmen keine direkten und indirekten Kosten des ETS tragen müssen, und indem Veränderungen der Erzeugungsmengen berücksichtigt werden;

37.    fordert einen Legislativvorschlag über die Verteilung der Treibhausgasemissionsziele für 2030 in den Bereichen, die nicht unter das ETS fallen, und eine Überprüfung des Rechtsrahmens für Energieeffizienz, auch im Zusammenhang mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der Energieeffizienzrichtlinie und anderen ordnungspolitischen Aspekten des Rahmens für 2030; fordert eine Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energieträger, um ein EU-System für die Unterstützung erneuerbarer Energiequellen einzurichten, mit dem Abhilfe in der aktuellen Situation geschaffen wird, die sich durch zahlreiche einzelstaatliche Unterstützungsregelungen auszeichnet, die sich mit Blick auf den Energiebinnenmarkt als kostspielig und ineffizient erwiesen haben;

38.    fordert eine faire und effiziente Preisberechnung für nachhaltigen Verkehr durch die Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und des Rahmens zur Förderung der elektronischen Mauterhebung in der EU; fordert, einen Masterplan für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrsleitsysteme auszuarbeiten;

39.    fordert eine Überprüfung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge und eine Überprüfung der Marktzugangsvorschriften für den Straßenverkehr, um die Energieeffizienz des Straßenverkehrs zu verbessern;

40.    begrüßt den Vorschlag der Kommission zum Luftqualitätspaket und die laufende Einführung der REACH-Verordnung;

41.    fordert eine zurückhaltendere und ausgewogenere Herangehensweise an Maßnahmen zum Ökodesign, die in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, die Skepsis in der Öffentlichkeit gegenüber EU-Regelungen zu stärken, und ist der Ansicht, dass diese Herangehensweise auf dem Energieeinsparpotenzial und der Marktrelevanz derartiger Maßnahmen beruhen sollte, ohne das gewohnheitsmäßige Verhalten der Bürger zu stören; unterstützt nachdrücklich eine klare Energieverbrauchskennzeichnung, damit die Verbraucher bewusste Kaufentscheidungen treffen können, und fordert einen neuen Vorschlag über das Kreislaufwirtschaftspaket;

42.    betont, dass die Richtlinie über Gewebe und Zellen dringend überarbeitet werden muss, um sie mit der Grundrechtecharta in Einklang zu bringen, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der unentgeltlichen Spende; vertritt die Auffassung, dass Gleiches für die Verordnung über fortschrittliche Therapien gilt, die auch besser an die Anforderungen von KMU angepasst werden muss; betont gegenüber der Kommission, dass sie rasch einen Vorschlag über einen stärker harmonisierten Ansatz bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien für Arzneimittel vorlegen muss, mit dem kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen wird, sondern vielmehr die Unternehmen und die Behörden der Mitgliedstaaten entlastet werden, indem ihnen vorgeschrieben wird, dass derartige Bewertungen nur einmal – und zwar auf EU-Ebene statt in den 28 Mitgliedstaaten – durchgeführt werden; sieht dem raschen Erlass der sekundärrechtlichen Vorschriften, die in der Richtlinie über Tabakerzeugnisse vorgesehen sind, erwartungsvoll entgegen; betont, dass die Kommission Maßnahmen gegen die Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe zu einer ihrer Prioritäten erklären sollte, und fordert zusätzlich zu den bereits vorgelegten Vorschlägen im Bereich Tiermedizin weitere konkrete Legislativvorschläge, um diese schwerwiegenden Probleme anzugehen; fordert, sich auch der Humanmedizin stärker zuzuwenden, beispielsweise in Form eines Rechtsinstruments über Antibiotika zur Anwendung beim Menschen, das der bereits vorgelegten Rechtsvorschrift über Antibiotika in der Tiermedizin ähnelt;

43.    fordert die Kommission dazu auf, die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel angesichts der gravierenden, nachhaltigen und wettbewerbsverzerrenden Umsetzungsprobleme auf ihre wissenschaftliche Basis hin zu überprüfen und, falls angezeigt, das Konzept der Nährwertprofile zu streichen oder die gesamte Verordnung aufzuheben; ist der Ansicht, dass die Ziele dieser Verordnung, die beispielsweise darin bestehen, dafür zu sorgen, dass die Angaben über Lebensmittel der Wahrheit entsprechen und dass gesonderte Angaben über den Fett-, Zucker- und Salzgehalt gemacht werden, mittlerweile mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel verwirklicht wurden;

44.    sieht der endgültigen Annahme der Legislativvorschläge entgegen, die die Bereiche Tiergesundheit, Pflanzengesundheit, amtliche Kontrollen, neuartige Lebensmittel, Klonen, Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel betreffen;

