Entschließungsantrag - B8-0718/2015Entschließungsantrag
B8-0718/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Gedenken an Srebenica

7.7.2015 - (2015/2747(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Präsidenten
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ivan Jakovčić, Jozo Radoš, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Marielle de Sarnez, Juan Carlos Girauta Vidal, Petr Ježek, Ilhan Kyuchyuk, Louis Michel, Javier Nart, Urmas Paet, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Marietje Schaake, Pavel Telička, Ramon Tremosa i Balcells, Ivo Vajgl im Namen der ALDE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B8-0716/2015

Verfahren : 2015/2747(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B8-0718/2015
Eingereichte Texte :
B8-0718/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B8‑0718/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an Srebenica

(2015/2747(RSP))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2009 zu Srebrenica[1],

–       unter Hinweis auf das am 16. Juni 2008 in Luxemburg unterzeichnete und von allen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2015 zu Bosnien und Herzegowina,

–       unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 827 (1993), 1551 (1995) und 1575 (2004),

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass die ostbosnische Stadt Srebrenica, die durch die Resolution 819 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärt worden war, in die Hände der Truppen fiel, die von General Ratko Mladić angeführt wurden und dem Befehl des damaligen Präsidenten der Republik Srpska, Radovan Karadžić, unterstanden;

B.     in der Erwägung, dass während des mehrere Tage andauernden Massakers nach dem Fall von Srebrenica bosnisch-serbische Soldaten unter dem Kommando von General Mladić und paramilitärische Einheiten, darunter auch irreguläre Polizeieinheiten, mehr als 8 000 muslimische Männer und Jungen hinrichteten, die in diesem der Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) unterstehenden Gebiet Schutz gesucht hatten; in der Erwägung, dass an die 30 000 Frauen, Kinder und alte Menschen im Rahmen einer groß angelegten ethnischen Säuberung zwangsverschleppt wurden, was dieses Ereignis zum schwersten Kriegsverbrechen macht, das seit Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa begangen wurde;

C.     in der Erwägung, dass sich diese Tragödie, die vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) als Völkermord eingestuft wird, in einem von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärten Gebiet abspielte und sie somit das Unvermögen der internationalen Gemeinschaft symbolisiert, in den Konflikt einzugreifen und die unschuldige Zivilbevölkerung zu schützen;

D.     in der Erwägung, dass mit den an der Zivilbevölkerung von Srebrenica begangenen Verbrechen – darunter die Verschleppung von Tausenden Frauen, Kindern und alten Menschen und Massenvergewaltigungen – in vielfacher Hinsicht gegen die Genfer Konventionen verstoßen wurde;

E.     in der Erwägung, dass trotz der Bemühungen, Massen- und Einzelgräber zu finden und die Leichen zu exhumieren, die sterblichen Überreste von fast 1 200 Männern und Jungen aus Srebrenica bislang nicht aufgefunden und identifiziert werden konnten;

F.     in der Erwägung, dass der IStGHJ am 30. Januar 2015 die gegen fünf hochrangige bosnisch-serbische Armeeoffiziere verhängten Urteile bestätigt hat, die für ihre Beteiligung an der Tragödie von Srebrenica im Jahr 1995 verurteilt worden waren; in der Erwägung, dass dies die erste endgültige Verurteilung wegen Völkermords ist; in der Erwägung, dass einige der verurteilten Offiziere direkt dem damaligen Militärführer Ratko Mladić unterstellt gewesen waren, gegen den derzeit ein Verfahren vor dem IStGHJ läuft;

G.     in der Erwägung, dass sich auch die mangelhaften Beschlussfassungsverfahren in der EU und die Tatsache, dass es an einer wirklichen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fehlt, negativ auf den Gang der Ereignisse ausgewirkt haben;

1.      gedenkt aller Menschen, die während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien Opfer von Gewalttaten wurden, und zollt ihnen Respekt; bekundet den Familienangehörigen der Opfer sein Beileid und seine Solidarität;

2.      betont, dass die rechtzeitige Verhütung und die wirksame Bestrafung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu den vorrangigsten Anliegen der EU zählen sollten;

3.      fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um zu unternehmen, dass Europa jemals wieder Schauplatz solcher grauenhaften Verbrechen wird;

4.      betont die Bedeutung von Strategien zur Aussöhnung und betont die wichtige Rolle, die religiöse Autoritäten, die Medien und Bildungseinrichtungen in diesem schwierigen Prozess spielen;

5.      fordert den Rat und die Kommission angesichts des bevorstehenden Jahrestags der Tragödie von Srebrenica-Potočari auf, das Bekenntnis der EU zu einer europäischen Perspektive für alle westlichen Balkanländer und zur Unterstützung der Beitrittsverfahren, nicht zuletzt durch die Erleichterung einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit, zu erneuern;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Bosnien und Herzegowina und seinen Entitäten sowie den Regierungen und Parlamenten der Länder des Westbalkans zu übermitteln.