Entschließungsantrag - B8-0660/2015Entschließungsantrag
B8-0660/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

1.7.2015 - (2015/2729(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission

Nigel Farage, David Borrelli, Rolandas Paksas im Namen der EFDD-Fraktion

Verfahren : 2015/2729(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0660/2015
Eingereichte Texte :
B8-0660/2015
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Angenommene Texte :

B8‑0660/2015

Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten des Europäischen Parlaments für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

(2015/2729(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015,

–       unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[1], insbesondere auf Anhang IV,

–       gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die EU immer noch mit der schwersten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise seit ihrer Gründung konfrontiert ist;

B.     in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und die Schuldenkrise noch deutlicher gemacht haben, dass ein neues Konzept erforderlich ist, mit dem die Mitgliedstaaten ihre eigene Finanz- und Wirtschaftspolitik gestalten können;

C.     in der Erwägung, dass unbedingt ein Verfahren für einen Austritt aus dem Euro-Währungsgebiet geschaffen werden muss, mit dem den Mitgliedstaaten eine Wahlmöglichkeit eingeräumt wird;

D.     in der Erwägung, dass die weltweite Krise zu Stagnation und Rezession geführt hat, die wiederum hohe Staatsschulden und Arbeitslosenquoten, langsames Wachstum und einen erheblichen Mangel an Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zur Folge hatten;

E.     in der Erwägung, dass der EU-Haushalt außer Kontrolle ist und dass es immer noch von entscheidender Bedeutung ist, immer dann, wenn es möglich ist, Einsparungen zu erzielen;

F.     in der Erwägung, dass die regionale Instabilität in benachbarten Konfliktregionen Auswirkungen auf den Massenzustrom von Migranten und die Ströme von Vertriebenen hat und somit auf die Zahl der Menschen, die versuchen, die EU zu erreichen;

G.     in der Erwägung, dass die Senkung der Verwaltungskosten der EU vor allem in einer Zeit wirtschaftlicher Zwänge von großer Bedeutung ist;

H.     in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen stärker unterstützt werden müssen, wobei vor allem dafür zu sorgen ist, die Belastung durch die Bürokratie und die Verwaltungskosten in der EU zu verringern;

I.      in der Erwägung, dass die EU-Politik bei weitem nicht transparent genug ist, vor allem im Fall der Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), bei denen Bürgerinitiativen nicht berücksichtigt wurden;

J.      in der Erwägung, dass sich die von der EU auferlegten Sparmaßnahmen als nutzlos und schädlich erwiesen haben;

K.     in der Erwägung, dass eine Ausprägung der direkten Demokratie, in der die Bürger unmittelbare Entscheidungen treffen, den Beschlussfassungsprozess stärker legitimiert und dazu beitragen kann, die Beteiligung der Bürger zu erhöhen;

L.     in der Erwägung, dass die Bürger im Rahmen freier und fairer nationaler Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten über alle neuen Verträge und alle Änderungen bestehender Verträge abstimmen können sollten;

Wichtigste Prioritäten

1.      stellt fest, dass das derzeitige Konzept unbedingt umgestaltet werden muss, damit die Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen ihre eigene Finanz- und Wirtschaftspolitik betreiben können; fordert einen Wandel der wirtschaftspolitischen Steuerung weg von den von der EU auferlegten Sparmaßnehmen und hin zu mehr Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass alle damit verbundenen wirtschaftlichen und statistischen Indikatoren auf eine gefährliche und verbreitete rezessive Tendenz in der Europäischen Union hindeuten, die den auf EU-Ebene auferlegten wirtschaftlichen Zwängen geschuldet ist;

2.      stellt fest, dass in Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union zwar der Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union, jedoch nicht der Rückzug eines Mitgliedstaats aus der einheitlichen europäischen Währung vorgesehen ist; betont daher, wie wichtig es ist, den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit einzuräumen;