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

45.    fordert eine eingehende Analyse der Märkte und der aktuellen Marktentwicklungen, um zu ermitteln, ob und in welcher Form an Dienstleistungen heranzugehen wäre oder ob die Anwendung und Neuauslegung der geltenden Rechtsvorschriften (beispielsweise der Dienstleistungsrichtlinie und der Konzessionsrichtlinie) eigentlich verhältnismäßig ist;

46.    fordert die Überprüfung der Prospektrichtlinie, einen Vorschlag über hochwertige Verbriefungen und einen Vorschlag über die Sanierung und Abwicklung von Finanzmarktinfrastrukturen;

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den USA

47.    betont die geopolitische und strategische Bedeutung der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, des bedeutendsten Vorhabens zwischen den USA und der EU der vergangenen Jahre, mit dem, wenn die diesbezüglichen Verhandlungen denn erfolgreich abgeschlossen werden, über die handelspolitischen Aspekte hinaus die transatlantische Partnerschaft insgesamt eine Neubelebung erfahren wird und weltweit neue Maßstäbe für die Institutionalisierung stärkerer Partnerschaften gesetzt werden können, indem globale Handelsregeln im Hinblick auf einen künftigen Neubeginn einer erfolgreichen multilateralen Liberalisierung eingeführt werden; unterstützt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Verhandlungsführer der EU um ein ambitioniertes und für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen, mit dem die tarifären und nichttarifären Hemmnisse abgebaut und gleichzeitig die Standards der EU in den Bereichen Soziales, Verbraucherschutz und Umwelt in vollem Umfang gewahrt werden;

Ein auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Raum des Rechts und der Grundrechte

48.    betont, dass die Kommission einen Vorschlag über gemeinsame Mindeststandards in Zivilverfahren und zur Überarbeitung der Brüssel-II-Verordnung vorlegen und sich dabei besonders auf das grenzübergreifende elterliche Sorgerecht konzentrieren muss;

49.    stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in einer beachtlich hohen Zahl von Petitionen mutmaßliche Verstöße gegen die Brüssel-II-Verordnung aufgezeigt werden; fordert die Kommission deshalb auf, durch ein Mediationssystem dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten von Kindern entgegenzuwirken und besondere Schulungen für Mediationspersonal und Richter zu fördern, die mit internationalen Verfahren unter Beteiligung von Kindern befasst sind, und legt den Mitgliedstaaten nahe, Fälle von Kindesentführung an Fachgerichten zu bündeln;

50.    fordert die Fertigstellung des EU-Rechtsakts über die Zugänglichkeit;

51.    bekräftigt, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass EU-Rechtsvorschriften innerhalb der Umsetzungsfristen vollständig durchgeführt bzw. angewandt werden, und fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die die Richtlinie über den sexuellen Missbrauch von Kindern nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben; fordert die Kommission auf, weitere Legislativmaßnahmen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet auszuarbeiten;

52.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, auch künftig für die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Justiz Sorge zu tragen und konsequenter an die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die Weiterentwicklung des europäischen Raums des Rechts heranzugehen;

53.    fordert die Kommission auf, sich des geschlechtsspezifischen Einkommensgefälles und des steigenden geschlechtsspezifischen Rentengefälles anzunehmen, die 2014 im EU-Durchschnitt mittlerweile 39 % betragen;

54.    hofft, dass die Kommission 2017 zum Jahr der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen erklärt und dass sie ihre Bemühungen um die Vorbeugung und Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert und die Opfer derartiger Machenschaften besser schützt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, das Verfahren für den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) einzuleiten;

55.    bekräftigt, dass auch künftig auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu achten ist, was Verpflichtungen in Bezug auf die Beschlussfassung in der Wirtschaft anbelangt; fordert die Kommission auf, gegen Sachverhalte vorzugehen, durch die Frauen davon abgehalten werden, eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Finanzierung, Schulungen und Unterstützungsleistungen für die unternehmerische Tätigkeit von Frauen zu fördern und dem Rat nahezulegen und dabei zuzuarbeiten, dass ein gemeinsamer Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über Frauen in Leitungsgremien angenommen wird;

Wege zu einer neuen Migrationspolitik

56.    bekräftigt seine Forderung an die Kommission, dass sie einen neuen Legislativvorschlag über das Paket „Intelligente Grenzen“ vorlegt, sobald das Pilotprojekt abgeschlossen ist, um die Grenzkontrollen für in die EU einreisende Ausländer zu beschleunigen, zu erleichtern und zu verstärken; betont, dass die EU Fortschritte im Hinblick auf ein moderneres und effizienteres Grenzmanagement machen muss, indem Technologie eingesetzt wird, die auf dem neuesten Stand ist, und gleichzeitig angemessene Sicherheitsvorkehrungen für die Bürger getroffen werden;

57.    hebt hervor, dass die Maßnahmen der EU angesichts der Tragödien, die sich unlängst im Mittelmeerraum ereignet haben, weiter ausgebaut werden müssen, auch durch eine Ausweitung der Maßnahmen zur Verhütung von Todesfällen auf hoher See, zur Unterstützung von Personen, die internationalen Schutz beantragen wollen, zum Schutz der EU-Außengrenzen, gegen Menschenhandel und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittländern;

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

58.    fordert eine Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, bei der die folgenden Punkte angegangen werden sollten:

a)   klare Unterscheidung zwischen Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik,

b)   Differenzierung und „Mehr für mehr“,

c)   Engagement über die Nachbarschaft hinaus,

d)   Unterstützung der Demokratie, Reformen im Bereich Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Aufbau institutioneller Kapazitäten

e)   diversifizierte Angebote mit vorrangigen Bereichen,

f)    Sicherheit,

g)   Stärkung der regionalen Integration;

59.    hebt hervor, dass die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) untermauert werden muss, und zwar durch einen echten Binnenmarkt für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter, eine vertiefte Zusammenarbeit der Rüstungsunternehmen in der EU, eine wettbewerbsfähige technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung und einen stärker auf Zusammenarbeit ausgerichteten Ansatz bei FuE und der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Sicherheit und Verteidigung; betont, dass die Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Regelung zur Versorgungssicherheit vorlegen muss, der für den Ausbau, die Wahrung und die Weitergabe entscheidender Verteidigungsfähigkeiten von herausragender Bedeutung ist und überdies ein Ausdruck der Solidarität und des Vertrauens unter den Mitgliedstaaten wäre; unterstützt uneingeschränkt die Einleitung der vorbereitenden Maßnahme für GSVP-relevante Forschungsarbeiten und das diesbezügliche, vom Parlament vorgeschlagene Pilotprojekt;

60.    fordert die Kommission auf, für die ordnungsgemäße Umsetzung des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019) mit dem Titel „Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda“ zu sorgen;

61.    fordert, dem interreligiösen Dialog eine höhere Bedeutung beizumessen, um Entwicklungen im Bereich der Religionen mit dem Ziel zu analysieren und zu verstehen, dass in der Außenpolitik der EU Toleranz und ein aktives Engagement gegen die gewaltsame und extremistische Radikalisierung gefördert werden;

62.    hebt hervor, dass unbedingt sichergestellt sein muss, dass sich alle EU-Delegationen tatkräftig für die Demokratieförderung, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen und sich dabei stets der länderspezifischen Menschenrechtsstrategien bewusst sind;

63.    betont, dass im Hinblick auf das Luftverkehrspaket eine Strategie für Wettbewerbsfähigkeit, die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 868/2004 über unlautere Preisbildungspraktiken und die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 über die Europäische Agentur für Flugsicherheit zu den wichtigsten Prioritäten zählen;

64.    betont, dass die Verordnung über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ein Erfolg war und auch 2016 weiter durchgeführt werden sollte; fordert die Kommission auf, für Kohärenz in allen EU-Politikbereichen zu sorgen, auch in der GFP und der Handelspolitik;

65.    stellt fest, dass sich der Wert der illegalen Kapitalströme aus Entwicklungsländern auf 1 Billion USD pro Jahr beläuft, also auf das Zehnfache der gesamten gewährten öffentlichen Entwicklungshilfe; vertritt die Auffassung, dass Entwicklungshilfe folglich hauptsächlich für Maßnahmen eingesetzt werden muss, mit denen die verantwortungsvolle Staatsführung gefördert, Rechtsstaatlichkeit aufgebaut, Korruption bekämpft und für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht aller Interessenträger – auch in den nationalen Regierungen der Entwicklungsländer und im Privatsektor – gesorgt wird; fordert die Kommission deshalb auf, eine umfassende Strategie und einen umfassenden Aktionsplan auszuarbeiten, um dieses Problem in den Entwicklungsländern anzugehen;

66.    fordert die Kommission auf, eine erste Bewertung des rechtegestützten Instrumentariums in der Entwicklungszusammenarbeit vorzunehmen, die auch seine Umsetzung, die in diesem Bereich ergriffenen konkreten Maßnahmen und die Auswirkungen des rechtegestützten Ansatzes umfasst; weist darauf hin, dass das Ziel dieses Ansatzes darin besteht, alle Menschenrechtsgrundsätze in die operativen Entwicklungsaktivitäten der EU zu integrieren, und zwar durch Vereinbarungen in den Hauptquartieren und vor Ort, um die Aktivitäten in den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit zu synchronisieren und Menschenrechtsdialoge und ‑auflagen als Hebel einzusetzen, also als positiven oder negativen Anreiz, und die Einhaltung der Menschenrechtsgrundsätze und -normen dadurch voranzubringen, dass die Gewährung von Hilfe an die Einhaltung dieser Vorgaben gekoppelt wird;