3.      stellt fest, dass das Geld der Steuerzahler unbedingt besser verwendet werden muss; betont die große Bedeutung der Senkung der Verwaltungskosten der EU vor allem in einer Zeit wirtschaftlicher Zwänge; stellt fest, dass ein ausufernder EU-Haushalt nicht hinnehmbar ist, und verweist darauf, dass immer dann, wenn es möglich ist, Einsparungen erzielt werden müssen, wobei zunächst die übermäßigen Kosten der EU-Bürokratie angegangen werden müssen;

4.      fordert eine bessere Kontrolle und Prüfung des Haushaltsplans der EU; fordert, dass innerhalb von zwei Jahren eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs eingeholt werden muss; betont, dass bei den Ausgaben der EU Transparenz herrschen muss, und fordert die Veröffentlichung aller Informationen über die Verwendung europäischer Mittel;

5.      bedauert den wiederholten tragischen Verlust von Menschenleben im Mittelmeer; verurteilt die rücksichtslose Interventionspolitik, die zu einer sozialpolitischen Instabilität in diesen Herkunftsländern beigetragen und den Migrationsfluss verschlimmert hat, indem Konflikte und Aufstände geschürt wurden; betont, dass dringend eine eingehende Analyse der Verwendung von EU-Mitteln benötigt wird, in der jeglicher Missbrauch in Verbindung mit der Mittelverwaltung angeprangert werden sollte; weist darauf hin, dass diese Analyse für alle Mittel gelten sollte, die verwendet werden, um Maßnahmen in den Bereichen Migration und Asyl, Grenzschutz, Bekämpfung des Schmuggels und illegalen Handels und Rückkehr zu finanzieren, sowie für Mittel in Verbindung mit der Außen- und der Entwicklungspolitik der EU;

6.      ist zutiefst besorgt über die beunruhigend hohe Arbeitslosenquote; verurteilt alle EU-Rechtsvorschriften, aufgrund derer KMU – die einen großen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Generierung von Wachstum leisten – Verwaltungslasten und zusätzliche bürokratische Hürden auferlegt werden; betont, dass KMU stärker unterstützt werden müssen, wobei vor allem die Bürokratie und die Kosten in der EU verringert werden sollten;

7.      fordert bei allen Handelsverhandlungen und internationalen Verhandlungen mehr Transparenz;

 

8.      fordert eine Aussetzung der TTIP-Verhandlungen; hält es für sehr bedauernswert, dass nur die Kommission berechtigt ist, Handelsabkommen auszuhandeln, nicht jedoch die gewählten und rechenschaftspflichtigen einzelstaatlichen Regierungen; bedauert die Weigerung der Kommission, die Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ einzutragen; spricht sich gegen die Aufnahme von Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten und von öffentlichen Diensten in das TTIP-Abkommen aus; fordert eine vollständige Offenlegung aller Informationen in Verbindung mit der TTIP und die regelmäßige Veröffentlichung und neutrale Darstellung aktueller Informationen zu den neusten Entwicklungen;

9.      verurteilt, dass im Rahmen der Rechtsetzung in der EU auf undemokratische Weise vorgegangen wird; bedauert, dass die Bürger weder unmittelbar noch über die Wahl eines Parlaments auf irgendeiner Ebene demokratisch darüber abstimmen können, neue Rechtsvorschriften, Änderungen geltender Rechtsvorschriften oder ihre Aufhebung einzuleiten; ist der Überzeugung, dass eine Ausprägung der direkten Demokratie die Beteiligung und Rechenschaftspflicht verbessern würde; bekräftigt seinen Standpunkt, wonach solche Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft, in der Gerechtigkeit, Freiheit und Bürgerbeteiligung gewahrt werden, unerlässlich sind;

10.    weist darauf hin, dass die Bürger im Rahmen freier und fairer nationaler Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten über neue Verträge oder Änderungen der bestehenden Verträge abstimmen können müssen;

11.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.