67.    bedauert, dass Bildung als Mittel zum Schutz von Kindern in Notfall- und Krisensituationen, auch im Fall von Naturkatastrophen, nach wie vor der am stärksten unterfinanzierte Bereich ist, obwohl schätzungsweise 101 Millionen Kinder im Grundschulalter die Grundschule nicht besuchen, von denen fast 60 Millionen in den 33 Ländern leben, in denen gegenwärtig ein bewaffneter Konflikt herrscht; fordert daher, dass die notwendige bessere Kohärenz der EU-Politik hergestellt wird und die Lücken zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe geschlossen werden, indem Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung miteinander verknüpft werden;

68.    macht darauf aufmerksam, dass KMU die treibende Kraft für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in Entwicklungsländern sind und in KMU nahezu 90 % aller Arbeitsplätze entstehen; fordert Maßnahmen, mit denen KMU in Entwicklungsländern von übermäßigem Regelungsaufwand entlastet werden, Unternehmens- und Innovationsgeist in diesem Zusammenhang gefördert wird und der Zugang zu Mikrokrediten und -finanzierung weiter ausgebaut wird;

69.    begrüßt, dass in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nunmehr auch Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen wurden, wobei berücksichtigt wird, dass eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern lebt, von denen viele an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, in extremer Armut leben und ihre Menschenrechte nicht in vollem Umfang wahrnehmen können; betont, dass das Europäische Jahr für Entwicklung eine Gelegenheit ist, die sich einer Generation nur einmal bietet, wenn es darum geht, die Rechte und Bedürfnisse aller Menschen in den Vordergrund zu stellen, auch die der am stärksten benachteiligten und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen und insbesondere jene von Menschen mit Behinderungen, darunter vor allem Kinder, Jugendliche und Frauen;

Eine Union des demokratischen Wandels

70.    fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rechtsvorschriften aus allen Dossiers aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle) an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon anzupassen, was delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte anbelangt;

71.    fordert die Kommission erneut auf, ihm auf der Grundlage von Artikel 298 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Verordnung über ein EU-Verwaltungsverfahrensrecht zu unterbreiten;

72.    fordert die Kommission auf, zu prüfen, weshalb nur ein so niedriger Prozentsatz der europäischen Bürgerinitiativen erfolgreich ist, was sich negativ auf die Akzeptanz dieses Instruments der transnationalen partizipativen Demokratie auswirkt, und dafür zu sorgen, dass Beschlüsse über die Zulässigkeit europäischer Bürgerinitiativen mit der rechtlichen Zuständigkeit der EU im Einklang stehen; fordert die Kommission auf, entsprechend ihrer etwaigen Zusage jede erfolgreiche europäische Bürgerinitiative ordnungsgemäß weiterzubehandeln und sich in einem größeren Rahmen im Zuge einer sofortigen Überarbeitung der einschlägigen Verordnung so mit ihren Schwachstellen und Anwendungsgrenzen zu befassen, dass sie zu einem überzeugenden Instrument umgestaltet wird, mit dem sich Themen auf die EU-Tagesordnung setzen lassen;

73.    fordert die Kommission auf, mutmaßliche Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften, die in Petitionen mitgeteilt werden, genauer zu prüfen und gleichzeitig die gemeinsame Kontrollbefugnis des Parlaments und der Kommission in Bezug auf die Durchführung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu stärken, bei einschlägigen Untersuchungen eng und rechtzeitig mit dem Parlament zusammenzuarbeiten und, wenn sie es für notwendig erachtet, in vollständig transparenter Zusammenarbeit mit dem Parlament Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass in der interinstitutionellen Vereinbarung den staatlichen Stellen die Pflicht auferlegt werden sollte, auf Untersuchungen des Parlaments im Zusammenhang mit Petitionen von EU-Bürgern binnen drei Monaten sorgfältig und verantwortungsvoll zu reagieren;

74.    fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) eine weitgesteckte Liste mit Rechtsvorschriften und Vorschlägen vorzulegen, die zu überarbeiten oder aufzuheben sind, wenn ihre Angemessenheit oder ihr EU-Mehrwert offenbar nicht mehr gegeben sind;

75.    stellt fest, dass die politische Zusage der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, eng mit dem Parlament und insbesondere mit seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (z. B. vor und nach Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“) zusammenzuarbeiten, operationalisiert wird;

76.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.